Stand: 22. September 2026

Bettensteuer in Deutschland 2026: Übersicht aller Städte

Die Bettensteuer ist eine kommunale Steuer auf jede bezahlte Übernachtung. Je nach Ort heißt sie Übernachtungsteuer, Beherbergungssteuer, Kulturförderabgabe oder City Tax. Berlin erhebt 7,5 % des Nettopreises, in Frankfurt am Main fallen 2 € pro Person und Nacht an, und Hamburg staffelt den Betrag nach dem Übernachtungspreis. Bayern hingegen verbietet sie ganz. Wer die Steuer schuldet, legt jede Stadt selbst fest, in Berlin und Hamburg etwa der Vermieter, in Köln und Düsseldorf der Gast. Die Arbeit bleibt aber in beiden Fällen bei Ihnen, denn Sie ziehen die Steuer ein, geben die Steueranmeldung ab und führen sie ab. Airbnb nimmt Ihnen das nur in vier Städten ab. Die Tabelle unten zeigt für jede Stadt Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Airbnb-Einzug, jeweils laut Satzung oder Landesgesetz.

Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.

  • Was sie istörtliche Aufwandsteuer auf Übernachtungen (Art. 105 Abs. 2a GG)[1]
  • Geschäftsreisendekönnen besteuert werden, darüber entscheidet die Stadt[1]
  • Einzug durch Airbnbnur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden[2]
  • BayernÜbernachtungsteuer verboten (Art. 3 BayKAG)[3]

Was die Bettensteuer ist und wer sie einführen darf

Die Bettensteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 des Grundgesetzes. Besteuert wird dabei der Aufwand des Gastes für eine entgeltliche Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb. Am 22. März 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Übernachtungsteuern von Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau für verfassungsgemäß erklärt. Zugleich stellte es klar, dass der Gesetzgeber beruflich veranlasste Übernachtungen ausnehmen kann, aber nicht muss.[1]

Da es sich um eine örtliche Steuer handelt, unterscheiden sich Name und Berechnung von Ort zu Ort. Berlin und Hamburg regeln sie per Landesgesetz, die übrigen Städte per Satzung. Ob Übernachtungsteuer, Beherbergungssteuer, Beherbergungsabgabe, Kulturförderabgabe, Tourismusbeitrag oder City Tax: Gemeint ist immer eine Abgabe pro Übernachtung, die die Stadt beim Vermieter erhebt.[1][2]

Wie die Bettensteuer berechnet wird: drei Modelle

  • Prozent vom Preis: Berlin erhebt 7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung, also ohne Frühstück und ohne Umsatzsteuer. Aus einem Bruttopreis von 100 € pro Nacht ergeben sich 93,46 € netto und damit 7,01 € Steuer.[4]
  • Pauschale pro Person und Nacht: In Frankfurt am Main fallen unabhängig vom Übernachtungspreis 2 € an.[2]
  • Staffel nach Preis: Hamburg erhebt einen festen Betrag pro Übernachtung, der mit dem Nettopreis der Nacht steigt. Die einzelnen Stufen finden Sie auf der Seite zu Hamburg.

Mit dem Rechner auf jeder Stadtseite ermitteln Sie die Steuer direkt nach den Regeln der jeweiligen Stadt, passend zu Übernachtungspreis, Reisedauer und Gästezahl. Ob die Reinigungsgebühr zur Bemessungsgrundlage gehört, legt die Satzung oder das Landesgesetz fest. Dresden bezieht sie beispielsweise ein, Dortmund hingegen nicht.[2]

Wer die Bettensteuer schuldet und wo Airbnb sie einzieht

Wirtschaftlich trägt der Gast die Steuer. Wer sie rechtlich schuldet, regelt dagegen jede Stadt selbst. In Berlin, Hamburg, Hannover oder Stuttgart ist es der Beherbergungsbetrieb, in Berlin ausdrücklich auch bei privaten Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Zimmern in Privatwohnungen. In Köln, Düsseldorf, Bonn oder Leipzig schuldet sie hingegen der Gast. Für Sie als Vermieter ändert das wenig: Sie kalkulieren die Steuer in Ihren Preis ein oder weisen sie als eigene Position aus. Anschließend geben Sie die Steueranmeldung innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei der Stadt oder dem Finanzamt ab und führen den Betrag ab.[4]

