Schleswig-Holstein

Kurtaxe in Büsum 2026: was die Kurabgabe pro Tag kostet

Wer in Büsum Urlaub macht, zahlt 2026 in der Hauptsaison 4,00 € Kurabgabe pro Person und Tag, in der Nebensaison 2,80 €. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind befreit, und nach 28 Hauptsaisontagen ist mit 112,00 € im Kalenderjahr Schluss. Die Gästekarte bekommen Übernachtungsgäste von ihrem Vermieter, Tagesgäste lösen sie am Automaten, im Webshop oder am Strandservicehäuschen.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Büsum

Personen
  • Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren4,00 €2
  • Schwerbehinderte (GdB ab 80 oder ab 50 mit „G“ oder „aG“)2,80 €0
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt56,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Erwachsene, Hauptsaison4,00 € pro Tag[1]
  • Erwachsene, Nebensaison2,80 € pro Tag[1]
  • Kinderfrei bis 15 Jahre[1]
  • Höchstbetrag im Jahr112,00 € pro Person[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachsene und Jugendliche ab 16 JahrenSchwerbehinderte (GdB ab 80 oder ab 50 mit „G“ oder „aG“)Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Hauptsaison01.01. bis 07.01., 01.04. bis 31.10. und 25.12. bis 31.12.4,00 €2,80 €frei
Nebensaison08.01. bis 31.03. und 01.11. bis 24.12.2,80 €2,00 €frei

So wird gezählt: Berechnet wird jeder Tag, an dem sich der Gast in Büsum aufhält. Im Kalenderjahr zahlt niemand mehr als die Jahreskurabgabe, auch bei mehreren Aufenthalten.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn das Alter nachgewiesen wird.[1]
  • Blinde und hilflose Personen mit dem Merkzeichen „BL“ oder „H“ im Ausweis sowie je eine Begleitperson, sofern sie die Kosten des Aufenthalts selbst tragen.[1]
  • Reiseleiter und Busfahrer, die eine Reisegruppe begleiten.[1]
  • Wer beruflich oder zur Ausbildung in Büsum ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt, außerdem bettlägerige Kranke mit ärztlicher Bescheinigung.[1]
  • Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern von Büsumern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen.[1]
  • Wer die gültige Gästekarte eines anderen schleswig-holsteinischen Kurorts vorzeigt, ist für einen Tag befreit, sofern die Gegenseitigkeit gewährleistet ist.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 2,80 € in der Hauptsaison und 2,00 € in der Nebensaison. Dasselbe gilt für ihre Begleitperson, wenn sie nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind.[1]
  • Die ermäßigten Sätze gelten auch ab einem Grad der Behinderung von 50 mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“, solange kein anderer Träger die Kurabgabe voll übernimmt.[1]
  • Einwohner des Amtes Büsum-Wesselburen mit Hauptwohnsitz im Amtsgebiet können eine Jahresgästekarte für 39,00 € kaufen.[1]
  • Treffen mehrere Gründe zusammen, gilt nur die weitestgehende Ermäßigung.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Eigentümer und Besitzer einer Wohnungseinheit in Büsum und ihre Ehe- oder Lebenspartner zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe von 112,00 € pro Person, das sind 28 Tagessätze der Hauptsaison. Für Schwerbehinderte sinkt sie um 30 % auf 78,40 €. Wer auch Zweitwohnungssteuer zahlt, erhält einen Bescheid; fällig ist er am 15.05., wenn er bis zum 15.04. bekannt gegeben wurde.[1][2]

Was die Büsumer Gästekarte bringt

  • Freier Zugang zum Strand mit Duschen und Toiletten.[2]
  • Kostenlose Ortsführungen, Vorträge und ausgewählte Veranstaltungen.[2]
  • Ermäßigungen bei Partnern, zum Beispiel 1,50 € Rabatt in der Boulderhalle und 10 % auf VHS-Kurse.[2]

Was Vermieter in Büsum melden und abführen

Gäste melden
Wer in Büsum Gäste beherbergt, meldet sie über das Meldescheinsystem der Gemeinde, und zwar spätestens am Tag nach der Ankunft. Wer noch mit Papiervordrucken arbeitet, gibt die Durchschrift innerhalb von 2 Werktagen ab und bringt alle Vordrucke bis zum 15.01. des Folgejahres zurück.[1]
Einziehen und abführen
Sie ziehen die Kurabgabe von Ihren Gästen ein und überweisen sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde. Bar geht das nur bei Rechnungsbeträgen unter 25,00 €.[1]
Haftung und Bußgeld
Vermieter haften für die vollständige und rechtzeitige Abführung und für die Meldung aller Aufenthalte; bei begründeten Zweifeln darf die Gemeinde die Kurabgabe schätzen. Verstöße gegen Melde- und Abführungspflichten können mit bis zu 500,00 € Geldbuße geahndet werden. Dieselben Pflichten treffen Agenturen, die die Vermietung gewerbsmäßig für den Eigentümer abwickeln.[1]

