Niedersachsen

Bettensteuer in Hannover 2026: die gestaffelte Beherbergungsteuer

Hannovers Bettensteuer heißt Beherbergungsteuer. Sie ist kein Prozentsatz, sondern ein Staffelbetrag pro volljährigem Gast und Nacht, der sich nach dem Bruttopreis richtet. Seit dem 1. Januar 2026 fällt bis 25 € nichts an, über 25 bis 50 € sind es 3 € und über 50 bis 100 € 4 €. Danach kommt je angefangene 50 € ein Euro hinzu, gedeckelt bei 12 € über 450 €. Steuerschuldner ist der Betreiber, also Sie, und Geschäftsreisende sind nicht ausgenommen. Die Steuererklärung geben Sie vierteljährlich über das Service-Portal der Stadt ab, festgesetzt wird die Steuer anschließend per Bescheid. Airbnb zieht in Hannover nichts ein.

Quellen zuletzt geprüft am 23. September 2026.

Bettensteuer-Rechner für Hannover

Personen2
Steuer pro Nacht
6,00 €

Bettensteuer für den Aufenthalt18,00 €

Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.

  • Steuer seit 1. Januar 20263 € über 25 €, 4 € über 50 €, +1 € je weitere 50 €, höchstens 12 €[1][3]
  • Geschäftsreisendesteuerpflichtig, seit Einführung 2024[4]
  • Erklärungvierteljährlich bis zum 15. Tag danach, Bescheid, 10 Tage Frist[1]
  • Zieht Airbnb ein?Nein, Sie erklären selbst[6][4]

Beherbergungsteuer 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Steuersatz
0,00 € bis 12,00 € pro Nacht, nach Preis gestaffelt[1][2][3]
Höchstdauer
keine Begrenzung, jede Nacht ist steuerpflichtig
Bemessungsgrundlage
Die Steuer bemisst sich nach dem für die Übernachtung aufzuwendenden Betrag einschließlich Umsatzsteuer, also dem Bruttoentgelt (§ 4 Abs. 1 Beherbergungsteuersatzung). Die Stufen des § 5 gelten für den Bruttopreis pro volljährigem Gast und Nacht. Bei einer Ferienwohnung oder einem Doppelzimmer wird der Betrag durch die Zahl der volljährigen Gäste geteilt, Minderjährige zählen dabei nicht mit (§ 4 Abs. 2). Frühstück, Halbpension, Minibar oder Parkplatz gehören nicht dazu (§ 4 Abs. 3). Lässt sich eine Pauschale nicht aufteilen, werden 7 € für Frühstück und je 10 € für Mittag- und Abendessen abgezogen (§ 4 Abs. 4). Eine Buchungsgebühr zählt hingegen mit, während die Stadt die Endreinigung in ihren Antworten als mögliche Nebenleistung außerhalb der Bemessungsgrundlage nennt.[1][4]
Gilt seit
1. Januar 2026
Steuer pro Person und Nacht nach dem Nettopreis der Nacht[1][2][3]
BemessungsgrundlageSteuer
Nettopreis bis 25,00 €0,00 €
Nettopreis bis 50,00 €3,00 €
Nettopreis bis 100,00 €4,00 €
Nettopreis bis 150,00 €5,00 €
Nettopreis bis 200,00 €6,00 €
Nettopreis bis 250,00 €7,00 €
Nettopreis bis 300,00 €8,00 €
Nettopreis bis 350,00 €9,00 €
Nettopreis bis 400,00 €10,00 €
Nettopreis bis 450,00 €11,00 €
Nettopreis darüber12,00 €

Geschäftsreisende

Übernachtungen, die für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind, sind seit Einführung der Steuer am 1. Januar 2024 steuerpflichtig, denn die Satzung hat nie eine Ausnahme enthalten. Dass der Betrieb die Vorsteuer aus dem Entgelt abziehen kann, ändert an der Bemessungsgrundlage nichts.[4][3]