In Deutschland zieht Airbnb Belegungssteuern nur in vier Städten für die Gastgeber ein und führt sie ab: die Beherbergungssteuer in Dresden (6 % des Unterkunftspreises einschließlich Reinigungsgebühren), die Beherbergungsabgabe in Dortmund (7,5 % ohne Reinigungsgebühr), den Tourismusbeitrag in Frankfurt am Main (2 € pro Person und Nacht) und die Kurtaxe in Wiesbaden (5 € pro Person und Nacht bis 30 Nächte). In allen anderen Städten bleibt die Steueranmeldung Ihre Aufgabe. Allerdings bleiben Sie auch in diesen vier Städten für alle übrigen steuerlichen Pflichten verantwortlich.[2]

Bei Booking.com richten Sie die Übernachtungsteuer im Extranet als lokale Steuer ein, und zwar getrennt von der Reinigungsgebühr und anderen Unterkunftsgebühren. Die Plattform verlangt zudem, dass jede Zusatzgebühr richtig kategorisiert ist.[5]

Geschäftsreisende: Befreiung je nach Stadt

Bis 2022 nahmen die meisten Städte beruflich veranlasste Übernachtungen von der Steuer aus, weil sie das nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für geboten hielten. Seit das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass diese Ausnahme nicht vorgeschrieben ist, haben Städte begonnen, sie zu streichen. Berlin etwa besteuert berufliche Übernachtungen seit dem 1. April 2024. Wo die Befreiung noch gilt, braucht der Gast eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die Sie für eine spätere Prüfung aufbewahren. Welche Regel in Ihrer Stadt gilt, steht auf der jeweiligen Stadtseite.[1][4]

Bettensteuer in Bayern: gesetzlich verboten

Das bayerische Kommunalabgabengesetz (BayKAG) bestimmt in Art. 3 Abs. 3: „Eine Getränkesteuer, eine Jagdsteuer, eine Speiseeissteuer, eine Übernachtungsteuer, eine Verpackungssteuer und eine Vergnügungssteuer dürfen nicht erhoben werden.“ München, Bamberg und Günzburg haben dagegen geklagt, sind aber im November 2025 vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterlegen. Vermieter in München und allen anderen bayerischen Städten müssen deshalb keine Übernachtungsteuer anmelden. Der Kurbeitrag der Kurorte ist dagegen eine eigene Abgabe.[3]

Bettensteuer und Kurtaxe: der Unterschied

Die Kurtaxe zahlt der Gast in anerkannten Kur- und Erholungsorten pro Person und Tag, als Gegenleistung für Strand, Kurpark und Gästekarte. Die Gemeinde legt sie auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes ihres Landes fest. Die Bettensteuer hingegen ist eine Aufwandsteuer der Großstädte auf den Übernachtungspreis, der keine Gegenleistung gegenübersteht. Zwar können beide Abgaben nebeneinander bestehen, meist erhebt eine Stadt aber nur eine davon. Sätze, Befreiungen und Pflichten in den Kurorten erklärt die Seite Was ist die Kurtaxe?.

Was Sie als Vermieter tun

  1. 1

    Lesen Sie die Satzung oder das Landesgesetz Ihrer Stadt und prüfen Sie Steuersatz, Bemessungsgrundlage, Befreiungen und Anmeldefrist. Die Seite Ihrer Stadt unten fasst diese Punkte zusammen und verlinkt den Originaltext.

  2. 2

    Melden Sie Ihren Betrieb an, sofern die Stadt es verlangt, auch wenn Sie nur eine einzelne Ferienwohnung vermieten.

