Kurtaxe in Boltenhagen: die Kurabgabe nach der Satzung von 2026
Im Ostseebad Boltenhagen gilt seit dem 1. Mai 2026 eine neue Kurabgabensatzung. Sie setzt 3,00 € pro Person und Tag für die Hauptsaison fest, zu der auch die Tage vom 28. Dezember bis 5. Januar gehören, und 1,80 € für die übrige Zeit. Der Abreisetag wird nicht berechnet. Vermieter melden ihre Gäste elektronisch und erhalten 3 % der eingezogenen Kurabgabe als Aufwandsentschädigung.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für Boltenhagen
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurabgabe 2026: die Sätze
| Saison | Erwachsene und Jugendliche | Personen mit einem GdB ab 50 bis 80 | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr |
|---|---|---|---|
| Hauptsaison01.05. bis 30.09. und 28.12. bis 05.01. | 3,00 € | 1,50 € | frei |
| Nebensaison06.01. bis 30.04. und 01.10. bis 27.12. | 1,80 € | 0,90 € | frei |
So wird gezählt: Berechnet wird jeder Aufenthaltstag. Der Abreisetag zählt nicht.[1]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.[1]
- Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und eine Begleitperson, wenn ständige Begleitung nötig ist.[1]
- Familienangehörige von Einwohnern, die ohne Vergütung in deren Haushalt wohnen.[1]
- Personen, die sich beruflich oder geschäftlich in Boltenhagen aufhalten.[1]
- Tagesgäste mit einer Kurkarte aus einem anderen Ort des Verbands „Mecklenburgische Ostseebäder“.[1]
Wer weniger zahlt
- Personen mit einem Grad der Behinderung ab 50 bis 80 zahlen die Hälfte: 1,50 € in der Hauptsaison, 0,90 € in der Nebensaison. Die Kurverwaltung kann einen Nachweis verlangen.[1]
Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen
Die Jahreskurabgabe beträgt 118,00 € pro Person und Jahr, ermäßigt 59,00 €. Eigentümer und Besitzer einer Ferienwohnung, die nicht ihre Hauptwohnung ist, zahlen sie per Bescheid, ebenso ihre Partner und Haushaltsangehörige ab 16 Jahren.[1]
Was die Kurkarte bringt
Was Vermieter in Boltenhagen melden und abführen
- Gäste melden
- Das elektronische Meldescheinverfahren ist Pflicht, die Registrierung ebenfalls. Boltenhagen nutzt dafür das Meldeschein- und Kurkartensystem AVS. Wer neu vermietet, teilt der Kurverwaltung innerhalb von vier Wochen schriftlich Art der Unterkunft, Zahl der Räume und Betten mit und aktualisiert die Angaben alle zwei Jahre.[1][3]
- Einziehen und abführen
- Sie ziehen die Kurabgabe am Ankunftstag für den ganzen Aufenthalt ein, stellen die Kurkarte aus und führen den Betrag bis zum 5. des Folgemonats ab. Die Kurverwaltung schickt dazu jeden Monat eine Abrechnung. Für den Aufwand behalten Vermieter 3 % der eingezogenen Kurabgabe.[1]
- Haftung und Bußgeld
- Vermieter haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Fehlen Meldungen, darf die Kurverwaltung die Beträge schätzen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.[1]
Was mit der Satzung von 2026 gilt
Die Gemeindevertretung hat die Satzung am 13.04.2026 beschlossen, der Bürgermeister hat sie am 18.05.2026 ausgefertigt. Sie gilt seit dem 01.05.2026 und ersetzt die Fassung vom 01.07.2025.[1]
Auffällig ist die Hauptsaison: Sie umfasst neben den Monaten Mai bis September auch den Jahreswechsel vom 28.12. bis 05.01. Wer Silvester in Boltenhagen verbringt, zahlt also den höheren Satz.[1]
Patienten der Rehakliniken gelten ausdrücklich als ortsfremd und sind damit kurabgabepflichtig.[1]
Wofür Boltenhagen die Kurabgabe verwendet
Aus der Kurabgabe bezahlt die Kurverwaltung Konzerte und Live-Musik, Kinderprogramme und geführte Wanderungen. Hinzu kommen der Unterhalt von Promenade und öffentlichen Anlagen und die Wasserrettung am Strand.[2]
So läuft die Meldung über AVS
- 1
Teilnahmeerklärung bei der Kurverwaltung abgeben und Zugangsdaten für das AVS-Portal erhalten.[3]
- 2
Gäste im Portal anmelden. Das System berechnet die Kurabgabe automatisch und erzeugt die Kurkarte.[3]
- 3
Abgerechnet wird jeweils am 5. eines Monats, per Überweisung oder Lastschrift.[3]
Wie andere Orte im Land die Meldung regeln, steht unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern. Den Tagessatz und die Saisonzeiten nehmen Sie am besten in Ihre digitale Gästemappe auf.
Satzung und Kurverwaltung
Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben vom 18.05.2026 (Kurabgabensatzung), Fassung vom 18. Mai 2026.[1] Erhoben von: Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Gilt auch in: Redewisch, Tarnewitz, Wichmannsdorf. Zuständig vor Ort: Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
Warnemünde
In Warnemünde gilt die Rostocker Kurabgabe: 3,70 € pro Tag für Übernachtungsgäste, ermäßigt 1,45 €, Tagesgäste 2,25 €. Die GästeCard gilt in Bus und Bahn.
Tarife ansehenBinz
Die Kurabgabe in Binz beträgt 2026 ganzjährig 3,40 € pro Person und Tag. Kinder unter 3 Jahren und Hunde sind frei. Was Vermieter bis zum 5. abführen.
Tarife ansehenKühlungsborn
In Kühlungsborn kostet die Kurabgabe 2026 von Mai bis September 3,00 € pro Tag, sonst 1,60 €. Kinder unter 16 zahlen nichts. Was Vermieter bis zum 5. abführen.
Tarife ansehenGraal-Müritz
Graal-Müritz erhebt ganzjährig 2,80 € Kurabgabe pro Tag, ermäßigt 1,40 €. Kinder unter 16 sind frei. Wo Tagesgäste zahlen, was Vermieter bis zum 10. abführen.
Tarife ansehenHeringsdorf
Kurtaxe Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin 2026: 3,70 € pro Tag von April bis Oktober, 2,90 € bis März, 3,00 € ab November. Kinder unter 6 Jahren sind frei.
Tarife ansehenZingst
Seit 01.01.2026 beträgt die Kurabgabe in Zingst 3,00 € pro Tag, für Kinder von 6 bis 14 1,50 €. Tagesgäste zahlen 2,86 €. Befreiungen, Fristen für Vermieter.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Müssen Rentner in Boltenhagen Kurtaxe zahlen?
Ab welchem Alter zahlen Kinder in Boltenhagen?
Zahlen Hunde in Boltenhagen Kurtaxe?
Wird der Abreisetag in Boltenhagen berechnet?
Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?
Quellen
- Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 18.05.2026, Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Kurbeitrag und Satzungen, Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Der Kurbeitrag in Boltenhagen: Hinweise für Vermieter, Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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