Sachsen

Bettensteuer in Leipzig 2026: 5 % Beherbergungssteuer

In Leipzig heißt die Bettensteuer Beherbergungssteuer. Sie beträgt 5 % des Bruttopreises jeder Übernachtung und gilt auch für Geschäftsreisende. Am 1. April 2023 hat sie die frühere Gästetaxe abgelöst, die das Oberverwaltungsgericht Bautzen für unwirksam erklärt hatte. Steuerschuldner ist zwar der Gast, Sie ziehen die Steuer aber bei der Abreise ein und geben die Steueranmeldung bis zum 10. des Folgemonats bei der Stadtkämmerei ab, und zwar über das Serviceportal Amt24. Airbnb zieht in Leipzig nichts ein.

Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.

Bettensteuer-Rechner für Leipzig

Steuer pro Nacht
5,00 €

Bettensteuer für den Aufenthalt15,00 €

Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.

  • Steuersatz seit 1. April 20235 % des Bruttopreises, Endreinigung inklusive[1][3]
  • Geschäftsreisendesteuerpflichtig, keine Ausnahme in der Satzung[1]
  • Anmeldungmonatlich bis zum 10. des Folgemonats über Amt24[1][2]
  • Zieht Airbnb ein?Nein, Sie ziehen selbst ein[5]

Beherbergungssteuer 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Steuersatz
5 % des Bruttopreises[1][2]
Höchstdauer
keine Begrenzung, jede Nacht ist steuerpflichtig
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage sind die für die einzelnen Übernachtungen geschuldeten Entgelte einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 1 Beherbergungssteuersatzung), also der Bruttopreis. Dabei ist unerheblich, ob der Gast selbst oder ein Dritter zahlt. Dazu gehören alle Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen und mit 7 % Umsatzsteuer belegt sind, auch die gesondert berechnete Endreinigung, Bettwäsche oder die Mitnahme von Tieren. Frühstück und Halbpension werden hingegen vorher abgezogen. Bei mehreren Personen wird das Entgelt anteilig verteilt und der Steuerbetrag auf volle Cent abgerundet.[1][3]
Gilt seit
1. April 2023

Geschäftsreisende

Eine Befreiung für beruflich veranlasste Übernachtungen sieht die Satzung nicht vor. Geschäftsreisende zahlen die 5 % daher seit Einführung der Steuer am 1. April 2023 wie alle anderen Gäste. Eine Arbeitgeberbescheinigung hat in Leipzig keine Wirkung.[1][3]

Wer keine Bettensteuer zahlt

  • Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 80 oder mehr samt Begleitperson bei Merkzeichen „B“ und Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind (§ 4 Abs. 1 Beherbergungssteuersatzung). Den Nachweis legt der Gast vor Ort vor. Für jeden befreiten Gast fertigen Sie außerdem einen Meldeschein mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Aufenthaltsdaten und Befreiungsgrund, den der Gast unterschreibt.[1][3]
  • Wer wegen einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Leipzig übernachtet, gegebenenfalls mit Begleitperson, ist ebenfalls befreit, allerdings erst im Nachhinein. Sie ziehen die Steuer also zunächst ein, und der Gast beantragt die Rückerstattung mit Nachweis bei der Stadtkämmerei (§ 4 Abs. 3, § 9 Beherbergungssteuersatzung).[1][2]

Zieht Airbnb die Steuer in Leipzig ein?

Nein. Leipzig steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Diese nennt nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Leipzig ziehen Sie die 5 % deshalb bei jeder Buchung selbst ein, auch bei Gästen über Airbnb oder Booking.com, und geben monatlich die Steueranmeldung ab.[5][1]

