Kurtaxe in St. Peter-Ording: Tagessätze der Saison A und B
St. Peter-Ording rechnet die Kurabgabe in zwei Saisons ab: 4,00 € pro Person und Tag in Saison A, 3,00 € in Saison B. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts, solange sie mit Erziehungsberechtigten reisen. Die Gästekarte stellt der Vermieter aus, sie gilt als Fahrschein im Ortsbus und öffnet den Strand ohne weitere Gebühr.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für St. Peter-Ording
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurabgabe 2026: die Sätze
| Saison | Erwachsene | Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren, Schwerbehinderte ab GdB 70 | Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung | Alleinreisende Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren |
|---|---|---|---|---|
| Saison A01.04. bis 31.10. und 25.12. bis 07.01. | 4,00 € | 2,00 € | frei | 0,50 € |
| Saison B08.01. bis 31.03. und 01.11. bis 24.12. | 3,00 € | 1,50 € | frei | 0,50 € |
So wird gezählt: Der Anreisetag zählt als voller Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Im Kalenderjahr wird die Kurabgabe höchstens bis zur Jahreskurabgabe von 112,00 € pro Person erhoben.[1]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.[1]
- Kinder und Jugendliche vom 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn Erziehungsberechtigte sie begleiten.[1]
- Kinder, Eltern und deren Ehe- oder Lebenspartner von Einwohnern mit Hauptwohnung in St. Peter-Ording, wenn sie unentgeltlich im Haushalt wohnen.[1]
- Beruflich Anwesende, soweit sie die Einrichtungen nicht nutzen; sie erhalten auf Antrag einen besonderen Ausweis der Tourismus-Zentrale.[1]
- Kranke, die mit ärztlichem Zeugnis nachweisen, dass sie ihre Unterkunft nicht verlassen können.[1]
Wer weniger zahlt
- Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren zahlen gegen Vorlage ihres Ausweises die Hälfte.[1]
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 70 und eine erforderliche Begleitperson zahlen die Hälfte.[1]
- Teilnehmer von Tagungen und Kongressen zahlen die Hälfte, wenn die Veranstaltung vor der Anreise bei der Tourismus-Zentrale angemeldet wurde.[1]
- Alleinreisende Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren zahlen ganzjährig 0,50 € pro Tag.[1]
- Wer seinen Hauptwohnsitz im Amt Eiderstedt, in Tönning oder in Friedrichstadt hat, kann eine Umland-Einwohner-Karte für 2,00 € pro Tag beantragen. Im Ortsbus gilt sie nicht als Fahrschein.[1]
Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen
Eigentümer und Dauernutzer einer Wohnung, Inhaber eines Dauerstellplatzes auf einem Campingplatz und ihre Familienangehörigen zahlen eine Jahrespauschale von 28 Tagen der Saison A, also 112,00 € pro Person. Die Gemeinde fordert sie zu Jahresbeginn an, fällig ist sie einen Monat nach der Zahlungsaufforderung. Wer nachweist, dass er das ganze Jahr nicht in St. Peter-Ording war, bekommt den Betrag auf Antrag bis zum 31. Januar des Folgejahres zurück.[1]
Was die Gästekarte St. Peter-Ording bringt
Was Vermieter in St. Peter-Ording melden und abführen
- Gäste melden
- Als Unterkunftsgeber stellen Sie jedem Gast unverzüglich eine Gästekarte aus. Der Gast trägt An- und Abreisetag sowie seine Heimatanschrift ein und bestätigt beides mit seiner Unterschrift. Die Durchschriften reichen Sie bis zum 15. des Folgemonats bei der Tourismus-Zentrale ein; bei digitalen Gästekarten läuft die Abrechnung maschinell.[1]
- Einziehen und abführen
- Sie berechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und führen sie an die Tourismus-Zentrale ab. Fällig ist der Betrag zwei Wochen nach Zugang der Abrechnung. Für Ihren Aufwand dürfen Sie 2 % des Kurabgabebetrags einbehalten.[1]
- Haftung und Bußgeld
