Niedersachsen

Kurtaxe auf Wangerooge 2026: Höhe nach Kurbezirk und Saison

Auf Wangerooge hängt die Kurtaxe, amtlich Gästebeitrag, von der Lage der Unterkunft ab. Im Kurbezirk I, der zentralen Ortslage, zahlen Erwachsene 2026 in der Hauptsaison 4,90 € pro Nacht; im Kurbezirk II, vor allem im Westen der Insel, sind es 3,00 €. Bezahlt wird über das Ticket von Schiff und Inselbahn, online im Voraus oder in einem ServiceCenter, nicht beim Vermieter.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Wangerooge

Personen
  • Personen nach Vollendung des 14. Lebensjahres4,90 €2
  • Kinder ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres3,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt68,60 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Kurbezirk I, Hauptsaison4,90 € pro Nacht[1]
  • Kurbezirk II, Hauptsaison3,00 € pro Nacht[3]
  • Kinderfrei unter 6 Jahren[1]
  • Tagesgäste3,90 € pro Tag[1]

Gästebeitrag 2026: die Sätze

Gästebeitrag pro Person und Nacht, 2026[1][2][3]
GebietSaisonPersonen nach Vollendung des 14. LebensjahresKinder ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
Kurbezirk I (zentrale Ortslage)Hauptsaison15.03. bis 31.10. und 26.12. bis 06.01.4,90 €3,00 €
Kurbezirk I (zentrale Ortslage)Nebensaison07.01. bis 14.03. und 01.11. bis 25.12.3,50 €2,10 €
Kurbezirk II (übriges Gemeindegebiet)Hauptsaison15.03. bis 31.10. und 26.12. bis 06.01.3,00 €1,80 €
Kurbezirk II (übriges Gemeindegebiet)Nebensaison07.01. bis 14.03. und 01.11. bis 25.12.2,10 €1,20 €

So wird gezählt: Die Aufenthaltsdauer wird nach Übernachtungen berechnet; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.[1][2]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, außer als Tagesgäste.[1]
  • Jedes dritte und weitere Kind einer Familie bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, das mit einem Eltern- oder Großelternteil reist; befreit werden die jüngsten.[1]
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100, sofern sie den Aufenthalt selbst bezahlen.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind und die Einrichtungen nicht selbst nutzen.[1]
  • Verwandte ersten und zweiten Grades von Insulanern sowie durchreisende Segler, die nur eine Nacht am Westanleger liegen.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, aber unter 100 zahlen 75 % des Beitrags: im Kurbezirk I 3,70 € in der Hauptsaison und 2,60 € in der Nebensaison.[1]
  • Denselben Satz zahlen auf Antrag Kurgäste, die ein Sozialversicherungsträger oder Wohlfahrtsverband für mindestens 21 Tage entsendet.[1]
  • Treffen mehrere Ermäßigungen zusammen, gilt nur die höchste. Der Antrag ist schriftlich zu stellen.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Auf Antrag ersetzt ein Jahresgästebeitrag die Abrechnung nach Nächten; er ist auf 31 Aufenthaltstage in der Hauptsaison bemessen. Im Kurbezirk I kostet er 151,90 € für Erwachsene und 93,00 € für Kinder, im Kurbezirk II 106,90 € und 64,10 €. Bereits gezahlte Beiträge werden auf Nachweis angerechnet.[1][2][3]

Was die WangeroogeCard bringt

  • Als Zahlungsnachweis dient die Fahrkarte von Schifffahrt und Inselbahn oder der Flugschein; die WangeroogeCard selbst ist die personalisierte Jahresgästekarte mit Lichtbild.[1]
  • Kostenlos: Zugang zu allen Stränden, Eintritt ins Nationalpark-Haus und ins Sockenland, Gästekindergarten und Sportangebote das ganze Jahr über.[2]
  • Wer eine Karte dauerhaft behalten will oder sie verliert, zahlt 10,00 €.[1]

