Schleswig-Holstein

Kurtaxe in Heiligenhafen 2026: Tagessätze und die Erhöhung 2027

In Heiligenhafen kostet die Kurabgabe 2026 pro Erwachsenem 3,00 € am Tag in der Hauptsaison und 1,80 € in der Nebensaison. Zum Januar 2027 steigen die Sätze auf 3,50 € und 2,00 €. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts. Mit der Zahlung beim Vermieter erhalten Gäste die ostseecard, Bootseigner im Hafen und Wohnmobilisten sind ebenso kurabgabepflichtig wie Hotelgäste.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Heiligenhafen

Personen
  • Erwachsene ab 18 Jahren3,00 €2
  • Schwerbehinderte ab GdB 801,50 €0
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt42,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Erwachsene, Hauptsaison 20263,00 € pro Tag[1]
  • Erwachsene, Nebensaison 20261,80 € pro Tag[1]
  • Kinder und Jugendlichefrei bis 17 Jahre[2]
  • Hauptsaison ab 04.01.20273,50 € pro Tag[3]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][3]
SaisonErwachsene ab 18 JahrenSchwerbehinderte ab GdB 80Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Hauptsaison01.01. bis 08.01., 01.04. bis 31.10. und 22.12. bis 31.12.3,00 €1,50 €frei
Nebensaison09.01. bis 31.03. und 01.11. bis 21.12.1,80 €0,90 €frei

So wird gezählt: Seit dem 01.01.2025 wird jeder Tag berechnet, an dem sich der Gast in Heiligenhafen aufhält. Im Kalenderjahr sind es höchstens 28 Tage der Hauptsaison.[2]

Ab 4. Januar 2027: Ab dem 04.01.2027 kostet die Kurabgabe 3,50 € in der Hauptsaison und 2,00 € in der Nebensaison; vom 01.01. bis 03.01.2027 gelten noch 3,00 €. Der Jahreshöchstsatz steigt von 84,00 € auf 98,00 €.[3]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.[2]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn der Ausweis auf der Vorderseite den Eintrag „B“ trägt.[1]
  • Einwohner der Mitgliedsgemeinden der LTO OstseeSpitze GmbH gegen Vorlage des Personalausweises.[2]
  • Auf Antrag nahe Verwandte von Heiligenhafenern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen.[2]
  • Beruflich Anwesende und angemeldete Tagungsteilnehmer, soweit sie die Kureinrichtungen nicht nutzen, sowie bettlägerige Kranke mit ärztlicher Bescheinigung.[2]
  • Wer die gültige Gästekarte oder ostseecard einer anderen Gemeinde in Schleswig-Holstein vorzeigt, ist für einen Tag befreit, sofern die Gegenseitigkeit gewährleistet ist.[2]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen die Hälfte.[1]
  • Weitere Ermäßigungen kann nur der Bürgermeister gewähren, aus sozialen Gründen oder zur Tourismusförderung. Vermieter dürfen keine Ermäßigung einräumen.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Eigentümer und Dauernutzer einer Wohnung, Inhaber eines Dauer- oder Saisonliegeplatzes im Sportboothafen und ihre Partner im selben Haushalt zahlen pauschal 28 Tage der Hauptsaison, 2026 also 84,00 € pro Person. Der Jahresbescheid kommt zu Jahresbeginn und ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Entsteht die Abgabepflicht erst nach dem 31.08. oder endet sie vor dem 01.05., werden 28 Tage der Nebensaison angesetzt.[2][3]

Was die ostseecard bringt

  • Ermäßigungen bei Freizeitangeboten, Veranstaltungen und ausgewählten Partnern in Heiligenhafen.[3]
  • Vergünstigungen in weiteren Ostseeorten, die an der ostseecard teilnehmen.[3]

Was Vermieter in Heiligenhafen melden und abführen

Gäste melden
Sie händigen jedem Gast ab 18 Jahren eine ostseecard aus und lassen ihn auf dem Meldeschein An- und Abreisetag sowie die Heimatanschrift eintragen und unterschreiben. Die Kopie für den Tourismus-Service Heiligenhafen reichen Sie innerhalb von 3 Werktagen ein. Zusätzlich führen Sie ein Gästeverzeichnis, in das alle Gäste am Ankunftstag eingetragen werden, auch bei Eigenbelegung.[1]
Einziehen und abführen
Sie berechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und führen sie bargeldlos ab: in der Hauptsaison alle zwei Wochen, sonst alle vier Wochen. Alternativ erteilen Sie der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat.[1]
Haftung und Bußgeld
Unterkunftsgeber haften gesamtschuldnerisch für die Einziehung und Abführung. Können Sie die Aufenthaltsdauer eines Gastes nicht mit einem ordnungsgemäß ausgefüllten Meldeschein belegen, setzt die Stadt pauschal 27 Tage an. Verstöße gegen die Vermieterpflichten können mit bis zu 500,00 € Geldbuße geahndet werden.[1]

