Niedersachsen

Kurtaxe auf Juist 2026: Tarife und die TöwerCard

Wer auf Juist übernachtet, zahlt 2026 ab 14 Jahren 4,80 € Gästebeitrag pro Nacht in der Hauptsaison und 3,00 € in der Nebensaison; Kinder von 6 bis 13 Jahren zahlen die Hälfte. Die Inselgemeinde kassiert selbst: Gäste begleichen den Beitrag in der Tourist-Information, am Automaten oder online, nicht beim Vermieter. Vom 11.01. bis 13.02.2026 wurde gar kein Beitrag erhoben.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Juist

Personen
  • Personen ab 14 Jahren4,80 €2
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren2,40 €0
  • Kinder bis 5 Jahre0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt67,20 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Ab 14 Jahren, Hauptsaison4,80 € pro Nacht[2]
  • Kinderfrei bis 5 Jahre[1]
  • Beitragsfrei 202611.01. bis 13.02.[2]
  • Jahresgästebeitrag144,00 €[1]

Gästebeitrag 2026: die Sätze

Gästebeitrag pro Person und Nacht, 2026[1][2]
SaisonPersonen ab 14 JahrenKinder von 6 bis 13 JahrenKinder bis 5 Jahre
Hauptsaison01.01. bis 04.01.2026, 01.04. bis 31.10.2026 und 26.12. bis 31.12.20264,80 €2,40 €frei
Nebensaison05.01. bis 10.01.2026, 14.02. bis 31.03.2026 und 01.11. bis 25.12.20263,00 €1,50 €frei
Beitragsfreie Zeit11.01. bis 13.02.2026freifreifrei

So wird gezählt: Berechnet wird nach der Zahl der Übernachtungen. Für die Nacht zwischen zwei Saisonzeiten gilt der Satz der auslaufenden Saison.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.[1]
  • Schwerbehinderte, die einen Grad der Behinderung von 100 nachweisen.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen B oder H im Ausweis.[1]
  • Verwandte von Insulanern, die unentgeltlich in deren Haushalt wohnen, von den Großeltern bis zu Schwägern und Geschwisterkindern.[1]
  • Begleitpersonen von Gruppen: eine je 10 Teilnehmer bis 17 Jahre, eine je 15 Teilnehmer ab 18 Jahren.[1]

Wer weniger zahlt

  • Geschlossene Gruppen von Schülern, Auszubildenden oder Studenten bis 17 Jahre in Jugendherbergen und Schullandheimen zahlen in der Hauptsaison 2,40 € (14 bis 17 Jahre) oder 1,30 € (6 bis 13 Jahre).[1]
  • Tagesgäste zahlen pro Aufenthalt 2,40 € in der Hauptsaison und 1,50 € in der Nebensaison, Kinder von 6 bis 13 Jahren 1,30 € und 0,80 €.[1][2]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Auf Antrag ersetzt ein Jahresgästebeitrag die Abrechnung nach Nächten: 144,00 € ab 14 Jahren, 72,00 € für Kinder von 6 bis 13 Jahren. Bemessen ist er auf 30 Übernachtungen in der Hauptsaison, die Jahreskarte trägt ein Lichtbild.[1][4]

Was die TöwerCard bringt

  • Kostenlos: Konzerte auf dem Kurplatz, Strandsport, Kinderanimation und der Eintritt zu den Kunstausstellungen im Alten Warmbad und im Haus des Kurgastes.[5]
  • Ermäßigter Eintritt ins Meerwasser-Erlebnisbad.[5]
  • Eine Plastikkarte gibt es nicht mehr: Im Erlebnisbad und bei kostenpflichtigen Angeboten wird das Fährticket der Rückfahrt gescannt.[3]