Was Vermieter in Wangerooge melden und abführen

Gäste melden
Solange das elektronische Kartensystem läuft, melden Vermieter ihre Gäste nicht selbst an. Fällt es aus und gibt die Gemeinde das öffentlich bekannt, melden Sie jeden Gast binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag nach dem Eintreffen mit An- und Abreisetag an; eine Verlängerung zeigen Sie ebenfalls binnen 24 Stunden an. Die Satzung hängt als Kopie in der Unterkunft aus.[1]
Einziehen und abführen
Der Gast zahlt spätestens am Abreisetag bei der Kurverwaltung oder einer beauftragten Stelle. Nur beim Ausfall des Kartensystems ziehen Sie den Gästebeitrag ein und führen ihn an die Kurverwaltung Wangerooge ab.[1]
Haftung und Bußgeld
Gast und Wohnungsgeber haften als Gesamtschuldner für rückständige Beiträge; der Vermieter haftet nicht, wenn er den Gast gemeldet hat. Die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 € und grundsätzlich mindestens den Jahresgästebeitrag des Kurbezirks I.[1]

Kurbezirk I oder II: welcher Tarif für Ihre Unterkunft gilt

Kurbezirk I ist die geschlossene zentrale Ortslage, die ein Plan in der Anlage zur Satzung abgrenzt. Alles außerhalb gehört zum Kurbezirk II, der nach Angaben der Kurverwaltung hauptsächlich den Westen der Insel umfasst.[1][3]

Die Satzung enthält für den Kurbezirk II zusätzlich einen Übergangstarif von 1,70 € in der Hauptsaison und 1,20 € in der Nebensaison, befristet bis zum Abschluss der Küstenschutzmaßnahme „Deckwerksanierung im Westen“. Fragen Sie bei einer Unterkunft im Westen die Kurverwaltung, welcher Satz für Ihren Reisezeitraum angewendet wird.[1]

Vermieter nennen den Kurbezirk am besten gleich im Inserat und in der digitalen Gästemappe, denn davon hängt ab, welchen Satz der Gast zahlt.

Was der Gästebeitrag auf Wangerooge finanziert

Laut Satzung deckt der Gästebeitrag 49,1 % des touristischen Aufwands; 43,9 % kommen aus Entgelten und Erlösen, 3,2 % aus dem Tourismusbeitrag der Betriebe. Finanziert werden unter anderem der Strandbadebetrieb mit Wasserrettung, das Meerwasserfreizeitbad, das Gesundheitszentrum, die Kinderspielhäuser, der Leuchtturm und das Nationalparkhaus.[1]

Am Strand bezahlt der Beitrag das Auffahren von Sand und die Reinigung. Rechtsgrundlage ist, wie in allen Kurorten in Niedersachsen, § 10 des Kommunalabgabengesetzes.[2][1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung der Gemeinde Wangerooge über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung), Fassung vom 4. November 2024.[1] Erhoben von: Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge. Zuständig vor Ort: Kurverwaltung Wangerooge.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner auf Wangerooge Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung ermäßigt nicht nach Alter; weniger zahlt nur, wer schwerbehindert ist oder von einem Sozialversicherungsträger zur Kur entsandt wird.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Wangerooge Kurtaxe?

Ab 6 Jahren den Kindersatz, im Kurbezirk I 3,00 € in der Hauptsaison. Der volle Satz gilt laut Satzung nach Vollendung des 14. Lebensjahres; die Preisübersicht der Kurverwaltung schreibt „ab 15 Jahre“.[1][2]

Gilt die Kurtaxe auf Wangerooge auch für Tagesgäste?

Ja. Der ermäßigte Tagesgästebeitrag beträgt 3,90 €, für Kinder ab 6 Jahren 2,40 €, und ist im Preis der Tagesfahrkarte enthalten.[1][2]

Zahlen Hunde auf Wangerooge Kurtaxe?

Die Gästebeitragssatzung der Gemeinde Wangerooge sieht keinen Beitrag für Hunde vor.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Wangerooge ab?

Der Gast zahlt selbst: online im Voraus, über das Hin- und Rückfahrticket oder in einem ServiceCenter auf der Insel. Der Vermieter kassiert nur, wenn das Kartensystem ausfällt.[1][2]

Quellen

  1. Gästebeitragssatzung der Gemeinde Wangerooge vom 04.11.2024 mit Anlagen I bis III, Gemeinde Nordseeheilbad Wangerooge, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Gästebeitrag auf Wangerooge: Preise und Leistungen, Kurverwaltung Wangerooge, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Tarife für den Kurbezirk II, Kurverwaltung Wangerooge, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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