  3. 3

    Kalkulieren Sie die Steuer in den Preis ein oder legen Sie sie als eigene Position an. Bei Airbnb ist das nur in den Städten nötig, in denen Airbnb die Steuer nicht selbst einzieht.

  4. 4

    Weisen Sie Übernachtung, Nebenleistungen und Steuer auf der Rechnung getrennt aus. Dabei hilft der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen.

  5. 5

    Geben Sie die Steueranmeldung innerhalb der Frist Ihrer Stadt ab und bewahren Sie Belege sowie Arbeitgeberbescheinigungen auf.

Wie sich die Bettensteuer zu Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Kurtaxe verhält, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen.

Stadt für Stadt

Bettensteuer in 30 Städten

Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Airbnb-Einzug laut Satzung oder Landesgesetz der jeweiligen Stadt. Jede Zeile führt zur Seite der Stadt mit Rechner, Befreiungen und Anmeldung.

Bettensteuer 2026 nach Stadt: Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Einzug durch Airbnb
StadtBundeslandAbgabeSteuersatzZieht Airbnb ein?Stand
BerlinBerlinÜbernachtungsteuer7,5 % des Nettopreisesnein20. Dezember 2024
BonnNordrhein-WestfalenBeherbergungssteuer7 % des Bruttopreisesnein10. Juli 2025
BremenBremenTourismusabgabe (Citytax)5,5 % des Nettopreisesnein24. Juni 2025
CuxhavenNiedersachsenÜbernachtungsteuer2,75 % des Bruttopreisesnein8. Dezember 2022
DortmundNordrhein-WestfalenBeherbergungsabgabe7,5 % des Bruttopreisesja14. Februar 2023
DresdenSachsenBeherbergungssteuer6 % des Bruttopreisesja11. Juli 2023
DüsseldorfNordrhein-WestfalenBeherbergungssteuer3,00 € pro Person und Nachtnein24. August 2023
EssenNordrhein-WestfalenBeherbergungssteuer5 % des Bruttopreisesnein10. Juni 2025
Frankfurt am MainHessenTourismusbeitrag2,00 € pro Person und Nachtja11. Juli 2024
Freiburg im BreisgauBaden-WürttembergÜbernachtungsteuer5 % des Nettopreisesnein31. Januar 2023
HamburgHamburgKultur- und Tourismustaxeab 0,00 € pro Nacht, nach Preis gestaffelt, ohne Obergrenzenein17. November 2023
HannoverNiedersachsenBeherbergungsteuer0,00 € bis 12,00 € pro Nacht, nach Preis gestaffeltnein20. November 2025
HeidelbergBaden-WürttembergÜbernachtungsteuer3,50 € pro Person und Nachtnein5. Juni 2025
KarlsruheBaden-WürttembergÜbernachtungssteuer (City Tax)4,00 € pro Person und Nachtnein25. März 2025
KasselHessenÜbernachtungssteuer5 % des Nettopreisesnein5. Mai 2025
KielSchleswig-HolsteinÜbernachtungssteuer5 % des Nettopreises (ab 1. Oktober 2026)nein25. Juni 2026
KölnNordrhein-WestfalenKulturförderabgabe (Übernachtungssteuer)5 % des Bruttopreisesnein29. Februar 2024
KonstanzBaden-WürttembergTourismus- und Klimaschutzabgabe5,6 % des Bruttopreisesnein24. November 2022
LeipzigSachsenBeherbergungssteuer5 % des Bruttopreisesnein9. Februar 2023
LübeckSchleswig-Holsteinkeinekeinenein22. September 2026
MannheimBaden-WürttembergBeherbergungssteuer4,5 % des Nettopreisesnein21. Oktober 2025
MünchenBayernkeinekeinenein22. September 2026
PotsdamBrandenburgÜbernachtungsteuer7,5 % des Nettopreisesnein12. März 2025
RostockMecklenburg-Vorpommernkeinekeinenein22. September 2026
SaarbrückenSaarlandBeherbergungssteuer3,5 % des Bruttopreisesnein4. November 2025
StralsundMecklenburg-VorpommernÜbernachtungssteuer5 % des Nettopreisesnein16. März 2023
StuttgartBaden-WürttembergÜbernachtungssteuer3,00 € pro Person und Nachtnein26. Februar 2026
TrierRheinland-PfalzBeherbergungsteuer4 % des Bruttopreisesnein17. April 2026
TübingenBaden-WürttembergÜbernachtungssteuer2,00 € pro Person und Nachtnein13. November 2025
WeimarThüringenKulturförderabgabe für Übernachtungen1,10 € pro Person und Nachtnein9. Januar 2019

