Stand: 21. September 2026

Was ist die Kurtaxe? Kurabgabe, Kurbeitrag und Gästebeitrag erklärt

Die Kurtaxe ist eine Abgabe, die Übernachtungsgäste in anerkannten Kur- und Erholungsorten zahlen, meist pro Person und Tag. Die Gemeinde legt die Höhe in einer Satzung fest und darf das Geld nur für ihre touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen ausgeben. Je nach Bundesland heißt sie Kurabgabe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag. Vermieter von Ferienwohnungen melden ihre Gäste, ziehen die Abgabe ein und leiten sie an die Gemeinde weiter.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

  • Wer zahltder Gast, nicht der Vermieter[1][3]
  • Wer die Höhe festlegtdie Gemeinde, per Satzung[5]
  • Rechtsgrundlagedas Kommunalabgabengesetz des Landes[7]
  • WofürKureinrichtungen, Veranstaltungen, Nahverkehr[1]

Was die Kurtaxe ist und wofür sie verwendet wird

Die Kurtaxe ist keine Steuer, sondern ein Beitrag: Der Gast zahlt dafür, dass er Strandpromenade, Kurpark, Lesesaal oder Veranstaltungen nutzen kann, ob er es tut oder nicht. In Schleswig-Holstein steht das wörtlich im Gesetz: Die Kurabgabe wird „als Gegenleistung“ für die Möglichkeit erhoben, die Einrichtungen zu nutzen.[3]

Die Einnahmen sind zweckgebunden. Niedersachsen nennt drei Zwecke: die Einrichtungen, die dem Tourismus dienen, die Veranstaltungen und die kostenlose Fahrt der Gäste im öffentlichen Nahverkehr. Bayern und Baden-Württemberg formulieren es ähnlich. Deshalb gibt es zur Kurtaxe fast immer eine Gästekarte, mit der Urlauber Bus fahren oder ermäßigt ins Schwimmbad kommen.[1][5][7]

Erheben dürfen sie nur Gemeinden, die das Land dafür anerkannt hat: Kurorte, Erholungsorte, Küstenbadeorte, in Bayern dreizehn Kategorien vom Heilbad bis zum Luftkurort. Baden-Württemberg lässt zusätzlich „sonstige Fremdenverkehrsgemeinden“ zu.[1][5][7]

Kurtaxe, Kurabgabe, Kurbeitrag, Gästebeitrag: vier Namen

Umgangssprachlich sagen fast alle Kurtaxe. Im Gesetz steht das Wort nur in Baden-Württemberg. Auf der Rechnung Ihrer Gäste und in der Satzung Ihrer Gemeinde finden Sie den Begriff des Landes.

Bezeichnung und Rechtsgrundlage in fünf Bundesländern[1][3][4][5][7]
BundeslandBezeichnung im GesetzVorschrift
NiedersachsenGästebeitrag§ 10 NKAG
Schleswig-HolsteinKurabgabe§ 10 KAG
Mecklenburg-VorpommernKurabgabe§ 11 KAG M-V
BayernKurbeitragArt. 7 KAG
Baden-WürttembergKurtaxe§ 43 KAG

Wer Kurtaxe zahlt und wer befreit ist

Zahlen muss, wer sich im Ort aufhält, ohne dort zu wohnen. Niedersachsen und Bayern knüpfen an die Unterkunft an: Abgabepflichtig ist, wer im anerkannten Gebiet Unterkunft nimmt und dort weder seine alleinige noch seine Hauptwohnung hat. Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg stellen auf den Aufenthalt ab, was auch Tagesgäste erfassen kann.[1][5][4][7]

Wer beruflich im Ort ist, zahlt in Niedersachsen und Baden-Württemberg schon nach dem Gesetz nichts. Alles Weitere regelt die Satzung der Gemeinde: ab welchem Alter Kinder zahlen, ob Schwerbehinderte befreit sind, ob es eine Nebensaison gibt. Diese Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort stärker als die Sätze selbst. Auf Norderney etwa gelten andere Altersgrenzen als in Grömitz, wo Gäste unter 18 Jahren frei sind.[1][7]

Eigentümer von Zweitwohnungen gelten ebenfalls als ortsfremd. Bayern schreibt dafür eine pauschale Abgeltung ins Gesetz, die sich an der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer orientiert. In den Küstenländern legt die Satzung eine Jahreskurabgabe fest.[5][4]

Was Vermieter von Ferienwohnungen tun müssen

Alle fünf Gesetze erlauben der Gemeinde, den Vermieter in die Pflicht zu nehmen. Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, kann per Satzung verpflichtet werden, die Gäste zu melden, die Abgabe einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. In der Praxis steht das in jeder Satzung.[1][3][4][5][7]

