Bettensteuer in Deutschland 2026: Übersicht aller Städte
Die Bettensteuer ist eine kommunale Steuer auf jede bezahlte Übernachtung. Je nach Ort heißt sie Übernachtungsteuer, Beherbergungssteuer, Kulturförderabgabe oder City Tax. Berlin erhebt 7,5 % des Nettopreises, in Frankfurt am Main fallen 2 € pro Person und Nacht an, und Hamburg staffelt den Betrag nach dem Übernachtungspreis. Bayern hingegen verbietet sie ganz. Wer die Steuer schuldet, legt jede Stadt selbst fest, in Berlin und Hamburg etwa der Vermieter, in Köln und Düsseldorf der Gast. Die Arbeit bleibt aber in beiden Fällen bei Ihnen, denn Sie ziehen die Steuer ein, geben die Steueranmeldung ab und führen sie ab. Airbnb nimmt Ihnen das nur in vier Städten ab. Die Tabelle unten zeigt für jede Stadt Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Airbnb-Einzug, jeweils laut Satzung oder Landesgesetz.
Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.
Was die Bettensteuer ist und wer sie einführen darf
Die Bettensteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 des Grundgesetzes. Besteuert wird dabei der Aufwand des Gastes für eine entgeltliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb. Am 22. März 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Übernachtungsteuern von Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau für verfassungsgemäß erklärt. Zugleich stellte es klar, dass der Gesetzgeber beruflich veranlasste Übernachtungen ausnehmen kann, aber nicht muss.[1]
Da es sich um eine örtliche Steuer handelt, unterscheiden sich Name und Berechnung von Ort zu Ort. Berlin und Hamburg regeln sie per Landesgesetz, die übrigen Städte per Satzung. Ob Übernachtungsteuer, Beherbergungssteuer, Beherbergungsabgabe, Kulturförderabgabe, Tourismusbeitrag oder City Tax: Gemeint ist immer eine Abgabe pro Übernachtung, die die Stadt beim Vermieter erhebt.[1][2]
Wie die Bettensteuer berechnet wird: drei Modelle
- Prozent vom Preis: Berlin erhebt 7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung, also ohne Frühstück und ohne Umsatzsteuer. Aus einem Bruttopreis von 100 € pro Nacht ergeben sich 93,46 € netto und damit 7,01 € Steuer.[4]
- Pauschale pro Person und Nacht: In Frankfurt am Main fallen unabhängig vom Übernachtungspreis 2 € an.[2]
- Staffel nach Preis: Hamburg erhebt einen festen Betrag pro Übernachtung, der mit dem Nettopreis der Nacht steigt. Die einzelnen Stufen finden Sie auf der Seite zu Hamburg.
Mit dem Rechner auf jeder Stadtseite ermitteln Sie die Steuer direkt nach den Regeln der jeweiligen Stadt, passend zu Übernachtungspreis, Reisedauer und Gästezahl. Ob die Reinigungsgebühr zur Bemessungsgrundlage gehört, legt die Satzung oder das Landesgesetz fest. Dresden bezieht sie beispielsweise ein, Dortmund hingegen nicht.[2]
Wer die Bettensteuer schuldet und wo Airbnb sie einzieht
Wirtschaftlich trägt der Gast die Steuer. Wer sie rechtlich schuldet, regelt dagegen jede Stadt selbst. In Berlin, Hamburg, Hannover oder Stuttgart ist es der Beherbergungsbetrieb, in Berlin ausdrücklich auch bei privaten Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Zimmern in Privatwohnungen. In Köln, Düsseldorf, Bonn oder Leipzig schuldet sie hingegen der Gast. Für Sie als Vermieter ändert das wenig: Sie kalkulieren die Steuer in Ihren Preis ein oder weisen sie als eigene Position aus. Anschließend geben Sie die Steueranmeldung innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei der Stadt oder dem Finanzamt ab und führen den Betrag ab.[4]