Woher die Zahlen stammen

Jeder Steuersatz auf diesen Seiten stammt aus der Satzung der Stadt, aus dem Landesgesetz oder von der Seite der zuständigen Behörde. Neben jeder Quelle steht das Datum, an dem wir sie zuletzt geprüft haben.

Ob Airbnb die Steuer einzieht, steht auf der Hilfeseite von Airbnb zu Deutschland. Nennt sie eine Stadt nicht, steht hier „nein“. Sätze aus Vergleichsportalen oder Vermieterforen übernehmen wir nicht.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist eine Bettensteuer?

Eine örtliche Aufwandsteuer auf bezahlte Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, die eine Stadt per Satzung oder Landesgesetz erhebt. Das Bundesverfassungsgericht hat sie 2022 für verfassungsgemäß erklärt.[1]

Wer muss die Bettensteuer zahlen?

Das regelt jede Stadt selbst. In Berlin, Hamburg oder Stuttgart ist der Beherbergungsbetrieb Steuerschuldner, in Köln, Düsseldorf oder Bonn der Gast. In beiden Fällen zieht der Vermieter die Steuer ein, gibt die Steueranmeldung ab und führt sie ab.[4]

Zieht Airbnb die Bettensteuer ein?

Nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. In allen anderen Städten geben Gastgeber die Steueranmeldung selbst ab.[2]

Müssen Geschäftsreisende Bettensteuer zahlen?

Das entscheidet jede Stadt selbst. Das Bundesverfassungsgericht verlangt keine Befreiung. So besteuert Berlin berufliche Übernachtungen seit April 2024, während andere Städte sie gegen Nachweis befreien.[1][4]

Gibt es in Bayern eine Bettensteuer?

Nein. Art. 3 Abs. 3 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes (BayKAG) verbietet die Übernachtungsteuer, und der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dieses Verbot im November 2025 bestätigt.[3]

Ist die Bettensteuer dasselbe wie die Kurtaxe?

Nein. Die Kurtaxe zahlt der Gast in Kurorten pro Person und Tag für die Kureinrichtungen. Die Bettensteuer ist dagegen eine Steuer der Großstädte auf den Übernachtungspreis, ohne Gegenleistung.

Wie wird die Bettensteuer berechnet?

Das hängt vom Modell der jeweiligen Stadt ab. Berlin erhebt einen Prozentsatz des Nettopreises (7,5 %), Frankfurt eine Pauschale pro Person und Nacht (2 €), und Hamburg staffelt nach dem Preis der Nacht. Der Rechner auf jeder Stadtseite wendet das passende Modell an.[4][2]

Quellen

  1. Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar, Pressemitteilung Nr. 40/2022 zum Beschluss vom 22. März 2022, 1 BvR 2868/15 u. a., Bundesverfassungsgericht, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  2. Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
  3. Art. 3 KAG Bayern, Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, gültig ab 17.12.2024, Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  4. Übernachtungsteuer: Dienstleistung des Landes Berlin (Steuersatz, Steuerschuldner, Anmeldung ab 2026), Land Berlin, Service-Portal, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  5. Zusätzliche Gebühren verstehen: lokale Steuern und Unterkunftsgebühren im Extranet, Booking.com Partnerhilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter

Diese Seiten sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Städte ändern ihre Satzungen meist zum Jahreswechsel, maßgeblich ist daher die Fassung, die Ihre Stadt veröffentlicht.

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