Rheinland-Pfalz

Bettensteuer in Trier 2026: 4 % Beherbergungsteuer für Vermieter

In Trier heißt die Bettensteuer Beherbergungsteuer. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt sie 4 % des Betrags, den der Gast für die Übernachtung zahlt, einschließlich Umsatzsteuer. Bis Juni 2026 waren es 3,5 %, ab dem 1. Juli 2027 werden es 4,5 %. Besteuert wird jede entgeltliche Übernachtung, ob privat oder beruflich, allerdings nur die ersten sieben Nächte eines Aufenthalts. Die Steuer schulden Sie als Betreiberin oder Betreiber selbst, nicht der Gast (§ 5 der Satzung). Sie geben sie kalkulatorisch weiter und erklären sie vierteljährlich. Airbnb zieht in Trier nichts ein.

Quellen zuletzt geprüft am 23. September 2026.

Bettensteuer-Rechner für Trier

Steuer pro Nacht
4,00 €
Steuerpflichtige Nächte
3

Bettensteuer für den Aufenthalt12,00 €

Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.

  • Steuersatz seit 1. Juli 20264 % des Bruttopreises, ab Juli 2027 4,5 %[1][2]
  • Höchstdauer7 Nächte, ab der achten steuerfrei[1]
  • Steuerschuldnerder Betrieb, nicht der Gast[1]
  • Zieht Airbnb ein?Nein, Sie erklären selbst[3]

Beherbergungsteuer 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Steuersatz
4 % des Bruttopreises[1][2]
Höchstdauer
7 Nächte, danach steuerfrei
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist der Betrag, den der Gast für die Beherbergung aufwendet, einschließlich Mehrwertsteuer und ohne Nebenleistungen wie Verpflegung, Parkplatz oder Sonstiges (§ 3 der Satzung), also der Brutto-Logis-Preis mit 7 % Umsatzsteuer. Nebenleistungen bleiben allerdings nur außen vor, wenn sie in der Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Vermittlungsprovisionen und Gebühren von Online-Plattformen dürfen nicht abgezogen werden. Unerheblich ist zudem, ob der Gast selbst oder ein Dritter für ihn zahlt.[1][2]
Gilt seit
1. Juli 2026

Geschäftsreisende

Beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Trier steuerpflichtig, denn besteuert wird der Aufwand des Gastes ungeachtet des Aufenthaltsgrundes. Eine Befreiung für Geschäftsreisende sieht die Satzung daher ebenso wenig vor wie eine Arbeitgeberbescheinigung.[2][1]

Wer keine Bettensteuer zahlt

  • Verbringt ein Gast mehr als sieben zusammenhängende Übernachtungen im selben Betrieb, sind die weiteren Übernachtungen nicht steuerpflichtig (§ 4 Abs. 2). Übernachtet ein Ehepaar neun Nächte, ergibt das 18 Übernachtungen, von denen 4 steuerfrei sind. Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert (§ 2 Abs. 3).[1][2]
  • Tageszimmer gelten nicht als Übernachtung und sind steuerfrei. Kommt kein Beherbergungsvertrag zustande und findet keine Übernachtung statt, entsteht ebenfalls keine Steuer, auch bei kostenpflichtiger Stornierung. Befreiungen für Kinder, Schülerreisen oder medizinische Aufenthalte nennt die Satzung nicht.[2][1]

Zieht Airbnb die Steuer in Trier ein?

Nein. Trier steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Diese nennt nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Trier schulden Sie die Beherbergungsteuer also selbst und erklären sie bei der Stadtverwaltung.[3]

