Bayern

Kurtaxe in Mittenwald 2026: Kurbeitrag nach Saison

Der Markt Mittenwald erhebt einen Kurbeitrag, der mit der Saison wechselt: 3,00 € pro Aufenthaltstag für Gäste ab 16 Jahren im Sommer und im Winter, 2,00 € in den ruhigen Wochen im April und von November bis kurz vor Weihnachten. Auf den Campingplätzen im Außenbereich liegt der Satz für Erwachsene jeweils 0,20 € darunter. Kinder unter 10 Jahren zahlen nichts. Die Gästekarte der Alpenwelt Karwendel enthält zudem unter anderem den Sommerbus zum Lautersee und ab drei Übernachtungen eine Fahrt mit der Kranzberg-Sesselbahn.

Quellen zuletzt geprüft am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Mittenwald

Personen
  • Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr3,00 €2
  • Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr1,90 €0
  • Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt42,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Ab 16 Jahren, Hauptsaison3,00 € pro Tag[1]
  • Ab 16 Jahren, Nebensaison2,00 € pro Tag[1]
  • Kinderfrei unter 10 Jahren[1]
  • Zweitwohnung150,00 € pro Jahr[2]

Kurbeitrag 2026: die Sätze

Kurbeitrag pro Person und Tag, 2026[1]
GebietSaisonPersonen ab dem vollendeten 16. LebensjahrKinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 16. LebensjahrKinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
Kurbezirk I (Gemeindegebiet ohne Campingplätze im Außenbereich)Hauptsaison20.12. bis 31.03. und 01.05. bis 31.10.3,00 €1,90 €frei
Kurbezirk II (Campingplätze im Außenbereich)Hauptsaison20.12. bis 31.03. und 01.05. bis 31.10.2,80 €1,60 €frei
Kurbezirk I (Gemeindegebiet ohne Campingplätze im Außenbereich)Nebensaison01.04. bis 30.04. und 01.11. bis 19.12.2,00 €1,30 €frei
Kurbezirk II (Campingplätze im Außenbereich)Nebensaison01.04. bis 30.04. und 01.11. bis 19.12.1,80 €1,30 €frei

So wird gezählt: Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.[1][3]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres.[1][3]
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 %.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn der amtliche Ausweis die Begleitperson als erforderlich ausweist.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % zahlen die Hälfte des jeweils gültigen Satzes. Der Ausweis ist bei der Anreise vorzuzeigen, der Gastgeber berücksichtigt die Ermäßigung bei der Abrechnung.[1][3]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Zweitwohnungsinhaber, ihre Ehegatten oder Lebenspartner und die Kinder im Haushalt bis 16 Jahre zahlen einen pauschalen Jahreskurbeitrag. Im Kurbezirk I sind das 150,00 € pro Person ab 16 Jahren und 95,00 € für Kinder und Jugendliche ab 10, auf den Campingplätzen des Kurbezirks II 140,00 € und 80,00 €. Der Markt legt dafür eine Aufenthaltsdauer von 50 Tagen im Jahr zugrunde. Fällig ist die Pauschale jeweils zum 15.05., dafür gibt es eine Jahreskurkarte.[1][2]

Was die Alpenwelt Karwendel Gästekarte bringt

  • Ab der ersten Übernachtung kostenlos: der Linienbus zum Lautersee und Ferchensee im Sommer, der Ski- und Gästebus im Winter, die Langlaufloipen sowie begleitete Wanderungen, Orts- und Kirchenführungen und Kurkonzerte.[4]
  • Ab drei Übernachtungen: eine kostenlose Berg- oder Talfahrt mit der Kranzberg-Sesselbahn und ein ermäßigter Eintritt im Alpenbad Leutasch, im Erlebnisbad Seefeld oder in der Kristall Therme Kochel.[4]
  • Ermäßigungen gibt es unter anderem im Geigenbaumuseum, am Wasserfallsteig der Leutascher Geisterklamm und in der Partnachklamm.[4]
  • Die Gästekarte oder die AlpenweltCard erhalten Sie bei der Ankunft direkt vom Gastgeber.[3]

