Übernachtungsteuer in Heidelberg 2026: 3,50 € pro Gast und Nacht
Heidelberg erhebt seit dem 1. Oktober 2025 eine Übernachtungsteuer, die im Rathaus City Tax heißt. Sie beträgt 3,50 € pro Gast und Nacht, unabhängig vom Zimmerpreis, und fällt längstens für fünf Nächte am Stück im selben Betrieb an. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit, Geschäftsreisende hingegen nicht. Steuerschuldner ist der Gast. Sie als Betreiberin oder Betreiber ziehen die Steuer jedoch ein, geben vierteljährlich die Steueranmeldung ab und haften dafür. Airbnb zieht in Heidelberg nichts ein. Der Gemeinderat hat die Satzung am 5. Juni 2025 beschlossen, und bestehende Betriebe mussten sich bis zum 31. Dezember 2025 anzeigen.
Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.
Bettensteuer-Rechner für Heidelberg
- Steuer pro Nacht
- 7,00 €
- Steuerpflichtige Nächte
- 3
Bettensteuer für den Aufenthalt
Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.
Übernachtungsteuer 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage
- Höchstdauer
- 5 Nächte, danach steuerfrei
- Bemessungsgrundlage
- Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Übernachtungen je Beherbergungsgast (§ 4 Übernachtungsteuersatzung). Die Steuer beträgt 3,50 € pro Übernachtung und Gast, in Jugendherbergen sowie auf Camping- und Reisemobilplätzen ebenfalls 3,50 € (§ 5). Der Preis der Unterkunft spielt keine Rolle. Bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb wird die Steuer längstens für fünf Nächte erhoben (§ 2 Abs. 6), ab der sechsten Nacht fällt also nichts mehr an.[1][3]
- Gilt seit
- 1. Oktober 2025
Geschäftsreisende
Geschäftsreisende zahlen. Nach Angaben der Stadt greift die Steuer sowohl bei privaten als auch bei beruflich bedingten Aufenthalten. In ihren FAQ verweist sie auf das Bundesverfassungsgericht, das am 22. März 2022 entschieden hat, dass berufliche Übernachtungen besteuert werden dürfen. Eine Ausnahme für Berufsreisende hat die Satzung vom 5. Juni 2025 nie gekannt.[2][3][7]
Wer keine Bettensteuer zahlt
- Befreit ist die entgeltliche Beherbergung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (§ 2 Abs. 5). Wird ein Gast während des Aufenthalts 16, ist er ab seinem Geburtstag steuerpflichtig.[1][3]
- Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen, werden nicht besteuert (§ 2 Abs. 7). Nicht als Beherbergung gilt das Unterkommen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und vergleichbaren Einrichtungen (§ 2 Abs. 4).[1]
- Jugendherbergen und gemeinnützige Häuser sind in Heidelberg nicht befreit, sie zahlen dieselben 3,50 € (§ 5 Abs. 2). Die Steuerpflicht besteht also unabhängig davon, ob die Einrichtung gemeinnützigen Zwecken dient.[1][3]
Zieht Airbnb die Steuer in Heidelberg ein?
Nein. Heidelberg steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Dazu zählen nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. Die Stadt stellt klar, dass die Steuer unabhängig von der Plattform anfällt, auch für ein Zimmer im privaten Haushalt, das über Airbnb vermietet wird. Die 3,50 € ziehen Sie daher selbst ein und geben die Steueranmeldung ab.[5][3]
Was Vermieter in Heidelberg anmelden und abführen
- Anmeldung
- Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast. Steuerentrichtungspflichtig ist hingegen der Betreiber, der die Steuer für Rechnung des Gastes entrichtet und neben ihm haftet (§ 3). Sobald Sie ein Übernachtungsangebot inserieren, gleich über welches Medium, zeigen Sie den Betrieb vor Beginn beim Kämmereiamt an, entweder über das Online-Formular „Anzeige des Betriebs“ oder mit dem amtlichen Vordruck (§ 7 Abs. 4). Sie erhalten dann ein Buchungszeichen für jeden weiteren Kontakt. Betriebe, die am 1. Oktober 2025 bereits bestanden, mussten sich bis zum 31. Dezember 2025 anzeigen (§ 11 Abs. 2).[1][3][2]
- Steuererklärung
- Für jedes Kalendervierteljahr geben Sie bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Steueranmeldung ab, also am 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar. Darin berechnen Sie die Steuer selbst und geben die Gesamtzahl der steuerpflichtigen und der steuerfreien Übernachtungen an (§ 7 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür das Online-Formular „Steueranmeldung Übernachtungsteuer“ an. Nachträgliche Änderungen melden Sie innerhalb eines Monats (§ 7 Abs. 2).[1][3][2]