Was Vermieter in Leipzig anmelden und abführen

Anmeldung
Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast (§ 5 Beherbergungssteuersatzung). Sie als Betreiber ziehen die Steuer jedoch bei der Abreise ein und haften der Stadt für den vollständigen und richtigen Einzug (§ 7 Abs. 2 und 6). Als Beherbergungseinrichtung gilt jeder möblierte Wohnraum, der für weniger als sechs Monate angeboten wird, ausdrücklich auch Ferienwohnungen und Gästezimmer. Wer eine Einrichtung eröffnet oder endgültig aufgibt, zeigt das innerhalb eines Monats auf dem amtlichen Formular an, privat wie gewerblich (§ 7 Abs. 1). Die Stadt schickt daraufhin ein Schreiben mit den Buchungsdaten, und jeder angebotene Standort wird in einem weiteren Formular angemeldet.[1][2][3]
Steuererklärung
Die in einem Kalendermonat vereinnahmte Steuer berechnen Sie selbst und geben die Steueranmeldung bis zum zehnten Tag des Folgemonats auf dem amtlichen Formular ab, in der Regel elektronisch über das Serviceportal Amt24 des Freistaats Sachsen (§ 7 Abs. 5). Auch für einen Monat ohne Gäste geben Sie eine Nullmeldung ab. Rechtlich steht die Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich.[1][2]
Fälligkeit
Die angemeldete Steuer führen Sie bis zum selben zehnten Tag an die Stadt ab. Die Zahlungshinweise stehen auf jeder Steueranmeldung. Bis dahin bewahren Sie die eingezogene Steuer getrennt vom Betriebsvermögen auf (§ 7 Abs. 7).[1][2]
Haftung und Prüfung
Wer die Eröffnung nicht rechtzeitig anzeigt, Rechnungskopien und Meldescheine nicht vorlegt oder die Steuer nicht rechtzeitig anmeldet und abführt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann dann bis zu 10.000 € betragen (§ 10 Beherbergungssteuersatzung). Zudem dürfen Bedienstete der Stadt die Beherbergungseinrichtung auch ohne Ankündigung während der Geschäftszeiten betreten und Unterlagen prüfen (§ 8).[1][3]

Steuersatz und Bemessungsgrundlage: 5 % vom Bruttopreis

Die Beherbergungssteuer beträgt 5 % des für die einzelne Übernachtung geschuldeten Entgelts einschließlich Umsatzsteuer, abgerundet auf volle Cent. Die Stadt nennt dazu zwei Beispiele. Bei 55,50 € für die Nacht ohne Frühstück fallen 2,77 € an. Kostet ein Doppelzimmer 99,90 €, entfallen auf jede Person 49,95 € und damit 2,49 € Steuer pro Nacht. Ob Sie Umsatzsteuer ausweisen oder als Kleinunternehmer nicht, ändert an der Bemessungsgrundlage nichts, maßgeblich ist der Preis, den der Gast zahlt.[1][3]

Zur Bemessungsgrundlage gehört alles, was unmittelbar der Beherbergung dient und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegt, etwa Endreinigung, Bettwäsche und Handtücher, Strom oder die Mitnahme von Haustieren. Das gilt auch, wenn Sie diese Posten getrennt ausweisen. Frühstück, Halbpension und Leistungen externer Anbieter in einem Arrangementpreis werden dagegen vorher abgezogen. Behält ein Buchungsportal seine Vermittlungsgebühr vom Gastpreis ein, bevor es an Sie auszahlt, bleibt der volle Gastpreis die Bemessungsgrundlage. Berechnet das Portal die Gebühr hingegen gesondert, gehört sie nicht dazu. Auf der Rechnung steht die Beherbergungssteuer als eigene Zeile ohne Umsatzsteuer, denn sie ist ein durchlaufender Posten. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen legt diese Zeile an. Die Umsatzsteuer auf die Reinigung erklärt der Beitrag Endreinigung Ferienwohnung: 7 % oder 19 % Umsatzsteuer.[3]

Wer die Steuer schuldet: der Gast, auch der Geschäftsreisende

Steuerschuldner ist der Gast, während Sie die Steuer bei der Abreise einziehen und für den vollständigen und richtigen Einzug haften. Als Beherbergungseinrichtung gilt jeder möblierte Wohnraum, der für weniger als sechs Monate angeboten wird. Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Gästezimmer nennt die Satzung ausdrücklich. Betreiber ist, wer in der Werbung als Ansprechperson auftritt oder wem die Erträge in erster Linie zufließen. Eine Befreiung für beruflich veranlasste Übernachtungen gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. März 2022 entschieden, dass eine solche Steuer Geschäftsreisende ausnehmen kann, aber nicht muss, und Leipzig hat seine Satzung 2023 ohne diese Ausnahme beschlossen.[1][3][6]

