Niedersachsen

Kurtaxe in Neuharlingersiel 2026: Sätze für beide Gästebezirke

Zwei Gästebezirke bestimmen in Neuharlingersiel, was der Gästebeitrag kostet: Im Hafenort selbst zahlen Erwachsene ab 16 Jahren in der Hauptsaison 3,50 € pro Tag, in Ostbense und Altharlingersiel 3,00 €. Kinder unter 6 Jahren sind frei, ebenso jede fünfte und weitere Person einer Familie. Den Beitrag zieht der Kurverein Neuharlingersiel e.V. im Auftrag der Gemeinde ein, Vermieter erfassen ihre Gäste dafür im Online-Meldesystem.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Neuharlingersiel

Personen
  • Personen ab 16 Jahren3,50 €2
  • Kinder von 6 bis 15 Jahren1,60 €0
  • Kinder unter 6 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt49,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Ab 16 Jahren, Hauptsaison3,50 € pro Tag[1]
  • Kinder 6 bis 15 Jahre1,60 € pro Tag[1]
  • Beitragsfreiunter 6 Jahren[1]
  • Abrechnung der Vermietermonatlich[1]

Gästebeitrag 2026: die Sätze

Gästebeitrag pro Person und Tag, 2026[1][2]
GebietSaisonPersonen ab 16 JahrenKinder von 6 bis 15 JahrenKinder unter 6 Jahren
Gästebezirk 1: Neuharlingersiel und Teile von SeriemHauptsaison15.03. bis 31.10.3,50 €1,60 €frei
Gästebezirk 1: Neuharlingersiel und Teile von SeriemÜbrige Zeit01.01. bis 14.03. und 01.11. bis 31.12.1,50 €0,50 €frei
Gästebezirk 2: Ostbense, Altharlingersiel und Teile von SeriemHauptsaison15.03. bis 31.10.3,00 €1,50 €frei
Gästebezirk 2: Ostbense, Altharlingersiel und Teile von SeriemÜbrige Zeit01.01. bis 14.03. und 01.11. bis 31.12.1,50 €0,50 €frei

So wird gezählt: Der Beitrag gilt je Tag, die Aufenthaltsdauer wird nach der Zahl der Übernachtungen berechnet. Die Beitragspflicht beginnt am Ankunftstag und endet am Abreisetag.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.[1]
  • Jede fünfte und weitere Person einer Familie, die in häuslicher Gemeinschaft lebt; befreit werden die jüngsten Angehörigen.[1]
  • Schwerbehinderte mit mindestens 80 %, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson.[1][2]
  • Teilnehmer anerkannter Tagungen, Kongresse und Lehrgänge für die ersten drei Tage des Aufenthalts.[1]
  • Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen, und Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Ort aufhalten.[1]

Wer weniger zahlt

  • Die Satzung sieht außer den Kindersätzen keine prozentualen Ermäßigungen vor.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Der Jahresgästebeitrag beruht auf 28 Aufenthaltstagen: im Gästebezirk 1 98,00 € für Personen ab 16 Jahren und 44,80 € für Kinder von 6 bis 15 Jahren, im Gästebezirk 2 84,00 € und 42,00 €. Inhaber von Zweitwohnungen und Dauercamper müssen ihn für sich und ihre Familienangehörigen zahlen; wer nachweist, dass er die Wohnung im Jahr nicht genutzt hat, bekommt ihn erstattet.[1]

Was die Nordsee-ServiceCard bringt

  • Kostenlose und ermäßigte Angebote in Neuharlingersiel, Carolinensiel-Harlesiel, Esens-Bensersiel, Varel-Dangast, Werdum und Altfunnixsiel.[3]
  • Preisvorteile bei Ausflugszielen in Aurich, Emden, Wittmund, Jever und Wiesmoor sowie auf Wangerooge und Spiekeroog.[3]

