Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe in Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin 2026: drei Sätze im Jahr

Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin gehören zur selben Gemeinde und haben deshalb dieselbe Kurabgabe: 3,70 € pro Person und Tag in der Hauptsaison vom 01.04. bis 31.10.2026. Davor gelten 2,90 €, im November und Dezember 3,00 €. Im Betrag stecken zudem der Bus der Kaiserbäder und im Sommer die Schiffslinie von Seebrücke zu Seebrücke bis nach Swinemünde. Die Kurkarte heißt UsedomCard, Kinder unter 6 Jahren bekommen sie kostenlos.

Quellen zuletzt geprüft am 23. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Heringsdorf

Personen
  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren2,90 €2
  • Kinder unter 6 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt40,60 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • 01.04. bis 31.10.20263,70 € pro Tag[1]
  • 01.01. bis 31.03.20262,90 € pro Tag[1]
  • 01.11. bis 31.12.20263,00 € pro Tag[1]
  • Kinderfrei unter 6 Jahren[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachsene und Kinder ab 6 JahrenKinder unter 6 Jahren
Nebensaison Januar bis März01.01. bis 31.03.2,90 €frei
Hauptsaison01.04. bis 31.10.3,70 €frei
Nebensaison November und Dezember01.11. bis 31.12.3,00 €frei

So wird gezählt: An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet, und zwar zum Tagessatz des Anreisetages.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, bei entsprechendem Nachweis. Sie erhalten trotzdem eine Kurkarte.[1][2]
  • Nicht abgabepflichtig ist außerdem, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in einem Ausbildungsverhältnis steht, denn er gilt nicht als ortsfremd.[1]

Wer weniger zahlt

  • Ermäßigte Sätze enthält die Heringsdorfer Satzung nicht, auch nicht für Schwerbehinderte: Ab dem 6. Geburtstag gilt für alle derselbe Tagessatz.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Die Jahreskurabgabe beträgt 103,60 € und entspricht 28 Tagessätzen der Hauptsaison. Eigentümer und Besitzer einer überwiegend zur Erholung genutzten Wohnung, Dauercamper und Dauerlieger zahlen sie unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer, fällig einen Monat nach dem Bescheid.[1]

Was die UsedomCard bringt

  • Kaiserbäderlinie 290/291 zwischen Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin kostenfrei, ebenso die übrigen VVG-Busse im Gemeindegebiet.[2]
  • Vom 01.04. bis 31.10.2026 die Hop-on-Hop-off-Schiffe zwischen den Seebrücken von Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin sowie nach Swinemünde.[2][1]
  • Im selben Zeitraum der ILSE-Bus aus Gothen, Sellin und Sallenthin zu den Bahnhöfen der Kaiserbäder, täglich von 8 bis 20 Uhr.[2]

Was Vermieter in Heringsdorf melden und abführen

Gäste melden
Quartiergeber melden jeden Gast innerhalb eines Werktages nach der Ankunft, möglichst über das elektronische Meldeverfahren der Gemeinde; der Meldeschein auf Papier bleibt zulässig. Erhoben werden Name, Anschrift, An- und Abreisedatum, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Widerspricht der Gast der elektronischen Kurkarte, entfällt die E-Mail-Adresse und er erhält die Karte auf Papier.[1]
Einziehen und abführen
Die Kurabgabe ist nach der Ankunft für den gesamten Aufenthalt beim Quartiergeber zu zahlen. Er führt sie bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab oder benennt eine beauftragte Person, die das übernimmt. Der Gast selbst kann das allerdings nicht sein.[1]
Haftung und Bußgeld
Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Kommt er dem nicht nach, schätzt die Gemeinde den Betrag. Bei Abgabengefährdung droht eine Geldbuße bis zu 5.000 €.[1]

Ahlbeck, Bansin und die weiteren Ortsteile: eine Satzung

Eine eigene Kurtaxe für Ahlbeck oder Bansin gibt es nicht. Beide sind Ortsteile der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, ebenso Bansin Dorf, Gothen, Sellin, Alt Sallenthin und Neu Sallenthin. Die Gemeindevertretung hat die Satzung für 2026 am 18.12.2025 beschlossen. Sie gilt seit dem 01.01.2026 und löst die Fassung vom 20.12.2024 ab.[1]