  • Melden: meist am Tag der Anreise oder am Tag danach, über den Meldeschein oder ein Onlineportal der Kurverwaltung. Bayern und Baden-Württemberg erlauben, die elektronische Übermittlung vorzuschreiben.[5][7]
  • Einziehen und abführen: Sie kassieren die Abgabe vom Gast und überweisen sie zu dem Termin, den die Satzung nennt.[1]
  • Haften: In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg haften Sie nach dem Gesetz für die rechtzeitige und vollständige Abführung. In Bayern haften Sie nur, wenn die Satzung es vorsieht, dann als Gesamtschuldner neben dem Gast.[1][3][4][7][5]

Das gilt auch, wenn Sie über Airbnb oder Booking.com vermieten: Die Gesetze knüpfen an die Beherbergung an, nicht an den Buchungsweg. Niedersachsen und Schleswig-Holstein erlauben sogar, die Pflichten einer beauftragten Agentur aufzuerlegen, die die Wohnung gewerbsmäßig vermittelt. Den Satz, die Gästekarte und den Hinweis auf den Meldeschein nehmen Sie am besten in Ihre Gästemappe auf.[1][3]

Kurtaxe und Umsatzsteuer

Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen einnimmt und weiterleitet, sind durchlaufende Posten und gehören nicht zum Entgelt. So steht es in § 10 Abs. 1 UStG. Auf die Kurtaxe passt das in der Regel: Schuldner ist der Gast, Empfänger die Gemeinde, der Vermieter reicht das Geld durch. Sie gehört dann weder zu Ihrem Umsatz noch in die Bemessungsgrundlage der 7 % auf die Übernachtung.[8]

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass nennt die vom Vermieter eingezogene Kurtaxe nicht ausdrücklich. Er stellt aber klar: Abgaben, die der Unternehmer selbst schuldet, sind bei ihm keine durchlaufenden Posten, auch wenn er sie gesondert berechnet. Das trifft die Bettensteuer. Wo die Satzung Sie zum Gesamtschuldner macht, müssen Sie nachweisen können, dass Sie nur Mittelsperson sind. Sprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater ab.[9]

Welche Steuern auf die Vermietung selbst anfallen, steht im Leitfaden Ferienwohnung vermieten und Steuern.

Kurtaxe oder Bettensteuer: der Unterschied

Die Bettensteuer, auch Übernachtungsteuer oder City Tax, ist eine örtliche Aufwandsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat sie 2022 gebilligt. Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb, nicht der Gast, und die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt. Die Kurtaxe dagegen schuldet der Gast, und die Gemeinde darf sie nur für den Tourismus ausgeben.[10]

Beides zugleich schließen manche Länder aus. In Niedersachsen darf eine Gemeinde keine Übernachtungsteuer erheben, wenn sie einen Gästebeitrag oder einen Tourismusbeitrag erhebt. Bayern verbietet die Übernachtungsteuer ganz.[2][6]

Nach Bundesland

Kurtaxe in den Bundesländern

Ob eine Gemeinde Kurtaxe erheben darf, regelt das Kommunalabgabengesetz ihres Landes. Dort steht auch, was Vermieter melden und abführen.

Inseln und Regionen

Wo mehrere Gemeinden eigene Sätze haben

Ranking 2026

Wo die Kurtaxe am höchsten ist

Zum ganzen Ranking
Höchster und niedrigster Satz für Erwachsene, 2026
RangKurortBundeslandAbgabeHöchster SatzNiedrigster SatzSatzung vom
1SpiekeroogNiedersachsenGästebeitrag5,50 € pro Tag2,20 € pro Tag20. März 2025
2LangeoogNiedersachsenGästebeitrag4,95 € pro Tag1,40 € pro Tag27. November 2024
3NorderneyNiedersachsenGästebeitrag4,90 € pro Tag3,10 € pro Tag2. Dezember 2025
4WangeroogeNiedersachsenGästebeitrag4,90 € pro Nacht2,10 € pro Nacht4. November 2024
5BorkumNiedersachsenGästebeitrag4,80 € pro Nacht4,80 € pro Nacht21. November 2024

Ort für Ort

Kurtaxe in 57 Kurorten

Tarif je Saison, Befreiungen, Gästekarte und Pflichten der Vermieter, gelesen in der Satzung der Gemeinde.

