Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe in Koserow 2026: was Gäste zahlen und was Vermieter melden

Koserow erhebt seine Kurabgabe nach der gemeinsamen Satzung der Usedomer Seebäder: 3,70 € pro Person und Tag vom 01.04. bis 31.10., 3,30 € in den übrigen Monaten. Von jedem Tagessatz gehen 0,90 € an den Bahnverkehr, den Gäste mit der UsedomCard dafür ohne Fahrschein nutzen. Befreit sind nur Kinder unter 6 Jahren. Vermieter stellen die Meldescheine online im System AVS aus und rechnen bis zum 10. des Folgemonats ab.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Koserow

Personen
  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren3,70 €2
  • Kinder unter 6 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt51,80 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Hauptsaison 01.04. bis 31.10.3,70 € pro Tag[1]
  • Nebensaison3,30 € pro Tag[1]
  • Davon für die Bahn0,90 € pro Tag[1]
  • Jahreskurabgabe124,20 €[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachsene und Kinder ab 6 JahrenKinder unter 6 Jahren
Hauptsaison01.04. bis 31.10.3,70 €frei
Nebensaison01.01. bis 31.03. sowie 01.11. bis 31.12.3,30 €frei

So wird gezählt: An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet; maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Den Ausfall trägt die Gemeinde.[1]
  • Wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht, gilt nicht als ortsfremd. Beruflich befreite Gäste fahren allerdings nicht kostenlos Bahn.[1][2]
  • Bis zu vier Verwandte ersten Grades pro Koserower Haushalt mit Hauptwohnsitz erhalten für höchstens 10 Tage eine kostenlose Kurkarte samt Bahnnutzung.[2]

Wer weniger zahlt

  • Ermäßigte Sätze für Kinder, Schwerbehinderte oder Senioren enthält die Satzung nicht.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Die Jahreskurabgabe beträgt 124,20 €: 28 Tagessätze der Hauptsaison plus eine Pauschale von 45,80 € für die Bahn. Sie gilt für Eigentümer und Besitzer einer überwiegend zur Erholung genutzten Wohnung, für Dauercamper und Dauerlieger, unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.[1]

Was die UsedomCard bringt

  • Bahnfahrten ohne Fahrschein für alle Inhaber einer UsedomCard aus Koserow, ausgenommen beruflich befreite Gäste.[2][1]
  • Nutzung der Kur- und Erholungseinrichtungen im gesamten Gebiet der gemeinsamen Kurabgabe, soweit dafür kein eigenes Entgelt verlangt wird.[1]
  • Die Karte gibt es elektronisch oder auf Papier; sie ist nicht übertragbar und bei Kontrollen zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzuzeigen.[1]

Was Vermieter in Koserow melden und abführen

Gäste melden
Quartiergeber melden jeden Gast innerhalb eines Werktages nach der Ankunft. In Koserow werden die Meldescheine nur noch online im System AVS ausgestellt. Zu erheben sind Name, Anschrift, An- und Abreisedatum, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse; die Meldescheine werden ein Jahr aufbewahrt und dann vernichtet.[1][2]
Einziehen und abführen
Der Gast zahlt nach der Ankunft für den gesamten Aufenthalt beim Quartiergeber. Dieser führt die Kurabgabe bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab oder benennt dafür eine beauftragte Person.[1]
Haftung und Bußgeld
Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung; andernfalls wird der Betrag geschätzt. Bei Abgabengefährdung kann eine Geldbuße bis zu 5.000 € verhängt werden.[1]

0,90 € pro Tag für die Bahn

In der Koserower Kurabgabe für Übernachtungs- und Tagesgäste ist ein Entgelt von 0,90 € brutto für den Bahnverkehr enthalten, bei Jahreskurkarten eine Pauschale von 45,80 €. Im Gegenzug fahren Inhaber der UsedomCard ohne Fahrschein. Die Gemeindevertretung hat die Satzung am 16.12.2025 beschlossen, in Kraft ist sie seit dem 01.01.2026.[1][2]

Die Gemeinde rechnet 2026 mit rund 75.000 € für die kostenlose Bahnnutzung der Einheimischen und mit weiteren 10.000 € für die Kurkarten der Verwandten ersten Grades.[2]

Eine Satzung für die Usedomer Seebäder

Koserow erhebt die Kurabgabe gemeinsam mit Heringsdorf, Karlshagen, Trassenheide, Loddin, Ückeritz, Zempin und Zinnowitz; zur Tourismusregion gehören außerdem Wolgast, Krummin und Sauzin. Erhebungsgebiet ist das gesamte anerkannte Gebiet dieser Gemeinden. Beschlossen wird die Satzung von jeder Gemeindevertretung einzeln, in Koserow am 16.12.2025. Die Regeln des Landes finden Sie unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern.[1]

Tagesgäste und vorzeitige Abreise

Tagesgäste zahlen am Ankunftstag an einer von der Gemeinde zugelassenen Stelle, in der Regel in der Touristinformation oder am Automaten. Bei vorzeitiger Abreise erstattet die Gemeinde die zu viel gezahlte Kurabgabe, wenn der Quartiergeber die Abreise auf der Kurkarte bescheinigt und der Anspruch binnen 14 Tagen geltend gemacht wird. Beide Sätze, die Saisongrenze am 01.04. und der Hinweis auf die Bahn passen gut in die digitale Gästemappe Ihrer Ferienwohnung.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung), Gemeinde Ostseebad Koserow, Fassung vom 16. Dezember 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Ostseebad Koserow. Zuständig vor Ort: Kurverwaltung Ostseebad Koserow.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Koserow Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung befreit allein Kinder unter 6 Jahren und kennt keine Ermäßigung für Rentner.[1]

Zahlen Hunde in Koserow Kurtaxe?

Nein. Die Koserower Satzung sieht keine Abgabe für Hunde vor.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Koserow Kurtaxe?

Ab dem 6. Geburtstag, und zwar den vollen Tagessatz.[1]

Gilt die Kurtaxe in Koserow auch für Tagesgäste?

Ja. Tagesgäste entrichten die Kurabgabe am Tag der Ankunft in der Touristinformation oder am Automaten; auch in ihrem Satz sind 0,90 € für die Bahn enthalten.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen in Koserow ab?

Der Quartiergeber. Er meldet den Gast binnen eines Werktages über AVS, zieht die Kurabgabe ein und führt sie bis zum 10. des Folgemonats ab. Übernimmt das eine Agentur, muss er sie der Gemeinde als beauftragte Person benennen.[1][2]

Quellen

  1. Kurabgabesatzung 2026 der Gemeinde Ostseebad Koserow (Beschluss vom 16.12.2025), Amt Usedom-Süd, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Neues aus der Gemeindevertretung: Kurabgabe 2026 beschlossen, Kurverwaltung Koserow, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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