Schleswig-Holstein

Kurtaxe auf Föhr: die gemeinsame Kurabgabe der Insel

Ob Ferienwohnung in Wyk, Reetdachhaus in Nieblum oder Hof in Oldsum: Auf Föhr zahlen Gäste überall dieselbe Kurabgabe, 3,50 € pro Person und Tag in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31. Oktober und 1,80 € in der übrigen Zeit. Die Stadt Wyk und die elf Gemeinden von Föhr-Land erheben sie seit 2025 gemeinsam. Gästeanmeldung und Zahlung laufen über die Föhr Tourismus GmbH, ohne Gästekarte gibt es am Strand auch keinen Strandkorb.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Föhr

Personen
  • Erwachsene3,50 €2
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung0,00 €0
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung oder auf Gruppenreise0,50 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt49,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Hauptkurzeit (01.03. bis 31.10.)3,50 € pro Tag[1]
  • Übrige Zeit1,80 € pro Tag[1]
  • Kinder in Begleitungfrei bis 17 Jahre[1]
  • Jahreskurabgabe105,00 €[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachseneKinder und Jugendliche unter 18 Jahren in BegleitungKinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung oder auf Gruppenreise
Hauptkurzeit01.03. bis 31.10.3,50 €frei0,50 €
Übrige Zeit01.11. bis Ende Februar1,80 €frei0,50 €

So wird gezählt: Bei Übernachtungsgästen zählt der Anreisetag als voller Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Im Kalenderjahr zahlt niemand mehr als die Jahreskurabgabe, auch bei mehreren Aufenthalten.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson, nicht aber auf Gruppenreisen wie Klassenfahrten.[1]
  • Menschen mit Behinderung, die laut amtlichen Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson, wenn beide in derselben Unterkunft wohnen.[1]
  • Wer im Auftrag eines ortsansässigen Auftraggebers beruflich auf der Insel ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt. Für diese Gäste dürfen Vermieter keinen Meldeschein ausfüllen.[1][2]
  • Nahe Verwandte von Insulanern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen.[1]
  • Tagesgäste von Amrum mit gültiger Amrumer Gästekarte, wenn sie nicht länger als einen Kalendertag bleiben.[1][2]

Wer weniger zahlt

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne volljährige Aufsichtsperson oder mit einer Gruppe reisen, zahlen ganzjährig 0,50 € pro Tag.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Ortsfremde Eigentümer und Besitzer einer Wohnung, eines Ferienhauses oder eines Dauerliegeplatzes für ihr Boot zahlen die Jahreskurabgabe von 105,00 € pro Person, das sind 30 Tagessätze der Hauptkurzeit. Voraussetzung: Das Eigentum besteht im laufenden Jahr mindestens drei Monate, und sie halten sich auf der Insel auf. Das Amt Föhr-Amrum schickt zu Jahresbeginn einen Vorauszahlungsbescheid, fällig einen Monat nach Bekanntgabe. Wer das ganze Jahr nicht auf Föhr war, bekommt das Geld auf Antrag bis zum 31. Januar des Folgejahres zurück. Auch Urlauber können die Jahreskurabgabe freiwillig wählen.[1][2]

Was die Gästekarte Föhr bringt

  • Zugang zu den Stränden und Kureinrichtungen der ganzen Insel.[3]
  • Voraussetzung, um einen Strandkorb zu mieten.[3][2]
  • Ermäßigungen bei Tourismusveranstaltungen und beim Gesundheitsprogramm.[2]
  • Als Tagesgast kurabgabefrei nach Amrum, solange der Ausflug nicht länger als einen Kalendertag dauert.[2]

Was Vermieter in Föhr melden und abführen

Gäste melden
Vermieter wählen zwischen dem elektronischen Meldescheinverfahren und Papiermeldescheinen und teilen ihre Wahl der Föhr Tourismus GmbH schriftlich mit, bevor sie die ersten Gäste aufnehmen. Elektronisch erfassen Sie die Gäste im Online-System und drucken die Gästekarte spätestens am Tag nach der Ankunft aus. Auf Papier geben Sie das Original innerhalb einer Kalenderwoche nach der Ankunft ab. Den eigenen Beleg bewahren Sie mindestens drei Kalenderjahre auf.[1]
Einziehen und abführen
Das elektronische Verfahren setzt ein SEPA-Lastschriftmandat voraus; abgebucht wird frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste. Wer Papiermeldescheine nutzt, führt die Kurabgabe innerhalb von zwei Kalenderwochen ab dem Ankunftstag ab.[1]
Haftung und Bußgeld
Unterkunftsgebende haften gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung und für jeden Ausfall, der der Gemeinde entsteht. Für jeden verlorenen oder nicht zurückgegebenen Papiervordruck kann ein Erstattungsbetrag von 100,00 € festgesetzt werden. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach dem Kommunalabgabengesetz; einen Betrag für die Geldbuße nennt die Satzung nicht.[1]