Höchster und niedrigster Satz für Erwachsene, 2026
KurortBundeslandAbgabeHöchster SatzNiedrigster SatzSatzung vom
AmrumSchleswig-HolsteinKurabgabe3,50 € pro Tag1,80 € pro Tag22. November 2024
BaabeMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,37 € pro Tag2,54 € pro Tag1. Januar 2025
Bad FüssingBayernKurbeitrag3,40 € pro Tag1,30 € pro Tag15. Dezember 2025
Bad HarzburgNiedersachsenGästebeitrag3,00 € pro Nacht3,00 € pro Nacht11. November 2025
Bad KissingenBayernKurtaxe4,00 € pro Tag4,00 € pro Tag24. Juli 2024
Bad ReichenhallBayernKurtaxe3,60 € pro Tag3,60 € pro Tag24. Juli 2024
Bad ZwischenahnNiedersachsenGästebeitrag3,00 € pro Tag3,00 € pro Tag10. Dezember 2024
Baden-BadenBaden-WürttembergKurtaxe4,50 € pro Nacht2,00 € pro Nacht29. September 2025
BaltrumNiedersachsenKurbeitrag3,50 € pro Nacht1,75 € pro Nacht24. Mai 2016
BensersielNiedersachsenGästebeitrag3,20 € pro Nacht1,00 € pro Nacht2. Dezember 2024
BerchtesgadenBayernKurbeitrag3,10 € pro Tag3,10 € pro Tag23. März 2026
BinzMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,40 € pro Tag3,40 € pro Tag5. Februar 2026
BoltenhagenMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,00 € pro Tag1,80 € pro Tag18. Mai 2026
BorkumNiedersachsenGästebeitrag4,80 € pro Nacht4,80 € pro Nacht21. November 2024
BraunlageNiedersachsenGästebeitrag3,05 € pro Nacht3,05 € pro Nacht28. Januar 2026
BüsumSchleswig-HolsteinKurabgabe4,00 € pro Tag2,80 € pro Tag6. November 2025
CarolinensielNiedersachsenGästebeitrag3,00 € pro Tag1,25 € pro Tag10. Dezember 2024
CuxhavenNiedersachsenGästebeitrag4,00 € pro Nacht2,80 € pro Nacht4. Dezember 2025
DahmeSchleswig-HolsteinKurabgabe3,50 € pro Tag2,00 € pro Tag11. Dezember 2025
DangastNiedersachsenGästebeitrag4,00 € pro Tag1,80 € pro Tag25. September 2025
FehmarnSchleswig-HolsteinKurabgabe2,30 € pro Nacht1,50 € pro Nacht4. Dezember 2024
FöhrSchleswig-HolsteinKurabgabe3,50 € pro Tag1,80 € pro Tag20. September 2024
FriedrichshafenBaden-WürttembergKurtaxe2,80 € pro Tag1,70 € pro Tag18. November 2024
FüssenBayernKurbeitrag3,00 € pro Tag3,00 € pro Tag21. November 2024
Garmisch-PartenkirchenBayernKurbeitrag3,00 € pro Tag3,00 € pro Tag17. Februar 2023
GöhrenMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,37 € pro Tag2,54 € pro Tag28. Oktober 2024
Graal-MüritzMecklenburg-VorpommernKurabgabe2,80 € pro Tag2,80 € pro Tag3. Juni 2025
GrömitzSchleswig-HolsteinKurabgabe4,00 € pro Tag1,80 € pro Tag18. Dezember 2025
HeiligenhafenSchleswig-HolsteinKurabgabe3,00 € pro Tag1,80 € pro Tag1. Oktober 2024
HeringsdorfMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,70 € pro Tag2,90 € pro Tag18. Dezember 2025
HiddenseeMecklenburg-VorpommernKurabgabe2,50 € pro Tag2,50 € pro Tag19. März 2025
HooksielNiedersachsenGästebeitrag3,20 € pro Nacht0,65 € pro Nacht9. Dezember 2025
JuistNiedersachsenGästebeitrag4,80 € pro Nacht0,00 € pro Nacht6. Dezember 2022
KellenhusenSchleswig-HolsteinKurabgabe3,50 € pro Tag2,00 € pro Tag2. Juli 2026
KoserowMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,70 € pro Tag3,30 € pro Tag16. Dezember 2025
KühlungsbornMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,00 € pro Tag1,60 € pro Tag9. November 2022
LangeoogNiedersachsenGästebeitrag4,95 € pro Tag1,40 € pro Tag27. November 2024
LindauBayernKurbeitrag3,30 € pro Tag2,20 € pro Tag22. Juli 2020
MittenwaldBayernKurbeitrag3,00 € pro Tag1,80 € pro Tag27. Januar 2022
NeuharlingersielNiedersachsenGästebeitrag3,50 € pro Tag1,50 € pro Tag10. Dezember 2024
NorddeichNiedersachsenGästebeitrag3,50 € pro Nacht1,80 € pro Nacht12. Dezember 2022
NorderneyNiedersachsenGästebeitrag4,90 € pro Tag3,10 € pro Tag2. Dezember 2025
OberstdorfBayernKurbeitrag4,70 € pro Tag4,15 € pro Tag9. September 2025
PrerowMecklenburg-VorpommernKurabgabe2,50 € pro Tag2,50 € pro Tag19. Dezember 2025
RerikMecklenburg-VorpommernKurabgabe2,00 € pro Tag0,75 € pro Tag30. Mai 2013
RuhpoldingBayernKurbeitrag2,90 € pro Tag2,90 € pro Tag8. Januar 2024
ScharbeutzSchleswig-HolsteinKurabgabe3,50 € pro Tag1,90 € pro Tag12. Dezember 2024
SellinMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,37 € pro Tag2,54 € pro Tag5. November 2024
SpiekeroogNiedersachsenGästebeitrag5,50 € pro Tag2,20 € pro Tag20. März 2025
St. Peter-OrdingSchleswig-HolsteinKurabgabe4,00 € pro Tag3,00 € pro Tag22. Oktober 2024
SyltSchleswig-HolsteinKurabgabe4,10 € pro Tag1,50 € pro Tag24. Juli 2025
Timmendorfer StrandSchleswig-HolsteinKurabgabe3,50 € pro Tag2,00 € pro Tag31. März 2023
TravemündeSchleswig-HolsteinKurabgabe3,50 € pro Tag2,00 € pro Tag4. Mai 2026
WangeroogeNiedersachsenGästebeitrag4,90 € pro Nacht2,10 € pro Nacht4. November 2024
WarnemündeMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,70 € pro Tag3,70 € pro Tag10. April 2025
ZingstMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,00 € pro Tag3,00 € pro Tag10. Juli 2025
ZinnowitzMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,70 € pro Tag3,30 € pro Tag19. November 2025