- Fälligkeit
- Die Übernachtungsteuer wird per Steuerbescheid festgesetzt. Fällig ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, zu entrichten an die Stadt Heidelberg (§ 8). Ein SEPA-Lastschriftmandat stellt die Stadt als PDF bereit.[1][2]
- Haftung und Prüfung
- Rechnungen, Quittungen und Auszüge des Buchungsverfahrens legen Sie auf Anforderung vor und bewahren sie vier Kalenderjahre auf (§ 7 Abs. 3). Beauftragte der Stadt dürfen zu den Geschäftszeiten die Räume betreten und Unterlagen einsehen (§ 10). Vermittlungsagenturen und andere Personen sind zudem auskunftspflichtig (§ 11 Abs. 1). Wer die Anmeldung nicht, unvollständig oder verspätet abgibt, Nachweise nicht vorlegt oder den Betrieb nicht anzeigt, handelt ordnungswidrig und riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 € (§ 12).[1][3]
Steuersatz und Bemessungsgrundlage: 3,50 € pro Nacht, höchstens fünf
Heidelberg berechnet die Steuer pro Kopf und Nacht, nicht in Prozent. Je Gast ab 16 Jahren fallen 3,50 € an, ob das Zimmer 70 € oder 300 € kostet. Zwei Erwachsene mit drei Übernachtungen zahlen also 21 €. Bleibt ein Gast länger als fünf Nächte am Stück im selben Betrieb, endet die Steuer nach der fünften Nacht. Ein Aufenthalt von zwölf Nächten kostet daher ebenfalls nur 17,50 € pro Person. Die Stadt nennt dazu selbst ein Beispiel: Wer vom 25. September bis 8. Oktober 2025 blieb, zahlte nur für den 1. bis 6. Oktober.[1][3]
Da der Betrag fest ist, spielen Reinigungsgebühr, Frühstück oder Umsatzsteuer für die Höhe keine Rolle. Führen Sie die Steuer trotzdem als eigene Zeile in der Rechnung auf. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen trennt dafür Übernachtung, Nebenleistungen und Steuer.[1]
Wer die Steuer schuldet: der Gast, eingezogen von Ihnen
Anders als in Berlin ist in Heidelberg der Gast Steuerschuldner. Sie als Betreiberin oder Betreiber entrichten die Steuer für seine Rechnung und haften neben ihm als Gesamtschuldner. Die Satzung zählt ausdrücklich Privatzimmer und Ferienwohnungen zu den Beherbergungsbetrieben, und laut Stadt unterliegt auch ein über Airbnb vermietetes Zimmer im privaten Haushalt der Steuer. Wer möblierten Wohnraum kurzfristig anbietet, betreibt damit einen Beherbergungsbetrieb.[1][3]
Die Übernachtungsteuer kommt zur Registrierungspflicht für Fremdenbeherbergung hinzu, die in Heidelberg seit dem 29. Dezember 2021 gilt. Ob Sie Ihre Wohnung überhaupt als Ferienwohnung anbieten dürfen, klären Sie deshalb vor der ersten Buchung. Die Regeln der großen Städte erklärt der Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe.[2]
Anzeige und Steueranmeldung beim Kämmereiamt
- 1
Zeigen Sie den Betrieb vor der ersten Buchung über das Online-Formular des Kämmereiamts an. Sie erhalten dann ein Buchungszeichen, das Sie bei jeder Steueranmeldung angeben.[1][3][2]
- 2
Ziehen Sie vom Gast 3,50 € pro Nacht ein, für höchstens fünf Nächte am Stück, und halten Sie steuerfreie Übernachtungen von Kindern unter 16 getrennt fest.[1]
- 3
Reichen Sie bis zum 15. Tag nach Quartalsende die Steueranmeldung ein, mit der Zahl der steuerpflichtigen und der steuerfreien Übernachtungen sowie der selbst berechneten Steuer. Für das erste Quartal endet die Frist also am 15. April.[1][3]
- 4
Zahlen Sie den Betrag aus dem Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe oder erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat.[1][2]
- 5
Bewahren Sie Rechnungen und Buchungsauszüge vier Kalenderjahre auf und melden Sie Betriebsende, Betreiberwechsel oder Umzug vor dem Ereignis.[1]
Airbnb, Booking.com und Ihr Preis
Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ein, Heidelberg gehört nicht dazu. Die 3,50 € bleiben also Ihre Aufgabe. Sie kalkulieren sie in den Nachtpreis ein oder legen sie als eigene Gebühr pro Person an. Bei Booking.com zählt die Übernachtungsteuer zu den lokalen Steuern, die Sie im Extranet als solche einrichten, getrennt von Reinigungsgebühr und anderen Unterkunftsgebühren.[5][6]
Wie sich Übernachtungsteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer zueinander verhalten, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Eine Kurtaxe erhebt Heidelberg nicht. In Baden-Württemberg fällt sie in Kur- und Erholungsorten an, etwa in Baden-Baden, und die Landesregeln finden Sie unter Kurtaxe in Baden-Württemberg.
