Kurtaxe in Baden-Baden: bis zu 4,50 € pro Nacht seit Januar 2026
Seit dem 1. Januar 2026 kostet die Kurtaxe in Baden-Baden 4,50 € pro Person und Übernachtung in der Kurzone I und 2,00 € in der Kurzone II. Welche Zone gilt, entscheidet die Lage der Unterkunft: Die Kurzone I reicht von der Ooser Hauptstraße bis zum Klosterplatz in Lichtental, das übrige Stadtgebiet zählt zur Kurzone II. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts, und Saisons kennt die Kurtaxordnung nicht.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für Baden-Baden
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurtaxe 2026: die Sätze
| Gebiet | Saison | Personen ab 18 Jahren |
|---|---|---|
| Kurzone I | Ganzjährig01.01. bis 31.12. | 4,50 € |
| Kurzone II | Ganzjährig01.01. bis 31.12. | 2,00 € |
So wird gezählt: Die Kurtaxe fällt für jede Übernachtung an. Sie entsteht mit der ersten Übernachtung und wird am letzten Aufenthaltstag fällig.[1]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.[1][2]
- Familienbesuch, der unentgeltlich im Haushalt von Einwohnern wohnt.[1]
- Gäste von Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, etwa Schullandheime, kirchliche Häuser oder Sportschulen.[1]
- Wer aus gesundheitlichen Gründen weder Kureinrichtungen noch Veranstaltungen besuchen kann und das mit einem ärztlichen Attest belegt.[1]
- Nicht erhoben wird die Kurtaxe von Personen, die in Baden-Baden arbeiten oder in Ausbildung stehen, und von Teilnehmern beruflich bedingter Tagungen, Kongresse, Lehrgänge und Kurse. Die schriftliche Bescheinigung gehört bei der Anmeldung zum Vermieter.[1]
Wer weniger zahlt
- Ermäßigte Sätze sieht die Kurtaxordnung nicht vor, auch nicht für Schwerbehinderte. Befreit ist nur, wer unter die genannten Ausnahmen fällt; wer befreit ist, hat keinen Anspruch auf die Gästekarte.[1]
Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen
Einwohner, deren Lebensmittelpunkt in einer anderen Gemeinde liegt, zahlen eine pauschalierte Jahreskurtaxe: 180,00 € pro Person in der Kurzone I, 80,00 € in der Kurzone II, unabhängig von Dauer und Häufigkeit des Aufenthalts. Eine Zweitwohnung ist der Stadt innerhalb eines Monats nach dem Einzug anzuzeigen.[1]
Was die Baden-Badener Gästekarte bringt
- Die Gästekarte berechtigt zum Besuch der Einrichtungen und Veranstaltungen, die die Stadt für Kur und Erholung bereitstellt. Eintrittsgelder und Benutzungsgebühren bleiben davon unberührt.[1]
- Dazu kommen Ermäßigungen bei Partnern, unter anderem in der Caracalla Therme, im Stadtmuseum, im Theater, in den städtischen Schwimmbädern und bei Stadtführungen.[4]
- Der Vermieter händigt die Karte am Ankunftstag aus. Sie ist nicht übertragbar, eine Ersatzkarte kostet 10,00 €.[1]
Was Vermieter in Baden-Baden melden und abführen
- Gäste melden
- Wer in Baden-Baden gegen Entgelt beherbergt oder eine Ferienwohnung vermietet, zeigt das der Kämmerei – Abteilung Steuern an, bevor er den ersten Gast aufnimmt, mit Zahl der Betten und Räumlichkeiten. Jeder Gast wird am Tag der Ankunft in das Meldeformular eingetragen und unterschreibt es. Die Daten gehen verschlüsselt über den elektronischen Meldeschein an die Stadt.[1]
- Einziehen und abführen
- Vermieter ziehen die Kurtaxe ein und führen sie monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab. War im Monat kein Gast da, ist bis zum selben Termin eine Null-Meldung fällig. Privatvermieter dürfen vierteljährlich melden und zahlen, jeweils zum 10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.[1]
- Haftung und Bußgeld