Was Vermieter in Trier anmelden und abführen

Anmeldung
Wer in Trier Übernachtungen gegen Entgelt anbietet, zeigt seinen Betrieb mit dem Formular zur Stammdatenerhebung bei der Stadt an. Einen Beherbergungsbetrieb unterhält, wer kurzfristige Beherbergungsmöglichkeiten gegen Entgelt bereitstellt (§ 2 Abs. 2). Die Stadt zählt Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen, Camping- und Reisemobilplätze, Boarding Houses und ausdrücklich auch Couchsurfing dazu.[2][1]
Steuererklärung
Bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres reichen Sie eine Steuererklärung ein, auf dem amtlichen Vordruck oder im Online-Verfahren, für das Sie nach Quartalsende Zugangsdaten per E-Mail erhalten (§ 7). Anzugeben sind jeweils pro Gast und Nacht drei Zahlen, nämlich alle Übernachtungen, die steuerfreien ab der achten Nacht und die steuerpflichtigen Übernachtungen mit ihrer Bemessungsgrundlage.[1][2]
Fälligkeit
Auf Ihre Erklärung hin setzt die Stadt die Steuer für das Vierteljahr per Bescheid fest. Fällig wird sie einen Monat nach Bekanntgabe, zu zahlen ist sie an die Stadtkasse Trier (§ 7).[1][2]
Haftung und Prüfung
Wer die Steuererklärung nicht, unvollständig, unrichtig oder verspätet abgibt, unrichtige Belege ausstellt oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße richtet sich nach § 16 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz, einen Betrag nennt die Satzung nicht (§ 10). Bleibt die Erklärung aus, schätzt die Stadt die Besteuerungsgrundlagen. Bei einer Prüfung vor Ort muss sich außerdem die Zahl der Personen je Zimmer nachvollziehen lassen, auf der Rechnung ausgewiesen werden muss sie jedoch nicht.[1][2]

Steuersatz und Bemessungsgrundlage: 4 % vom Bruttopreis

Die Beherbergungsteuer beträgt 4 % des Betrags, den der Gast für die Übernachtung zahlt, einschließlich der 7 % Umsatzsteuer und ohne gesondert ausgewiesene Nebenleistungen. Im Rechenbeispiel der Stadt ergeben 100 € netto plus 7 € Umsatzsteuer eine Bemessungsgrundlage von 107 € und damit 4,28 € Steuer. Wer dagegen 100 € brutto verlangt, führt 4 € ab. Berechnet wird die Steuer pro Gast und pro Nacht.[2][1]

Provisionen und Servicegebühren von Airbnb, Booking.com oder anderen Plattformen dürfen Sie nicht von der Bemessungsgrundlage abziehen. Verpflegung, Parkplatz, Haustierzuschlag oder Wellness bleiben hingegen außen vor, sofern sie in der Rechnung als eigene Position stehen. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen legt dafür eigene Zeilen an.[2]

Wer die Steuer schuldet: in Trier der Betrieb, nicht der Gast

Steuerpflichtig ist die Betreiberin oder der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, der dem Gast die entgeltliche Übernachtung gewährt (§ 5). Trier erhebt die Steuer als indirekte Steuer, bei der Steuerschuldner und Steuerträger auseinanderfallen. Sie geben die Steuer also kalkulatorisch an den Gast weiter, so wie es auch in Berlin gehandhabt wird (Übernachtungsteuer Berlin). Eine Pflicht, die Steuer auf der Rechnung gesondert auszuweisen, gibt es nicht. Ein Hinweis, dass der Rechnungsbetrag Beherbergungsteuer enthält, genügt.[1][2]

Wer die Steuer gesondert ausweist, muss allerdings die umsatzsteuerlichen Folgen beachten, und dafür verweist die Stadt an das Finanzamt. Wie Bettensteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer zusammenspielen, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Ob Sie Ihre Wohnung überhaupt kurzzeitig vermieten dürfen, klärt der Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe.[2]

Anzeige und Steuererklärung bei der Stadtverwaltung Trier

  1. 1

    Zeigen Sie Ihren Betrieb mit dem Formular zur Stammdatenerhebung beim Amt Finanzwirtschaft an, bevor Sie die erste Übernachtung anbieten.[2]

  2. 2

    Reichen Sie bis zum 10. Tag nach jedem Kalendervierteljahr die Steuererklärung ein, auf dem Vordruck oder im Online-Portal. Darin geben Sie jeweils pro Gast und Nacht alle Übernachtungen an, die steuerfreien ab der achten Nacht und die steuerpflichtigen samt Bemessungsgrundlage.[1][2]

  3. 3

    Warten Sie den Steuerbescheid ab und zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe an die Stadtkasse Trier.[1][2]

