Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe in Kühlungsborn: Kurabgabe nach Saison und Küstenkarte

Kühlungsborn erhebt das ganze Jahr über eine Kurabgabe: 3,00 € pro Person und Tag vom 1. Mai bis 30. September, 1,60 € in den übrigen Monaten. Kinder und Jugendliche zahlen bis zum 16. Geburtstag nichts, einen ermäßigten Satz gibt es nicht. Den Betrag kassiert der Quartiergeber am Anreisetag und gibt dafür die Küstenkarte aus.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Kühlungsborn

Personen
  • Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren3,00 €2
  • Kinder bis zum 16. Geburtstag0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt42,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Hauptsaison (01.05. bis 30.09.)3,00 € pro Tag[1]
  • Nebensaison1,60 € pro Tag[1]
  • Kinderfrei bis 15 Jahre[1]
  • Jahreskurabgabe69,00 €[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachsene und Jugendliche ab 16 JahrenKinder bis zum 16. Geburtstag
Hauptsaison01.05. bis 30.09.3,00 €frei
Nebensaison01.10. bis 30.04.1,60 €frei

So wird gezählt: An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Für beide gilt der Tagessatz des Anreisetages.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.[1]
  • Personen mit einem Grad der Behinderung von 100, wenn sie den Ausweis vorlegen.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut ärztlicher Bescheinigung auf ständige Begleitung angewiesen sind.[1]
  • Nahe Verwandte von Einwohnern, die ohne Vergütung in deren Haushalt aufgenommen werden.[1]
  • Wer in Kühlungsborn arbeitet, eine Ausbildung macht oder überwiegend aus beruflichen Gründen anreist, gilt nicht als ortsfremd und zahlt keine Kurabgabe.[1]

Wer weniger zahlt

  • Die Satzung sieht keinen ermäßigten Satz vor. Im Einzelfall kann die Stadt die Kurabgabe auf Antrag ganz oder teilweise erlassen, wenn die Zahlung eine soziale oder unbillige Härte wäre.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Die Jahreskurabgabe beträgt 69,00 € pro Person und Kalenderjahr. Eigentümer von Ferienwohnungen, die ihre Wohnung selbst zur Erholung nutzen, müssen sie zahlen, ebenso Dauercamper und Dauerlieger, deren Wohnwagen oder Boot länger als 30 Tage im Ort bleibt.[1]

Was die Küstenkarte bringt

  • Die Küstenkarte gilt als Nachweis der gezahlten Kurabgabe und öffnet den Strand in Kühlungsborn und den Nachbarorten der Ferienregion.[3]
  • Ermäßigter Eintritt bei kostenpflichtigen Veranstaltungen, freie Nutzung der Bibliothek.[3]
  • In anderen Ostseebädern gilt die Karte als Tageskurkarte.[2]

Was Vermieter in Kühlungsborn melden und abführen

Gäste melden
Als Quartiergeber füllen Sie am Ankunftstag für jeden Gast einen Meldeschein aus, auf den Vordrucken der Kurabgabestelle oder im elektronischen Meldesystem der Stadt. Ab acht Betten ist das elektronische System Pflicht. Zusätzlich führen Sie ein Gästeverzeichnis.[1]
Einziehen und abführen
Sie ziehen die Kurabgabe am Ankunftstag für den gesamten Aufenthalt ein, händigen die Küstenkarte aus und überweisen den Betrag bis zum 5. Tag des Folgemonats an die Kurabgabestelle. Barzahlung lässt die Stadt nur in begründeten Ausnahmen zu.[1]
Haftung und Bußgeld
Gast und Quartiergeber haften gesamtschuldnerisch für die Kurabgabe. Wer nicht einzieht, zu spät abführt oder kein Gästeverzeichnis führt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 5.000 € betragen.[1]

Wofür Kühlungsborn die Kurabgabe verwendet

Die Einnahmen fließen in die Strandreinigung, in die Rettungsschwimmer der DLRG auf sieben Türmen, in kostenlose Sanitäranlagen und in mehr als 300 Kulturveranstaltungen pro Saison. Auch die Pflege der Parkflächen wird daraus bezahlt.[2]

Zahlen müssen Sie unabhängig davon, ob Sie diese Angebote nutzen. Die Kurabgabe wird nach der Satzung für die Möglichkeit erhoben, Strand und Kureinrichtungen zu besuchen.[1]

Tagesgäste und Eigentümer von Ferienwohnungen

Tagesgäste sind abgabepflichtig, sobald sie Strand oder Veranstaltungen tatsächlich nutzen. Sie lösen bei der Ankunft eine Tagesgästekarte an einem Kurabgabeautomaten oder bei einer von der Stadt beauftragten Stelle. Wer ohne gültige Karte kontrolliert wird, zahlt die Kurabgabe nach und dazu eine Verwaltungsgebühr.[1]

Eigentümer, die ihre Wohnung nie selbst zur Erholung nutzen, können sich von der Jahreskurabgabe befreien lassen. Den Nachweis verlangt die Stadt unaufgefordert bis zum 31.10. jedes Jahres. Die 69,00 € entsprechen 30 Aufenthaltstagen, je 15 in Haupt- und Nebensaison.[1]

Eine Übersicht der Regeln im Land finden Sie unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern. Tarif und Saisonzeiten gehören außerdem in Ihre digitale Gästemappe, damit Gäste den Betrag schon vor der Anreise kennen.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Kurabgabesatzung), Fassung vom 9. November 2022.[1] Erhoben von: Stadt Ostseebad Kühlungsborn. Zuständig vor Ort: Kurabgabestelle der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Kühlungsborn Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung kennt keine Ermäßigung für Rentner, sie zahlen den vollen Tagessatz.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Kühlungsborn Kurtaxe?

Ab dem 16. Geburtstag. Bis zum Tag davor sind Kinder und Jugendliche befreit.[1]

Zahlen Hunde in Kühlungsborn Kurtaxe?

Nein. Die Kurabgabe wird nur von Personen erhoben, einen Betrag für Hunde nennt die Satzung nicht.[1]

Gilt die Kurtaxe in Kühlungsborn auch für Tagesgäste?

Ja, wenn sie Strand, Kureinrichtungen oder Veranstaltungen nutzen. Die Tagesgästekarte gibt es am Automaten, zum Tagessatz der jeweiligen Saison.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?

Sie als Vermieter. Die Satzung verpflichtet jeden, der Gäste beherbergt, die Kurabgabe am Ankunftstag einzuziehen und bis zum 5. des Folgemonats abzuführen. Eine Ausnahme für Buchungsplattformen enthält sie nicht.[1]

Quellen

  1. Kurabgabesatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, in Kraft seit 01.01.2023, Stadt Ostseebad Kühlungsborn, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Kurabgabe in Kühlungsborn: Höhe, Befreiungen, Verwendung, Ostseebad Kühlungsborn, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Küstenkarte: digitale Kur- und Gästekarte, Ostseebad Kühlungsborn, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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