  • Befreit vor Ort: Kinder und Jugendliche bis 18, schwerbehinderte Gäste ab einem Grad der Behinderung von 80 samt Begleitperson bei Merkzeichen „B“, Gäste mit gemeldeter Wohnung unter Ihrer Adresse. Der Gast legt einen Nachweis vor und unterschreibt den Meldeschein mit dem Befreiungsgrund.[1][3]
  • Befreit über Rückerstattung: Gäste in zwingend notwendiger medizinischer Behandlung und ihre medizinisch erforderliche Begleitperson. Sie ziehen die Steuer zunächst ein, der Gast beantragt die Erstattung dann mit ärztlicher Bescheinigung bei der Stadtkämmerei.[1][2]
  • Steuerpflichtig: Geschäftsreisende, Leipziger ohne Wohnung unter Ihrer Adresse, No-Shows, für die der Gast das Entgelt zahlt. Bei einer Stornierung fällt keine Steuer an.[1][3]

Weigert sich ein Gast zu zahlen und ist der Betrag nicht beizutreiben, melden Sie ihn mit dem Formular „Zahlungsverweigernde Personen melden“ an die Stadt. Ob Sie Ihre Wohnung in Leipzig überhaupt kurzzeitig vermieten dürfen, klärt der Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe.[3][2]

Anmeldung bei der Stadtkämmerei über Amt24

  1. 1

    Zeigen Sie die Eröffnung innerhalb eines Monats auf dem amtlichen Formular an, gleich ob Sie privat oder gewerblich vermieten. Daraufhin erhalten Sie per Post ein Schreiben mit Ihren Buchungsdaten und melden anschließend jeden Standort in einem eigenen Formular an.[1][2]

  2. 2

    Registrieren Sie sich im Serviceportal Amt24 des Freistaats Sachsen, über das alle Meldungen laufen. Ab dem 1. Juli 2026 ersetzt „Mein Unternehmenskonto“ das Nutzerkonto Amt24. Privatvermieter ohne Gewinnerzielungsabsicht können stattdessen die BundID nutzen.[2]

  3. 3

    Ziehen Sie bei jeder Abreise 5 % des Bruttopreises ein, außer bei befreiten Gästen mit Nachweis und Meldeschein. Maßgeblich ist dabei der Abreisemonat. Ein Gast, der am 26. März anreist und am 2. April abreist, gehört also komplett in die Anmeldung für April.[1][3]

  4. 4

    Berechnen Sie die im Kalendermonat vereinnahmte Steuer selbst, geben Sie die Steueranmeldung bis zum 10. des Folgemonats ab und führen Sie den Betrag bis zum selben Tag ab. Für einen Monat ohne Gäste geben Sie eine Nullmeldung ab.[1][2]

  5. 5

    Bewahren Sie Rechnungskopien, Quittungen, Kontoauszüge und Meldescheine für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist auf und legen Sie sie auf Anforderung vor. Die eingezogene Steuer halten Sie getrennt vom Betriebsvermögen.[1][3]

Wer die Eröffnung nicht rechtzeitig anzeigt oder die Steuer nicht rechtzeitig anmeldet und abführt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann dann bis zu 10.000 € betragen. Außerdem darf die Stadt Ihre Räume während der Geschäftszeiten auch unangekündigt betreten und Vermittlungsagenturen zur Auskunft verpflichten, wenn ein Betreiber seinen Pflichten nicht nachkommt.[1]

Airbnb, Booking.com und Ihr Preis

Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ein, Leipzig gehört nicht dazu. Die 5 % bleiben also bei Ihnen. Sie kalkulieren sie in den Nachtpreis ein oder weisen sie dem Gast als eigene Position aus und ziehen sie spätestens bei der Abreise ein, gleich ob die Buchung über Airbnb, Booking.com oder direkt kam. Auf der Rechnung steht die Beherbergungssteuer ohne Umsatzsteuer, getrennt von Reinigung und Übernachtung.[5][3]

Wie sich Beherbergungssteuer, Kurtaxe und Umsatzsteuer zueinander verhalten, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Eine Kurtaxe erhebt Leipzig hingegen nicht. Die Sätze der Kur- und Erholungsorte stehen unter Kurtaxe. Welche Stadt wie viel erhebt und wo Airbnb einzieht, zeigt die Übersicht aller Städte.

