Beherbergungssteuer in Mannheim 2026: 4,5 % für Vermieter
In Mannheim heißt die Bettensteuer Beherbergungssteuer. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 4,5 % des Nettopreises der Übernachtung, ab dem 1. Januar 2027 werden es 5 %. Von März 2024 bis Ende 2025 lag der Steuersatz noch bei 3,5 %. Die Steuer gilt für Hotels ebenso wie für Privatzimmer und Ferienwohnungen, für private wie für berufliche Aufenthalte, und endet nach 21 Tagen am Stück im selben Haus. Steuerschuldner ist zwar der Gast, Sie ziehen die Steuer aber ein, geben vierteljährlich die Steueranmeldung über das digitale Verfahren der Stadt ab und zahlen bis zum 30. Tag nach Quartalsende. Airbnb zieht in Mannheim nichts ein.
Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.
Bettensteuer-Rechner für Mannheim
- Nettopreis pro Nacht (ohne 7 % Umsatzsteuer)
- 93,46 €
- Steuer pro Nacht
- 4,21 €
- Steuerpflichtige Nächte
- 3
Bettensteuer für den Aufenthalt
Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.
Beherbergungssteuer 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage
- Höchstdauer
- 21 Nächte, danach steuerfrei
- Bemessungsgrundlage
- Bemessungsgrundlage ist der Betrag, den der Gast für die Beherbergung aufwendet, ohne Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 1 Beherbergungssteuersatzung). Der Steuersatz beträgt ab dem 1. Januar 2026 4,5 vom Hundert und ab dem 1. Januar 2027 5 vom Hundert (§ 4). Eingerechnet werden auch gesondert berechnete Nebenleistungen, die unmittelbar zur Beherbergung gehören, etwa die Reinigung der gemieteten Räume, Bettwäsche und Handtücher, Strom, Zustellbetten oder mitreisende Tiere. Verpflegung, Minibar, Wellness, Parkplatz und Internet gehören hingegen nicht dazu. Bei Pauschalpreisen ohne Aufteilung zieht die Stadt 10 € je Frühstück und 25 € je Mittag- oder Abendessen ab (§ 3 Abs. 3). Das Ergebnis wird auf volle Cent abgerundet.[1][3]
- Gilt seit
- 1. Januar 2026
Ab 1. Januar 2027: Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Steuersatz auf 5 % der Bemessungsgrundlage. Der Gemeinderat hat die Stufen am 30. September 2025 beschlossen, die geänderte Satzung wurde am 20. November 2025 im Amtsblatt bekannt gemacht.[1][3]
Geschäftsreisende
Geschäftsreisende zahlen die Steuer ebenfalls. Nach Angaben der Stadt ist unerheblich, ob der Aufenthalt privat oder beruflich bedingt ist. Eine Ausnahme für berufliche Übernachtungen sieht die Satzung seit ihrem Inkrafttreten am 1. März 2024 nicht vor.[3][1]
Wer keine Bettensteuer zahlt
- Bei ununterbrochener Beherbergung in derselben Einrichtung wird die Steuer längstens für 21 Tage erhoben, ab dem 22. Tag fällt nichts mehr an (§ 2 Abs. 6). Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden gar nicht besteuert (§ 2 Abs. 5). In beiden Fällen müssen Sie allerdings Name, Wohnanschrift und Geburtsdatum der Gäste und bei langen Aufenthalten An- und Abreisedatum gesondert aufzeichnen (§ 7 Abs. 5).[1]
- Nicht als Beherbergung gilt das Unterkommen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen, Flüchtlingsunterkünften und vergleichbaren Einrichtungen (§ 2 Abs. 4). Eine Befreiung für Kinder oder Jugendherbergen gibt es in Mannheim dagegen nicht.[1]
Zieht Airbnb die Steuer in Mannheim ein?
