Kurtaxe in Bad Füssing 2026: Kurbeitrag nach Bezirk und Saison
Bad Füssing staffelt seinen Kurbeitrag doppelt: nach vier Kurbezirken und nach zwei Saisons. Im Kurbezirk I rund um die Thermen zahlen Gäste ab 16 Jahren vom 01.04. bis 31.10. 3,40 € pro Aufenthaltstag, im Kurbezirk IV sind es 1,80 €. Wer jünger als 16 ist, zahlt nichts, Schüler und Studenten sind mit Ausweis ebenfalls frei. Der Vermieter stellt den Beitrag in Rechnung, die Gemeinde bucht ihn monatlich bei ihm ab.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für Bad Füssing
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurbeitrag 2026: die Sätze
| Gebiet | Saison | Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr | Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres |
|---|---|---|---|
| Kurbezirk I | Hauptsaison01.04. bis 31.10. | 3,40 € | frei |
| Kurbezirk II | Hauptsaison01.04. bis 31.10. | 2,70 € | frei |
| Kurbezirk III | Hauptsaison01.04. bis 31.10. | 2,20 € | frei |
| Kurbezirk IV | Hauptsaison01.04. bis 31.10. | 1,80 € | frei |
| Kurbezirk I | Nebensaison01.11. bis 31.03. | 2,60 € | frei |
| Kurbezirk II | Nebensaison01.11. bis 31.03. | 2,10 € | frei |
| Kurbezirk III | Nebensaison01.11. bis 31.03. | 1,60 € | frei |
| Kurbezirk IV | Nebensaison01.11. bis 31.03. | 1,30 € | frei |
So wird gezählt: Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.[2]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.[2]
- Schüler und Studenten, die einen Schüler- oder Studentenausweis vorlegen.[2]
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 oder mit dem Merkzeichen „aG“ sowie Kriegsbeschädigte.[2]
- Begleitpersonen eines Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis.[2]
Wer weniger zahlt
- Wer einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 80 bis 95 besitzt, zahlt 50 % des jeweils gültigen Satzes.[2]
Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen
Zweitwohnungsinhaber und ihre Ehegatten oder Lebenspartner zahlen einen pauschalen Jahreskurbeitrag: 100,00 € im Kurbezirk I, 80,00 € im Kurbezirk II, 65,00 € im Kurbezirk III und 53,00 € im Kurbezirk IV, jeweils pro Person ab 16 Jahren. Fällig ist er zum 01.02. Für Dauercamper, deren Wohnwagen drei Monate oder länger steht, gilt eine eigene Staffel von 75,00 € für drei Monate bis 227,00 € für zwölf Monate im Kurbezirk I.[2]
Was die Bad Füssing-Karte bringt
- Freier Eintritt zu Tanzabenden, Lesungen und Vorträgen sowie kostenlose Teilnahme an geführten Wanderungen und Radexkursionen.[5]
- Lesesaal, Freilandschachanlage und Bocciabahn sind gratis, viele weitere Einrichtungen gewähren Ermäßigungen.[5]
- Gäste erhalten die Karte direkt nach der Ankunft beim Gastgeber. Die PassauRegioCard mit über 100 Attraktionen im Passauer Land kostet extra.[5]
Was Vermieter in Bad Füssing melden und abführen
- Gäste melden
- Vermieter, Campingplätze und Wohnmobilplätze melden jeden Gast unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, elektronisch über das Verfahren der Gemeinde: Name, Anschrift, Geburtsdatum, An- und Abreisetag. Nur auf Antrag und bei unbilliger Härte verzichtet die Gemeinde auf die elektronische Meldung.[2]
- Einziehen und abführen
- Die Gemeinde stellt nach jedem Abrechnungsmonat eine Rechnung im Meldeverfahren bereit. Der Beitrag ist bis zum dort genannten Fälligkeitstag zu zahlen; liegt ein SEPA-Mandat vor, bucht die Gemeinde ab.[2]
Die vier Kurbezirke von Bad Füssing
Wie viel Sie zahlen, hängt davon ab, wo Ihre Unterkunft liegt. Im Gastgeberverzeichnis steht der Kurbezirk als Zusatz im Eintrag des Hauses.[4]
- Kurbezirk I: Bad Füssing ohne Pichlstraße, Riedenburg, Safferstetten, Johannesbad, Wohnbau Dr. Schwarz und Pension Füssinger Alm / Wies.[4]