Von der Gästetaxe zur Beherbergungssteuer

Leipzig hatte zuvor eine Gästetaxe erhoben, deren Satzung das Oberverwaltungsgericht Bautzen für unwirksam erklärt hat. Als rechtssichere Nachfolgerin hat die Ratsversammlung am 9. Februar 2023 die Beherbergungssteuersatzung beschlossen. Sie gilt für alle entgeltlichen Beherbergungen ab dem 1. April 2023. Die Stadt rechnete für 2023 mit rund 6,5 Millionen Euro und für die Folgejahre mit etwa 9,5 Millionen Euro im Jahr. Alte Vordrucke oder Hinweise zur Gästetaxe können Sie entsorgen, denn für die Beherbergungssteuer gelten eigene Formulare und der elektronische Meldeweg.[4][1][2]

Rechtsgrundlage und Behörde

Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig (Beherbergungssteuersatzung), beschlossen von der Ratsversammlung am 9. Februar 2023, Fassung vom 9. Februar 2023.[1] Erhoben von: Stadt Leipzig. Zuständig: Stadtkämmerei der Stadt Leipzig, Sachgebiet Beherbergungssteuer.

Bettensteuer in anderen Städten

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Bettensteuer in Leipzig 2026?

5 % des Bruttopreises jeder Übernachtung, Endreinigung eingeschlossen, abgerundet auf volle Cent. Frühstück und andere Verpflegung werden nicht eingerechnet. Erhoben wird die Steuer seit dem 1. April 2023.[1][3]

Müssen Geschäftsreisende in Leipzig Beherbergungssteuer zahlen?

Ja. Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich veranlasste Übernachtungen vor, und auch eine Arbeitgeberbescheinigung ändert daran nichts.[1]

Zieht Airbnb die Beherbergungssteuer in Leipzig ein?

Nein. Airbnb führt in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ab. In Leipzig ziehen Sie die Steuer selbst ein und geben monatlich die Steueranmeldung ab.[5]

Wann muss die Beherbergungssteuer in Leipzig angemeldet werden?

Monatlich bis zum zehnten Tag des Folgemonats über das Serviceportal Amt24. Bis zu diesem Tag führen Sie die Steuer auch ab. Für einen Monat ohne Gäste geben Sie eine Nullmeldung ab.[1][2]

Gilt die Steuer auch für eine private Ferienwohnung oder ein Gästezimmer?

Ja. Jeder möblierte Wohnraum, der für weniger als sechs Monate angeboten wird, ist eine Beherbergungseinrichtung, und Ferienwohnungen und Gästezimmer stehen ausdrücklich in der Satzung. Die Anzeige innerhalb eines Monats gilt für private wie gewerbliche Vermieter.[1][3]

Was ist aus der Leipziger Gästetaxe geworden?

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat ihre Satzung für unwirksam erklärt. Seit dem 1. April 2023 erhebt Leipzig stattdessen die Beherbergungssteuer von 5 %.[4]

Quellen

  1. Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig (Beherbergungssteuersatzung), Stadtrecht 2-09, Stand Februar 2023, Stadt Leipzig, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  2. Beherbergungssteuer: Dienstleistung der Stadt Leipzig (Steuersatz, Befreiungen, Meldeprozess über Amt24, Formulare), Stadt Leipzig, Stadtkämmerei, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  3. Informationen zur Beherbergungssteuer in der Stadt Leipzig, Fragen und Antworten, Stand Januar 2025, Stadt Leipzig, Stadtkämmerei, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  4. Entwurf für Beherbergungssteuer ab 1. April wird Stadtrat vorgelegt, Meldung der Stadt Leipzig, Stadt Leipzig, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  5. Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
  6. Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar, Pressemitteilung Nr. 40/2022 zum Beschluss vom 22. März 2022, 1 BvR 2868/15 u. a., Bundesverfassungsgericht, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.

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