Kurtaxe in Travemünde 2026: Kurabgabe für Übernachtungsgäste
Travemünde ist ein Stadtteil von Lübeck, die Kurabgabe regelt deshalb eine Satzung der Hansestadt. Übernachtungsgäste zahlen in der Sommerkurzeit vom 15. Mai bis 14. September 3,50 € pro Person und Tag, im übrigen Jahr 2,00 €; unter 18 Jahren ist der Aufenthalt frei. Tagesgäste zahlen keine Kurabgabe, sondern im Sommer eine Strandbenutzungsgebühr. Eingezogen wird die Kurabgabe vom Vermieter, abgerechnet mit dem Kurbetrieb Travemünde.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für Travemünde
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurabgabe 2026: die Sätze
| Saison | Personen ab 18 Jahren |
|---|---|
| Sommerkurzeit15.05. bis 14.09. | 3,50 € |
| Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit01.01. bis 14.05. und 15.09. bis 31.12. | 2,00 € |
So wird gezählt: An- und Abreisetag gelten als ein Tag, der Anreisetag wird nicht berechnet.[1]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Nachweis des Alters.[1]
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie die Begleitperson, wenn die ständige Begleitung im Ausweis eingetragen ist.[1]
- Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Hansestadt Lübeck und Studierende der Lübecker Hoch- und Fachschulen mit gültigem Ausweis.[1]
- Inhaber einer ostseecard aus einem anderen Ort während der Geltungsdauer der Karte; Gästekarten anderer Ferienorte in Schleswig-Holstein außerhalb des ostseecard-Verbunds befreien für einen Tag.[1]
- Wer zu Erwerbs- oder gewerblichen Ausbildungszwecken Unterkunft nimmt und die Kureinrichtungen nicht nutzt.[1]
- Bettlägerige Kranke und Verletzte mit ärztlicher Bescheinigung.[1]
- Nahe Verwandte von Einwohnern des Erhebungsgebiets, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen.[1]
- Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, die der Kurbetrieb anerkannt hat, für die Zeit der aktiven Teilnahme.[1]
Wer weniger zahlt
- Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 zahlen gegen Vorlage des Ausweises 50 % weniger, bei der Kurabgabe wie bei der Strandbenutzungsgebühr.[1]
- Im Einzelfall kann der Kurbetrieb die Abgabe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Einziehung unbillig wäre.[1]
Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen
Eigentümer und Besitzer einer Wohnungseinheit in Travemünde, Inhaber von Dauer- und Saisonliegeplätzen für Boote oder von Dauerstellplätzen auf Campingplätzen sowie ihre Familienangehörigen zahlen 98,00 € Jahreskurabgabe pro Person. Wer die Wohnung vor dem 15. Mai aufgibt oder nach dem 14. September erwirbt, zahlt auf Antrag 56,00 €. Für Teileigentümer mit weniger als 28 Tagen Aufenthaltsrecht im Jahr gelten 70,00 € im Sommer oder 40,00 € in der übrigen Zeit.[1]
Was die ostseecard bringt
Was Vermieter in Travemünde melden und abführen
- Gäste melden
- Wohnungsgeber melden jede aufgenommene Person, auch Verwandte und Bekannte, innerhalb von 3 Tagen digital über den „onlinemeldeschein ostseecard“ beim Kurbetrieb Travemünde an. Papiermeldescheine sind nur mit einer vorab beantragten Ausnahmegenehmigung für Härtefälle zulässig. Zusätzlich führen sie ein Gästeverzeichnis, in das jeder Gast am Ankunftstag eingetragen wird.[1]
- Einziehen und abführen
- Sie ziehen die Kurabgabe vom Gast ein, händigen die ostseecard aus und überweisen den Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung an den Kurbetrieb Travemünde oder die von ihm beauftragte Stelle.[1]
- Haftung und Bußgeld
- Wohnungsgeber haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Verweigert ein Gast die Zahlung, befreit nur die unverzügliche Meldung an den Kurbetrieb mit Name, Anschrift und Aufenthaltsdauer von der Haftung. Verstöße gegen die Melde- und Abführungspflichten können bis zu 500 € kosten; eine verlorene ostseecard wird mit 21,00 € berechnet.[1]
Strandbenutzungsgebühr: was Tagesgäste in Travemünde zahlen
