Nordrhein-Westfalen

Bettensteuer in Düsseldorf 2026: 3 € pro Gast und Nacht

Düsseldorf erhebt seit dem 1. Januar 2024 eine Beherbergungssteuer, allerdings nicht als Prozentsatz, sondern als festen Betrag. Pro Person und Übernachtung fallen 3 € an, unabhängig vom Zimmerpreis und unabhängig davon, ob der Gast beruflich oder privat reist. Minderjährige zahlen nichts, und ab dem 22. Tag im selben Betrieb endet die Steuer. Steuerschuldner ist der Gast. Als Betreiberin oder Betreiber einer Ferienwohnung ziehen Sie die Steuer jedoch ein und geben vierteljährlich die Steueranmeldung beim Steueramt ab, denn Airbnb übernimmt das in Düsseldorf nicht.

Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.

Bettensteuer-Rechner für Düsseldorf

Personen2
Steuer pro Nacht
6,00 €
Steuerpflichtige Nächte
3

Bettensteuer für den Aufenthalt18,00 €

Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.

  • Steuersatz3 € pro Person und Übernachtung[1]
  • Geschäftsreisendesteuerpflichtig, Reisezweck unerheblich[2]
  • Höchstdauer21 Tage im selben Betrieb[1]
  • Zieht Airbnb ein?Nein, Sie ziehen selbst ein[3]

Beherbergungssteuer 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Steuersatz
3,00 € pro Person und Nacht[1][2]
Höchstdauer
21 Nächte, danach steuerfrei
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der entgeltlichen Übernachtungen je Beherbergungsgast (§ 3 Abs. 1 der Satzung), der Steuersatz beträgt 3 € pro Übernachtung (§ 3 Abs. 2). Für die Höhe spielen der Preis der Nacht, die Umsatzsteuer und Nebenleistungen wie Frühstück oder Reinigung daher keine Rolle. Tageszimmer ohne Übernachtung werden wie eine Übernachtung behandelt (§ 2 Abs. 3).[1][2]
Gilt seit
1. Januar 2024

Geschäftsreisende

Beruflich veranlasste Übernachtungen sind in Düsseldorf von Anfang an steuerpflichtig. Nach Auskunft des Steueramts ist es unerheblich, ob die Beherbergung aus touristischen oder beruflichen Zwecken stattfindet. Eine Arbeitgeberbescheinigung befreit den Gast deshalb nicht.[2]

Wer keine Bettensteuer zahlt

  • Ausgenommen sind minderjährige Gäste sowie Aufenthalte von Klassenfahrten, Schulfahrten, Berufskollegs und Jugendfahrten samt Begleitpersonen (§ 3 Abs. 2). Bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb wird die Steuer längstens für 21 Tage erhoben (§ 3 Abs. 3). Für Saisoncamper gilt dieselbe Grenze.[1][2]
  • Übernachtungen, die den Grundbedarf des Wohnens decken, etwa zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, werden nicht besteuert (§ 7 Abs. 2). Für befreite Gäste stellt die Stadt ein eigenes Formular bereit. Die Erklärung bewahren Sie als Teil des Buchungsvorgangs auf (§ 7 Abs. 4). Wird eine Buchung storniert und die Leistung nicht erbracht, entsteht keine Steuer.[1][2]

Zieht Airbnb die Steuer in Düsseldorf ein?

Nein. Düsseldorf steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Dazu zählen nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Düsseldorf ziehen Sie die 3 € pro Person und Nacht daher selbst ein und geben die Steueranmeldung beim Steueramt ab.[3]