Wyk und Föhr-Land: eine Kurabgabe für die ganze Insel

Föhr besteht aus zwölf Gemeinden, und jede hat ihre eigene Kurabgabesatzung. Unterschiede beim Preis gibt es trotzdem nicht: Wyk erhebt die Kurabgabe auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gemeinsam mit Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum und Wrixum. Seit dem 1. Januar 2025 gelten im gesamten Amt Föhr-Amrum einheitliche Sätze, also auch auf der Nachbarinsel Amrum.[1][2]

Finanziert werden damit Pflege und Unterhalt der Strandabschnitte, Kureinrichtungen, Spielplätze, Duschen und öffentlichen Toiletten. Die Satzung beziffert die Anteile: 71,78 % des Aufwands deckt die Kurabgabe, 7,00 % die Tourismusabgabe, 21,22 % zahlen die Gemeinden aus eigenen Haushaltsmitteln.[1][3]

Tagesgäste: Karte am Automaten oder online

Tagesgäste zahlen am Tag der Ankunft den Tagessatz der Saison. Die Tagesgästekarte gibt es online als digitales Ticket, an drei Automaten in Wyk und in den Tourist-Informationen. Bus- und Fährfahrten sind in der Gästekarte nicht enthalten.[1][3]

Die Satzung verpflichtet Vermieter, sie für ihre Gäste sichtbar auszulegen. Praktischer ist es, Tagessätze, Saisonzeiten und den Hinweis auf den Strandkorb gleich in die digitale Gästemappe zu schreiben. Die Regeln der anderen Nordseeinseln stehen auf der Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Stadt Wyk auf Föhr, Fassung vom 20. September 2024.[1] Erhoben von: Stadt Wyk auf Föhr und die elf Gemeinden von Föhr-Land. Gilt auch in: Wyk auf Föhr, Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum, Witsum, Wrixum. Zuständig vor Ort: Föhr Tourismus GmbH.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner auf Föhr Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung sieht keine Ermäßigung für Rentner vor. Befreit sind unter anderem Menschen mit Behinderung, die auf ständige Begleitung angewiesen sind, samt Begleitperson.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Föhr Kurtaxe?

In Begleitung eines Erwachsenen erst ab 18 Jahren. Auf Klassenfahrten und anderen Gruppenreisen oder ohne volljährige Aufsichtsperson zahlen Kinder und Jugendliche 0,50 € pro Tag.[1]

Ist die Kurtaxe in Wyk höher als in Nieblum oder Utersum?

Nein. Wyk und die Gemeinden von Föhr-Land erheben eine gemeinsame Kurabgabe mit denselben Sätzen: 3,50 € in der Hauptkurzeit und 1,80 € in der übrigen Zeit.[1][2]

Muss ich bei einem Tagesausflug nach Amrum noch einmal Kurtaxe zahlen?

Nein. Mit einer gültigen Föhrer Gästekarte sind Sie auf Amrum für einen Kalendertag von der Kurabgabe befreit. Umgekehrt gilt dasselbe für Amrumer Gäste auf Föhr.[2][1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Föhr ab?

Die unterkunftsgebende Person oder ihr Beauftragter. Sie stellt die Gästekarte aus, zieht die Kurabgabe ein und führt sie an die Föhr Tourismus GmbH ab. Das gilt auch für Zweitwohnungsbesitzer, die Verwandte oder Bekannte unentgeltlich beherbergen.[1]

Bekomme ich die Kurtaxe zurück, wenn ich früher abreise?

Ja, gegen Rückgabe der Gästekarte, auf deren Rückseite der Vermieter die Abreise bescheinigt hat. Der Anspruch erlischt schon 14 Tage nach der Abreise.[1]

Quellen

  1. Kurabgabesatzung der Stadt Wyk auf Föhr vom 20.09.2024, in Kraft seit 01.01.2025, Stadt Wyk auf Föhr, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Kurabgabe im Amt Föhr-Amrum: Sätze, Befreiungen und Satzungen der Gemeinden, Amt Föhr-Amrum, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Kurabgabe und Gästekarte auf der Insel Föhr, Föhr Tourismus GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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