Nein. Mannheim steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Diese nennt nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. Möblierte Zimmer und Ferienwohnungen, die über Vermittlungsportale angeboten werden, zählt die Stadt dabei ausdrücklich zu den Beherbergungseinrichtungen. Sie ziehen die Steuer also selbst ein und geben die Steueranmeldung ab.[4][3]
Was Vermieter in Mannheim anmelden und abführen
- Anmeldung
- Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast. Sie als Betreiberin oder Betreiber entrichten die Steuer jedoch für seine Rechnung und haften neben ihm als Gesamtschuldner (§ 5). Sobald Sie ein Übernachtungsangebot inserieren, gleich über welches Medium, zeigen Sie die Einrichtung vor dem Ereignis auf dem Vordruck „(Neu-) Anmeldung Beherbergungseinrichtung“ beim Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling an (§ 7 Abs. 6). Daraufhin erhalten Sie ein Kassenzeichen für jeden weiteren Kontakt. Betreiber ist, wem die Erträge in erster Linie zufließen oder wer in der Werbung als Ansprechperson auftritt.[1][3][2]
- Steuererklärung
- Für jedes Kalendervierteljahr geben Sie bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Steueranmeldung ab, in der Sie die Steuer selbst berechnen (§ 7 Abs. 1). Die Anmeldung läuft papierlos über das digitale Verfahren der Stadt mit BundID oder Mein Unternehmenskonto. Sie wirkt als Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung, sodass ein Bescheid nur bei Abweichungen ergeht (§ 7 Abs. 2). Auch für ein Quartal ohne Gäste geben Sie eine Null-Meldung ab. Nachträgliche Änderungen melden Sie innerhalb eines Monats (§ 7 Abs. 3).[1][3][2]
- Fälligkeit
- Die angemeldete Steuer ist am 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig (§ 8). Für das zweite Quartal geben Sie die Steueranmeldung also bis zum 15. Juli ab und zahlen bis zum 30. Juli. Ergeht ein Steuerbescheid, wird der Betrag einen Monat nach Bekanntgabe fällig.[1][3]
- Haftung und Prüfung
- Rechnungen, Quittungen und Auszüge des Buchungsverfahrens legen Sie auf Anforderung vor und bewahren sie vier Kalenderjahre auf (§ 7 Abs. 4). Nach schriftlicher Ankündigung darf die Stadt eine Außenprüfung durchführen (§ 9). Vermittlungsportale wiederum müssen ihr die Einrichtungen nennen, an die sie Buchungen vermitteln (§ 10). Wer die Anmeldung nicht, unvollständig oder verspätet abgibt oder den Betrieb nicht anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße beträgt dann bis zu 10.000 € (§ 11). Ob Sie die Steuer auf der Rechnung ausweisen, bleibt Ihnen überlassen.[1][3]
Steuersatz und Bemessungsgrundlage: 4,5 % vom Nettopreis
Die Beherbergungssteuer beträgt seit dem 1. Januar 2026 4,5 % des Nettobetrags, den der Gast für die Beherbergung aufwendet, ab 2027 sind es 5 %. Nach dem Rechenbeispiel der Stadt fallen für ein Einzelzimmer zu 80 € netto 3,60 € Steuer pro Nacht an. Teilen sich zwei Gäste ein Zimmer, wird der Gesamtpreis durch die Zahl der Personen geteilt. Verlangen Sie als regelbesteuerter Vermieter 100 € brutto, sind darin 7 % Umsatzsteuer enthalten. Die Bemessungsgrundlage liegt dann bei 93,46 €, die Steuer bei 4,20 €. Als Kleinunternehmer ist hingegen der Preis selbst die Bemessungsgrundlage.[1][3]
Anders als in Berlin gehört die Reinigungsgebühr in Mannheim zur Bemessungsgrundlage, ebenso Bettwäsche, Strom oder Zustellbetten, wenn Sie diese gesondert berechnen. Frühstück, Parkplatz und Internet bleiben dagegen außen vor. Eine Servicegebühr, die der Gast an das Buchungsportal zahlt, zählt zu seinem Aufwand und fließt damit in die Bemessungsgrundlage ein. Eine Provision, die das Portal Ihnen abzieht, mindert sie wiederum nicht. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen trennt die Posten, damit Sie die Steuer richtig berechnen. Ob auf die Reinigung 7 % oder 19 % Umsatzsteuer entfallen, steht im Beitrag zur Endreinigung der Ferienwohnung.[3]
Wer die Steuer schuldet: der Gast, eingezogen von Ihnen
Steuerschuldner ist der Gast, Sie sind dagegen steuerentrichtungspflichtig und haften als Gesamtschuldner. Grundsätzlich gilt jeder möblierte Wohnraum, der zur kurzfristigen Vermietung angeboten wird, als Beherbergungseinrichtung. Das betrifft auch ein einzelnes Zimmer in der eigenen Wohnung und Wohnraum, der eigentlich langfristig vermietet werden soll, aber über ein Portal kurzfristig angeboten wird. Ob Sie die Steuer sichtbar aufschlagen oder in den Preis einkalkulieren, entscheiden Sie selbst. Will ein Gast sie nicht zahlen, müssen Sie den Betrag allerdings selbst bei ihm einfordern, die Stadt übernimmt das nicht.[1][3]
Seit dem 15. Oktober 2021 gilt in Mannheim das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Wer Wohnraum ständig wechselnden Nutzern zur Fremdenbeherbergung überlässt, zweckentfremdet ihn danach grundsätzlich. Auf der Seite zur Beherbergungssteuer weist die Stadt ausdrücklich darauf hin. Was das für Ihre Wohnung bedeutet, steht im Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe.[2]
Anmeldung und digitale Steueranmeldung
- 1
Zeigen Sie die Einrichtung vor der ersten Buchung mit dem Vordruck „(Neu-) Anmeldung Beherbergungseinrichtung“ an. Daraufhin erhalten Sie ein Kassenzeichen.[1][3][2]
- 2
Ziehen Sie vom Gast 4,5 % des Nettopreises ein. Gäste, die nach 21 Tagen oder wegen Wohnsitznahme steuerfrei bleiben, zeichnen Sie gesondert mit Name, Anschrift, Geburtsdatum und Aufenthaltsdaten auf.[1]
- 3
Geben Sie die Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende über das digitale Verfahren ab, als Privatperson mit BundID, als Firma mit Mein Unternehmenskonto. Hatten Sie keine Gäste, geben Sie eine Null-Meldung ab.[1][3][2]
- 4
Zahlen Sie bis zum 30. Tag nach Quartalsende, für das erste Quartal also bis zum 30. April.[1][3]
- 5
Bewahren Sie Rechnungen und Buchungsauszüge vier Kalenderjahre auf. Aufgabe, Umzug oder Betreiberwechsel melden Sie, bevor das Ereignis eintritt.[1][3]
Airbnb, Booking.com und Ihr Preis
Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ein, Mannheim gehört nicht dazu. Die Steuer bleibt also bei Ihnen. Sie kalkulieren die 4,5 % in den Nachtpreis ein oder legen sie als eigene Gebühr an. Bei Booking.com richten Sie die Beherbergungssteuer im Extranet als lokale Steuer ein, und zwar getrennt von Reinigungsgebühr und anderen Unterkunftsgebühren. Denken Sie dabei daran, dass die Reinigungsgebühr in Mannheim selbst zur Bemessungsgrundlage gehört.[4][5][3]
Wie sich Beherbergungssteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer zueinander verhalten, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Eine Kurtaxe erhebt Mannheim nicht. In Baden-Württemberg fällt sie in Kurorten an, etwa in Baden-Baden, und die Landesregeln stehen unter Kurtaxe in Baden-Württemberg.