Die Satzung gehört wiederum zu einer gemeinsamen Kurabgabe der Usedomer Seebäder und der Stadt Wolgast. Erhebungsgebiet ist dabei das gesamte anerkannte Gebiet der beteiligten Gemeinden, von Karlshagen über Zinnowitz und Koserow bis Heringsdorf. Die Regeln des Landes finden Sie unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern.[1]

Bus und Schiff: was im Tagessatz steckt

Die Satzung weist aus, wie viel vom Tagessatz in den Nahverkehr fließt. Für den Bus der Kaiserbäder sind es 0,50 € brutto bis Ende März und 0,60 € von April bis Dezember 2026. Vom 01.04. bis 31.10.2026 kommen 0,30 € für die Schiffe hinzu, die von Seebrücke zu Seebrücke und nach Swinemünde fahren. Einen Anteil für die Bahn nennt die Heringsdorfer Satzung nicht.[1]

Tagesgäste und Abrechnung für Vermieter

Tagesgäste zahlen am Ankunftstag in einer Touristinformation oder am Kurkartenautomaten. Übernachtungsgäste bekommen die UsedomCard direkt vom Vermieter. Reist jemand früher ab, erstattet die Gemeinde die zu viel gezahlten Tage, wenn der Quartiergeber die Abreise bestätigt und der Antrag binnen 14 Tagen eingeht.[1][2]

Für Vermieter ist der 10. des Folgemonats das Datum, das zählt. Die Meldescheine sind ein Jahr aufzubewahren und danach zu vernichten, die Satzung muss für Gäste sichtbar ausliegen. Weil sich der Satz dreimal im Jahr ändert, gehört die aktuelle Zahl in die digitale Gästemappe.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (Kurabgabesatzung), Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Fassung vom 18. Dezember 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Ostseebad Heringsdorf. Gilt auch in: Ahlbeck, Bansin. Zuständig vor Ort: Kaiserbäder Tourismus Service GmbH.

Der Kurbeitrag gehört in die Gästemappe, damit Gäste den Betrag schon vor der Anreise kennen. Die Gästemappe-Vorlage für Ferienwohnungen hat dafür einen eigenen Abschnitt.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Ahlbeck und Bansin?

Genauso hoch wie in Heringsdorf, denn Ahlbeck und Bansin sind Ortsteile derselben Gemeinde: 2026 sind es 2,90 € bis 31.03., 3,70 € vom 01.04. bis 31.10. und 3,00 € ab 01.11. pro Person und Tag.[1][2]

Müssen Rentner in Heringsdorf Kurtaxe zahlen?

Ja. Befreit sind nach der Satzung allein Kinder unter 6 Jahren. Wer im Ort arbeitet oder eine Ausbildung macht, zahlt nicht, weil er nicht als ortsfremd gilt. Eine Ermäßigung für Rentner gibt es weder in Heringsdorf noch in Ahlbeck oder Bansin.[1]

Zahlen Hunde in den Kaiserbädern Kurtaxe?

Nein. Laut Satzung wird die Kurabgabe nur von Personen erhoben, eine Abgabe für Hunde ist nicht vorgesehen.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Heringsdorf Kurtaxe?

Ab dem 6. Geburtstag, dann zum vollen Tagessatz. Einen Kindertarif gibt es nicht.[1]

Gilt die Kurtaxe auch für Tagesgäste in Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin?

Ja. Tagesgäste zahlen am Tag der Ankunft in einer Touristinformation oder lösen die Karte am Kurkartenautomaten.[1][2]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen in Heringsdorf ab?

Der Quartiergeber, also wer die Unterkunft zu Erholungszwecken überlässt. Die Kurabgabe zahlt zwar der Gast, der Quartiergeber meldet ihn aber binnen eines Werktages, zieht die Abgabe ein und führt sie bis zum 10. des Folgemonats ab. Er darf dafür eine beauftragte Person benennen.[1]

Quellen

  1. Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Erhebung einer Kurabgabe 2026 (Beschluss vom 18.12.2025), Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, geprüft am 23. September 2026amtliche Quelle
  2. UsedomCard in den Kaiserbädern: Kurabgabe und Leistungen 2026, Kaiserbäder Tourismus Service GmbH, geprüft am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 23. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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