Was Vermieter in Neuharlingersiel melden und abführen

Gäste melden
Vermieter erfassen die Buchungsdaten ihrer Gäste digital im Online-Meldesystem des Kurvereins und stellen die so erzeugte Gästekarte spätestens bei der Ankunft bereit. Das Papierverfahren gibt es nur noch auf begründeten Antrag. Die Ausdrucke gelten als Gästeverzeichnis und sind fünf Jahre aufzubewahren.[1]
Einziehen und abführen
Sie ziehen den Gästebeitrag bei der Übergabe der Gästekarte ein und führen ihn an den Kurverein Neuharlingersiel e.V. ab. Der Kurverein rechnet über das digitale System monatlich direkt mit dem Vermieter ab.[1]
Haftung und Bußgeld
Vermieter haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung, gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner. Verstöße gegen die Melde- und Abführungspflichten können mit bis zu 10.000 € Geldbuße geahndet werden.[1]

Welcher Gästebezirk für Ihre Unterkunft gilt

Gästebezirk 1 umfasst den Ortsteil Neuharlingersiel, der als Nordseeheilbad anerkannt ist, und Teile von Seriem. Ostbense, Altharlingersiel und der Rest von Seriem bilden den Gästebezirk 2. Der Unterschied macht in der Hauptsaison 50 Cent pro Erwachsenem und Tag aus, in der übrigen Zeit sind die Sätze in beiden Bezirken gleich. Die genaue Grenze zeigt die Karte im Anhang der Satzung.[1]

Vermieter in Seriem sollten den Bezirk ihrer Adresse einmal beim Kurverein klären und den richtigen Satz dann in Buchungsbestätigung und digitaler Gästemappe nennen.

Was der Gästebeitrag in Neuharlingersiel finanziert

Die Satzung zählt die Einrichtungen auf, die der Kurverein für die Gemeinde betreibt: Gästebetreuung und Gästeinformationszentrum, Haus des Gastes, BadeWerk, Leuchttürmchen-Club, Sielhof, Strand, Campingplatz und Kurpark. Die Gästebeiträge decken davon 32 %. Weitere 10 % kommen aus dem Tourismusbeitrag der Betriebe, 19 % aus Entgelten und Gebühren, 39 % trägt die öffentliche Hand. Wie das andere Küstenorte handhaben, zeigt die Übersicht zur Kurtaxe in Niedersachsen.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel (Gästebeitragssatzung), 12. Änderung vom 10.12.2024, Fassung vom 10. Dezember 2024.[1] Erhoben von: Gemeinde Neuharlingersiel. Gilt auch in: Neuharlingersiel, Seriem, Ostbense, Altharlingersiel. Zuständig vor Ort: Kurverein Neuharlingersiel e.V..

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Neuharlingersiel Kurtaxe zahlen?

Ja. Eine Befreiung oder Ermäßigung für Rentner enthält die Satzung nicht; es gilt der Satz für Personen ab 16 Jahren.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Neuharlingersiel?

Ab dem 6. Geburtstag. Von 6 bis 15 Jahren gilt der Kindersatz von 1,60 € im Gästebezirk 1 und 1,50 € im Gästebezirk 2 in der Hauptsaison, ab 16 Jahren der volle Satz.[1]

Zahlt eine große Familie für alle Kinder?

Nein. Ab der fünften Person einer Familie, die zusammen in einem Haushalt lebt, entfällt der Beitrag. Befreit werden jeweils die jüngsten Familienmitglieder.[1]

Zahlen Hunde in Neuharlingersiel Kurtaxe?

Nein. Beitragspflichtig sind nach der Satzung nur Personen; einen Beitrag für Tiere sieht sie nicht vor.[1]

Wer führt den Gästebeitrag bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Vermieter. Wer Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlässt, muss die Gäste im Online-Meldesystem erfassen, den Beitrag einziehen und an den Kurverein abführen.[1]

Bekomme ich den Gästebeitrag bei früherer Abreise zurück?

Ja, auf Antrag in der Geschäftsstelle des Kurvereins und gegen Rückgabe der Gästekarte. Der Kurverein behält einen Tagessatz als Verwaltungsgebühr ein.[1]

Quellen

  1. Gästebeitragssatzung der Gemeinde Neuharlingersiel, Fassung der 12. Änderung vom 10.12.2024, Gemeinde Neuharlingersiel, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Gästebeitrag in Neuharlingersiel, Kurverein Neuharlingersiel e.V., gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Nordsee-ServiceCard, Kurverein Neuharlingersiel e.V., gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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