Steuersatz bis 2027: in Stufen von 3,5 % auf 5 %
Der Gemeinderat hat die Steuer am 12. Dezember 2023 beschlossen und zum 1. März 2024 mit 3,5 % eingeführt. Die Änderungssatzung vom 21. Oktober 2025, beschlossen am 30. September 2025 und am 20. November 2025 im Amtsblatt bekannt gemacht, hebt den Steuersatz zum 1. Januar 2026 auf 4,5 % und zum 1. Januar 2027 auf 5 %. Damit erreicht Mannheim ab 2027 den Steuersatz von Kassel und Freiburg, bleibt aber unter den 7,5 % von Berlin. Nach welchem Modell die anderen Städte die Steuer berechnen, zeigt die Übersicht aller Städte. Zweckgebunden sind die Einnahmen übrigens nicht, sie fließen in den allgemeinen Haushalt.[1][2][3]
Rechtsgrundlage und Behörde
Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in Mannheim (Beherbergungssteuersatzung) vom 12. Dezember 2023 in der Fassung vom 21. Oktober 2025, Fassung vom 21. Oktober 2025.[1] Erhoben von: Stadt Mannheim. Zuständig: Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling, Team Beherbergungssteuer.
Bettensteuer in anderen Städten
Konstanz
Konstanz erhebt seit April 2023 statt der Kurtaxe eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Bruttopreises, auch von Geschäftsreisenden. Anmeldung.
Zur StadtStuttgart
Stuttgart erhebt seit 1. Juli 2026 eine Übernachtungssteuer von 3 € pro Person und Nacht, auch von Geschäftsreisenden und in Ferienwohnungen. Anmeldung, Frist.
Zur StadtHeidelberg
Heidelberg erhebt seit Oktober 2025 eine Übernachtungsteuer von 3,50 € pro Person und Nacht, höchstens fünf Nächte, auch von Geschäftsreisenden. Fristen.
Zur StadtFreiburg im Breisgau
Freiburg erhebt 5 % Übernachtungsteuer auf den Nettopreis der Nacht, seit Juli 2023 auch von Geschäftsreisenden und in Ferienwohnungen. Anmeldung und Frist.
Zur StadtKarlsruhe
Karlsruhe erhebt seit Juli 2025 eine Übernachtungssteuer: 4 € pro Gast und Nacht in 2026 und 2027, ab 2028 4,50 €, auch von Geschäftsreisenden. Fristen.
Zur StadtTübingen
Tübingen erhebt seit 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer von 2 € pro Nacht und Gast, längstens 60 Nächte, auch von Geschäftsreisenden. Anmeldung, Frist.
Zur StadtFAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Bettensteuer in Mannheim 2026?
Müssen Geschäftsreisende in Mannheim Beherbergungssteuer zahlen?
Zählt die Reinigungsgebühr in Mannheim zur Bemessungsgrundlage?
Zieht Airbnb die Beherbergungssteuer in Mannheim ein?
Wann muss die Beherbergungssteuer in Mannheim angemeldet und bezahlt werden?
Quellen
- Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in Mannheim (Beherbergungssteuersatzung) vom 12.12.2023 in der Fassung vom 21.10.2025, Stadt Mannheim, Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Beherbergungssteuer: Steuersätze 2024 bis 2027, digitale Anmeldung, Zweckentfremdungsverbot, Stadt Mannheim, Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- FAQs Beherbergungssteuer: Bemessungsgrundlage, Nebenleistungen, Portalgebühren, 21 Tage, Fristen, Bußgeld (Stand Dezember 2025), Stadt Mannheim, Fachbereich Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
- Zusätzliche Gebühren verstehen: lokale Steuern und Unterkunftsgebühren im Extranet, Booking.com Partnerhilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.
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