- Der Wohnungsgeber haftet für den vollständigen und richtigen Einzug. Bei fehlenden oder unzureichenden Meldungen schätzt die Stadt die Kurtaxe mit 80 % der verfügbaren Betten; aufgehoben wird die Schätzung nur nach ordnungsgemäßer Nachmeldung spätestens im Folgemonat. Ein Bußgeldverfahren bleibt möglich, einen Betrag nennt die Kurtaxordnung nicht.[1]
Kurzone I oder II: wo die Grenze verläuft
Zur Kurzone I gehören alle Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter im Gebiet zwischen Sinzheimer Straße und Ooser Hauptstraße auf der einen Seite und Klosterplatz in Lichtental und Schafbergstraße auf der anderen, samt aller Nebenstraßen. Die Anlieger der genannten Straßen und Plätze selbst zählen nicht dazu, der Stadtteil Balg ebenfalls nicht. Alles Übrige ist Kurzone II.[1]
Maßgeblich ist eine Übersichtskarte vom 3. Mai 1999 im Maßstab 1:25.000, die bei der Kämmerei – Abteilung Steuern am Marktplatz 2 eingesehen werden kann. Vermieter in Grenzlage sollten dort nachfragen, bevor sie Gästen einen Satz nennen.[1]
Auf dem Wohnmobilhafen gilt eine eigene Regel: 4,50 € pro Fahrzeug und Aufenthaltstag, enthalten in der Platzgebühr. Der Zahlungsbeleg dient einer Person als Gästekarte.[1]
Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat
Der Gemeinderat hat die neue Kurtaxordnung am 29.09.2025 beschlossen. Zum Vergleich: Die Kurtaxordnung vom 28.11.2016 setzte ab 2017 noch 3,80 € in der Kurzone I und 1,70 € in der Kurzone II fest, die Jahreskurtaxe lag bei 152,00 € und 68,00 €. In allen Sätzen ist die ermäßigte Umsatzsteuer von derzeit 7 % enthalten.[1][3]
Verschärft wurde auch das Verfahren. Der elektronische Meldeschein war 2016 eine Möglichkeit neben dem Formblatt, jetzt ist er vorgeschrieben. Und die Vermietung muss vor der Aufnahme angezeigt werden, nicht mehr binnen eines Monats danach.[1][3]
Wer seine Unterkunft neu anmeldet, findet den landesrechtlichen Rahmen auf der Seite zur Kurtaxe in Baden-Württemberg. Zone und Satz gehören in die digitale Gästemappe, denn viele Gäste kennen den Unterschied zwischen den beiden Kurzonen nicht.
Satzung und Kurverwaltung
Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxordnung) der Stadt Baden-Baden, Fassung vom 29. September 2025.[1] Erhoben von: Stadt Baden-Baden. Gilt auch in: Oos, Lichtental, Balg. Zuständig vor Ort: Stadt Baden-Baden, Kämmerei – Abteilung Steuern.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
FAQ
Häufige Fragen
Müssen Rentner in Baden-Baden Kurtaxe zahlen?
Ab welchem Alter zahlen Kinder in Baden-Baden Kurtaxe?
Gilt die Kurtaxe in Baden-Baden auch für Tagesgäste?
Kann ich zu viel gezahlte Kurtaxe zurückfordern?
Zahlen Hunde in Baden-Baden Kurtaxe?
Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?
Quellen
- Kurtaxordnung vom 29.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026, Stadt Baden-Baden, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Dienstleistungen: Kurtaxe, Stadt Baden-Baden, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Kurtaxordnung vom 28.11.2016, in Kraft ab 01.01.2017, Stadt Baden-Baden, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Baden-Badener Gästekarte, Baden-Baden Tourismus GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
Kostenlose Tools
Für Ihre Ferienwohnung
Gästemappe Generator
Erstellen Sie eine vollständige digitale Gästemappe als PDF: Unterkunftsinfos, WLAN, Hausregeln, Notfallkontakte und 3–5 lokale Empfehlungen.
WLAN-QR-Code
Erstellen Sie einen druckbaren WLAN-QR-Code, damit sich Ihre Gäste mit einem Scan verbinden, ohne ein Passwort einzutippen.