Was Vermieter in Mittenwald melden und abführen

Gäste melden
Wer Gäste beherbergt, ihnen Wohnraum überlässt oder einen Campingplatz betreibt, meldet sie innerhalb eines Tages nach der Anreise elektronisch oder schriftlich beim Markt an und innerhalb eines Tages nach der Abreise wieder ab.[1]
Einziehen und abführen
Sie ziehen den Kurbeitrag bei Ihren Gästen ein. Anschließend schickt der Markt einen Beitragsbescheid, und innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe ist der Betrag abzuführen.[1]
Haftung und Bußgeld
Vermieter haften dem Markt gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrags. Wer meldepflichtige Gäste vorsätzlich oder leichtfertig nicht fristgerecht anmeldet, kann nach Art. 15 und 16 BayKAG mit einem Bußgeld belegt werden. Einen Betrag nennt die Satzung allerdings nicht.[1]

Wann in Mittenwald welcher Satz gilt

Mittenwald kennt zwei Hauptsaisons im Jahr. Der höhere Satz gilt vom 20.12. bis 31.03. und vom 01.05. bis 31.10., der niedrigere im April und vom 01.11. bis 19.12. Wer über einen Saisonwechsel hinweg bleibt, zahlt für jeden Tag den Satz, der an diesem Tag gilt, denn die Beitragsschuld entsteht mit Beginn jedes Aufenthaltstages neu.[1]

Die Satzung von 2022 hat den Beitrag zudem in Stufen angehoben: Im Kurbezirk I stieg der Hauptsaisonsatz für Erwachsene von 2,60 € im Jahr 2022 auf 3,00 € ab dem 01.05.2023. Seit dem 01.01.2024 gilt die heutige Tabelle ohne Enddatum.[1]

Mit den Einnahmen aus dem Kurbeitrag schaffen und unterhalten die Gemeinden der Alpenwelt Karwendel ihre touristische Infrastruktur.[3]

Tagesgäste und Kureinrichtungen

Beitragspflichtig ist auch, wer sich zur Kur oder Erholung in Mittenwald aufhält, ohne dort zu übernachten. Für diese Gäste gelten die Sätze des Kurbezirks II, in der Hauptsaison also 2,80 € für Erwachsene. Den Beitrag ziehen in diesem Fall die Kuranstalten ein und melden dem Markt am Monatsende, wie viele solcher Besucher sie hatten.[1]

Für Ferienwohnungen ist der Ablauf einfacher. Sie melden Ihre Gäste an, ziehen den Beitrag ein und zahlen, sobald der Bescheid vorliegt. Den aktuellen Satz und die Leistungen der Gästekarte können Sie Ihren Gästen vorab in der digitalen Gästemappe nennen. Wie der Kurbeitrag im Freistaat geregelt ist, zeigt die Seite zur Kurtaxe in Bayern.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) des Marktes Mittenwald vom 27.01.2022, Fassung vom 27. Januar 2022.[1] Erhoben von: Markt Mittenwald. Zuständig vor Ort: Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH.

Der Kurbeitrag gehört in die Gästemappe, damit Gäste den Betrag schon vor der Anreise kennen. Die Gästemappe-Vorlage für Ferienwohnungen hat dafür einen eigenen Abschnitt.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Mittenwald Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung sieht für Rentner keine Ermäßigung vor. Die Hälfte zahlen nur Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 %, bei 100 % entfällt der Beitrag.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Mittenwald Kurbeitrag?

Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt der ermäßigte Satz von 1,90 € in der Hauptsaison und 1,30 € in der Nebensaison im Kurbezirk I.[1]

Zahlen Hunde in Mittenwald Kurtaxe?

Nein. Beitragspflichtig sind nur Personen, für Tiere sieht die Satzung keinen Beitrag vor.[1]

Ist im Kurbeitrag die Umsatzsteuer enthalten?

Ja. Nach der Satzung enthält der Kurbeitrag die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.[1]

Wer führt den Kurbeitrag bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Vermieter. Wer Beitragspflichtige beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, muss sie melden, den Beitrag einziehen und nach dem Bescheid an den Markt abführen. Der Buchungsweg ändert daran nichts. Das gilt auch für Zweitwohnungsinhaber, die ihre Wohnung Feriengästen überlassen.[1][2]

Quellen

  1. Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 27.01.2022 mit Anlagen 1 bis 3, Markt Mittenwald, geprüft am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Informationen zum Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber, Stand 01.12.2024, Markt Mittenwald, Steueramt, geprüft am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Kurbeiträge in der Alpenwelt Karwendel, Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH, geprüft am 21. September 2026amtliche Quelle
  4. Alpenwelt Karwendel Gästekarte, Alpenwelt Karwendel Mittenwald Krün Wallgau Tourismus GmbH, geprüft am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 23. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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