In Deutschland zieht Airbnb Belegungssteuern nur in vier Städten für die Gastgeber ein und führt sie ab: die Beherbergungssteuer in Dresden (6 % des Unterkunftspreises einschließlich Reinigungsgebühren), die Beherbergungsabgabe in Dortmund (7,5 % ohne Reinigungsgebühr), den Tourismusbeitrag in Frankfurt am Main (2 € pro Person und Nacht) und die Kurtaxe in Wiesbaden (5 € pro Person und Nacht bis 30 Nächte). In allen anderen Städten bleibt die Steueranmeldung Ihre Aufgabe. Allerdings bleiben Sie auch in diesen vier Städten für alle übrigen steuerlichen Pflichten verantwortlich.[2]
Bei Booking.com richten Sie die Übernachtungsteuer im Extranet als lokale Steuer ein, und zwar getrennt von der Reinigungsgebühr und anderen Unterkunftsgebühren. Die Plattform verlangt zudem, dass jede Zusatzgebühr richtig kategorisiert ist.[5]
Geschäftsreisende: Befreiung je nach Stadt
Bis 2022 nahmen die meisten Städte beruflich veranlasste Übernachtungen von der Steuer aus, weil sie das nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für geboten hielten. Seit das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass diese Ausnahme nicht vorgeschrieben ist, haben Städte begonnen, sie zu streichen. Berlin etwa besteuert berufliche Übernachtungen seit dem 1. April 2024. Wo die Befreiung noch gilt, braucht der Gast eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die Sie für eine spätere Prüfung aufbewahren. Welche Regel in Ihrer Stadt gilt, steht auf der jeweiligen Stadtseite.[1][4]
Bettensteuer in Bayern: gesetzlich verboten
Das bayerische Kommunalabgabengesetz (BayKAG) bestimmt in Art. 3 Abs. 3: „Eine Getränkesteuer, eine Jagdsteuer, eine Speiseeissteuer, eine Übernachtungsteuer, eine Verpackungssteuer und eine Vergnügungssteuer dürfen nicht erhoben werden.“ München, Bamberg und Günzburg haben dagegen geklagt, sind aber im November 2025 vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterlegen. Vermieter in München und allen anderen bayerischen Städten müssen deshalb keine Übernachtungsteuer anmelden. Der Kurbeitrag der Kurorte ist dagegen eine eigene Abgabe.[3]
Bettensteuer und Kurtaxe: der Unterschied
Die Kurtaxe zahlt der Gast in anerkannten Kur- und Erholungsorten pro Person und Tag, als Gegenleistung für Strand, Kurpark und Gästekarte. Die Gemeinde legt sie auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes ihres Landes fest. Die Bettensteuer hingegen ist eine Aufwandsteuer der Großstädte auf den Übernachtungspreis, der keine Gegenleistung gegenübersteht. Zwar können beide Abgaben nebeneinander bestehen, meist erhebt eine Stadt aber nur eine davon. Sätze, Befreiungen und Pflichten in den Kurorten erklärt die Seite Was ist die Kurtaxe?.
Was Sie als Vermieter tun
- 1
Lesen Sie die Satzung oder das Landesgesetz Ihrer Stadt und prüfen Sie Steuersatz, Bemessungsgrundlage, Befreiungen und Anmeldefrist. Die Seite Ihrer Stadt unten fasst diese Punkte zusammen und verlinkt den Originaltext.
- 2
Melden Sie Ihren Betrieb an, sofern die Stadt es verlangt, auch wenn Sie nur eine einzelne Ferienwohnung vermieten.
- 3
Kalkulieren Sie die Steuer in den Preis ein oder legen Sie sie als eigene Position an. Bei Airbnb ist das nur in den Städten nötig, in denen Airbnb die Steuer nicht selbst einzieht.
- 4
Weisen Sie Übernachtung, Nebenleistungen und Steuer auf der Rechnung getrennt aus. Dabei hilft der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen.
- 5
Geben Sie die Steueranmeldung innerhalb der Frist Ihrer Stadt ab und bewahren Sie Belege sowie Arbeitgeberbescheinigungen auf.
Wie sich die Bettensteuer zu Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Kurtaxe verhält, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen.
Stadt für Stadt
Bettensteuer in 30 Städten
Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Airbnb-Einzug laut Satzung oder Landesgesetz der jeweiligen Stadt. Jede Zeile führt zur Seite der Stadt mit Rechner, Befreiungen und Anmeldung.
