Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe auf Hiddensee 2026: der erste Tag steckt im Fährticket

Die Gemeinde Seebad Insel Hiddensee mit Neuendorf, Vitte, Kloster und Grieben erhebt eine Kurabgabe von 2,50 € pro Person und Tag, das ganze Jahr zum selben Satz. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts. Den ersten Aufenthaltstag kassiert bereits die Reederei mit der Schiffsfahrkarte, für die weiteren Tage ist der Vermieter zuständig. Mehr als 75,00 € pro Jahr werden es nie: Das ist die Jahreskurabgabe.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Hiddensee

Personen
  • Erwachsene ab 18 Jahren2,50 €2
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt35,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Pro Person und Tag2,50 €, ganzjährig[1]
  • Unter 18 Jahrenfrei[1]
  • Höchstbetrag pro Jahr75,00 €[1]
  • Hund0,50 € pro Tag[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachsene ab 18 JahrenKinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Ganzjährig01.01. bis 31.12.2,50 €frei

So wird gezählt: An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Für einen ununterbrochenen Aufenthalt wird höchstens die Jahreskurabgabe von 75,00 € fällig.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.[1][2]
  • Personen ab einem Grad der Behinderung von 80 gegen Vorlage des Ausweises sowie ihre Begleitperson, wenn der Ausweis das Kennzeichen B trägt.[1]
  • Verwandte ersten Grades von Insulanern, gegen Nachweis und mit Bestätigung des Hafen- und Kurbetriebs.[1]
  • Wer auf Hiddensee in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, gegen Nachweis.[1]

Wer weniger zahlt

  • Wohlfahrtsverbände, Schulen, Bildungseinrichtungen und Träger der Kinder- und Jugendarbeit erhalten für ihre Gruppen auf Antrag 50 % Ermäßigung.[1]
  • Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag.[2]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Die Jahreskurabgabe beträgt 75,00 € pro Person und entspricht 30 Tagessätzen. Sie gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember und deckelt zugleich jeden längeren Aufenthalt.[1]

Was die Kurkarte bringt

  • Strandnutzung mit DLRG-Überwachung, öffentliche Toiletten und WLAN.[2]
  • Veranstaltungen, Gästebibliothek und Spielangebote kostenlos oder vergünstigt.[2]
  • Die Kurkarte ist nicht übertragbar.[1]

Was Vermieter in Hiddensee melden und abführen

Gäste melden
Beherberger leiten die Meldung unverzüglich, spätestens am Anreisetag, über das elektronische Meldesystem an den Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb weiter. Sie weisen ihre Gäste außerdem auf das Online-Portal der Gemeinde hin und erkennen dort gekaufte Kurkarten an.[1]
Einziehen und abführen
Die Kurabgabe für den gesamten Aufenthalt wird am Anreisetag vereinnahmt, die Kurkarte sofort ausgestellt. Abgeführt wird nach Rechnungslegung an den Hafen- und Kurbetrieb. Den Tag, den der Gast schon mit dem Fährticket bezahlt hat, rechnen Sie an.[1][2]
Haftung und Bußgeld
Gast und Beherberger haften gesamtschuldnerisch. Führt ein Vermieter nicht oder unvollständig ab, darf die Gemeinde die Abgabe schätzen und per Bescheid festsetzen. Verspätetes Vereinnahmen oder Abführen kostet bis zu 2.000 € Geldbuße, das Erschleichen von Abgabevorteilen bis zu 5.000 €.[1]

Warum die Kurabgabe schon am Fähranleger beginnt

Hiddensee erreicht man nur mit dem Schiff, und genau dort setzt die Gemeinde an: Jeder Gast, auch der Tagesgast, zahlt den Beitrag für den ersten Tag zusammen mit der Schiffsfahrkarte. Die Satzung zählt dafür Reedereien, Wassertaxis und Veranstalter organisierter Tagesfahrten zu den Unternehmen, die die Kurabgabe vereinnahmen und an den Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb abführen.[2][1]

Wer mit dem eigenen Boot kommt, ist ebenfalls kurabgabepflichtig; in den Häfen kassieren die Hafenmeister. Tagesgäste ohne Fährticket kaufen ihre Tageskurkarte über das Online-Portal kurabgabe-bezahlen.de oder an einer Ausgabestelle.[1][2]

Hunde und lange Aufenthalte

Für jeden mitgebrachten Hund fallen ganzjährig 0,50 € pro Tag an, höchstens 15,00 € im Jahr. Bei Menschen funktioniert die Obergrenze genauso: Nach 30 bezahlten Tagen ist mit 75,00 € Schluss, weil ein ununterbrochener Aufenthalt nie mehr kostet als die Jahreskurabgabe. Bei vorzeitiger Abreise lässt sich zu viel Gezahltes binnen 14 Tagen zurückholen, wenn der Vermieter die Abreise auf der Kurkarte bestätigt.[1]

Was die Kurabgabe auf der Insel finanziert

Mit den Einnahmen bezahlt die Gemeinde Strandüberwachung, Veranstaltungen, Museen und die Instandhaltung der Wege. Erklärungsbedürftig ist vor allem, dass Gäste an zwei Stellen zahlen: erst bei der Reederei, dann beim Vermieter. Ein Absatz dazu in der digitalen Gästemappe erspart die Rückfrage am Anreisetag. Die Regeln des Landes finden Sie unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern.[2]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Kurabgabesatzung), Lesefassung, Fassung vom 19. März 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Seebad Insel Hiddensee. Gilt auch in: Neuendorf, Vitte, Kloster, Grieben. Zuständig vor Ort: Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner auf Hiddensee Kurtaxe zahlen?

Ja, 2,50 € pro Tag wie alle Erwachsenen. Befreit sind unter anderem Minderjährige und Personen ab einem Grad der Behinderung von 80, nicht aber Rentner.[1]

Zahlen Hunde auf Hiddensee Kurtaxe?

Ja. Halter zahlen 0,50 € pro Hund und Tag, höchstens 15,00 € im Jahr.[1][2]

Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Hiddensee Kurtaxe?

Erst ab dem 18. Geburtstag. Bis dahin sind Kinder und Jugendliche befreit.[1]

Gilt die Kurtaxe auf Hiddensee auch für Tagesgäste?

Ja. Der Tagesbeitrag wird beim Kauf der Schiffsfahrkarte mitbezahlt; wer anders anreist, kauft die Tageskurkarte online oder an einer Ausgabestelle.[2][1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Hiddensee ab?

Der Beherberger. Er vereinnahmt die Kurabgabe am Anreisetag, stellt die Kurkarte aus und führt nach Rechnung an den Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb ab. Alternativ können Gäste ihre Kurkarte selbst im Online-Portal kaufen; der Vermieter muss sie anerkennen.[1]

Zahlen Segler auf Hiddensee Kurtaxe?

Ja. Die Kurabgabepflicht gilt auch für Segler; in den Häfen wird sie von den Hafenmeistern erhoben.[2][1]

Quellen

  1. Kurabgabesatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee, Lesefassung (Beschluss vom 19.03.2025), Gemeinde Seebad Insel Hiddensee, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Kurabgabe auf der Insel Hiddensee, Gemeinde Seebad Insel Hiddensee, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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