Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe in Graal-Müritz: 2,80 € Kurabgabe pro Aufenthaltstag

Das Ostseeheilbad Graal-Müritz kennt keine Haupt- und Nebensaison: Die Kurabgabe beträgt an jedem Tag des Jahres 2,80 € pro Person. Jugendliche von 16 und 17 Jahren, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und Schwerbehinderte zahlen mit 1,40 € die Hälfte. Eingezogen wird die Abgabe von der Tourismus- und Kur GmbH, die die Gemeinde damit beauftragt hat.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Graal-Müritz

Personen
  • Erwachsene2,80 €2
  • Jugendliche von 16 und 17 Jahren und weitere Ermäßigte1,40 €0
  • Kinder bis zum 16. Geburtstag0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt39,20 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Erwachsene, ganzjährig2,80 € pro Tag[1]
  • Ermäßigt1,40 € pro Tag[1]
  • Kinderfrei bis 15 Jahre[1]
  • Jahreskurabgabe78,40 €[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachseneJugendliche von 16 und 17 Jahren und weitere ErmäßigteKinder bis zum 16. Geburtstag
Ganzjährig01.01. bis 31.12.2,80 €1,40 €frei

So wird gezählt: Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Tag gerechnet.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.[1]
  • Nahe Verwandte von Einwohnern mit Hauptwohnung in Graal-Müritz, von den Kindern über Geschwister und Eltern bis zu Schwägern und Schwiegereltern.[1]
  • Personen, die im Ort ihren Dienst, Beruf, ihr Gewerbe oder ihre Ausbildung ausüben.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis.[1]

Wer weniger zahlt

  • 50 % Ermäßigung für Jugendliche vom 16. bis zum 18. Geburtstag.[1]
  • 50 % für volljährige Schüler, Studenten und Auszubildende mit Ausweis, für Arbeitslose mit Nachweis und für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50.[1]
  • 50 % für volljährige Betreuer von Jugendgruppen in Jugendherbergen, Jugendheimen und auf Jugendzeltplätzen.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Die Jahreskurabgabe beträgt pauschal 78,40 €, das entspricht 28 Aufenthaltstagen. Inhaber von Zweitwohnungen und Dauercamper zahlen sie unabhängig von der Aufenthaltsdauer, ebenso ihre Partner und minderjährigen Kinder. Die Ermäßigungen gelten auch hier.[1]

Was die Kurkarte bringt

  • Die Kurkarte ist der Zahlungsnachweis. Sie ist nicht übertragbar und bei der Nutzung der Kureinrichtungen und beim Besuch von Veranstaltungen vorzuzeigen, bei Kontrollen zusammen mit einem Lichtbildausweis.[1]
  • Finanziert werden aus der Kurabgabe unter anderem die Wasserrettung am Strand, die Pflege der Parkanlagen und Kulturveranstaltungen.[2]

Was Vermieter in Graal-Müritz melden und abführen

Gäste melden
Sie melden jeden Gast, entweder auf den Meldescheinen der Tourismus- und Kur GmbH oder im elektronischen Meldesystem. Ab zehn Betten ist das elektronische System Pflicht. Die Meldung lässt sich mit der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz verbinden.[1]
Einziehen und abführen
Die Kurabgabe ziehen Sie am Ankunftstag für den gesamten Aufenthalt ein und händigen die Kurkarte aus. Bis zum 10. jedes Monats leiten Sie die Meldescheine des Vormonats weiter und überweisen die Kurabgabe. Bar abführen dürfen Sie nur auf Antrag in begründeten Ausnahmen.[1]
Haftung und Bußgeld
Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung, auch wenn er die Aufgaben einem Beauftragten überträgt. Wer nicht meldet, dessen Abgabe schätzt die Gemeinde. Ordnungswidrigkeiten können bis zu 5.000 € kosten.[1]

Wo Tagesgäste die Kurabgabe zahlen

Tagesgäste zahlen sofort nach der Ankunft. Die Satzung nennt dafür mehrere Wege:[1]

  • im Haus des Gastes bei der Tourismus- und Kur GmbH,[1]
  • am Infopunkt auf dem Seebrückenvorplatz,[1]
  • digital über das Tageskurkartensystem WELCMpass,[1]
  • an den Kurkartenautomaten im Ort,[1]
  • über die Park-Apps Mobilet und Parkster.[1]

App-Anbieter dürfen eine Servicegebühr aufschlagen. Sie gehört nicht zur Kurabgabe.[1]

Vorzeitige Abreise: so gibt es Geld zurück

Reist ein Gast früher ab, erstattet die Gemeinde die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag. Dafür gibt der Gast die Kurkarte zurück, auf der Sie als Vermieter die vorzeitige Abreise bescheinigt haben. Der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise. Für Jahreskurkarten gibt es keine Erstattung.[1]

Ein kurzer Absatz zur 14-Tage-Frist in der digitalen Gästemappe erspart Rückfragen. Die Regeln der Nachbarorte stehen unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Kurabgabesatzung), Fassung vom 3. Juni 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz. Zuständig vor Ort: Tourismus- und Kur GmbH Graal-Müritz.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Graal-Müritz Kurtaxe zahlen?

Ja, den vollen Satz von 2,80 € pro Tag. Eine Ermäßigung für Rentner sieht die Satzung nicht vor, wohl aber für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Graal-Müritz?

Bis zum 16. Geburtstag sind Kinder frei. Mit 16 und 17 Jahren zahlen Jugendliche 1,40 € pro Tag, ab 18 den vollen Satz, sofern keine andere Ermäßigung greift.[1]

Zahlen Hunde in Graal-Müritz Kurtaxe?

Nein. Kurabgabepflichtig sind nach der Satzung nur Personen, ein Betrag für Hunde ist nicht vorgesehen.[1]

Gibt es in Graal-Müritz eine günstigere Nebensaison?

Nein. Der Satz von 2,80 € gilt an allen Tagen des Jahres.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Wohnungsgeber. Wer Gäste beherbergt, zieht die Kurabgabe am Ankunftstag ein und führt sie bis zum 10. des Folgemonats ab. Eine Sonderregel für Buchungsplattformen kennt die Satzung nicht.[1]

Quellen

  1. Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz vom 03.06.2025, Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Kurabgabe im Ostseeheilbad Graal-Müritz, Tourismus- und Kur GmbH Graal-Müritz, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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