| Stadt | Bundesland | Abgabe | Steuersatz | Zieht Airbnb ein? | Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| Berlin | Berlin | Übernachtungsteuer | 7,5 % des Nettopreises | nein | 20. Dezember 2024 |
| Bonn | Nordrhein-Westfalen | Beherbergungssteuer | 7 % des Bruttopreises | nein | 10. Juli 2025 |
| Bremen | Bremen | Tourismusabgabe (Citytax) | 5,5 % des Nettopreises | nein | 24. Juni 2025 |
| Cuxhaven | Niedersachsen | Übernachtungsteuer | 2,75 % des Bruttopreises | nein | 8. Dezember 2022 |
| Dortmund | Nordrhein-Westfalen | Beherbergungsabgabe | 7,5 % des Bruttopreises | ja | 14. Februar 2023 |
| Dresden | Sachsen | Beherbergungssteuer | 6 % des Bruttopreises | ja | 11. Juli 2023 |
| Düsseldorf | Nordrhein-Westfalen | Beherbergungssteuer | 3,00 € pro Person und Nacht | nein | 24. August 2023 |
| Essen | Nordrhein-Westfalen | Beherbergungssteuer | 5 % des Bruttopreises | nein | 10. Juni 2025 |
| Frankfurt am Main | Hessen | Tourismusbeitrag | 2,00 € pro Person und Nacht | ja | 11. Juli 2024 |
| Freiburg im Breisgau | Baden-Württemberg | Übernachtungsteuer | 5 % des Nettopreises | nein | 31. Januar 2023 |
| Hamburg | Hamburg | Kultur- und Tourismustaxe | ab 0,00 € pro Nacht, nach Preis gestaffelt, ohne Obergrenze | nein | 17. November 2023 |
| Hannover | Niedersachsen | Beherbergungsteuer | 0,00 € bis 12,00 € pro Nacht, nach Preis gestaffelt | nein | 20. November 2025 |
| Heidelberg | Baden-Württemberg | Übernachtungsteuer | 3,50 € pro Person und Nacht | nein | 5. Juni 2025 |
| Karlsruhe | Baden-Württemberg | Übernachtungssteuer (City Tax) | 4,00 € pro Person und Nacht | nein | 25. März 2025 |
| Kassel | Hessen | Übernachtungssteuer | 5 % des Nettopreises | nein | 5. Mai 2025 |
| Kiel | Schleswig-Holstein | Übernachtungssteuer | 5 % des Nettopreises (ab 1. Oktober 2026) | nein | 25. Juni 2026 |
| Köln | Nordrhein-Westfalen | Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) | 5 % des Bruttopreises | nein | 29. Februar 2024 |
| Konstanz | Baden-Württemberg | Tourismus- und Klimaschutzabgabe | 5,6 % des Bruttopreises | nein | 24. November 2022 |
| Leipzig | Sachsen | Beherbergungssteuer | 5 % des Bruttopreises | nein | 9. Februar 2023 |
| Lübeck | Schleswig-Holstein | keine | keine | nein | 22. September 2026 |
| Mannheim | Baden-Württemberg | Beherbergungssteuer | 4,5 % des Nettopreises | nein | 21. Oktober 2025 |
| München | Bayern | keine | keine | nein | 22. September 2026 |
| Potsdam | Brandenburg | Übernachtungsteuer | 7,5 % des Nettopreises | nein | 12. März 2025 |
| Rostock | Mecklenburg-Vorpommern | keine | keine | nein | 22. September 2026 |
| Saarbrücken | Saarland | Beherbergungssteuer | 3,5 % des Bruttopreises | nein | 4. November 2025 |
| Stralsund | Mecklenburg-Vorpommern | Übernachtungssteuer | 5 % des Nettopreises | nein | 16. März 2023 |
| Stuttgart | Baden-Württemberg | Übernachtungssteuer | 3,00 € pro Person und Nacht | nein | 26. Februar 2026 |
| Trier | Rheinland-Pfalz | Beherbergungsteuer | 4 % des Bruttopreises | nein | 17. April 2026 |
| Tübingen | Baden-Württemberg | Übernachtungssteuer | 2,00 € pro Person und Nacht | nein | 13. November 2025 |
| Weimar | Thüringen | Kulturförderabgabe für Übernachtungen | 1,10 € pro Person und Nacht | nein | 9. Januar 2019 |
Woher die Zahlen stammen
Jeder Steuersatz auf diesen Seiten stammt aus der Satzung der Stadt, aus dem Landesgesetz oder von der Seite der zuständigen Behörde. Neben jeder Quelle steht das Datum, an dem wir sie zuletzt geprüft haben.
Ob Airbnb die Steuer einzieht, steht auf der Hilfeseite von Airbnb zu Deutschland. Nennt sie eine Stadt nicht, steht hier „nein“. Sätze aus Vergleichsportalen oder Vermieterforen übernehmen wir nicht.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist eine Bettensteuer?
Wer muss die Bettensteuer zahlen?
Zieht Airbnb die Bettensteuer ein?
Müssen Geschäftsreisende Bettensteuer zahlen?
Gibt es in Bayern eine Bettensteuer?
Ist die Bettensteuer dasselbe wie die Kurtaxe?
Wie wird die Bettensteuer berechnet?
Quellen
- Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar, Pressemitteilung Nr. 40/2022 zum Beschluss vom 22. März 2022, 1 BvR 2868/15 u. a., Bundesverfassungsgericht, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
- Art. 3 KAG Bayern, Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, gültig ab 17.12.2024, Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Übernachtungsteuer: Dienstleistung des Landes Berlin (Steuersatz, Steuerschuldner, Anmeldung ab 2026), Land Berlin, Service-Portal, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Zusätzliche Gebühren verstehen: lokale Steuern und Unterkunftsgebühren im Extranet, Booking.com Partnerhilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
Diese Seiten sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Städte ändern ihre Satzungen meist zum Jahreswechsel, maßgeblich ist daher die Fassung, die Ihre Stadt veröffentlicht.
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