Bayern

Kurtaxe in Bad Füssing 2026: Kurbeitrag nach Bezirk und Saison

Bad Füssing staffelt seinen Kurbeitrag doppelt: nach vier Kurbezirken und nach zwei Saisons. Im Kurbezirk I rund um die Thermen zahlen Gäste ab 16 Jahren vom 01.04. bis 31.10. 3,40 € pro Aufenthaltstag, im Kurbezirk IV sind es 1,80 €. Wer jünger als 16 ist, zahlt nichts, Schüler und Studenten sind mit Ausweis ebenfalls frei. Der Vermieter stellt den Beitrag in Rechnung, die Gemeinde bucht ihn monatlich bei ihm ab.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Bad Füssing

Personen
  • Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr3,40 €2
  • Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt47,60 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Kurbezirk I, 01.04. bis 31.10.3,40 € pro Tag[2]
  • Kurbezirk I, 01.11. bis 31.03.2,60 € pro Tag[2]
  • Beitragsfreiunter 16 Jahren[2]
  • Tagesgäste2,20 € pro Tag[2]

Kurbeitrag 2026: die Sätze

Kurbeitrag pro Person und Tag, 2026[2][4]
GebietSaisonPersonen ab dem vollendeten 16. LebensjahrPersonen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Kurbezirk IHauptsaison01.04. bis 31.10.3,40 €frei
Kurbezirk IIHauptsaison01.04. bis 31.10.2,70 €frei
Kurbezirk IIIHauptsaison01.04. bis 31.10.2,20 €frei
Kurbezirk IVHauptsaison01.04. bis 31.10.1,80 €frei
Kurbezirk INebensaison01.11. bis 31.03.2,60 €frei
Kurbezirk IINebensaison01.11. bis 31.03.2,10 €frei
Kurbezirk IIINebensaison01.11. bis 31.03.1,60 €frei
Kurbezirk IVNebensaison01.11. bis 31.03.1,30 €frei

So wird gezählt: Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.[2]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.[2]
  • Schüler und Studenten, die einen Schüler- oder Studentenausweis vorlegen.[2]
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 oder mit dem Merkzeichen „aG“ sowie Kriegsbeschädigte.[2]
  • Begleitpersonen eines Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis.[2]

Wer weniger zahlt

  • Wer einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 80 bis 95 besitzt, zahlt 50 % des jeweils gültigen Satzes.[2]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Zweitwohnungsinhaber und ihre Ehegatten oder Lebenspartner zahlen einen pauschalen Jahreskurbeitrag: 100,00 € im Kurbezirk I, 80,00 € im Kurbezirk II, 65,00 € im Kurbezirk III und 53,00 € im Kurbezirk IV, jeweils pro Person ab 16 Jahren. Fällig ist er zum 01.02. Für Dauercamper, deren Wohnwagen drei Monate oder länger steht, gilt eine eigene Staffel von 75,00 € für drei Monate bis 227,00 € für zwölf Monate im Kurbezirk I.[2]

Was die Bad Füssing-Karte bringt

  • Freier Eintritt zu Tanzabenden, Lesungen und Vorträgen sowie kostenlose Teilnahme an geführten Wanderungen und Radexkursionen.[5]
  • Lesesaal, Freilandschachanlage und Bocciabahn sind gratis, viele weitere Einrichtungen gewähren Ermäßigungen.[5]
  • Gäste erhalten die Karte direkt nach der Ankunft beim Gastgeber. Die PassauRegioCard mit über 100 Attraktionen im Passauer Land kostet extra.[5]

Was Vermieter in Bad Füssing melden und abführen

Gäste melden
Vermieter, Campingplätze und Wohnmobilplätze melden jeden Gast unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, elektronisch über das Verfahren der Gemeinde: Name, Anschrift, Geburtsdatum, An- und Abreisetag. Nur auf Antrag und bei unbilliger Härte verzichtet die Gemeinde auf die elektronische Meldung.[2]
Einziehen und abführen
Die Gemeinde stellt nach jedem Abrechnungsmonat eine Rechnung im Meldeverfahren bereit. Der Beitrag ist bis zum dort genannten Fälligkeitstag zu zahlen; liegt ein SEPA-Mandat vor, bucht die Gemeinde ab.[2]
Haftung und Bußgeld
Beherbergungsbetriebe haften der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrags. Einen Bußgeldbetrag nennt die Satzung nicht.[2][1]

