Kurtaxe in Büsum 2026: was die Kurabgabe pro Tag kostet
Wer in Büsum Urlaub macht, zahlt 2026 in der Hauptsaison 4,00 € Kurabgabe pro Person und Tag, in der Nebensaison 2,80 €. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind befreit, und nach 28 Hauptsaisontagen ist mit 112,00 € im Kalenderjahr Schluss. Die Gästekarte bekommen Übernachtungsgäste von ihrem Vermieter, Tagesgäste lösen sie am Automaten, im Webshop oder am Strandservicehäuschen.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für Büsum
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurabgabe 2026: die Sätze
| Saison | Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren | Schwerbehinderte (GdB ab 80 oder ab 50 mit „G“ oder „aG“) | Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren |
|---|---|---|---|
| Hauptsaison01.01. bis 07.01., 01.04. bis 31.10. und 25.12. bis 31.12. | 4,00 € | 2,80 € | frei |
| Nebensaison08.01. bis 31.03. und 01.11. bis 24.12. | 2,80 € | 2,00 € | frei |
So wird gezählt: Berechnet wird jeder Tag, an dem sich der Gast in Büsum aufhält. Im Kalenderjahr zahlt niemand mehr als die Jahreskurabgabe, auch bei mehreren Aufenthalten.[1]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn das Alter nachgewiesen wird.[1]
- Blinde und hilflose Personen mit dem Merkzeichen „BL“ oder „H“ im Ausweis sowie je eine Begleitperson, sofern sie die Kosten des Aufenthalts selbst tragen.[1]
- Reiseleiter und Busfahrer, die eine Reisegruppe begleiten.[1]
- Wer beruflich oder zur Ausbildung in Büsum ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt, außerdem bettlägerige Kranke mit ärztlicher Bescheinigung.[1]
- Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern von Büsumern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen.[1]
- Wer die gültige Gästekarte eines anderen schleswig-holsteinischen Kurorts vorzeigt, ist für einen Tag befreit, sofern die Gegenseitigkeit gewährleistet ist.[1]
Wer weniger zahlt
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 zahlen 2,80 € in der Hauptsaison und 2,00 € in der Nebensaison. Dasselbe gilt für ihre Begleitperson, wenn sie nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind.[1]
- Die ermäßigten Sätze gelten auch ab einem Grad der Behinderung von 50 mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“, solange kein anderer Träger die Kurabgabe voll übernimmt.[1]
- Einwohner des Amtes Büsum-Wesselburen mit Hauptwohnsitz im Amtsgebiet können eine Jahresgästekarte für 39,00 € kaufen.[1]
- Treffen mehrere Gründe zusammen, gilt nur die weitestgehende Ermäßigung.[1]
Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen
Eigentümer und Besitzer einer Wohnungseinheit in Büsum und ihre Ehe- oder Lebenspartner zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe von 112,00 € pro Person, das sind 28 Tagessätze der Hauptsaison. Für Schwerbehinderte sinkt sie um 30 % auf 78,40 €. Wer auch Zweitwohnungssteuer zahlt, erhält einen Bescheid; fällig ist er am 15.05., wenn er bis zum 15.04. bekannt gegeben wurde.[1][2]
Was die Büsumer Gästekarte bringt
Was Vermieter in Büsum melden und abführen
- Gäste melden
- Wer in Büsum Gäste beherbergt, meldet sie über das Meldescheinsystem der Gemeinde, und zwar spätestens am Tag nach der Ankunft. Wer noch mit Papiervordrucken arbeitet, gibt die Durchschrift innerhalb von 2 Werktagen ab und bringt alle Vordrucke bis zum 15.01. des Folgejahres zurück.[1]
- Einziehen und abführen
- Sie ziehen die Kurabgabe von Ihren Gästen ein und überweisen sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an die Gemeinde. Bar geht das nur bei Rechnungsbeträgen unter 25,00 €.[1]
- Haftung und Bußgeld
- Vermieter haften für die vollständige und rechtzeitige Abführung und für die Meldung aller Aufenthalte; bei begründeten Zweifeln darf die Gemeinde die Kurabgabe schätzen. Verstöße gegen Melde- und Abführungspflichten können mit bis zu 500,00 € Geldbuße geahndet werden. Dieselben Pflichten treffen Agenturen, die die Vermietung gewerbsmäßig für den Eigentümer abwickeln.[1]