Was Vermieter in Düsseldorf anmelden und abführen

Anmeldung
Steuerentrichtungspflichtig ist die Betreiberin oder der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, der die Steuer für Rechnung des Gastes entrichtet (§ 4 Abs. 2). Die Satzung zählt Privatwohnungen und Ferienwohnungen ausdrücklich zu den Beherbergungsbetrieben (§ 2 Abs. 2). Beginn und Ende der Tätigkeit, einen Betreiberwechsel und die Verlegung des Betriebs zeigen Sie dem Steueramt an (§ 7 Abs. 1). Daraufhin erhalten Sie einen Vertragsgegenstand, also eine 16-stellige Nummer, die bei jeder Zahlung als Verwendungszweck dient.[1][2]
Steuererklärung
Die in einem Kalendervierteljahr vereinnahmte Beherbergungssteuer melden Sie bis zum 15. Tag nach Ablauf des Vierteljahres an (§ 7 Abs. 3), entweder online über das Formular der Stadt oder mit dem PDF-Vordruck. Auch ein Quartal ohne Übernachtungen melden Sie an, dann mit „0“. Die Annahme der Anmeldung gilt als formloser Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 9).[1][2]
Fälligkeit
Die Steuer entrichten Sie bis zum 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres an die Stadtkasse Düsseldorf (§ 7 Abs. 3). Für das erste Quartal geben Sie die Steueranmeldung also bis zum 15. April ab und zahlen bis zum 30. April. Neben der Überweisung akzeptiert die Stadt SEPA-Lastschrift, Kreditkarte und PayPal bis 300 €.[1][2]
Haftung und Prüfung
Neben dem Gast haften Sie für die Steuer und sind mit ihm Gesamtschuldner (§ 4 Abs. 3 und 4). Bei verspäteter Anmeldung setzt das Steueramt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO fest (§ 10). Verstöße gegen die Anzeige-, Einzugs- und Mitwirkungspflichten können als Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§ 13), einen Bußgeldrahmen nennt die Satzung allerdings nicht. Zimmervermittlungsagenturen wiederum müssen der Stadt die Betriebe nennen, an die sie vermitteln (§ 12).[1]

Steuersatz und Bemessungsgrundlage: 3 € je Gast und Nacht

Düsseldorf besteuert nicht den Preis, sondern die Nacht. Pro Person und Übernachtung fallen 3 € an, gleich ob das Zimmer 60 € oder 400 € kostet. Bemessungsgrundlage ist die Zahl der entgeltlichen Übernachtungen je Gast. Für eine Ferienwohnung bedeutet das: Zwei Erwachsene ergeben bei fünf Nächten 2 × 5 × 3 € = 30 € Beherbergungssteuer. Reisen zwei Kinder mit, bleibt es bei 30 €, weil Minderjährige ausgenommen sind.[1]

Ab dem 22. Tag eines ununterbrochenen Aufenthalts im selben Betrieb entsteht keine Steuer mehr. Wer etwa Monteure oder Projektmitarbeiter über Wochen beherbergt, berechnet die 3 € also nur für die ersten 21 Nächte. Da der Betrag nicht vom Preis abhängt, weisen Sie ihn am besten als eigene Zeile auf der Rechnung aus. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen führt Übernachtung, Nebenleistungen und Steuer getrennt auf.[1]

Wer die Steuer schuldet: Gast, Betreiber und Ferienwohnung

Steuerschuldner ist der Gast. Sie als Betreiberin oder Betreiber sind dagegen steuerentrichtungspflichtig. Das heißt, Sie ziehen die Steuer für Rechnung des Gastes ein, melden sie an und haften neben ihm als Gesamtschuldner. Als Beherbergungsbetrieb gelten neben Hotels, Gasthöfen und Pensionen ausdrücklich auch Privatwohnungen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Schiffe. Ein Zimmer, das Sie über Airbnb oder Booking.com anbieten, ist damit ein Beherbergungsbetrieb im Sinne der Satzung.[1]

Wer ein Zimmer in Düsseldorf kurzzeitig vermietet, muss neben der Steuer auch das Wohnraumschutzrecht der Stadt beachten. Welche Genehmigung und welche Nummer ins Inserat gehören, erklärt der Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe.

Anmeldung und Erklärung beim Steueramt Düsseldorf

  1. 1

    Zeigen Sie dem Steueramt den Beginn Ihrer Tätigkeit an. Sie erhalten dann einen Vertragsgegenstand, also eine 16-stellige Nummer, die mit 5227 100 beginnt und in jede Überweisung gehört.[1][2]

  2. 2

    Melden Sie bis zum 15. Tag nach jedem Kalendervierteljahr die vereinnahmte Steuer an, entweder online über das Formular „Anmeldung der Beherbergungssteuer“ (mit BundID oder ELSTER-Zertifikat) oder mit dem PDF-Vordruck. Ein Quartal ohne Gäste melden Sie mit „0“.[1][2]

