Schleswig-Holstein

Kurtaxe Timmendorfer Strand 2026: was die Kurabgabe kostet

Wer in Timmendorfer Strand oder Niendorf übernachtet, zahlt vom 1. Mai bis 30. September eine Kurabgabe von 3,50 € pro Person und Tag, im übrigen Jahr 2,00 €. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit. Die Abgabe zieht der Vermieter ein und händigt dafür die OstseeCard aus, mit der der Strand in der Saison frei zugänglich ist.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Timmendorfer Strand

Personen
  • Personen ab 18 Jahren3,50 €2

Kurtaxe für den Aufenthalt49,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Hauptsaison (01.05. bis 30.09.)3,50 € pro Tag[1]
  • Nebensaison2,00 € pro Tag[1]
  • Kinder und Jugendlichefrei bis 17 Jahre[1]
  • Jahreskurabgabe98,00 €[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonPersonen ab 18 Jahren
Hauptsaison01.05. bis 30.09.3,50 €
Nebensaison01.01. bis 30.04. und 01.10. bis 31.12.2,00 €

So wird gezählt: An- und Abreisetag gelten als ein Tag, der Anreisetag wird nicht berechnet.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.[1]
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie die ständige Begleitperson, wenn der Ausweis das Merkzeichen „B“ trägt.[1]
  • Gäste mit gültiger OstseeCard aus einer anderen Gemeinde.[1]
  • Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen; ebenso Teilnehmer an Familienfeiern ohne Nutzung der Einrichtungen.[1]
  • Wer beruflich oder dienstlich vorübergehend im Ort ist und die Einrichtungen nicht nutzt. Der Kurbetrieb stellt dafür gegen Bescheinigung des Arbeitgebers einen Dienstausweis aus.[1]
  • Kranke, die ihre Unterkunft laut ärztlichem Zeugnis nicht verlassen können. Patienten in Rehabilitationskrankenhäusern fallen nicht darunter.[1]
  • Teilnehmer angemeldeter Tagungen und Kongresse für höchstens vier Tage, nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen und nicht für Begleitpersonen.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 zahlen 50 % weniger.[1]
  • Sammelreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen erhalten 1 € Ermäßigung pro Tag, wenn der Vermieter sie vor der Ankunft beim Kurbetrieb beantragt.[1]
  • Patienten in Rehabilitationskrankenhäusern zahlen unabhängig von der Saison 1,00 € pro Übernachtung.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Eigentümer und Dauernutzer einer Wohnung in der Gemeinde sowie ihre Familienangehörigen zahlen eine Jahreskurabgabe von 98,00 € pro Person; das entspricht 28 Tagen der Hauptsaison. Wer dem Ort das ganze Jahr fernbleibt, kann bis zum 31. Januar des Folgejahres die Erstattung beantragen.[1]

Was die OstseeCard bringt

  • Freier Strandzugang in der Saison vom 15. Mai bis 30. September.[2]
  • Kostenlose Nutzung des KinderKlubs.[2]
  • Der erste Besuch im Meerwasserbad in Niendorf ist frei, jeder weitere ermäßigt.[2]
  • Busfahrten zwischen Neustadt und Travemünde für 1,00 € pro Strecke und Person.[2]

Was Vermieter in Timmendorfer Strand melden und abführen

Gäste melden
Vermieter händigen jedem Gast ab 18 Jahren eine OstseeCard aus, lassen ihn An- und Abreisetag sowie Heimatanschrift auf dem Meldeschein eintragen und reichen die Kopie innerhalb von 3 Werktagen beim Kurbetrieb ein. Wer das Onlinemeldeverfahren des Kurbetriebs nutzt, übermittelt die Daten spätestens am Tag nach der Ankunft.[1]
Einziehen und abführen
Sie berechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und führen sie kostenfrei an den Kurbetrieb ab oder erteilen ihm ein Lastschriftmandat. Läuft die Abrechnung über einen Dienstleister, erfolgt sie in der Hauptsaison mindestens alle zwei Wochen, in der Nebensaison mindestens alle vier Wochen.[1]
Haftung und Bußgeld
Der Unterkunftsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Verstöße gegen die Vermieterpflichten können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden; ein verlorener oder nicht zurückgegebener Meldeschein wird mit 31,50 € berechnet.[1]

Tagesgäste: Tageskurkarte am Strand

Auch ohne Übernachtung wird in Timmendorfer Strand eine Abgabe fällig. Vom 1. Mai bis 15. September lösen Tagesgäste, die den konzessionierten Strand vor 17:00 Uhr betreten, eine Tageskurkarte am Häuschen eines Strandkorbvermieters oder am Automaten. Sie gilt nur am Kauftag.[1]

Tageskurabgabe für Tagesgäste in Timmendorfer Strand[1]
KaufBetrag pro Person
vor 15:00 Uhr3,50 €
ab 15:00 Uhr2,00 €
Nachlöse bei Kontrolle am Strand7,00 €

Wer bei einer Kontrolle ohne Karte angetroffen wird und die Nachlöse verweigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.[1]

Wofür Timmendorfer Strand die Kurabgabe verwendet

Die Kurabgabe deckt laut Satzung 75 % des Aufwands für Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der Kur- und Erholungseinrichtungen und für die Veranstaltungen der Gemeinde. Erhoben wird sie im gesamten Gemeindegebiet, also auch in Niendorf, und unabhängig davon, ob ein Gast die Einrichtungen nutzt.[1]

Den rechtlichen Rahmen, den das Kommunalabgabengesetz allen Kurorten im Land setzt, erklärt die Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.

Was Vermieter ihren Gästen vorab mitteilen sollten

Ermäßigungen darf der Vermieter nicht selbst gewähren: Anträge gehen schriftlich und mit Begründung vor der Ankunft an den Kurbetrieb. Die Satzung muss außerdem sichtbar in der Unterkunft ausliegen.[1]

Tarif, Saisonzeiten und der Hinweis auf die OstseeCard gehören in die digitale Gästemappe, dann kennt der Gast den Betrag schon vor der Anreise.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand (Kurabgabesatzung), Fassung vom 31. März 2023.[1] Erhoben von: Gemeinde Timmendorfer Strand. Gilt auch in: Niendorf. Zuständig vor Ort: Kurbetrieb Timmendorfer Strand.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Timmendorfer Strand Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Kurabgabesatzung kennt keine Ermäßigung nach Alter oder Rentenbezug; ermäßigt wird nur bei Schwerbehinderung, für Gruppen ab 20 Personen und für Reha-Patienten.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder Kurtaxe?

Ab dem 18. Geburtstag. Bis dahin sind Kinder und Jugendliche von der Kurabgabe freigestellt.[1]

Zahlen Hunde in Timmendorfer Strand Kurtaxe?

Nein. Hunde sind von der Kurtaxe befreit, abgabepflichtig sind nur Personen.[2][1]

Gilt die Kurtaxe auch für Tagesgäste?

Ja. Vom 1. Mai bis 15. September kostet die Tageskurkarte am Strand 3,50 €, ab 15:00 Uhr 2,00 €. Bei einer Kontrolle ohne Karte werden 7,00 € Nachlöse fällig.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Vermieter. Die Satzung verpflichtet jeden Unterkunftsgeber, die Kurabgabe zu berechnen, vom Gast einzuziehen und an den Kurbetrieb abzuführen; eine Ausnahme für Buchungen über Plattformen enthält sie nicht.[1]

Quellen

  1. Kurabgabesatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 31.03.2023 (Ortsrecht 8.2), Gemeinde Timmendorfer Strand, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Fragen und Antworten zu Kurabgabe und OstseeCard, Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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