Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe in Prerow: 2,50 € pro Tag, auch am An- und Abreisetag

Das Ostseebad Prerow auf dem Darß berechnet An- und Abreisetag jeweils als eigenen Aufenthaltstag. Die Kurabgabe beträgt seit dem 1. Januar 2026 das ganze Jahr über 2,50 € pro Person und Tag. Befreit sind nur Kinder unter 6 Jahren sowie Schwerstbehinderte mit ihren Begleitpersonen; Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen auf Antrag die Hälfte.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Prerow

Personen
  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren2,50 €2
  • Schüler, Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte ab GdB 701,25 €0
  • Kinder unter 6 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt35,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Kurabgabe, ganzjährig2,50 € pro Tag[1]
  • Ermäßigt1,25 € pro Tag[2]
  • Kinderfrei bis 5 Jahre[1]
  • Jahreskurabgabe90,00 €[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachsene und Kinder ab 6 JahrenSchüler, Studenten, Auszubildende und Schwerbehinderte ab GdB 70Kinder unter 6 Jahren
Ganzjährig01.01. bis 31.12.2,50 €1,25 €frei

So wird gezählt: Die Kurabgabe wird tageweise erhoben. Der Anreisetag und der Abreisetag werden jeweils als ein Aufenthaltstag berechnet.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, wenn das Alter nachgewiesen wird.[1]
  • Schwerstbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und ihre Begleitpersonen, sofern das Merkzeichen „B“ im Ausweis steht.[1]
  • Wer in Prerow arbeitet, beruflich an einer Tagung oder einem Lehrgang teilnimmt oder eine Ausbildung macht, gilt nicht als ortsfremd. Ein Meldeschein ist für befreite Gäste trotzdem auszufüllen.[1]

Wer weniger zahlt

  • 50 % auf Antrag und mit Nachweis für Schüler, Studenten im Direktstudium, Auszubildende und freiwillig Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstleistende.[1]
  • 50 % für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 70, Erwachsene wie Kinder.[1]
  • 50 % für Personen, die über einen Träger der Sozial- und Jugendhilfe oder einen Wohlfahrtsverband ein Heilverfahren machen. Auf die Jahreskurabgabe gibt es keine Ermäßigung.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Die Jahreskurabgabe beträgt 90,00 € pro Person. Zweitwohnungsinhaber und die Angehörigen ihres Haushalts müssen sie zahlen, ebenso ortsfremde Eigentümer von Wohnwagen, die mehr als 30 Tage in Prerow stehen. Wer nachweist, dass er sich nicht im Ort aufgehalten hat, ist ausgenommen.[1]

Was die Kurkarte bringt

  • Nutzung der Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde und Teilnahme an Veranstaltungen des Kurbetriebs, soweit kein gesondertes Entgelt erhoben wird.[1]
  • 10 % Ermäßigung auf den Eintritt der Abendveranstaltungen, freie Nutzung von Bibliothek und Internet, freier Zugang zum bewachten Strand.[2]
  • Die Karte wird in der Region Fischland-Darß-Zingst als Nachweis der gezahlten Kurabgabe anerkannt.[2]

Was Vermieter in Prerow melden und abführen

Gäste melden
Wohnungsgeber melden ihre Gäste am Tag der Ankunft. Dafür nutzen Sie das elektronische Melde- und Kurabgabenabrechnungssystem, das der Kurbetrieb kostenlos stellt; in Prerow ist das AVS. Jedes Quartier zeigen Sie dem Kurbetrieb vorab an und verwenden die vergebene Objektnummer.[1][2]
Einziehen und abführen
Sie ziehen die Kurabgabe für den gesamten Aufenthalt ein, händigen die Kurkarte aus und führen den Betrag bis zum 5. jedes Monats für den Vormonat an den Kurbetrieb ab. Die unterschriebenen Meldescheine bewahren Sie mindestens 12 Monate auf.[1]
Haftung und Bußgeld
Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung, auch wenn er einen Verwalter beauftragt. Leichtfertige Abgabenverkürzung kann mit bis zu 10.000 € geahndet werden, eine Abgabengefährdung mit bis zu 5.000 €.[1]

An- und Abreisetag zählen beide

Prerow rechnet An- und Abreisetag nicht zu einem Tag zusammen: Beide gelten jeweils als Aufenthaltstag. Für eine Woche von Samstag bis Samstag fallen deshalb acht Tagessätze an, also 20,00 € pro Person.[1]

Kinder zahlen ab dem 6. Geburtstag den vollen Satz, einen eigenen Kindertarif gibt es nicht. Schüler können die Ermäßigung von 50 % beantragen und müssen den Nachweis vorlegen.[1]

Die Satzung seit dem 1. Januar 2026

Die Gemeindevertretung hat die Satzung am 18.12.2025 beschlossen. Sie ist am 01.01.2026 in Kraft getreten und hat die Fassung vom 20.12.2022 abgelöst. Eingezogen wird die Kurabgabe vom Kur- und Tourismusbetrieb am Gemeindeplatz 1.[1]

Tagesgäste zahlen ihre Tageskurkarte bei der Ankunft beim Kurbetrieb, an den ausgewiesenen Stellen oder am Automaten.[1]

Wie andere Ostseebäder des Landes rechnen, lesen Sie unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern. Den Hinweis auf die Zählweise schreiben Sie am besten gleich in Ihre digitale Gästemappe.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Prerow (Kurabgabensatzung), Fassung vom 19. Dezember 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Ostseebad Prerow. Zuständig vor Ort: Kur- und Tourismusbetrieb Ostseebad Prerow.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Prerow Kurtaxe zahlen?

Ja, 2,50 € pro Tag. Rentner gehören nicht zu den Gruppen, für die die Satzung eine Ermäßigung vorsieht.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Prerow Kurtaxe?

Ab dem 6. Geburtstag. Schüler zahlen auf Antrag und mit Nachweis die Hälfte, also 1,25 € pro Tag.[1][2]

Zahlen Hunde in Prerow Kurtaxe?

Nein. Die Kurabgabensatzung gilt nur für Personen und nennt keinen Betrag für Hunde.[1]

Gibt es in Prerow eine Nebensaison mit niedrigerer Kurtaxe?

Nein. Der Satz von 2,50 € gilt ganzjährig.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Wohnungsgeber. Er meldet die Gäste am Ankunftstag, zieht die Kurabgabe ein und führt sie bis zum 5. des Folgemonats ab. Übernimmt das ein Verwalter, bleibt die Haftung beim Wohnungsgeber.[1]

Quellen

  1. Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Prerow, in Kraft seit 01.01.2026, Amt Darß/Fischland für die Gemeinde Ostseebad Prerow, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Gästekarte und Kurabgabe im Ostseebad Prerow, Kur- und Tourismusbetrieb Ostseebad Prerow, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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