  3. 3

    Zahlen Sie bis zum 30. Tag nach Quartalsende an die Stadtkasse Düsseldorf, per Überweisung, SEPA-Mandat, Kreditkarte oder PayPal bis 300 €.[1][2]

  4. 4

    Bewahren Sie die Erklärungen befreiter Gäste, etwa das Formular für steuerbefreite Gäste, zusammen mit der Buchung auf, denn das Steueramt kann sie anfordern.[1][2]

Fragen beantwortet das Steueramt per E-Mail an beherbergungssteuer@duesseldorf.de. Der Sprachassistent KIRA ist unter 0211 8926323 auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar.[2]

Airbnb, Booking.com und Ihr Preis

Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern für die Gastgeber ein, Düsseldorf gehört nicht dazu. Die 3 € pro Person und Nacht bleiben also Ihre Aufgabe. Sie schlagen sie auf den Nachtpreis auf oder legen sie als eigene Gebühr pro Gast an. Bei Booking.com zählt die Beherbergungssteuer zu den lokalen Steuern, die Sie im Extranet als solche einrichten und nicht als Unterkunftsgebühr.[3][4]

Für internationale Gäste stellt das Steueramt Informationsschreiben in elf Sprachen bereit, die Sie in die digitale Gästemappe aufnehmen können, damit die 3 € beim Check-in nicht überraschen. Wie Bettensteuer und Umsatzsteuer zusammenspielen, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen.[2]

Warum Düsseldorf pauschal rechnet und was das für Sie bedeutet

Die meisten der hier aufgeführten Städte, etwa Berlin mit 7,5 % (Übernachtungsteuer Berlin), besteuern einen Anteil des Preises. Düsseldorf hat sich 2023 hingegen für einen festen Betrag je Übernachtung entschieden. Bei günstigen Unterkünften fällt das stärker ins Gewicht als ein Prozentsatz. Bei einem Zimmer für 40 € pro Person entsprechen 3 € einem Aufschlag von 7,5 %, bei 200 € nur noch 1,5 %. Für Familien wirkt es umgekehrt, weil Kinder und Jugendliche ausgenommen sind. Welche Stadt welches Modell anwendet, zeigt die Übersicht aller Städte.[1]

Rechtsgrundlage und Behörde

Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.08.2023, Fassung vom 24. August 2023.[1] Erhoben von: Landeshauptstadt Düsseldorf. Zuständig: Steueramt der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Bettensteuer in anderen Städten

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Bettensteuer in Düsseldorf 2026?

3 € pro Person und Übernachtung, unabhängig vom Zimmerpreis. Der Satz gilt seit der Einführung am 1. Januar 2024.[1][2]

Müssen Geschäftsreisende in Düsseldorf Beherbergungssteuer zahlen?

Ja. Für die Steuer ist unerheblich, ob die Beherbergung aus touristischen oder beruflichen Zwecken stattfindet.[2]

Zahlen Kinder in Düsseldorf Bettensteuer?

Nein. Minderjährige Gäste sind ausgenommen, ebenso Klassen-, Schul- und Jugendfahrten samt Begleitpersonen.[1]

Zieht Airbnb die Beherbergungssteuer in Düsseldorf ein?

Nein. Airbnb führt in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ab. In Düsseldorf ziehen Sie die Steuer selbst ein.[3]

Wann muss die Beherbergungssteuer in Düsseldorf angemeldet werden?

Vierteljährlich bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, die Zahlung ist bis zum 30. Tag fällig. Auch ein Quartal ohne Übernachtungen wird mit „0“ angemeldet.[1][2]

Wie lange wird die Steuer bei einem langen Aufenthalt erhoben?

Längstens 21 Tage bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb. Ab dem 22. Tag fällt keine Steuer mehr an.[1]

Quellen

  1. 22.104 Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.08.2023, Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 35 vom 02.09.2023, Landeshauptstadt Düsseldorf, Stadtrecht, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  2. Beherbergungssteuer: Informationen des Steueramts (Steuersatz, Befreiungen, Anmeldung, Fristen, Zahlung, Informationsschreiben), Landeshauptstadt Düsseldorf, Steueramt, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  3. Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
  4. Zusätzliche Gebühren verstehen: lokale Steuern und Unterkunftsgebühren im Extranet, Booking.com Partnerhilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.

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