- Kurbezirk II: der Hauptort Würding, Steinreuth, Dürnöd, Ainsen, Angering, Zwicklarn, Schöchlöd, Zieglöd, Eitlöd und die Pichlstraße in Bad Füssing.[4]
- Kurbezirk III: der Hauptort Egglfing, Tierham, Brandschachen, Weidach, Holzhaus, Schieferöd, Oberreuthen, Mitterreuthen, Unterreuthen, Flickenöd, Gögging und Wies.[4]
- Kurbezirk IV: Irching, Aigen, Aufhausen, Wendlmuth, Geigen, Hart, Holzhäuser und Voglöd.[4]
Was sich seit 2024 geändert hat
Die heutigen Sätze stammen aus der 3. Änderungssatzung vom 30.01.2024 und gelten seit dem 01.04.2024. Die Fassung von 2017 sah im Kurbezirk I noch 2,90 € in der Hauptsaison vor und begrenzte den Beitrag auf 35 Tage im Kalenderjahr. Die geltende Fassung nennt keine Höchstzahl an Tagen mehr.[1][2]
Seit dem 01.01.2026 ist außerdem beitragspflichtig, wer in Bad Füssing zwar seine Hauptwohnung gemeldet hat, aber überwiegend im Ausland wohnt. Das regelt die 4. Änderungssatzung vom 15.12.2025; die Sätze blieben dabei unverändert.[3]
Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Vermieter, die den Beitrag auf der Rechnung ausweisen, finden die steuerliche Einordnung im Leitfaden zur Besteuerung von Ferienwohnungen.[2]
Satzung und Kurverwaltung
Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 27.11.2017, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 15.12.2025, Fassung vom 15. Dezember 2025.[3] Erhoben von: Gemeinde Bad Füssing. Gilt auch in: Riedenburg, Safferstetten, Würding, Egglfing, Irching, Aigen. Zuständig vor Ort: Kur- & GästeService Bad Füssing.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
Oberstdorf
Der Kurbeitrag in Oberstdorf kostet 2026 im Kurbezirk I 4,70 € pro Tag, im Kurbezirk II 4,15 €. Kinder bis 9 Jahre sind frei. Pflichten für Vermieter.
Tarife ansehenBerchtesgaden
Der Kurbeitrag in Berchtesgaden beträgt 2026 3,10 € pro Person und Tag, für Kinder von 7 bis 16 Jahren 1,55 €. Bus und Bahn sind mit Gästekarte frei.
Tarife ansehenBad Kissingen
Die Kurtaxe in Bad Kissingen beträgt 2026 4,00 € pro Person und Tag, höchstens für 42 Tage im Jahr. Unter 18 Jahren frei. Was Vermieter melden und abführen.
Tarife ansehenBad Reichenhall
In Bad Reichenhall und Bayerisch Gmain kostet die Kurtaxe 2026 3,60 € pro Person und Tag, unter 18 Jahren nichts. Meldefrist und Abführung für Vermieter.
Tarife ansehenMittenwald
Der Kurbeitrag in Mittenwald kostet 2026 in der Hauptsaison 3,00 € pro Tag, im April und November 2,00 €. Kinder unter 10 sind frei. Fristen für Vermieter.
Tarife ansehenFüssen
Der Kurbeitrag in Füssen beträgt 2026 3,00 € pro Person und Tag, für Kinder von 6 bis 15 Jahren 1,50 €. Geschäftsreisende sind befreit. Fristen für Vermieter.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Müssen Rentner in Bad Füssing Kurtaxe zahlen?
Ab welchem Alter zahlen Kinder in Bad Füssing Kurbeitrag?
Gilt der Kurbeitrag in Bad Füssing auch für Tagesgäste?
Zahlen Hunde in Bad Füssing Kurtaxe?
Wer führt den Kurbeitrag bei Airbnb-Buchungen ab?
Quellen
- Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 27.11.2017, Gemeinde Bad Füssing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- 3. Änderung der Kurbeitragssatzung vom 30.01.2024, Gemeinde Bad Füssing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- 4. Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung vom 15.12.2025, Gemeinde Bad Füssing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Kurbezirke und Kurbeitrag, Kur- & GästeService Bad Füssing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Kurkarte & PassauRegioCard, Kur- & GästeService Bad Füssing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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