Kurtaxe in Baden-Württemberg: was § 43 KAG regelt
Baden-Württemberg ist das einzige der fünf großen Urlaubsländer, dessen Gesetz tatsächlich von Kurtaxe spricht. § 43 des Kommunalabgabengesetzes erlaubt sie Kurorten, Erholungsorten und sonstigen Fremdenverkehrsgemeinden. Zahlen muss, wer sich in der Gemeinde aufhält, ohne dort zu wohnen. Beherberger melden ihre Gäste, ziehen die Kurtaxe ein und haften für die Abführung.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
- Rechtsgrundlage
- § 43 Kommunalabgabengesetz (KAG) Baden-Württemberg, Fassung vom 02.12.2020, gültig ab 12.12.2020[1]
- So heißt die Abgabe hier
- Kurtaxe, Gästeabgabe (einzelne Gemeinden)
Kurtaxe in Baden-Württemberg: die Kurorte im Vergleich
| Kurort | Abgabe | Höchster Satz | Niedrigster Satz | Satzung vom |
|---|---|---|---|---|
| Friedrichshafen | Kurtaxe | 2,80 € pro Tag | 1,70 € pro Tag | 18. November 2024 |
| Baden-Baden | Kurtaxe | 4,50 € pro Nacht | 2,00 € pro Nacht | 29. September 2025 |
Welche Gemeinden die Kurtaxe erheben dürfen
Das Gesetz nennt drei Gruppen: Kurorte, Erholungsorte und sonstige Fremdenverkehrsgemeinden. Die Kurtaxe deckt die Kosten für die Einrichtungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen, und für die Veranstaltungen, die die Gemeinde dafür durchführt. Das gilt auch für Einrichtungen außerhalb des Gemeindegebiets, wenn mehrere Gemeinden sie gemeinsam tragen. Auch die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn für Gäste darf über die Kurtaxe laufen.[1]
Nicht jede Stadt am See bleibt bei diesem Modell. Konstanz hat seine Kurtaxe zum 31. März 2023 aufgehoben und erhebt seitdem eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % auf den Übernachtungspreis.[2]
Wer zahlt und wer nicht
Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner sind. Das Gesetz nennt sie ortsfremd. Dazu zählen auch Einwohner, deren Lebensmittelpunkt woanders liegt, also Inhaber von Zweitwohnungen. Wer in der Gemeinde arbeitet, in Ausbildung ist oder aus beruflichen Gründen an einer Tagung teilnimmt, zahlt nicht. Für Tagungsgäste darf die Satzung davon abweichen.[1]
Die Sätze liegen weit auseinander. Baden-Baden unterscheidet zwei Kurzonen, Friedrichshafen zwei Saisons.
Was das Gesetz von Beherbergern verlangt
Die Satzung kann bestimmen, dass Beherberger und Betreiber von Campingplätzen oder Hafenanlagen die ortsfremden Personen melden, die Kurtaxe einziehen und an die Gemeinde abführen. Sie haften dann für die Einziehung und die Abführung. Die Gemeinde darf die elektronische Meldung vorschreiben und auch Reiseunternehmer in die Pflicht nehmen.[1]
Eine Besonderheit des Landes: Beherberger können die Kurtaxe ihrer Gäste durch eine Jahrespauschalkurtaxe ablösen, wenn die Satzung es vorsieht. Statt Gast für Gast abzurechnen, zahlen sie dann einen festen Betrag im Jahr. Die Grundlagen stehen auf der Seite Was ist die Kurtaxe?.[1]
Kurtaxe in anderen Bundesländern
Niedersachsen
In Niedersachsen heißt die Kurtaxe Gästebeitrag. Wer sie nach § 10 NKAG erheben darf, was Vermieter melden und abführen und was die Nordseeinseln verlangen.
Tarife ansehenSchleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein heißt die Kurtaxe Kurabgabe. Wer sie nach § 10 KAG erheben darf, wer zahlt, wofür Vermieter haften und was Sylt und Büsum verlangen.
Tarife ansehenMecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat § 11 KAG zum 1. September 2026 geändert: Kurabgabe auch in Tourismusorten, digitale Kurkarte, Haftung der Vermieter.
Tarife ansehenBayern
In Bayern heißt die Kurtaxe Kurbeitrag, in den Staatsbädern Kurtaxe. Wer sie nach Art. 7 KAG erhebt, wann Vermieter haften und warum es keine Bettensteuer gibt.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Wie heißt die Kurtaxe in Baden-Württemberg?
Gibt es in Konstanz noch eine Kurtaxe?
Haften Beherberger in Baden-Württemberg für die Kurtaxe?
Quellen
- § 43 KAG Baden-Württemberg, Kurtaxe, Landesrecht Baden-Württemberg, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Satzung über die Erhebung einer Tourismus- und Klimaschutzabgabe vom 07.12.2022, Stadt Konstanz, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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