Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe in Rerik: was die Kurabgabe je nach Saison kostet

Zwischen Ostsee und Salzhaff erhebt die Stadt Ostseebad Rerik eine Kurabgabe von 2,00 € pro Person und Tag in der Hauptsaison vom 15. Mai bis 15. September. In der Nebensaison sind es 0,75 €. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, zahlt nichts. Die Kurkarte stellt der Vermieter innerhalb eines Tages nach der Ankunft aus.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Rerik

Personen
  • Erwachsene2,00 €2
  • Schwerbehinderte, Schüler, Auszubildende und Studenten unter 27 Jahren1,30 €0
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt28,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Hauptsaison (15.05. bis 15.09.)2,00 € pro Tag[1]
  • Nebensaison0,75 € pro Tag[1]
  • Kinder und Jugendlichefrei bis 17 Jahre[1]
  • Jahreskurabgabe56,00 €[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachseneSchwerbehinderte, Schüler, Auszubildende und Studenten unter 27 JahrenKinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Hauptsaison15.05. bis 15.09.2,00 €1,30 €frei
Nebensaison16.09. bis 14.05.0,75 €0,50 €frei

So wird gezählt: An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Es gilt der Tagessatz des Anreisetages.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.[1]
  • Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von 100 % und ihre ausgewiesenen Begleitpersonen.[1]
  • Nahe Verwandte von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Rerik, die unentgeltlich in deren Haushalt wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen.[1]
  • Teilnehmer an Tagungen, Kongressen und Lehrgängen, die die Kurverwaltung anerkannt hat, solange sie die Einrichtungen nicht nutzen.[1]
  • Bettlägerig Kranke und andere Personen, die die Einrichtungen nicht nutzen können.[1]

Wer weniger zahlt

  • Die Kurabgabe sinkt in der Hauptsaison um 0,70 € und in der Nebensaison um 0,25 € für Schwerbehinderte mit Ausweis.[1]
  • Derselbe Abschlag gilt für Schüler, Auszubildende und Studenten, die noch keine 27 Jahre alt sind.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Die Jahreskurabgabe beträgt 56,00 € und entspricht 28 Aufenthaltstagen in der Hauptsaison. Zweitwohnungsinhaber und ihre Ehegatten müssen sie zahlen, ebenso ortsfremde Kleingärtner und Eigentümer von Wohnwagen, die mehr als 28 Tage in Rerik stehen.[1]

Was die Kurkarte bringt

  • Freier Zugang zum Strand und zur Bibliothek.[2]
  • Ermäßigungen bei Veranstaltungen und im Museum.[2]
  • Tageskurkarten aus den Orten des regionalen Fremdenverkehrsverbands erkennt Rerik an.[1]

Was Vermieter in Rerik melden und abführen

Gäste melden
Wer Gäste beherbergt, stellt ihnen innerhalb eines Tages nach der Ankunft eine Kurkarte aus und trägt sie am Ankunftstag in ein Gästeverzeichnis ein: Name, Geburtsjahr, Anschrift, An- und Abreisetag und die Nummer der Kurkarte.[1]
Einziehen und abführen
Die Kurabgabe ziehen Sie für den gesamten geplanten Aufenthalt ein und führen sie bis zum 10. jedes Monats für den Vormonat ab. Berechnung und Zahlungseingang übernimmt der Eigenbetrieb Kurverwaltung Rerik.[1]
Haftung und Bußgeld
Der Vermieter haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Bei Rückständen kann sich die Stadt an den Gast oder an den Vermieter halten. Verstöße gegen diese Pflichten können bis zu 5.000 € kosten.[1]

Eine Satzung von 2013, die weiter gilt

Die Stadtvertretung hat die Kurabgabesatzung am 16.05.2013 beschlossen, sie gilt rückwirkend seit dem 01.01.2013. Eine Änderungssatzung hat die Stadt seither nicht veröffentlicht, und die Kurverwaltung nennt weiterhin dieselben Beträge.[1][2]

Die Kurabgabe gilt ausdrücklich auch für den Badestrand. Aus den Einnahmen bezahlt die Stadt Strandreinigung und Strandaufsicht, Kulturprogramm, öffentliche Anlagen und die Pflege der Grünflächen.[1][2]

Tagesgäste und Erstattung bei früherer Abreise

Tagesgäste zahlen ihre Tageskurkarte bei der Ankunft in der Kurverwaltung oder an einem Kurkartenautomaten.[1]

Wer früher abreist, bekommt die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag zurück, abzüglich 5,00 € Verwaltungsgebühr. Der Vermieter bescheinigt die Abreise auf der Rückseite der Kurkarte. Nach einem Monat erlischt der Anspruch.[1]

Die Rechtsgrundlage für alle Seebäder des Landes finden Sie unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern. Saisonzeiten und Tagessatz passen gut in die digitale Gästemappe Ihrer Ferienwohnung.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für die Stadt Ostseebad Rerik (Kurabgabesatzung), Fassung vom 30. Mai 2013.[1] Erhoben von: Stadt Ostseebad Rerik. Zuständig vor Ort: Kurverwaltung Ostseebad Rerik.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Rerik Kurtaxe zahlen?

Ja. Eine Ermäßigung für Rentner enthält die Satzung nicht. Mit Schwerbehindertenausweis sinkt der Tagessatz auf 1,30 € in der Hauptsaison und 0,50 € in der Nebensaison.[1][2]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Rerik Kurtaxe?

Erst ab dem 18. Geburtstag. Bis dahin sind Kinder und Jugendliche befreit.[1]

Zahlen Hunde in Rerik Kurtaxe?

Nein. Die Kurabgabesatzung betrifft nur Personen, einen Betrag für Hunde nennt sie nicht.[1]

Gilt die Kurtaxe in Rerik auch für Tagesgäste?

Ja. Tagesgäste lösen bei der Ankunft eine Tageskurkarte in der Kurverwaltung oder am Automaten.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Vermieter. Er stellt die Kurkarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie bis zum 10. des Folgemonats ab. Buchungsplattformen kommen in der Satzung nicht vor.[1]

Quellen

  1. Kurabgabesatzung der Stadt Ostseebad Rerik, ausgefertigt am 30.05.2013 (Leseausfertigung), Amt Neubukow-Salzhaff für die Stadt Ostseebad Rerik, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Kurtaxe und Strand im Ostseebad Rerik, Kurverwaltung Ostseebad Rerik, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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