Warum nur fünf Nächte und warum auch Geschäftsreisende
Die Fünf-Nächte-Grenze ist eine Heidelberger Eigenheit. Mannheim besteuert 21 Tage, Karlsruhe bis zu zwei Monate und Berlin ohne Grenze. Für Monteure und Kongressgäste, die eine Woche oder länger bleiben, bleibt die Steuer damit bei 17,50 € pro Person. Der Gemeinderat hat die Satzung am 5. Juni 2025 zusammen mit dem Doppelhaushalt 2025/26 beschlossen, nachdem die Verwaltung im Mai zunächst den 1. Juli vorgeschlagen hatte. In Kraft trat sie am 1. Oktober 2025.[1][4]
Dass auch berufliche Übernachtungen besteuert werden, stützt sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022. Danach ist die Übernachtungsteuer eine örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, und der Satzungsgeber kann berufliche Übernachtungen ausnehmen, muss es aber nicht. Heidelberg hat darauf verzichtet. Welche Stadt welches Modell anwendet, zeigt die Übersicht aller Städte. Dass München gar keine Steuer erheben darf, liegt am bayerischen Landesrecht.[7][3]
Rechtsgrundlage und Behörde
Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in Heidelberg (Übernachtungsteuersatzung) vom 5. Juni 2025, Fassung vom 5. Juni 2025.[1] Erhoben von: Stadt Heidelberg. Zuständig: Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern.
Bettensteuer in anderen Städten
Konstanz
Konstanz erhebt seit April 2023 statt der Kurtaxe eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Bruttopreises, auch von Geschäftsreisenden. Anmeldung.
Zur StadtStuttgart
Stuttgart erhebt seit 1. Juli 2026 eine Übernachtungssteuer von 3 € pro Person und Nacht, auch von Geschäftsreisenden und in Ferienwohnungen. Anmeldung, Frist.
Zur StadtMannheim
Mannheim erhebt seit 2026 eine Beherbergungssteuer von 4,5 % des Nettopreises, ab 2027 5 %, höchstens 21 Tage, auch von Geschäftsreisenden. Anmeldung und Frist.
Zur StadtFreiburg im Breisgau
Freiburg erhebt 5 % Übernachtungsteuer auf den Nettopreis der Nacht, seit Juli 2023 auch von Geschäftsreisenden und in Ferienwohnungen. Anmeldung und Frist.
Zur StadtKarlsruhe
Karlsruhe erhebt seit Juli 2025 eine Übernachtungssteuer: 4 € pro Gast und Nacht in 2026 und 2027, ab 2028 4,50 €, auch von Geschäftsreisenden. Fristen.
Zur StadtTübingen
Tübingen erhebt seit 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer von 2 € pro Nacht und Gast, längstens 60 Nächte, auch von Geschäftsreisenden. Anmeldung, Frist.
Zur StadtFAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die City Tax in Heidelberg 2026?
Müssen Geschäftsreisende in Heidelberg Übernachtungsteuer zahlen?
Sind Kinder in Heidelberg von der Übernachtungsteuer befreit?
Gilt die Übernachtungsteuer auch für ein Zimmer über Airbnb?
Wann muss die Übernachtungsteuer in Heidelberg angemeldet werden?
Quellen
- Satzung über die Erhebung einer Übernachtungsteuer in Heidelberg (Übernachtungsteuersatzung) vom 05.06.2025, Bekanntmachung vom 30.07.2025, Stadt Heidelberg, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Übernachtungsteuer: Betrag, Befreiungen, Online-Formulare und Kontakt des Kämmereiamts, Stadt Heidelberg, Kämmereiamt, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Fragen und Antworten (FAQs) zur Übernachtungsteuer: Rechtsgrundlage, Plattformen, fünf Nächte, Kinder, Fristen, Bußgeld, Stadt Heidelberg, Kämmereiamt, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Übernachtungsteuer wird ab 1. Oktober erhoben, Pressemitteilung vom 03.09.2025, Stadt Heidelberg, Pressestelle, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
- Zusätzliche Gebühren verstehen: lokale Steuern und Unterkunftsgebühren im Extranet, Booking.com Partnerhilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
- Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar, Pressemitteilung Nr. 40/2022 zum Beschluss vom 22. März 2022, 1 BvR 2868/15 u. a., Bundesverfassungsgericht, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.
Kostenlose Werkzeuge
Werkzeuge für Ihre Ferienwohnung
Rechnung Ferienwohnung: Vorlage
Rechnung mit den Pflichtangaben nach § 14 UStG, 7 % auf Übernachtung und Endreinigung oder Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, Kurtaxe getrennt. PDF und Word.
Gästemappe Generator
Erstellen Sie eine vollständige digitale Gästemappe als PDF: Unterkunftsinfos, WLAN, Hausregeln, Notfallkontakte und 3–5 lokale Empfehlungen.