Bayern

Kurtaxe in Ruhpolding: was der Kurbeitrag 2026 kostet

Die Gemeinde Ruhpolding nennt ihre Kurtaxe Kurbeitrag und verlangt von Gästen ab 16 Jahren 2,90 € pro Aufenthaltstag, das ganze Jahr über zum selben Satz. Beitragspflichtig sind nur Übernachtungsgäste, das Kurgebiet deckt das gesamte Gemeindegebiet ab. Den Beitrag zieht der Gastgeber ein und leitet ihn an das Ruhpolding Tourismus Kommunalunternehmen weiter.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Ruhpolding

Personen
  • Personen ab 16 Jahren2,90 €2
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren1,70 €0
  • Kinder unter 6 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt40,60 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Ab 16 Jahren2,90 € pro Tag[1][2]
  • 6 bis 15 Jahre1,70 € pro Tag[1][2]
  • Saisonskeine, ein Satz ganzjährig[1]
  • Zweitwohnung87,00 € pro Jahr[1]

Kurbeitrag 2026: die Sätze

Kurbeitrag pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonPersonen ab 16 JahrenKinder und Jugendliche von 6 bis 15 JahrenKinder unter 6 Jahren
Ganzjährig01.01. bis 31.12.2,90 €1,70 €frei

So wird gezählt: Angefangene Tage gelten als volle Tage, An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Ausweis das Merkzeichen B trägt.[1][2]
  • Wer unentgeltlich bei nahen Verwandten wohnt, die in Ruhpolding ansässig sind: Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Neffen und Nichten sowie deren Ehe- oder Lebenspartner.[1]
  • Wer sich ausschließlich beruflich in der Gemeinde aufhält und bei der Anmeldung eine formlose Bestätigung des Arbeit- oder Auftraggebers vorlegt. Dasselbe gilt für Auszubildende und Praktikanten in anerkannten Ausbildungsberufen.[1]
  • Kadersportler, die an offiziellen Lehrgängen oder Wettkämpfen ihres Verbands teilnehmen, samt Trainern und Betreuern.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 zahlen gegen Vorlage des Ausweises 1,55 € pro Tag, schwerbehinderte Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren 0,95 €.[1]
  • Teilnehmer an Schüler- und Jugendlagern sowie an Fachtagungen in Seminareinrichtungen zahlen einen reduzierten Kurbeitrag; für Fachtagungen muss ein Tagesablaufplan vorliegen.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Inhaber einer Zweitwohnung zahlen einen pauschalen Jahreskurbeitrag von 87,00 € pro Person ab 16 Jahren, für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren sind es 51,00 €. Lebenspartner und Kinder können die Pauschale ebenfalls wählen; wer die Wohnung sonst nutzt, zahlt den Tagessatz.[1]

Was die Chiemgau Karte oder Ruhpoldinger Gästekarte bringt

  • Gastgeber, die am Programm der Chiemgau Karte teilnehmen, geben diese Karte aus. Alle anderen Gäste erhalten die Ruhpoldinger Gästekarte mit Vergünstigungen bei Freizeiteinrichtungen am Ort.[2]

Was Vermieter in Ruhpolding melden und abführen

Gäste melden
Gastgeber melden ihre Gäste am Tag der Anreise über das digitale Meldesystem an das Ruhpolding Tourismus Kommunalunternehmen (RTK). Wer stattdessen das Formblatt nutzt, zahlt dafür eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 €; auf die elektronische Meldung verzichtet das RTK nur auf Antrag und bei unbilliger Härte.[1]
Einziehen und abführen
Der Kurbeitrag ist spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes an das RTK abzuführen. Das RTK kann zulassen, dass erst mit Zustellung des Kurbeitragsbescheids gezahlt wird.[1]
Haftung und Bußgeld
Beherbergungsbetriebe haften dem RTK für den vollständigen Eingang des Beitrags. Die Satzung verweist auf das Kommunalabgabengesetz: bis zu 10.000 € Geldbuße bei leichtfertiger Abgabenverkürzung, bis zu 5.000 € bei Abgabengefährdung, etwa wenn Gäste nicht oder zu spät gemeldet werden.[1]

Wofür Ruhpolding den Kurbeitrag einsetzt

Mit dem Kurbeitrag baut und pflegt Ruhpolding sein Wander- und Radwegenetz und pflegt Loipen und Winterwanderwege. Auch Spielplätze, die Beschilderung und das Gästeprogramm werden daraus bezahlt, ebenso die Ruhpoldinger Dorflinie.[2]

Rechtsgrundlage ist Art. 7 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes. Wie andere Kurorte im Freistaat damit umgehen, steht auf der Seite zur Kurtaxe in Bayern.[1]

Meldung und Abrechnung: der Ablauf für Gastgeber

  1. 1

    Am Anreisetag Name, Anschrift des Hauptwohnsitzes, Geburtsdatum, Ankunfts- und voraussichtlichen Abreisetag im digitalen Meldesystem eintragen.[1]

  2. 2

    Bei ermäßigten oder befreiten Gästen den Nachweis prüfen: Schwerbehindertenausweis, Bestätigung des Arbeitgebers, Tagesablaufplan der Fachtagung.[1]

  3. 3

    Den Kurbeitrag beim Gast einziehen und an das RTK abführen, spätestens am Tag nach der Abreise oder mit dem Kurbeitragsbescheid, wenn das RTK dies zugelassen hat.[1]

Das RTK darf Außenkontrollen durchführen und die Angaben mit dem Meldesystem abgleichen.[1]

Gäste fragen oft schon vor der Anreise nach dem Betrag. Wer den Tagessatz und die Befreiungen in seine digitale Gästemappe schreibt, erspart sich diese Rückfragen.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung des Kurbeitrages (KBS) der Gemeinde Ruhpolding, Fassung vom 8. Januar 2024.[1] Erhoben von: Gemeinde Ruhpolding. Zuständig vor Ort: Ruhpolding Tourismus KU.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Ruhpolding Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung kennt keine Ermäßigung nach Alter oder Rentenbezug; Rentner zahlen den Satz für Personen ab 16 Jahren. Eine Ermäßigung gibt es nur mit Schwerbehindertenausweis ab einem Grad der Behinderung von 80.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Ruhpolding Kurbeitrag?

Ab dem 6. Geburtstag. Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren zahlen 1,70 € pro Tag, ab 16 Jahren gilt der volle Satz von 2,90 €.[1][2]

Gilt die Kurtaxe in Ruhpolding auch für Tagesgäste?

Nein. Beitragspflichtig sind nach der Satzung nur Personen, die sich als Übernachtungsgäste im Kurgebiet aufhalten.[1]

Zahlen Hunde in Ruhpolding Kurtaxe?

Nein. Die Satzung erhebt den Kurbeitrag ausschließlich von Personen und sieht für Tiere keine Abgabe vor.[1]

Wer führt den Kurbeitrag bei einer Buchung über Airbnb ab?

Der Gastgeber. Die Satzung verpflichtet jeden, der Beitragspflichtige beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, die Gäste zu melden, den Beitrag einzuziehen und abzuführen; Buchungsportale nennt sie nicht.[1]

Quellen

  1. Satzung über die Erhebung des Kurbeitrages vom 08.01.2024, in Kraft seit 01.03.2024, Gemeinde Ruhpolding, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Kurbeitrag & Co: Wissenswertes zur Urlaubsplanung, Ruhpolding Tourismus KU, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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