Die vier Kurbezirke von Bad Füssing

Wie viel Sie zahlen, hängt davon ab, wo Ihre Unterkunft liegt. Im Gastgeberverzeichnis steht der Kurbezirk als Zusatz im Eintrag des Hauses.[4]

  • Kurbezirk I: Bad Füssing ohne Pichlstraße, Riedenburg, Safferstetten, Johannesbad, Wohnbau Dr. Schwarz und Pension Füssinger Alm / Wies.[4]
  • Kurbezirk II: der Hauptort Würding, Steinreuth, Dürnöd, Ainsen, Angering, Zwicklarn, Schöchlöd, Zieglöd, Eitlöd und die Pichlstraße in Bad Füssing.[4]
  • Kurbezirk III: der Hauptort Egglfing, Tierham, Brandschachen, Weidach, Holzhaus, Schieferöd, Oberreuthen, Mitterreuthen, Unterreuthen, Flickenöd, Gögging und Wies.[4]
  • Kurbezirk IV: Irching, Aigen, Aufhausen, Wendlmuth, Geigen, Hart, Holzhäuser und Voglöd.[4]

Was sich seit 2024 geändert hat

Die heutigen Sätze stammen aus der 3. Änderungssatzung vom 30.01.2024 und gelten seit dem 01.04.2024. Die Fassung von 2017 sah im Kurbezirk I noch 2,90 € in der Hauptsaison vor und begrenzte den Beitrag auf 35 Tage im Kalenderjahr. Die geltende Fassung nennt keine Höchstzahl an Tagen mehr.[1][2]

Seit dem 01.01.2026 ist außerdem beitragspflichtig, wer in Bad Füssing zwar seine Hauptwohnung gemeldet hat, aber überwiegend im Ausland wohnt. Das regelt die 4. Änderungssatzung vom 15.12.2025; die Sätze blieben dabei unverändert.[3]

Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Vermieter, die den Beitrag auf der Rechnung ausweisen, finden die steuerliche Einordnung im Leitfaden zur Besteuerung von Ferienwohnungen.[2]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 27.11.2017, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 15.12.2025, Fassung vom 15. Dezember 2025.[3] Erhoben von: Gemeinde Bad Füssing. Gilt auch in: Riedenburg, Safferstetten, Würding, Egglfing, Irching, Aigen. Zuständig vor Ort: Kur- & GästeService Bad Füssing.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Bad Füssing Kurtaxe zahlen?

Ja. Eine Ermäßigung für Rentner sieht die Satzung nicht vor. Halbiert wird der Beitrag nur bei einem Grad der Behinderung von 80 bis 95, ab 100 entfällt er.[2]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Bad Füssing Kurbeitrag?

Erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Schüler und Studenten bleiben auch danach frei, wenn sie ihren Ausweis vorlegen.[2]

Gilt der Kurbeitrag in Bad Füssing auch für Tagesgäste?

Ja. Wer sich zur Kur oder Erholung im Kurgebiet aufhält und dort nicht übernachtet, zahlt 2,20 € pro Tag. Kuranstalten ziehen den Betrag bei ihren Tagesgästen ein und führen ihn monatlich ab.[2]

Zahlen Hunde in Bad Füssing Kurtaxe?

Nein. Beitragspflichtig sind nur Personen, für Tiere sieht die Satzung keinen Beitrag vor.[2]

Wer führt den Kurbeitrag bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Vermieter. Wer Gäste beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, muss sie melden, den Beitrag einheben und an die Gemeinde zahlen, unabhängig vom Buchungsweg. Mehr zur Rechtslage im Freistaat steht auf der Seite zur Kurtaxe in Bayern.[2]

Quellen

  1. Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Bad Füssing (KBS) vom 27.11.2017, Gemeinde Bad Füssing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. 3. Änderung der Kurbeitragssatzung vom 30.01.2024, Gemeinde Bad Füssing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. 4. Satzung zur Änderung der Kurbeitragssatzung vom 15.12.2025, Gemeinde Bad Füssing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  4. Kurbezirke und Kurbeitrag, Kur- & GästeService Bad Füssing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  5. Kurkarte & PassauRegioCard, Kur- & GästeService Bad Füssing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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