Region

Kurtaxe auf Rügen 2026: was die Ostseebäder verlangen

Rügen hat keine Inselkurtaxe. Binz, Sellin, Göhren und Baabe erheben ihre Kurabgabe vielmehr jeweils nach eigener Satzung. So gilt in Binz ein Satz für das ganze Jahr, während die Bäder auf Mönchgut Haupt- und Nebensaison unterscheiden. Wer auf der Insel den Ort wechselt, für den gelten also auch andere Regeln. Die Tabelle zeigt die Sätze nebeneinander, die einzelnen Seiten nennen Befreiungen, Kurkarte und Meldeverfahren für Vermieter.

Kurtaxe in der Region Rügen: die Orte im Vergleich

Höchster und niedrigster Satz für Erwachsene, 2026
KurortBundeslandAbgabeHöchster SatzNiedrigster SatzSatzung vom
BinzMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,40 € pro Tag3,40 € pro Tag5. Februar 2026
SellinMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,37 € pro Tag2,54 € pro Tag5. November 2024
BaabeMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,37 € pro Tag2,54 € pro Tag1. Januar 2025
GöhrenMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,37 € pro Tag2,54 € pro Tag28. Oktober 2024

Der Kurbeitrag gehört in die Gästemappe, damit Gäste den Betrag schon vor der Anreise kennen. Die Gästemappe-Vorlage für Ferienwohnungen hat dafür einen eigenen Abschnitt.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kurtaxe auf Rügen?

Das hängt vom Ort ab: Jedes Ostseebad hat seine eigene Satzung. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt den höchsten und den niedrigsten Satz für jedes Bad.

Hat Binz eine Nebensaison bei der Kurtaxe?

Nein. In Binz gilt derselbe Satz das ganze Jahr. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Kurtaxe in Binz.

Auf welcher Rechtsgrundlage erheben die Ostseebäder die Kurabgabe?

Auf § 11 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern, siehe Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern.

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 23. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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