Was sich 2026 in Büsum geändert hat
Seit dem 01.01.2026 gilt die Kurabgabesatzung vom 6. November 2025. Die Tagessätze sind gleich geblieben: 4,00 € in der Hauptsaison, 2,80 € in der Nebensaison, 112,00 € für die Jahresgästekarte.[1][3]
- Einwohner des Amtes Büsum-Wesselburen zahlen für ihre Jahresgästekarte 39,00 € statt bisher 25,00 €. Büsumer selbst bleiben frei.[3][2]
- Wer bei einer Kontrolle ohne Gästekarte angetroffen wird, löst die Kurabgabe nach und zahlt zusätzlich 6,00 € Bearbeitungsgebühr.[1][3]
- Wird eine Gästekarte missbräuchlich weitergegeben, zieht die Gemeinde sie ein und berechnet 25,00 € für die Neuausstellung.[1][3]
Tagesgäste: Gästekarte vor dem Gang an den Deich
Auch Tagesgäste zahlen in Büsum die Kurabgabe zum Tagessatz der jeweiligen Saison. Die Tageskarte gibt es im Webshop auf buesum.de zum Ausdrucken, an den Gästekartenautomaten, an den Strandservicehäuschen und in der Tourist-Information.[1][2]
Übernachtungsgäste tragen die Gästekarte am Strand bei sich und zeigen sie auf Verlangen zusammen mit dem Personalausweis vor. Es lohnt sich, das schon in der digitalen Gästemappe der Ferienwohnung zu erwähnen.[1]
Wer in Büsum den Aufwand für Strand und Kureinrichtungen trägt
Die Satzung legt offen, wie sich die Kosten für Strand, Kureinrichtungen und Veranstaltungen verteilen. Die Gemeinde übernimmt 5,21 % des nicht anderweitig gedeckten Aufwands selbst. Die übrigen 94,79 % finanzieren zu 87,25 % die Kurabgabe der Gäste und zu 12,75 % die Tourismusabgabe der Betriebe. Wie das Land diese Abgaben regelt, steht auf der Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.[1]
Satzung und Kurverwaltung
Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum (Kurabgabesatzung), Fassung vom 6. November 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Büsum. Zuständig vor Ort: Tourismus Marketing Service Büsum GmbH.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
Sylt
Auf Sylt legt jede der fünf Gemeinden ihre Kurabgabe selbst fest: 2026 zwischen 3,00 € und 4,10 € pro Tag in der Hauptsaison. Unter 18 Jahren zahlt niemand.
Tarife ansehenFehmarn
Auf Fehmarn kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 2,30 € pro Nacht, sonst 1,50 €. Unter 18 Jahren zahlt niemand, Vermieter melden Gäste nur noch digital.
Tarife ansehenSt. Peter-Ording
St. Peter-Ording erhebt 4,00 € Kurabgabe pro Tag in Saison A und 3,00 € in Saison B. Kinder in Begleitung sind frei, der Ortsbus ist mit Gästekarte kostenlos.
Tarife ansehenTimmendorfer Strand
In Timmendorfer Strand kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 3,50 € pro Tag, Kinder bis 17 sind frei. Befreiungen, OstseeCard und Vermieterpflichten.
Tarife ansehenGrömitz
Grömitz erhebt 2026 eine Kurabgabe von 4,00 € pro Tag in der Hauptsaison, in den Erholungsorten der Gemeinde 2,50 €. Wer befreit ist und was Vermieter melden.
Tarife ansehenScharbeutz
Scharbeutz und Haffkrug erheben 2026 eine Kurabgabe von 3,50 € pro Tag in der Hauptsaison, sonst 1,90 €. Befreiungen, ostseecard und Pflichten der Vermieter.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Müssen Rentner in Büsum Kurtaxe zahlen?
Ab welchem Alter zahlen Kinder in Büsum Kurtaxe?
Zahlen Hunde in Büsum Kurtaxe?
Gilt die Kurtaxe in Büsum auch für Tagesgäste?
Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen in Büsum ab?
Bekomme ich die Kurtaxe zurück, wenn ich früher abreise?
Quellen
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Büsum vom 6. November 2025 (Lesefassung), Gemeinde Büsum, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Büsumer Gästekarte: Tarife und Leistungen, Tourismus Marketing Service Büsum GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Änderungen in der Kurabgabesatzung für 2026, Tourismus Marketing Service Büsum GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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