  4. 4

    Halten Sie Buchungen, Rechnungen und die Zahl der Personen je Zimmer nachvollziehbar bereit, denn nach Terminabsprache prüft die Stadt auch im Betrieb.[2][1]

Ansprechpartnerin ist Susanne Busch im Amt Finanzwirtschaft, Viehmarktplatz 20, Telefon 0651 718-1229.[2]

Airbnb, Booking.com und Ihr Preis

Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern für die Gastgeber ein, Trier gehört nicht dazu. Da Sie die Steuer ohnehin selbst schulden, kalkulieren Sie die 4 % in den Nachtpreis ein. Behalten Sie dabei im Blick, dass Trier die Plattformprovision nicht abziehen lässt. Bei Booking.com richten Sie die Beherbergungsteuer im Extranet als lokale Steuer ein, nicht als Unterkunftsgebühr.[3][2][4]

Eine Kurtaxe erhebt Trier nicht. Sie fällt in Kur- und Erholungsorten an, mehr dazu unter Kurtaxe. Welche Stadt wie viel erhebt, zeigt die Übersicht aller Städte.

Die Erhöhung in zwei Schritten: 4 % ab Juli 2026, 4,5 % ab Juli 2027

Bis Juni 2026 lag der Steuersatz bei 3,5 %. Am 16. April 2026 hat der Stadtrat beschlossen, ihn zum 1. Juli 2026 auf 4 % und zum 1. Juli 2027 auf 4,5 % anzuheben, die Änderungssatzung datiert vom 17. April 2026. Bei 100 € brutto pro Gast und Nacht fielen bis Juni 2026 also 3,50 € an, seitdem sind es 4 € und ab Juli 2027 dann 4,50 €. Maßgeblich ist dabei das Datum der Übernachtung, nicht das der Buchung.[2][1]

Eine Übernachtungsabgabe gab es in Trier schon einmal, doch die Satzung über eine Kultur- und Tourismusförderabgabe hob das Bundesverwaltungsgericht 2012 auf. Die heutige Satzung stammt aus dem Jahr 2017 und gilt seit dem 1. Januar 2018.[2][1]

Rechtsgrundlage und Behörde

Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer für Übernachtungen in der Stadt Trier (BehStS) vom 17.10.2017 in der Fassung der Änderungssatzung vom 17.04.2026, Fassung vom 17. April 2026.[1] Erhoben von: Stadt Trier. Zuständig: Stadtverwaltung Trier, Amt Finanzwirtschaft.

Bettensteuer in anderen Städten

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Bettensteuer in Trier 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt sie 4 % des Bruttopreises der Übernachtung pro Gast und Nacht. Bis Juni 2026 waren es 3,5 %, ab dem 1. Juli 2027 werden es 4,5 %.[2][1]

Wer schuldet die Beherbergungsteuer in Trier?

Die Betreiberin oder der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, nicht der Gast. Sie können die Steuer in den Preis einkalkulieren, auf der Rechnung ausweisen müssen Sie sie aber nicht.[1][2]

Müssen Geschäftsreisende in Trier Beherbergungsteuer zahlen?

Ja. Besteuert wird jede entgeltliche Übernachtung ungeachtet des Aufenthaltsgrundes. Eine Befreiung für berufliche Aufenthalte gibt es nicht.[2]

Wie lange wird die Steuer bei einem langen Aufenthalt erhoben?

Für die ersten sieben zusammenhängenden Nächte im selben Betrieb. Ab der achten Nacht sind die weiteren Übernachtungen steuerfrei.[1]

Zieht Airbnb die Beherbergungsteuer in Trier ein?

Nein. Airbnb führt in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ab. In Trier erklären Sie die Steuer selbst, wobei Sie die Plattformprovision nicht abziehen dürfen.[3][2]

Wann muss die Steuererklärung in Trier abgegeben werden?

Vierteljährlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, auf dem Vordruck oder im Online-Portal. Die Stadt setzt die Steuer dann per Bescheid fest, fällig wird sie einen Monat nach Bekanntgabe.[1][2]

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 23. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.

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