Was sich seit 2025 geändert hat und was 2027 kommt

Die Satzung von 2023 rechnete An- und Abreisetag noch als einen Tag. Seit dem 01.01.2025 zählt jeder Aufenthaltstag, und die Jahrespauschale umfasst 28 statt 27 Tage der Hauptsaison. Die Tagessätze selbst blieben 2025 und 2026 bei 3,00 € und 1,80 €.[1][2]

Kurabgabe in Heiligenhafen pro Erwachsenem und Tag[3]
2026ab 04.01.2027
Hauptsaison3,00 €3,50 €
Nebensaison1,80 €2,00 €
Jahreshöchstsatz84,00 €98,00 €

Wer für den Jahreswechsel 2026/2027 vermietet, rechnet mit zwei Sätzen: bis zum 03.01.2027 mit 3,00 €, danach mit 3,50 €. Aktualisieren Sie den Betrag in Ihrer Buchungsbestätigung und in der digitalen Gästemappe.[3]

Tagesgäste, Wohnmobile und Boote im Hafen

Tagesgäste zahlen den Tagessatz der Saison, sobald sie Strand oder Kureinrichtungen nutzen. Die Tagesgästekarte gibt es an der Kasse des Tourismus-Service, bei den Strandkorbvermietern und an Automaten; sie gilt nur am Kauftag. Wer am Strand ohne gültige Karte kontrolliert wird, zahlt beim Nachlösen das Doppelte.[1]

Für die Kurabgabe spielt die Art der Unterkunft keine Rolle. Die Satzung nennt Hotel, Pension, Ferienwohnung, Wohnwagen, Wohnmobil, Zelt und ausdrücklich auch das Boot im Hafen. Hafenbetreiber führen deshalb ein vereinfachtes Gästeverzeichnis. Wie andere Ostseebäder das regeln, zeigt die Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.[1]

Wofür Heiligenhafen die Kurabgabe verwendet

Die Kurabgabe deckt laut Satzung 60 % des Aufwands, den die Stadt für Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung ihrer Kur- und Erholungseinrichtungen und für Veranstaltungen hat. Für einzelne Einrichtungen und Veranstaltungen darf sie daneben Eintritt oder Gebühren verlangen.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen, geändert durch die 2. Änderungssatzung, Fassung vom 1. Oktober 2024.[2] Erhoben von: Stadt Heiligenhafen. Zuständig vor Ort: Tourismus-Service Heiligenhafen.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Heiligenhafen Kurtaxe zahlen?

Ja. Eine Ermäßigung für Rentner sieht die Satzung nicht vor. Die Hälfte zahlen nur Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Heiligenhafen Kurtaxe?

Ab 18 Jahren. Bis zum 18. Geburtstag sind Kinder und Jugendliche freigestellt, Vermieter geben die ostseecard erst an Gäste ab 18 Jahren aus.[1][2]

Zahlen Hunde in Heiligenhafen Kurtaxe?

Nein. Die Kurabgabe wird nur von Personen erhoben, einen Satz für Hunde enthält die Satzung nicht.[1]

Wird die Kurtaxe in Heiligenhafen 2027 teurer?

Ja. Ab dem 04.01.2027 steigt sie von 3,00 € auf 3,50 € in der Hauptsaison und von 1,80 € auf 2,00 € in der Nebensaison. Der Jahreshöchstsatz liegt dann bei 98,00 €.[3]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen in Heiligenhafen ab?

Der Unterkunftsgeber, also der Vermieter, der Eigentümer der Wohnung oder sein Beauftragter. Er gibt die ostseecard aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie bargeldlos an die Stadt ab.[1]

Was kostet eine verlorene ostseecard in Heiligenhafen?

Der Tourismus-Service stellt gegen Vorlage des Meldescheins eine Ersatzkarte für 3,00 € aus. Eine Ersatz-Jahresostseecard kostet 10,00 €.[1]

Quellen

  1. Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 19.04.2023, Stadt Heiligenhafen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. 2. Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung vom 01.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, Stadt Heiligenhafen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Ostseecard und Kurabgabe: Sätze 2026 und 2027, Tourismus-Service Heiligenhafen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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