Schleswig-Holstein

Kurtaxe in St. Peter-Ording: Tagessätze der Saison A und B

St. Peter-Ording rechnet die Kurabgabe in zwei Saisons ab: 4,00 € pro Person und Tag in Saison A, 3,00 € in Saison B. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts, solange sie mit Erziehungsberechtigten reisen. Die Gästekarte stellt der Vermieter aus, sie gilt als Fahrschein im Ortsbus und öffnet den Strand ohne weitere Gebühr.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für St. Peter-Ording

Personen
  • Erwachsene4,00 €2
  • Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren, Schwerbehinderte ab GdB 702,00 €0
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung0,00 €0
  • Alleinreisende Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren0,50 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt56,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Erwachsene, Saison A4,00 € pro Tag[1]
  • Erwachsene, Saison B3,00 € pro Tag[1]
  • Kinder in Begleitungfrei bis 17 Jahre[1]
  • Höchstbetrag im Jahr112,00 € pro Person[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachseneSchüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren, Schwerbehinderte ab GdB 70Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in BegleitungAlleinreisende Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren
Saison A01.04. bis 31.10. und 25.12. bis 07.01.4,00 €2,00 €frei0,50 €
Saison B08.01. bis 31.03. und 01.11. bis 24.12.3,00 €1,50 €frei0,50 €

So wird gezählt: Der Anreisetag zählt als voller Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Im Kalenderjahr wird die Kurabgabe höchstens bis zur Jahreskurabgabe von 112,00 € pro Person erhoben.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.[1]
  • Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn Erziehungsberechtigte sie begleiten.[1]
  • Kinder, Eltern und deren Ehe- oder Lebenspartner von Einwohnern mit Hauptwohnung in St. Peter-Ording, wenn sie unentgeltlich im Haushalt wohnen.[1]
  • Beruflich Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht nutzen; sie erhalten auf Antrag einen besonderen Ausweis der Tourismus-Zentrale.[1]
  • Kranke, die mit ärztlichem Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren zahlen gegen Vorlage ihres Ausweises die Hälfte.[1]
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 70 und eine erforderliche Begleitperson zahlen die Hälfte.[1]
  • Teilnehmer von Tagungen und Kongressen zahlen die Hälfte, wenn die Veranstaltung vor der Anreise bei der Tourismus-Zentrale angemeldet wurde.[1]
  • Alleinreisende Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren zahlen ganzjährig 0,50 € pro Tag.[1]
  • Wer seinen Hauptwohnsitz im Amt Eiderstedt, in Tönning oder in Friedrichstadt hat, kann eine Umland-Einwohner-Karte für 2,00 € pro Tag beantragen. Im Ortsbus gilt sie nicht als Fahrschein.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Eigentümer und Dauernutzer einer Wohnung, Inhaber eines Dauerstellplatzes auf einem Campingplatz und ihre Familienangehörigen zahlen eine Jahrespauschale von 28 Tagen der Saison A, also 112,00 € pro Person. Die Gemeinde fordert sie zu Jahresbeginn an, fällig ist sie einen Monat nach der Zahlungsaufforderung. Wer nachweist, dass er das ganze Jahr nicht in St. Peter-Ording war, bekommt den Betrag auf Antrag bis zum 31. Januar des Folgejahres zurück.[1]

Was die Gästekarte St. Peter-Ording bringt

  • Freie Fahrt im Ortsbus.[1][2]
  • Strandbenutzung ohne weitere Gebühr.[1]
  • Freier Eintritt im Nationalpark-Haus, im Nordsee-Fitness-Park und bei den Kinderaktivitäten im Spiele-Hus.[1][2]
  • Ermäßigter Eintritt in der Dünen-Therme, im Westküstenpark und im Museum Landschaft Eiderstedt.[1][2]