Was Vermieter in Juist melden und abführen

Gäste melden
Besitzt ein Gast keine gültige Gästebeitragskarte, melden Sie ihn binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag nach dem Eintreffen bei der Inselgemeinde an, mit An- und Abreisetag. Auch eine Verlängerung zeigen Sie binnen 24 Stunden an. Eine Kopie der Satzung hängt in der Unterkunft aus.[1]
Einziehen und abführen
Im Regelfall zahlt der Gast selbst bei der Kurverwaltung, spätestens am Abreisetag. Nur in den Fällen der Anmeldepflicht oder bei einem Ausfall des Kassensystems ziehen Sie den Gästebeitrag ein und liefern ihn an die Inselgemeinde ab. Beauftragen Sie eine Agentur mit der Vermietung, treffen sie dieselben Pflichten, und Sie müssen der Gemeinde mitteilen, wen Sie beauftragt haben.[1][3]
Haftung und Bußgeld
In diesen Fällen haften Vermieter für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Ablieferung. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000 €.[1]

Wo Gäste den Beitrag auf Juist bezahlen

Bezahlt wird in den Tourist-Informationen (Rathaus, Hafen, Schwimmbad, Inselmuseum), an den Automaten am Rathaus und am Hafen oder im Onlineshop der Insel. Dazu legen Sie die Fährtickets für Hin- und Rückfahrt vor. Wer mit dem Töwerland-Express oder dem Flugzeug anreist, geht persönlich in eine Tourist-Information.[3]

Wer bei der Abreise keine Zahlung nachweisen und die Dauer seines Aufenthalts nicht glaubhaft machen kann, zahlt den Jahresgästebeitrag.[1]

Warum Juist im Winter einige Wochen nichts erhebt

Die beitragsfreien Zeiträume sind laut Satzung variabel: Sie richten sich nach der Schließung des Erlebnisbades für Wartungsarbeiten. 2026 waren es die Wochen vom 11.01. bis 13.02. Zu den Einrichtungen, die der Beitrag sonst mitfinanziert, zählen neben dem Erlebnisbad das Haus des Kurgastes, das Inselmuseum, die Töwerland-Konzerte und die Seebrücke.[1][2]

Weil die Daten jedes Jahr neu festgelegt werden, gehört der aktuelle Stand in die digitale Gästemappe Ihrer Ferienwohnung. Die Rechtsgrundlage, § 10 des Kommunalabgabengesetzes, teilt Juist mit allen Kurorten in Niedersachsen.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags für die Inselgemeinde Juist (Gästebeitragssatzung), Fassung vom 6. Dezember 2022.[1] Erhoben von: Inselgemeinde Juist. Zuständig vor Ort: Kurverwaltung Juist.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner auf Juist Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung der Inselgemeinde befreit nach Alter nur Kinder bis 5 Jahre; für Rentner gibt es weder Befreiung noch Ermäßigung.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Juist Kurtaxe?

Ab 6 Jahren den ermäßigten Satz, 2,40 € in der Hauptsaison und 1,50 € in der Nebensaison. Ab 14 Jahren gilt der volle Gästebeitrag.[1][2]

Zahlen Schwerbehinderte auf Juist Kurtaxe?

Bei einem Grad der Behinderung von 100 nicht. Legen Sie den Ausweis in der Tourist-Information vor; auch die Begleitperson ist bei Merkzeichen B oder H befreit.[1][4]

Gilt die Kurtaxe auf Juist auch für Tagesgäste?

Ja, ab 6 Jahren. Tagesgäste ab 14 Jahren zahlen 2,40 € in der Hauptsaison und 1,50 € in der Nebensaison pro Aufenthalt.[1][2]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Juist ab?

In der Regel niemand für den Gast: Er zahlt selbst bei der Kurverwaltung. Der Vermieter muss nur einspringen, wenn der Gast keine gültige Gästebeitragskarte hat oder das Kassensystem ausfällt.[1][3]

Quellen

  1. Gästebeitragssatzung der Inselgemeinde Juist vom 06.12.2022 mit Anlage, Inselgemeinde Juist, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Tarife des Gästebeitrags 2026, Kurverwaltung Juist, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Gästebeitrag und TöwerCard, Kurverwaltung Juist, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  4. Weitere Tarife und Ausnahmen, Kurverwaltung Juist, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  5. Leistungen des Gästebeitrags, Kurverwaltung Juist, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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