Wer keine Bettensteuer zahlt

  • Nicht besteuert wird der Aufwand Minderjähriger. Gegenstand der Steuer ist nur die Übernachtung eines volljährigen Gastes (§ 2 Abs. 1), und bei der Aufteilung des Entgelts bleiben Minderjährige außen vor. Seit dem 1. Januar 2026 gilt es zudem nicht als Übernachtung, wenn der Gast in der Beherbergungsstätte mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist (§ 2 Abs. 4). Außerdem lösen Übernachtungen bis 25 € Bruttoentgelt pro Person und Nacht keine Steuer mehr aus (§ 5).[1][2]
  • Ausgenommen sind ferner das Unterkommen in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Pflegeheimen, Hospizen, Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für besondere soziale Situationen (§ 2 Abs. 3) sowie Übernachtungen von Jugendlichen bis 27 Jahren in einem vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Betrieb (§ 2 Abs. 5). Eine Ferienwohnung fällt unter keine dieser Ausnahmen.[1]

Zieht Airbnb die Steuer in Hannover ein?

Nein. Hannover steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Dazu zählen nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. Die Stadt stellt ausdrücklich klar, dass auch Vermieter, die ausschließlich über Airbnb vermieten, mit der ersten bezahlten Übernachtung steuer- und meldepflichtig sind.[6][4]

Was Vermieter in Hannover anmelden und abführen

Anmeldung
Steuerschuldner ist der Betreiber der Beherbergungsstätte (§ 3 Beherbergungsteuersatzung). Als Betreiber gilt, wem die Erträge in erster Linie zufließen oder wer in der Werbung als Ansprechperson auftritt. Beherbergungsstätten sind ausdrücklich auch Ferienwohnungen, Gästezimmer, Privatzimmer, Monteurzimmer und möblierte Wohnräume, die über Portale wie Airbnb oder Booking.com vermietet werden (§ 2 Abs. 2). Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel, eine Verlegung und jede Änderung der Daten zeigen Sie innerhalb eines Monats elektronisch oder auf dem amtlichen Vordruck an (§ 8 Abs. 1).[1][4][3]
Steuererklärung
Erhebungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 6 Abs. 3). Bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Quartals, also zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar, geben Sie für jeden Beherbergungsstandort eine Steuererklärung ab. In der Regel geschieht das elektronisch über das Service-Portal der Stadt, andernfalls auf dem Vordruck mit eigenhändiger Unterschrift (§ 8 Abs. 2 bis 4). Die Erklärung enthält die Summe der steuerpflichtigen Bruttoentgelte und ihre Aufteilung auf die Preisstufen. Ein Quartal ohne Gäste melden Sie als Nullmeldung. Übersteigt die Steuer im ganzen Jahr 150 € nicht, können Sie auf Antrag auch einmal jährlich bis zum 15. Januar erklären.[1][4][3]
Fälligkeit
Die Stadt setzt die Beherbergungsteuer per schriftlichem Bescheid fest, fällig ist der Betrag dann innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe (§ 7 Abs. 1). Abgabennummer und BetriebsID vergibt die Stadt nach der ersten Erklärung je Standort. Wer nicht bis zum Fälligkeitstag zahlt, schuldet Säumniszuschläge und gegebenenfalls Mahngebühren.[1][3]
Haftung und Prüfung
Wer die Anzeige oder die Steuererklärung nicht, nicht vollständig oder verspätet abgibt oder die Aufbewahrungs- und Mitwirkungspflichten verletzt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 10.000 € betragen (§ 11). Bei fehlender oder falscher Erklärung darf die Stadt die Bemessungsgrundlage schätzen und Verspätungszuschläge festsetzen (§ 7 Abs. 2). Für jeden Gast halten Sie Name, Anschrift, Geburtsdatum, An- und Abreise, Dauer und Entgelt vor (§ 8 Abs. 7). Belege bewahren Sie vier Jahre ab Ende des Jahres auf, in dem die Steuer entstanden ist.[1][4]

