Niedersachsen

Kurtaxe auf Norderney 2026: was der Gästebeitrag kostet

Die Kurtaxe heißt auf Norderney offiziell Gästebeitrag und kostet Erwachsene 2026 in der Hauptsaison 4,90 € pro Tag, in der Nebensaison 3,10 €. Kinder bis 13 Jahre zahlen nichts, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren die Hälfte. Abgerechnet wird über die NorderneyCard, die Gäste schon mit dem Fährticket erhalten: Sie zahlen selbst, online oder am Automaten, und nicht beim Vermieter.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Norderney

Personen
  • Erwachsene ab 18 Jahren4,90 €2
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren2,45 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt68,60 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Erwachsene, Hauptsaison4,90 € pro Tag[1]
  • Kinderfrei bis 13 Jahre[1]
  • Tagesgäste4,00 € in der Hauptsaison[1]
  • JahresCard147,00 €[2]

Gästebeitrag 2026: die Sätze

Gästebeitrag pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachsene ab 18 JahrenJugendliche von 14 bis 17 Jahren
Hauptsaison01.01. bis 05.01., 15.03. bis 31.10. und 21.12. bis 31.12.4,90 €2,45 €
Nebensaison06.01. bis 14.03. und 01.11. bis 20.12.3,10 €1,55 €

So wird gezählt: Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise gelten zusammen als ein Tag.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis einschließlich 13 Jahren.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Ausweis das Merkzeichen „B“ trägt.[1]
  • Wer sich nur zur Arbeit, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung auf der Insel aufhält und die touristischen Einrichtungen nicht nutzt.[1]
  • Patienten in Krankenhäusern, solange sie bettlägerig sind.[1]
  • Auf Antrag: nahe Angehörige von Insulanern, die unentgeltlich in deren Haushalt wohnen.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 zahlen auf Antrag 50 % des Beitragssatzes.[1]
  • Auch Teilnehmer an Kongressen, Tagungen und Lehrgängen zahlen auf Antrag die Hälfte.[1]
  • Eine Familie zahlt für höchstens vier Personen; sind es mehr, bleiben die jüngsten Familienmitglieder frei.[1]
  • Übernimmt die Sozialversicherung eine stationäre Vorsorge oder Reha vollständig, sinkt der Beitrag um 10 %.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Auf Antrag wird der Gästebeitrag pauschal mit 30 Tagessätzen der Hauptsaison berechnet. Die JahresCard kostet 2026 für Erwachsene 147,00 € und für Jugendliche 73,50 €; erstattet wird sie nicht.[1][2]

Was die NorderneyCard bringt

  • Kostenlos: Strandzugang, Kurkonzerte, Kinderanimation, Spielplätze und die Thalasso-Plattformen.[2]
  • Ermäßigt: Badehaus, Leuchtturm, Strandkorbmiete, Kino und das Besucherzentrum zum Weltnaturerbe.[2]
  • Die Karte ist nicht übertragbar und bei Kontrollen vorzuzeigen.[1]

Was Vermieter in Norderney melden und abführen

Gäste melden
Im Normalfall melden Vermieter auf Norderney niemanden an: Der Aufenthalt wird über die NorderneyCard abgerechnet. Nur wenn das Kartensystem ausfällt und die Stadt das öffentlich bekannt gibt, müssen Sie jeden Gast binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag nach der Ankunft bei der Staatsbad Norderney GmbH anmelden. Eine Kopie der Satzung hängen Sie in der Unterkunft aus.[1]
Einziehen und abführen
Der Gast zahlt selbst und weist das spätestens bei der Abreise mit der Rückgabe der Karte nach. Bei einem Ausfall des Kartensystems ziehen Sie den Gästebeitrag ein und liefern ihn an die Staatsbad Norderney GmbH ab.[1]
Haftung und Bußgeld
Läuft die Erhebung ohne Karte, haften Gast und Vermieter gemeinsam, es sei denn, Sie haben den Gast gemeldet. Verstöße können mit bis zu 10.000 € Geldbuße geahndet werden.[1]

So zahlen Gäste den Gästebeitrag auf Norderney

Anders als in den meisten Kurorten an der niedersächsischen Küste kassiert auf Norderney nicht der Vermieter. Die Reederei, der Flugplatz und der Sportboothafen sind verpflichtet, den Beitrag im Namen der Stadt einzuziehen; die Abrechnung läuft über die NorderneyCard.[1]

  1. 1

    Sie erhalten die NorderneyCard beim Kauf des Fährtickets in Norddeich-Mole oder bei der Onlinebuchung als E-Ticket. Bahnreisende bekommen sie bei der Fahrkartenkontrolle auf der Insel.[2]

  2. 2

    Den Beitrag begleichen Sie online über den QR-Code der Karte, an einem NorderneyCard-Automaten, in der Touristinformation im Conversationshaus oder am Schalter im Hafen.[2]

  3. 3

    Spätestens am Abreisetag muss gezahlt sein. Wer die Dauer seines Aufenthalts nicht belegen kann, zahlt den Jahresbeitrag.[1]

Tagesgäste und vorzeitige Abreise

Wer nur für einen Tag auf die Insel kommt, zahlt ab 14 Jahren 4,00 € in der Hauptsaison und 3,00 € in der Nebensaison. Reisen Sie früher ab als geplant, erstattet die Stadt den zu viel gezahlten Beitrag auf Antrag; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.[1]

Für Vermieter lohnt sich ein Hinweis in der digitalen Gästemappe: Tagessatz, Saisonzeiten und die Automaten-Standorte ersparen die häufigste Rückfrage vor der Anreise.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Stadt Norderney (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 9. Änderung, Fassung vom 2. Dezember 2025.[1] Erhoben von: Stadt Norderney. Zuständig vor Ort: Staatsbad Norderney GmbH.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner auf Norderney Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung kennt keine Ermäßigung nach Alter oder Rentenbezug; ermäßigt wird nur bei einem Grad der Behinderung von 100 oder für Tagungsteilnehmer.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Norderney Kurtaxe?

Ab 14 Jahren. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind befreit, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren zahlen 2,45 € in der Hauptsaison und 1,55 € in der Nebensaison.[1]

Zahlen Hunde auf Norderney Kurtaxe?

Nein. Die Gästebeitragssatzung der Stadt Norderney sieht keinen Beitrag für Hunde vor.[1]

Gilt die Kurtaxe auf Norderney auch für Tagesgäste?

Ja. Tagesgäste ab 14 Jahren zahlen 4,00 € in der Hauptsaison und 3,00 € in der Nebensaison.[1][2]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Norderney ab?

Der Gast selbst, über seine NorderneyCard. Der Vermieter zieht den Gästebeitrag nur ein, wenn das Kartensystem ausfällt und die Stadt das bekannt gibt.[1]

Quellen

  1. Gästebeitragssatzung der Stadt Norderney, Fassung der 9. Änderung vom 02.12.2025, Stadt Norderney, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Gästebeitrag und NorderneyCard, Staatsbad Norderney GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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