Woher die Zahlen stammen

Jeder Tarif auf diesen Seiten stammt aus der Satzung der Gemeinde oder von der Seite ihrer Kurverwaltung. Neben jeder Quelle steht das Datum, an dem wir sie gelesen haben.

Nennt eine Satzung keinen Betrag, etwa für ein Bußgeld oder eine Jahreskurabgabe, dann steht das so auf der Seite. Sätze aus Vergleichsportalen oder Vermieterforen übernehmen wir nicht.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist eine Kurtaxe?

Eine Abgabe, die Gäste in anerkannten Kur- und Erholungsorten pro Person und Tag oder Nacht zahlen. Die Gemeinde verwendet sie für Kureinrichtungen, Veranstaltungen und oft für den kostenlosen Nahverkehr.[1]

Wie hoch ist die Kurtaxe?

Das legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest, oft getrennt nach Haupt- und Nebensaison. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt für jeden Kurort den höchsten und den niedrigsten Satz für Erwachsene.

Wer führt die Kurtaxe bei einer Buchung über Airbnb ab?

Der Vermieter. Die Kommunalabgabengesetze verpflichten den, der Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, unabhängig vom Buchungsweg.[3][4]

Ist die Kurtaxe dasselbe wie die Bettensteuer?

Nein. Die Kurtaxe schuldet der Gast, und sie ist zweckgebunden. Die Bettensteuer ist eine Aufwandsteuer, die der Beherbergungsbetrieb schuldet.[10]

Müssen Tagesgäste Kurtaxe zahlen?

Wenn die Satzung es vorsieht. Niedersachsen erlaubt es, soweit sich Tagesgäste mit vertretbarem Aufwand erfassen lassen, Schleswig-Holstein ebenfalls. An Nord- und Ostsee geschieht das meist über eine Tageskarte am Strandzugang.[1][3]

Quellen

  1. § 10 NKAG, Gästebeiträge, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (VORIS), gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. § 3 NKAG, Steuern, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (VORIS), gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. § 10 KAG Schleswig-Holstein, Kur- und Tourismusabgaben, Landesrecht Schleswig-Holstein, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  4. § 11 KAG M-V, Kur- und Fremdenverkehrsabgaben, Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  5. Art. 7 KAG Bayern, Kurbeitrag, Bayerische Staatskanzlei, BAYERN.RECHT, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  6. Art. 3 KAG Bayern, Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, Bayerische Staatskanzlei, BAYERN.RECHT, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  7. § 43 KAG Baden-Württemberg, Kurtaxe, Landesrecht Baden-Württemberg, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  8. § 10 UStG, Bemessungsgrundlage, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  9. Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 10.4 Durchlaufende Posten, Bundesministerium der Finanzen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  10. Pressemitteilung Nr. 40/2022 zur Übernachtungsteuer, Beschluss vom 22.03.2022, Bundesverfassungsgericht, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seiten sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Gemeinden ändern ihre Satzungen meist zum Jahreswechsel: Maßgeblich ist die Fassung, die Ihre Gemeinde veröffentlicht.

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