Steuerstufen und Bemessungsgrundlage: Bruttopreis pro Person

Beherbergungsteuer je volljährigem Gast und Übernachtung nach Bruttoentgelt, seit dem 1. Januar 2026[1][3]
Bruttoentgelt pro Person und NachtSteuer
bis 25 €keine
über 25 € bis 50 €3,00 €
über 50 € bis 100 €4,00 €
über 100 € bis 150 €5,00 €
je weitere angefangene 50 €+ 1,00 €
über 450 €12,00 €

Grundlage ist der Bruttopreis der Nacht, geteilt durch die Zahl der volljährigen Gäste. Mietet ein Paar eine Ferienwohnung für 140 €, entfallen auf jede Person 70 €, und die Steuer beträgt 2 × 4 € = 8 € pro Nacht. Für eine Familie mit zwei Kindern in derselben Wohnung gilt dasselbe, weil die Kinder bei der Aufteilung nicht mitzählen. Ein Einzelreisender im Zimmer für 55 € zahlt 4 €. Frühstück, Minibar und Parkplatz bleiben außen vor, eine Buchungsgebühr zählt dagegen mit. Die Endreinigung nennt die Stadt in ihren Antworten als mögliche Nebenleistung außerhalb der Bemessungsgrundlage. Ob Sie Umsatzsteuer ausweisen oder nicht, ändert an den Stufen nichts.[1][4]

Bis zum 31. Dezember 2025 begann die Staffel schon bei 0,50 € für Nächte bis 10 € und 1,50 € bis 25 €, und nach oben gab es keine Grenze. Die 1. Änderungssatzung hat die beiden unteren Stufen gestrichen und den Deckel von 12 € eingeführt. Im November 2025 hatte die Stadt angekündigt, dass der Ertrag trotzdem nicht unter zehn Millionen Euro fallen werde. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen führt Übernachtung, Reinigung und Verpflegung getrennt auf, sodass der Bruttopreis pro Person nachvollziehbar bleibt.[2][5][3]

Wer die Steuer schuldet: der Betreiber, auch für Geschäftsreisende

Hannover erhebt die Beherbergungsteuer als indirekte Steuer. Steuerschuldner ist also der Betreiber der Beherbergungsstätte, nicht der Gast. Sie dürfen die Steuer dem Gast in Rechnung stellen, müssen es aber nicht. Weigert er sich zu zahlen, schulden Sie die Steuer trotzdem, im Zweifel aus eigenen Mitteln. Als Beherbergungsstätte gilt jeder möblierte Wohnraum, der auch kurzfristig vermietet wird, ausdrücklich auch Ferienwohnungen, Gästezimmer, Privatzimmer und Monteurzimmer über Airbnb oder Booking.com. Eine Grenze der Aufenthaltsdauer gibt es nicht. Auch eine Vermietung über Wochen oder Monate ist daher steuerpflichtig, solange der Gast keinen Wohnsitz anmeldet.[1][4][3]

Berufliche Übernachtungen sind seit dem ersten Tag steuerpflichtig, ebenso Aufenthalte zu Prüfungen, Präsenzphasen eines Studiums oder Ausbildungszwecken. Hannover konnte die Steuer 2024 ohne Ausnahme für Geschäftsreisende einführen, weil das Bundesverfassungsgericht am 22. März 2022 entschieden hat, dass eine Übernachtungsteuer berufliche Übernachtungen ausnehmen kann, aber nicht muss.[4][7]

  • Nicht besteuert: Minderjährige; Gäste mit gemeldeter Wohnung in der Beherbergungsstätte; Nächte bis 25 € Bruttoentgelt pro Person; Krankenhäuser, Pflegeheime, Hospize, Frauenhäuser und vergleichbare Einrichtungen; Jugendliche bis 27 in einem gemeinnützigen Betrieb.[1][2]
  • Steuerpflichtig: Geschäftsreisende, Monteure, Studierende in Präsenzphasen sowie No-Shows, sofern das Entgelt gezahlt wird. Eine Stornierung vor Anreise löst dagegen keine Steuer aus, die Stornogebühr ebenfalls nicht.[4]