Die Kurabgabe trifft nur, wer in Travemünde Unterkunft nimmt. Tagesgäste zahlen stattdessen vom 15. Mai bis 14. September eine Strandbenutzungsgebühr, sobald sie den Strand auf der Stadtseite, den Strand auf dem Priwall oder die Liegewiese zwischen Strandpromenade und Kaiserallee zum Verweilen betreten. Die Strandkarte gibt es beim Strandkorbvermieter, am Automaten an den Strandeingängen oder per App.[1][2]
| Karte | Betrag |
|---|---|
| Tageskarte | 3,50 € |
| Tageskarte ab 15:00 Uhr | 2,00 € |
| Saisonstrandkarte | 84,00 € |
Frei sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, alle Inhaber einer ostseecard und Personen mit Hauptwohnsitz in Lübeck. Wer erst bei einer Kontrolle zahlt, schuldet zusätzlich eine Verwaltungsgebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt; die Kurabgabesatzung nennt dafür keinen Betrag.[1]
Erhebungsgebiet und Verwendung der Kurabgabe
Erhoben wird die Kurabgabe das ganze Jahr in den Stadtbezirken Ivendorf, Alt-Travemünde/Rönnau, Priwall, Teutendorf und Brodten. Die Satzung legt auch fest, wie die Aufwendungen für die Kureinrichtungen gedeckt werden: zu 48 % aus der Kurabgabe, zu 28 % aus der Strandbenutzungsgebühr und zu 24 % aus dem Anteil der Stadt und sonstigen Erlösen.[1]
Die geltende Fassung stammt von der 2. Änderungssatzung vom 4. Mai 2026 und ist seit dem 15. Mai 2026 in Kraft. Den landesrechtlichen Rahmen der Abgabe erläutert die Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.[1]
Worauf Vermieter in Travemünde achten müssen
- Ermäßigungen und Befreiungen ergeben sich nur aus den Kategorien, die das Meldesystem anbietet. Alles darüber hinaus entscheidet der Kurbetrieb auf Antrag.[1]
- Für Kinder stellt das Onlinesystem die ostseecard automatisch und ohne Verwaltungsgebühr aus; bei Papiermeldung gibt es sie nur auf Wunsch beim Kurbetrieb und gegen Gebühr.[1]
- Eine E-Mail-Adresse des Gastes ist freiwillig und nur nötig, wenn er die digitale ostseecard nutzen will.[1]
Dass Travemünde im Sommer 3,50 € pro Tag erhebt und die ostseecard den Strandeintritt ersetzt, gehört in die digitale Gästemappe der Ferienwohnung.[1]
Satzung und Kurverwaltung
Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde, Fassung vom 4. Mai 2026.[1] Erhoben von: Hansestadt Lübeck. Gilt auch in: Priwall, Brodten, Ivendorf, Teutendorf, Alt-Travemünde/Rönnau. Zuständig vor Ort: Kurbetrieb Travemünde.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
Büsum
In Büsum kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 4,00 € pro Tag, Kinder unter 16 Jahren sind frei. Was Tagesgäste zahlen und was Vermieter melden müssen.
Tarife ansehenSylt
Auf Sylt legt jede der fünf Gemeinden ihre Kurabgabe selbst fest: 2026 zwischen 3,00 € und 4,10 € pro Tag in der Hauptsaison. Unter 18 Jahren zahlt niemand.
Tarife ansehenFehmarn
Auf Fehmarn kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 2,30 € pro Nacht, sonst 1,50 €. Unter 18 Jahren zahlt niemand, Vermieter melden Gäste nur noch digital.
Tarife ansehenSt. Peter-Ording
St. Peter-Ording erhebt 4,00 € Kurabgabe pro Tag in Saison A und 3,00 € in Saison B. Kinder in Begleitung sind frei, der Ortsbus ist mit Gästekarte kostenlos.
Tarife ansehenTimmendorfer Strand
In Timmendorfer Strand kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 3,50 € pro Tag, Kinder bis 17 sind frei. Befreiungen, OstseeCard und Vermieterpflichten.
Tarife ansehenGrömitz
Grömitz erhebt 2026 eine Kurabgabe von 4,00 € pro Tag in der Hauptsaison, in den Erholungsorten der Gemeinde 2,50 €. Wer befreit ist und was Vermieter melden.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Müssen Rentner in Travemünde Kurtaxe zahlen?
Ab welchem Alter zahlen Kinder in Travemünde Kurtaxe?
Zahlen Lübecker in Travemünde Kurtaxe?
Zahlen Hunde in Travemünde Kurtaxe?
Gilt die Kurtaxe auch für Tagesgäste?
Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?
Quellen
- Kurabgabesatzung der Hansestadt Lübeck, Lesefassung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026, Hansestadt Lübeck, Kurbetrieb Travemünde, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr in Travemünde, Kurbetrieb Travemünde, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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