Kurtaxe in Graal-Müritz: 2,80 € Kurabgabe pro Aufenthaltstag
Das Ostseeheilbad Graal-Müritz kennt keine Haupt- und Nebensaison: Die Kurabgabe beträgt an jedem Tag des Jahres 2,80 € pro Person. Jugendliche von 16 und 17 Jahren, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose und Schwerbehinderte zahlen mit 1,40 € die Hälfte. Eingezogen wird die Abgabe von der Tourismus- und Kur GmbH, die die Gemeinde damit beauftragt hat.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für Graal-Müritz
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurabgabe 2026: die Sätze
| Saison | Erwachsene | Jugendliche von 16 und 17 Jahren und weitere Ermäßigte | Kinder bis zum 16. Geburtstag |
|---|---|---|---|
| Ganzjährig01.01. bis 31.12. | 2,80 € | 1,40 € | frei |
So wird gezählt: Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Tag gerechnet.[1]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.[1]
- Nahe Verwandte von Einwohnern mit Hauptwohnung in Graal-Müritz, von den Kindern über Geschwister und Eltern bis zu Schwägern und Schwiegereltern.[1]
- Personen, die im Ort ihren Dienst, Beruf, ihr Gewerbe oder ihre Ausbildung ausüben.[1]
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis.[1]
Wer weniger zahlt
- 50 % Ermäßigung für Jugendliche vom 16. bis zum 18. Geburtstag.[1]
- 50 % für volljährige Schüler, Studenten und Auszubildende mit Ausweis, für Arbeitslose mit Nachweis und für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50.[1]
- 50 % für volljährige Betreuer von Jugendgruppen in Jugendherbergen, Jugendheimen und auf Jugendzeltplätzen.[1]
Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen
Die Jahreskurabgabe beträgt pauschal 78,40 €, das entspricht 28 Aufenthaltstagen. Inhaber von Zweitwohnungen und Dauercamper zahlen sie unabhängig von der Aufenthaltsdauer, ebenso ihre Partner und minderjährigen Kinder. Die Ermäßigungen gelten auch hier.[1]
Was die Kurkarte bringt
- Die Kurkarte ist der Zahlungsnachweis. Sie ist nicht übertragbar und bei der Nutzung der Kureinrichtungen und beim Besuch von Veranstaltungen vorzuzeigen, bei Kontrollen zusammen mit einem Lichtbildausweis.[1]
- Finanziert werden aus der Kurabgabe unter anderem die Wasserrettung am Strand, die Pflege der Parkanlagen und Kulturveranstaltungen.[2]
Was Vermieter in Graal-Müritz melden und abführen
- Gäste melden
- Sie melden jeden Gast, entweder auf den Meldescheinen der Tourismus- und Kur GmbH oder im elektronischen Meldesystem. Ab zehn Betten ist das elektronische System Pflicht. Die Meldung lässt sich mit der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz verbinden.[1]
- Einziehen und abführen
- Die Kurabgabe ziehen Sie am Ankunftstag für den gesamten Aufenthalt ein und händigen die Kurkarte aus. Bis zum 10. jedes Monats leiten Sie die Meldescheine des Vormonats weiter und überweisen die Kurabgabe. Bar abführen dürfen Sie nur auf Antrag in begründeten Ausnahmen.[1]
- Haftung und Bußgeld
- Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung, auch wenn er die Aufgaben einem Beauftragten überträgt. Wer nicht meldet, dessen Abgabe schätzt die Gemeinde. Ordnungswidrigkeiten können bis zu 5.000 € kosten.[1]
Wo Tagesgäste die Kurabgabe zahlen
Tagesgäste zahlen sofort nach der Ankunft. Die Satzung nennt dafür mehrere Wege:[1]
- im Haus des Gastes bei der Tourismus- und Kur GmbH,[1]
- am Infopunkt auf dem Seebrückenvorplatz,[1]
- digital über das Tageskurkartensystem WELCMpass,[1]
- an den Kurkartenautomaten im Ort,[1]
- über die Park-Apps Mobilet und Parkster.[1]
App-Anbieter dürfen eine Servicegebühr aufschlagen. Sie gehört nicht zur Kurabgabe.[1]
Vorzeitige Abreise: so gibt es Geld zurück
Reist ein Gast früher ab, erstattet die Gemeinde die zu viel gezahlte Kurabgabe auf Antrag. Dafür gibt der Gast die Kurkarte zurück, auf der Sie als Vermieter die vorzeitige Abreise bescheinigt haben. Der Anspruch erlischt 14 Tage nach der Abreise. Für Jahreskurkarten gibt es keine Erstattung.[1]
Ein kurzer Absatz zur 14-Tage-Frist in der digitalen Gästemappe erspart Rückfragen. Die Regeln der Nachbarorte stehen unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern.
Satzung und Kurverwaltung
Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Kurabgabesatzung), Fassung vom 3. Juni 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz. Zuständig vor Ort: Tourismus- und Kur GmbH Graal-Müritz.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
Warnemünde
In Warnemünde gilt die Rostocker Kurabgabe: 3,70 € pro Tag für Übernachtungsgäste, ermäßigt 1,45 €, Tagesgäste 2,25 €. Die GästeCard gilt in Bus und Bahn.
Tarife ansehenBinz
Die Kurabgabe in Binz beträgt 2026 ganzjährig 3,40 € pro Person und Tag. Kinder unter 3 Jahren und Hunde sind frei. Was Vermieter bis zum 5. abführen.
Tarife ansehenKühlungsborn
In Kühlungsborn kostet die Kurabgabe 2026 von Mai bis September 3,00 € pro Tag, sonst 1,60 €. Kinder unter 16 zahlen nichts. Was Vermieter bis zum 5. abführen.
Tarife ansehenBoltenhagen
Seit 01.05.2026 kostet die Kurabgabe in Boltenhagen 3,00 € pro Tag in der Hauptsaison, 1,80 € in der Nebensaison. Befreiungen, Kurkarte und Vermieterpflichten.
Tarife ansehenHeringsdorf
Kurtaxe Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin 2026: 3,70 € pro Tag von April bis Oktober, 2,90 € bis März, 3,00 € ab November. Kinder unter 6 Jahren sind frei.
Tarife ansehenZingst
Seit 01.01.2026 beträgt die Kurabgabe in Zingst 3,00 € pro Tag, für Kinder von 6 bis 14 1,50 €. Tagesgäste zahlen 2,86 €. Befreiungen, Fristen für Vermieter.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Müssen Rentner in Graal-Müritz Kurtaxe zahlen?
Ab welchem Alter zahlen Kinder in Graal-Müritz?
Zahlen Hunde in Graal-Müritz Kurtaxe?
Gibt es in Graal-Müritz eine günstigere Nebensaison?
Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?
Quellen
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz vom 03.06.2025, Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Kurabgabe im Ostseeheilbad Graal-Müritz, Tourismus- und Kur GmbH Graal-Müritz, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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