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Kurtaxe in Niedersachsen: der Gästebeitrag und seine Regeln

Niedersachsen nennt die Kurtaxe im Gesetz Gästebeitrag. Erheben dürfen ihn staatlich anerkannte Kurorte, Erholungsorte und Küstenbadeorte, dazu weitere Tourismusgemeinden mit einem festgelegten Erhebungsgebiet. Das betrifft die sieben Ostfriesischen Inseln, die Nordseeküste und den Harz. Vermieter haften nach dem Gesetz dafür, dass der Beitrag rechtzeitig und vollständig bei der Gemeinde ankommt.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

  • Bezeichnung im GesetzGästebeitrag[1]
  • Vermietermelden, einziehen, haften[1]
  • Bettensteuer danebenausgeschlossen (§ 3 Abs. 4 NKAG)[3]
Rechtsgrundlage
§ 10 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), Fassung ab 01.04.2017[1]
So heißt die Abgabe hier
Gästebeitrag, Kurbeitrag (ältere Satzungen)

Kurtaxe in Niedersachsen: die Kurorte im Vergleich

Höchster und niedrigster Satz für Erwachsene, 2026
KurortAbgabeHöchster SatzNiedrigster SatzSatzung vom
NorderneyGästebeitrag4,90 € pro Tag3,10 € pro Tag2. Dezember 2025
CuxhavenGästebeitrag4,00 € pro Nacht2,80 € pro Nacht4. Dezember 2025
BorkumGästebeitrag4,80 € pro Nacht4,80 € pro Nacht21. November 2024
NorddeichGästebeitrag3,50 € pro Nacht1,80 € pro Nacht12. Dezember 2022
JuistGästebeitrag4,80 € pro Nacht0,00 € pro Nacht6. Dezember 2022
WangeroogeGästebeitrag4,90 € pro Nacht2,10 € pro Nacht4. November 2024
BaltrumKurbeitrag3,50 € pro Nacht1,75 € pro Nacht24. Mai 2016
LangeoogGästebeitrag4,95 € pro Tag1,40 € pro Tag27. November 2024
BraunlageGästebeitrag3,05 € pro Nacht3,05 € pro Nacht28. Januar 2026
CarolinensielGästebeitrag3,00 € pro Tag1,25 € pro Tag10. Dezember 2024
NeuharlingersielGästebeitrag3,50 € pro Tag1,50 € pro Tag10. Dezember 2024
Bad HarzburgGästebeitrag3,00 € pro Nacht3,00 € pro Nacht11. November 2025
Bad ZwischenahnGästebeitrag3,00 € pro Tag3,00 € pro Tag10. Dezember 2024
BensersielGästebeitrag3,20 € pro Nacht1,00 € pro Nacht2. Dezember 2024
SpiekeroogGästebeitrag5,50 € pro Tag2,20 € pro Tag20. März 2025
HooksielGästebeitrag3,20 € pro Nacht0,65 € pro Nacht9. Dezember 2025
DangastGästebeitrag4,00 € pro Tag1,80 € pro Tag25. September 2025

Welche Gemeinden den Gästebeitrag erheben dürfen

Das Recht haben Gemeinden, die ganz oder teilweise als Kurort, Erholungsort oder Küstenbadeort staatlich anerkannt sind. Daneben dürfen auch sonstige Tourismusgemeinden einen Gästebeitrag erheben, wenn sie in der Satzung ein Erhebungsgebiet bestimmen. Gemeint sind Orte mit herausgehobenen Sehenswürdigkeiten oder besonderen Sport- und Freizeitangeboten.[1][2]

Ausgeben darf die Gemeinde das Geld für drei Dinge: für die Einrichtungen, die dem Tourismus dienen, für Veranstaltungen und dafür, dass Gäste den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen. Mehrere Gemeinden können einen gemeinsamen Gästebeitrag erheben.[1]

Wer zahlt und wer nicht

Beitragspflichtig ist, wer im anerkannten Gebiet Unterkunft nimmt und dort weder seine alleinige Wohnung noch seine Hauptwohnung hat. Wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält, zahlt nach dem Gesetz nichts. Tagesgäste darf die Gemeinde heranziehen, soweit sie sich mit vertretbarem Verwaltungsaufwand erfassen lassen. Ob und wie sie das tut, steht in der Satzung des Ortes.[1]

Eine Jahrespauschale für Zweitwohnungen steht nicht im Gesetz. Die Inseln regeln sie in ihrer Satzung: Norderney und Borkum etwa mit einem festen Jahresbeitrag pro Person.

Was das Gesetz von Vermietern verlangt

Wer Personen beherbergt oder Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlässt, kann per Satzung verpflichtet werden, seine Gäste zu melden, den Gästebeitrag einzuziehen und an die Gemeinde abzuliefern. Er haftet dann für die rechtzeitige Einziehung und die vollständige Ablieferung. Dieselben Pflichten kann die Satzung einer Agentur auferlegen, die die Wohnung im Auftrag des Eigentümers gewerbsmäßig vermietet.[1]

Fristen und Meldewege stehen in der Satzung des Ortes, nicht im Gesetz, etwa in der von Cuxhaven. Was die Kurtaxe allgemein ist und wie sie sich zur Umsatzsteuer verhält, erklärt die Seite Was ist die Kurtaxe?.

Gästebeitrag, Tourismusbeitrag, Bettensteuer

Neben dem Gästebeitrag der Urlauber kennt das NKAG den Tourismusbeitrag. Ihn zahlen Selbstständige und Unternehmen, denen der Tourismus besondere wirtschaftliche Vorteile bringt. Das kann auch Vermieter von Ferienwohnungen treffen. Eine Gemeinde darf beide Beiträge nebeneinander erheben.[2]

Eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen ist dann ausgeschlossen: Wer einen Gästebeitrag oder Tourismusbeitrag erhebt, darf keine Bettensteuer erheben. Ausnahmen kann nur die Kommunalaufsicht zulassen.[3]

Kurtaxe in anderen Bundesländern

FAQ

Häufige Fragen

Wie heißt die Kurtaxe in Niedersachsen?

Gästebeitrag. So steht es in § 10 NKAG in der seit dem 1. April 2017 geltenden Fassung; einzelne ältere Satzungen sprechen noch vom Kurbeitrag.[1]

Haften Vermieter in Niedersachsen für den Gästebeitrag?

Ja, wenn die Satzung sie zum Einziehen verpflichtet. Dann haften sie nach § 10 Abs. 4 NKAG für die rechtzeitige Einziehung und die vollständige Ablieferung.[1]

Zahlen Geschäftsreisende in Niedersachsen Gästebeitrag?

Nein. Wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält, ist nach § 10 Abs. 2 NKAG nicht beitragspflichtig.[1]

Quellen

  1. § 10 NKAG, Gästebeiträge, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (VORIS), gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. § 9 NKAG, Tourismusbeiträge, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (VORIS), gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. § 3 NKAG, Steuern, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (VORIS), gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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