- Unterkunftsgeber haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Weigert sich ein Gast zu zahlen, befreit nur die unverzügliche Meldung an die Tourismus-Zentrale von der Haftung. Verstöße gegen die Vermieterpflichten können mit bis zu 500,00 € Geldbuße geahndet werden.[1]
Wofür St. Peter-Ording die Kurabgabe verwendet
Mit der Kurabgabe bezahlt die Tourismus-Zentrale die Sicherheit an den Stränden, die Strand- und Ortsreinigung und die Müllentsorgung. Die Satzung beziffert die Anteile: 45 % des Aufwands für Kur- und Erholungseinrichtungen deckt die Kurabgabe, 42 % kommen aus Benutzungsentgelten und sonstigen Einnahmen, 7 % aus der Tourismusabgabe, 6 % trägt die Gemeinde.[1]
So wird ein Aufenthalt über den Saisonwechsel berechnet
Liegt ein Aufenthalt in beiden Saisons, gilt für jeden Tag der Satz seiner Saison. Die Tourismus-Zentrale rechnet es vor: Wer vom 15. März bis zum 4. April bleibt, zahlt 17 Tage zu 3,00 € und 3 Tage zu 4,00 €, zusammen 63,00 €. Bei zwei Aufenthalten im selben Jahr, etwa 35 Tagen im Februar und März und 21 Tagen im Oktober, kämen 189,00 € zusammen; berechnet werden 112,00 €.[1]
Die Satzung verlangt, dass Vermieter sie für ihre Gäste sichtbar auslegen. Tagessätze und Saisonzeiten gehören deshalb auch in die digitale Gästemappe der Ferienwohnung.[1]
Tagesgäste und Hunde
Auch wer ohne Übernachtung nach St. Peter-Ording kommt, ist kurabgabepflichtig und zahlt am Tag der Ankunft. Tagesgäste kaufen ihre Karte online oder an den Strandübergängen. Für Hunde fällt keine Kurabgabe an; im Bus kostet das Hundeticket 1,60 €. Die Regeln der anderen Nordseebäder finden Sie auf der Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.[1][2]
Satzung und Kurverwaltung
Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording, Fassung vom 22. Oktober 2024.[1] Erhoben von: Gemeinde Sankt Peter-Ording. Zuständig vor Ort: Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
Büsum
In Büsum kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 4,00 € pro Tag, Kinder unter 16 Jahren sind frei. Was Tagesgäste zahlen und was Vermieter melden müssen.
Tarife ansehenSylt
Auf Sylt legt jede der fünf Gemeinden ihre Kurabgabe selbst fest: 2026 zwischen 3,00 € und 4,10 € pro Tag in der Hauptsaison. Unter 18 Jahren zahlt niemand.
Tarife ansehenFehmarn
Auf Fehmarn kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 2,30 € pro Nacht, sonst 1,50 €. Unter 18 Jahren zahlt niemand, Vermieter melden Gäste nur noch digital.
Tarife ansehenTimmendorfer Strand
In Timmendorfer Strand kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 3,50 € pro Tag, Kinder bis 17 sind frei. Befreiungen, OstseeCard und Vermieterpflichten.
Tarife ansehenGrömitz
Grömitz erhebt 2026 eine Kurabgabe von 4,00 € pro Tag in der Hauptsaison, in den Erholungsorten der Gemeinde 2,50 €. Wer befreit ist und was Vermieter melden.
Tarife ansehenScharbeutz
Scharbeutz und Haffkrug erheben 2026 eine Kurabgabe von 3,50 € pro Tag in der Hauptsaison, sonst 1,90 €. Befreiungen, ostseecard und Pflichten der Vermieter.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Müssen Rentner in St. Peter-Ording Kurtaxe zahlen?
Ab welchem Alter zahlen Kinder in St. Peter-Ording Kurtaxe?
Zahlen Hunde in St. Peter-Ording Kurtaxe?
Zählt der Abreisetag bei der Kurtaxe mit?
Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen in St. Peter-Ording ab?
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich früher abreise?
Quellen
- Kurabgabe und Gästekarte: Hinweise, Tariftabelle und Satzung vom 22. Oktober 2024, Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Gästekarte für St. Peter-Ording, Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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