Die Beherbergungsteuer gilt nur im Stadtgebiet der Landeshauptstadt, nicht in den übrigen Kommunen der Region Hannover, die gegebenenfalls eigene Abgaben erheben. Ob Sie Ihre Wohnung in Hannover kurzzeitig vermieten dürfen, klärt der Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe. Seit 2026 erlaubt die Satzung der Stadt zudem ausdrücklich, Daten bei der Stelle für Zweckentfremdung von Wohnraum zu erheben.[4][2]

Erklärung über das Service-Portal: Quartal, Standort, Bescheid

  1. 1

    Zeigen Sie den Beginn der Vermietung innerhalb eines Monats an, entweder über das Service-Portal oder mit dem Vordruck „Anmeldung einer Beherbergungsstätte“. Änderungen, einen Betreiberwechsel und das Ende melden Sie in derselben Frist.[1][3]

  2. 2

    Halten Sie für jeden Gast Name, Anschrift, Geburtsdatum, An- und Abreise, Dauer und Bruttoentgelt fest, jeden unterbrochenen Aufenthalt gesondert. Die Stadt fordert diese Daten bei einer Prüfung an.[1][4]

  3. 3

    Geben Sie bis zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar je Standort eine Steuererklärung ab, entweder elektronisch über das Service-Portal ohne Unterschrift oder unterschrieben auf dem Vordruck. Mehrere Ferienwohnungen im selben Haus fassen Sie in einer Erklärung zusammen, Wohnungen an verschiedenen Adressen erklären Sie getrennt. Maßgeblich ist der Eingang bei der Stadt. Ein Quartal ohne Gäste geben Sie als Nullmeldung ab.[1][4][3]

  4. 4

    Ordnen Sie jede Übernachtung ihrer Preisstufe zu und erklären Sie die Summe der Bruttoentgelte mit dieser Aufteilung. Nächte über einen Quartalswechsel gehören in das Quartal, in dem sie stattfanden.[1][4]

  5. 5

    Zahlen Sie den im Bescheid festgesetzten Betrag innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe, per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Übersteigt die Steuer im Jahr 150 € nicht, beantragen Sie die jährliche Erklärung bis zum 15. Januar.[1][4][3]

Eine fehlende, verspätete oder fehlerhafte Erklärung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 € Geldbuße geahndet werden kann. Die Stadt darf dann schätzen und Verspätungszuschläge festsetzen. Belege zu Namen, Aufenthaltsdauer und Übernachtung bewahren Sie vier Jahre ab Ende des Entstehungsjahres auf. Eine Erklärung per E-Mail gilt nicht als elektronische Übermittlung.[1][4]

Airbnb, Booking.com und Ihr Preis

Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ein, Hannover gehört nicht dazu. Die Stadt stellt zudem klar, dass auch reine Airbnb-Vermieter mit der ersten bezahlten Nacht steuer- und meldepflichtig sind. Da Sie Steuerschuldner sind, ist die Preisgestaltung Ihre Entscheidung. Bei 70 € pro Person und Nacht sind 4 € fällig, bei 140 € sind es 5 €. Zahlt der Gast an ein Portal und das Portal nach Abzug seiner Provision an Sie, zählt nur der Betrag, der bei Ihnen ankommt. Von 100 € Gastpreis bleiben nach 20 € Provision also 80 €, und die Steuer beträgt 4 €.[6][4]

Wie Beherbergungsteuer, Kurtaxe und Umsatzsteuer zusammenwirken, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Hannover ist kein Kurort. Die Kurbeiträge der niedersächsischen Kur- und Erholungsorte, etwa im Harz, finden Sie unter Kurtaxe in Niedersachsen.