Was sich 2026 in Büsum geändert hat

Seit dem 01.01.2026 gilt die Kurabgabesatzung vom 6. November 2025. Die Tagessätze sind gleich geblieben: 4,00 € in der Hauptsaison, 2,80 € in der Nebensaison, 112,00 € für die Jahresgästekarte.[1][3]

  • Einwohner des Amtes Büsum-Wesselburen zahlen für ihre Jahresgästekarte 39,00 € statt bisher 25,00 €. Büsumer selbst bleiben frei.[3][2]
  • Wer bei einer Kontrolle ohne Gästekarte angetroffen wird, löst die Kurabgabe nach und zahlt zusätzlich 6,00 € Bearbeitungsgebühr.[1][3]
  • Wird eine Gästekarte missbräuchlich weitergegeben, zieht die Gemeinde sie ein und berechnet 25,00 € für die Neuausstellung.[1][3]

Tagesgäste: Gästekarte vor dem Gang an den Deich

Auch Tagesgäste zahlen in Büsum die Kurabgabe zum Tagessatz der jeweiligen Saison. Die Tageskarte gibt es im Webshop auf buesum.de zum Ausdrucken, an den Gästekartenautomaten, an den Strandservicehäuschen und in der Tourist-Information.[1][2]

Übernachtungsgäste tragen die Gästekarte am Strand bei sich und zeigen sie auf Verlangen zusammen mit dem Personalausweis vor. Es lohnt sich, das schon in der digitalen Gästemappe der Ferienwohnung zu erwähnen.[1]

Wer in Büsum den Aufwand für Strand und Kureinrichtungen trägt

Die Satzung legt offen, wie sich die Kosten für Strand, Kureinrichtungen und Veranstaltungen verteilen. Die Gemeinde übernimmt 5,21 % des nicht anderweitig gedeckten Aufwands selbst. Die übrigen 94,79 % finanzieren zu 87,25 % die Kurabgabe der Gäste und zu 12,75 % die Tourismusabgabe der Betriebe. Wie das Land diese Abgaben regelt, steht auf der Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum (Kurabgabesatzung), Fassung vom 6. November 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Büsum. Zuständig vor Ort: Tourismus Marketing Service Büsum GmbH.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Büsum Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Büsumer Satzung kennt keine Ermäßigung für Rentner. Ermäßigt zahlen nur Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 oder ab 50 mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Büsum Kurtaxe?

Ab dem 16. Geburtstag. Bis dahin sind Kinder und Jugendliche befreit, das Alter muss nachgewiesen werden. Eine Gästekarte erhalten sie trotzdem.[1]

Zahlen Hunde in Büsum Kurtaxe?

Nein. Die Kurabgabe wird nur von Personen erhoben, einen Satz für Hunde enthält die Satzung nicht.[1]

Gilt die Kurtaxe in Büsum auch für Tagesgäste?

Ja. Tagesgäste zahlen den Tagessatz der Saison, 2026 also 4,00 € oder 2,80 €. Wer ohne Gästekarte kontrolliert wird, zahlt zusätzlich 6,00 € Bearbeitungsgebühr.[1][2]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen in Büsum ab?

Der Vermieter. Die Satzung verpflichtet jeden, der in Büsum Gäste beherbergt, die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen; eine Ausnahme für Buchungen über Plattformen enthält sie nicht. Beauftragen Sie eine Agentur mit der Abwicklung, treffen die Pflichten auch sie.[1]

Bekomme ich die Kurtaxe zurück, wenn ich früher abreise?

Ja, auf Antrag und gegen Rückgabe der Gästekarte, auf der der Vermieter die Abreise bescheinigt hat. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Abreise gestellt werden.[1]

Quellen

  1. Kurabgabesatzung der Gemeinde Büsum vom 6. November 2025 (Lesefassung), Gemeinde Büsum, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Büsumer Gästekarte: Tarife und Leistungen, Tourismus Marketing Service Büsum GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Änderungen in der Kurabgabesatzung für 2026, Tourismus Marketing Service Büsum GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

Kostenlose Tools

Für Ihre Ferienwohnung

Alle ansehen