Kurtaxe Timmendorfer Strand 2026: was die Kurabgabe kostet
Wer in Timmendorfer Strand oder Niendorf übernachtet, zahlt vom 1. Mai bis 30. September eine Kurabgabe von 3,50 € pro Person und Tag, im übrigen Jahr 2,00 €. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit. Die Abgabe zieht der Vermieter ein und händigt dafür die OstseeCard aus, mit der der Strand in der Saison frei zugänglich ist.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für Timmendorfer Strand
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurabgabe 2026: die Sätze
| Saison | Personen ab 18 Jahren |
|---|---|
| Hauptsaison01.05. bis 30.09. | 3,50 € |
| Nebensaison01.01. bis 30.04. und 01.10. bis 31.12. | 2,00 € |
So wird gezählt: An- und Abreisetag gelten als ein Tag, der Anreisetag wird nicht berechnet.[1]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.[1]
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 sowie die ständige Begleitperson, wenn der Ausweis das Merkzeichen „B“ trägt.[1]
- Gäste mit gültiger OstseeCard aus einer anderen Gemeinde.[1]
- Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen; ebenso Teilnehmer an Familienfeiern ohne Nutzung der Einrichtungen.[1]
- Wer beruflich oder dienstlich vorübergehend im Ort ist und die Einrichtungen nicht nutzt. Der Kurbetrieb stellt dafür gegen Bescheinigung des Arbeitgebers einen Dienstausweis aus.[1]
- Kranke, die ihre Unterkunft laut ärztlichem Zeugnis nicht verlassen können. Patienten in Rehabilitationskrankenhäusern fallen nicht darunter.[1]
- Teilnehmer angemeldeter Tagungen und Kongresse für höchstens vier Tage, nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen und nicht für Begleitpersonen.[1]
Wer weniger zahlt
- Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 zahlen 50 % weniger.[1]
- Sammelreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen erhalten 1 € Ermäßigung pro Tag, wenn der Vermieter sie vor der Ankunft beim Kurbetrieb beantragt.[1]
- Patienten in Rehabilitationskrankenhäusern zahlen unabhängig von der Saison 1,00 € pro Übernachtung.[1]
Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen
Eigentümer und Dauernutzer einer Wohnung in der Gemeinde sowie ihre Familienangehörigen zahlen eine Jahreskurabgabe von 98,00 € pro Person; das entspricht 28 Tagen der Hauptsaison. Wer dem Ort das ganze Jahr fernbleibt, kann bis zum 31. Januar des Folgejahres die Erstattung beantragen.[1]
Was die OstseeCard bringt
Was Vermieter in Timmendorfer Strand melden und abführen
- Gäste melden
- Vermieter händigen jedem Gast ab 18 Jahren eine OstseeCard aus, lassen ihn An- und Abreisetag sowie Heimatanschrift auf dem Meldeschein eintragen und reichen die Kopie innerhalb von 3 Werktagen beim Kurbetrieb ein. Wer das Onlinemeldeverfahren des Kurbetriebs nutzt, übermittelt die Daten spätestens am Tag nach der Ankunft.[1]
- Einziehen und abführen
- Sie berechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und führen sie kostenfrei an den Kurbetrieb ab oder erteilen ihm ein Lastschriftmandat. Läuft die Abrechnung über einen Dienstleister, erfolgt sie in der Hauptsaison mindestens alle zwei Wochen, in der Nebensaison mindestens alle vier Wochen.[1]
- Haftung und Bußgeld
- Der Unterkunftsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Verstöße gegen die Vermieterpflichten können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden; ein verlorener oder nicht zurückgegebener Meldeschein wird mit 31,50 € berechnet.[1]
Tagesgäste: Tageskurkarte am Strand
Auch ohne Übernachtung wird in Timmendorfer Strand eine Abgabe fällig. Vom 1. Mai bis 15. September lösen Tagesgäste, die den konzessionierten Strand vor 17:00 Uhr betreten, eine Tageskurkarte am Häuschen eines Strandkorbvermieters oder am Automaten. Sie gilt nur am Kauftag.[1]
| Kauf | Betrag pro Person |
|---|---|
| vor 15:00 Uhr | 3,50 € |
| ab 15:00 Uhr | 2,00 € |
| Nachlöse bei Kontrolle am Strand | 7,00 € |
Wer bei einer Kontrolle ohne Karte angetroffen wird und die Nachlöse verweigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.[1]
Wofür Timmendorfer Strand die Kurabgabe verwendet
Die Kurabgabe deckt laut Satzung 75 % des Aufwands für Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der Kur- und Erholungseinrichtungen und für die Veranstaltungen der Gemeinde. Erhoben wird sie im gesamten Gemeindegebiet, also auch in Niendorf, und unabhängig davon, ob ein Gast die Einrichtungen nutzt.[1]
Den rechtlichen Rahmen, den das Kommunalabgabengesetz allen Kurorten im Land setzt, erklärt die Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.
Was Vermieter ihren Gästen vorab mitteilen sollten
Ermäßigungen darf der Vermieter nicht selbst gewähren: Anträge gehen schriftlich und mit Begründung vor der Ankunft an den Kurbetrieb. Die Satzung muss außerdem sichtbar in der Unterkunft ausliegen.[1]
Tarif, Saisonzeiten und der Hinweis auf die OstseeCard gehören in die digitale Gästemappe, dann kennt der Gast den Betrag schon vor der Anreise.
Satzung und Kurverwaltung
Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand (Kurabgabesatzung), Fassung vom 31. März 2023.[1] Erhoben von: Gemeinde Timmendorfer Strand. Gilt auch in: Niendorf. Zuständig vor Ort: Kurbetrieb Timmendorfer Strand.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
Büsum
In Büsum kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 4,00 € pro Tag, Kinder unter 16 Jahren sind frei. Was Tagesgäste zahlen und was Vermieter melden müssen.
Tarife ansehenSylt
Auf Sylt legt jede der fünf Gemeinden ihre Kurabgabe selbst fest: 2026 zwischen 3,00 € und 4,10 € pro Tag in der Hauptsaison. Unter 18 Jahren zahlt niemand.
Tarife ansehenFehmarn
Auf Fehmarn kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 2,30 € pro Nacht, sonst 1,50 €. Unter 18 Jahren zahlt niemand, Vermieter melden Gäste nur noch digital.
Tarife ansehenSt. Peter-Ording
St. Peter-Ording erhebt 4,00 € Kurabgabe pro Tag in Saison A und 3,00 € in Saison B. Kinder in Begleitung sind frei, der Ortsbus ist mit Gästekarte kostenlos.
Tarife ansehenGrömitz
Grömitz erhebt 2026 eine Kurabgabe von 4,00 € pro Tag in der Hauptsaison, in den Erholungsorten der Gemeinde 2,50 €. Wer befreit ist und was Vermieter melden.
Tarife ansehenScharbeutz
Scharbeutz und Haffkrug erheben 2026 eine Kurabgabe von 3,50 € pro Tag in der Hauptsaison, sonst 1,90 €. Befreiungen, ostseecard und Pflichten der Vermieter.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Müssen Rentner in Timmendorfer Strand Kurtaxe zahlen?
Ab welchem Alter zahlen Kinder Kurtaxe?
Zahlen Hunde in Timmendorfer Strand Kurtaxe?
Gilt die Kurtaxe auch für Tagesgäste?
Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?
Quellen
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand vom 31.03.2023 (Ortsrecht 8.2), Gemeinde Timmendorfer Strand, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Fragen und Antworten zu Kurabgabe und OstseeCard, Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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