Die Änderung zum 1. Januar 2026: Freigrenze und Deckel

Hannover hat die Beherbergungsteuer zum 1. Januar 2024 eingeführt und im ersten Jahr rund 10,5 Millionen Euro eingenommen. Am 20. November 2025 hat der Rat die 1. Änderungssatzung beschlossen, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Seitdem sind Nächte bis 25 € Bruttoentgelt pro Person steuerfrei, und die Steuer ist bei 12 € gedeckelt. Monteurzimmer stehen nun ausdrücklich in der Satzung, gemeldete Wohnungen und gemeinnützige Jugendunterkünfte sind ausgenommen, und die Erklärung heißt jetzt Steuererklärung. Übernachtungen bis zum 31. Dezember 2025 erklären Sie noch mit den alten Stufen und Vordrucken.[2][5][3]

Rechtsgrundlage und Behörde

Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Landeshauptstadt Hannover (Beherbergungsteuersatzung) vom 29. Juni 2023, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 20. November 2025, Fassung vom 20. November 2025.[1] Erhoben von: Landeshauptstadt Hannover. Zuständig: Fachbereich Finanzen der Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet 20.32 Beherbergungsteuer.

Bettensteuer in anderen Städten

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Bettensteuer in Hannover 2026?

Pro volljährigem Gast und Nacht nach dem Bruttopreis: bis 25 € keine, über 25 bis 50 € 3 €, über 50 bis 100 € 4 €, je weitere angefangene 50 € ein Euro mehr, höchstens 12 € über 450 €.[1][3]

Müssen Geschäftsreisende in Hannover Beherbergungsteuer zahlen?

Ja. Auch beruflich oder betrieblich zwingend erforderliche Übernachtungen sind steuerpflichtig, seit Einführung der Steuer am 1. Januar 2024.[4]

Wer schuldet die Beherbergungsteuer in Hannover, Gast oder Vermieter?

Der Betreiber der Beherbergungsstätte, also der Vermieter. Sie dürfen die Steuer dem Gast in Rechnung stellen, müssen es aber nicht, und schulden sie auch dann, wenn der Gast sich weigert zu zahlen.[1][4]

Zieht Airbnb die Beherbergungsteuer in Hannover ein?

Nein. Airbnb führt in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ab. In Hannover sind Sie mit der ersten bezahlten Airbnb-Nacht selbst steuer- und meldepflichtig.[6][4]

Wann muss die Beherbergungsteuer in Hannover erklärt werden?

Vierteljährlich bis zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar, je Standort über das Service-Portal der Stadt. Die Steuer wird per Bescheid festgesetzt und ist zehn Tage nach Bekanntgabe fällig.[1][4]

Was hat sich 2026 an der Beherbergungsteuer in Hannover geändert?

Seit dem 1. Januar 2026 sind Nächte bis 25 € Bruttoentgelt pro Person steuerfrei und die Steuer ist bei 12 € gedeckelt. Vorher begann die Staffel bei 0,50 € und hatte keine Obergrenze. Gemeldete Wohnungen und gemeinnützige Jugendunterkünfte sind seitdem ausgenommen.[2][3]

Quellen

  1. Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Landeshauptstadt Hannover (Beherbergungsteuersatzung), Amtsblatt vom 10. August 2023, Lesefassung mit der Änderungssatzung vom 20. November 2025, Landeshauptstadt Hannover, zuletzt geprüft am 23. September 2026amtliche Quelle
  2. 1. Änderungssatzung zur Beherbergungsteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 20. November 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026, Landeshauptstadt Hannover, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  3. Beherbergungsteuer: Verwaltungsleistung im Service-Portal der Landeshauptstadt Hannover (Steuerstufen ab 2026 und bis 2025, Verfahren, Formulare), Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Finanzen, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  4. FAQ: Informationen zur Beherbergungsteuer in der Landeshauptstadt Hannover ab 1. Januar 2024, Stand 30. Dezember 2025, Landeshauptstadt Hannover, Der Oberbürgermeister, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  5. Erfolg für Hannovers Beherbergungsteuer: 10,5 Millionen Euro eingenommen, kleine Änderungen geplant, Pressemitteilung vom 6. November 2025, Landeshauptstadt Hannover, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  6. Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
  7. Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar, Pressemitteilung Nr. 40/2022 zum Beschluss vom 22. März 2022, 1 BvR 2868/15 u. a., Bundesverfassungsgericht, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 23. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.

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