Was Vermieter in St. Peter-Ording melden und abführen

Gäste melden
Als Unterkunftsgeber stellen Sie jedem Gast unverzüglich eine Gästekarte aus. Der Gast trägt An- und Abreisetag sowie seine Heimatanschrift ein und bestätigt beides mit seiner Unterschrift. Die Durchschriften reichen Sie bis zum 15. des Folgemonats bei der Tourismus-Zentrale ein; bei digitalen Gästekarten läuft die Abrechnung maschinell.[1]
Einziehen und abführen
Sie berechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und führen sie an die Tourismus-Zentrale ab. Fällig ist der Betrag zwei Wochen nach Zugang der Abrechnung. Für Ihren Aufwand dürfen Sie 2 % des Kurabgabebetrags einbehalten.[1]
Haftung und Bußgeld
Unterkunftsgeber haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Weigert sich ein Gast zu zahlen, befreit nur die unverzügliche Meldung an die Tourismus-Zentrale von der Haftung. Verstöße gegen die Vermieterpflichten können mit bis zu 500,00 € Geldbuße geahndet werden.[1]

Wofür St. Peter-Ording die Kurabgabe verwendet

Mit der Kurabgabe bezahlt die Tourismus-Zentrale die Sicherheit an den Stränden, die Strand- und Ortsreinigung und die Müllentsorgung. Die Satzung beziffert die Anteile: 45 % des Aufwands für Kur- und Erholungseinrichtungen deckt die Kurabgabe, 42 % kommen aus Benutzungsentgelten und sonstigen Einnahmen, 7 % aus der Tourismusabgabe, 6 % trägt die Gemeinde.[1]

So wird ein Aufenthalt über den Saisonwechsel berechnet

Liegt ein Aufenthalt in beiden Saisons, gilt für jeden Tag der Satz seiner Saison. Die Tourismus-Zentrale rechnet es vor: Wer vom 15. März bis zum 4. April bleibt, zahlt 17 Tage zu 3,00 € und 3 Tage zu 4,00 €, zusammen 63,00 €. Bei zwei Aufenthalten im selben Jahr, etwa 35 Tagen im Februar und März und 21 Tagen im Oktober, kämen 189,00 € zusammen; berechnet werden 112,00 €.[1]

Die Satzung verlangt, dass Vermieter sie für ihre Gäste sichtbar auslegen. Tagessätze und Saisonzeiten gehören deshalb auch in die digitale Gästemappe der Ferienwohnung.[1]

Tagesgäste und Hunde

Auch wer ohne Übernachtung nach St. Peter-Ording kommt, ist kurabgabepflichtig und zahlt am Tag der Ankunft. Tagesgäste kaufen ihre Karte online oder an den Strandübergängen. Für Hunde fällt keine Kurabgabe an; im Bus kostet das Hundeticket 1,60 €. Die Regeln der anderen Nordseebäder finden Sie auf der Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.[1][2]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording, Fassung vom 22. Oktober 2024.[1] Erhoben von: Gemeinde Sankt Peter-Ording. Zuständig vor Ort: Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in St. Peter-Ording Kurtaxe zahlen?

Ja, den vollen Satz. Die Hälfte zahlen nur Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren, Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 70 und angemeldete Tagungsteilnehmer.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in St. Peter-Ording Kurtaxe?

In Begleitung von Erziehungsberechtigten erst ab 18 Jahren. Reisen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren allein, etwa mit einer Jugendgruppe, zahlen sie 0,50 € pro Tag.[1]

Zahlen Hunde in St. Peter-Ording Kurtaxe?

Nein. Kurabgabepflichtig sind nach der Satzung nur natürliche Personen. Im Bus kostet ein Hundeticket 1,60 €.[1][2]

Zählt der Abreisetag bei der Kurtaxe mit?

Nein. In St. Peter-Ording zählt der Anreisetag als voller Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Eine Woche von Samstag bis Samstag sind also 7 Tage.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen in St. Peter-Ording ab?

Der Unterkunftsgeber. Dazu zählt die Satzung Vermieter jeder Art, Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung Dritten überlassen, und deren Beauftragte. Sie stellen die Gästekarte aus, ziehen die Kurabgabe ein und führen sie an die Tourismus-Zentrale ab.[1]

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich früher abreise?

Ja. Die zu viel gezahlte Kurabgabe wird auf Antrag gegen Rückgabe der Gästekarte erstattet, wenn der Vermieter die Abreise bestätigt. Der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.[1]

Quellen

  1. Kurabgabe und Gästekarte: Hinweise, Tariftabelle und Satzung vom 22. Oktober 2024, Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Gästekarte für St. Peter-Ording, Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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