Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe in Boltenhagen: die Kurabgabe nach der Satzung von 2026

Im Ostseebad Boltenhagen gilt seit dem 1. Mai 2026 eine neue Kurabgabensatzung. Sie setzt 3,00 € pro Person und Tag für die Hauptsaison fest, zu der auch die Tage vom 28. Dezember bis 5. Januar gehören, und 1,80 € für die übrige Zeit. Der Abreisetag wird nicht berechnet. Vermieter melden ihre Gäste elektronisch und erhalten 3 % der eingezogenen Kurabgabe als Aufwandsentschädigung.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Boltenhagen

Personen
  • Erwachsene und Jugendliche3,00 €2
  • Personen mit einem GdB ab 50 bis 801,50 €0
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt42,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Hauptsaison3,00 € pro Tag[1]
  • Nebensaison1,80 € pro Tag[1]
  • Kinderfrei bis 14 Jahre[1]
  • Jahreskurabgabe118,00 €[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachsene und JugendlichePersonen mit einem GdB ab 50 bis 80Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
Hauptsaison01.05. bis 30.09. und 28.12. bis 05.01.3,00 €1,50 €frei
Nebensaison06.01. bis 30.04. und 01.10. bis 27.12.1,80 €0,90 €frei

So wird gezählt: Berechnet wird jeder Aufenthaltstag. Der Abreisetag zählt nicht.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.[1]
  • Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und eine Begleitperson, wenn ständige Begleitung nötig ist.[1]
  • Familienangehörige von Einwohnern, die ohne Vergütung in deren Haushalt wohnen.[1]
  • Personen, die sich beruflich oder geschäftlich in Boltenhagen aufhalten.[1]
  • Tagesgäste mit einer Kurkarte aus einem anderen Ort des Verbands „Mecklenburgische Ostseebäder“.[1]

Wer weniger zahlt

  • Personen mit einem Grad der Behinderung ab 50 bis 80 zahlen die Hälfte: 1,50 € in der Hauptsaison, 0,90 € in der Nebensaison. Die Kurverwaltung kann einen Nachweis verlangen.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Die Jahreskurabgabe beträgt 118,00 € pro Person und Jahr, ermäßigt 59,00 €. Eigentümer und Besitzer einer Ferienwohnung, die nicht ihre Hauptwohnung ist, zahlen sie per Bescheid, ebenso ihre Partner und Haushaltsangehörige ab 16 Jahren.[1]

Was die Kurkarte bringt

  • Freier oder ermäßigter Eintritt zu den Einrichtungen, Angeboten und Veranstaltungen, die aus der Kurabgabe finanziert werden, einschließlich des Strandes.[1]
  • Die Kurkarte gilt in allen Orten, die dem Verband „Mecklenburgische Ostseebäder“ angehören.[2]

Was Vermieter in Boltenhagen melden und abführen

Gäste melden
Das elektronische Meldescheinverfahren ist Pflicht, die Registrierung ebenfalls. Boltenhagen nutzt dafür das Meldeschein- und Kurkartensystem AVS. Wer neu vermietet, teilt der Kurverwaltung innerhalb von vier Wochen schriftlich Art der Unterkunft, Zahl der Räume und Betten mit und aktualisiert die Angaben alle zwei Jahre.[1][3]
Einziehen und abführen
Sie ziehen die Kurabgabe am Ankunftstag für den ganzen Aufenthalt ein, stellen die Kurkarte aus und führen den Betrag bis zum 5. des Folgemonats ab. Die Kurverwaltung schickt dazu jeden Monat eine Abrechnung. Für den Aufwand behalten Vermieter 3 % der eingezogenen Kurabgabe.[1]
Haftung und Bußgeld
Vermieter haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Fehlen Meldungen, darf die Kurverwaltung die Beträge schätzen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.[1]

Was mit der Satzung von 2026 gilt

Die Gemeindevertretung hat die Satzung am 13.04.2026 beschlossen, der Bürgermeister hat sie am 18.05.2026 ausgefertigt. Sie gilt seit dem 01.05.2026 und ersetzt die Fassung vom 01.07.2025.[1]

Auffällig ist die Hauptsaison: Sie umfasst neben den Monaten Mai bis September auch den Jahreswechsel vom 28.12. bis 05.01. Wer Silvester in Boltenhagen verbringt, zahlt also den höheren Satz.[1]

Patienten der Rehakliniken gelten ausdrücklich als ortsfremd und sind damit kurabgabepflichtig.[1]

Wofür Boltenhagen die Kurabgabe verwendet

Aus der Kurabgabe bezahlt die Kurverwaltung Konzerte und Live-Musik, Kinderprogramme und geführte Wanderungen. Hinzu kommen der Unterhalt von Promenade und öffentlichen Anlagen und die Wasserrettung am Strand.[2]

So läuft die Meldung über AVS

  1. 1

    Teilnahmeerklärung bei der Kurverwaltung abgeben und Zugangsdaten für das AVS-Portal erhalten.[3]

  2. 2

    Gäste im Portal anmelden. Das System berechnet die Kurabgabe automatisch und erzeugt die Kurkarte.[3]

  3. 3

    Abgerechnet wird jeweils am 5. eines Monats, per Überweisung oder Lastschrift.[3]

Wie andere Orte im Land die Meldung regeln, steht unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern. Den Tagessatz und die Saisonzeiten nehmen Sie am besten in Ihre digitale Gästemappe auf.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben vom 18.05.2026 (Kurabgabensatzung), Fassung vom 18. Mai 2026.[1] Erhoben von: Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Gilt auch in: Redewisch, Tarnewitz, Wichmannsdorf. Zuständig vor Ort: Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Boltenhagen Kurtaxe zahlen?

Ja. Eine Ermäßigung gibt es nur für Personen mit einem Grad der Behinderung ab 50, nicht für Rentner.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Boltenhagen?

Befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Ab dem 15. Geburtstag wird der volle Satz fällig.[1]

Zahlen Hunde in Boltenhagen Kurtaxe?

Die Satzung vom 18.05.2026 erhebt die Kurabgabe nur von natürlichen Personen. Einen Betrag für Hunde enthält sie nicht.[1]

Wird der Abreisetag in Boltenhagen berechnet?

Nein. Die Kurabgabe fällt für jeden Aufenthaltstag an, der Abreisetag zählt nicht.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Vermieter. Wer Gäste beherbergt oder Wohnraum zur Erholung überlässt, muss melden, einziehen und bis zum 5. des Folgemonats abführen. Buchungsplattformen nennt die Satzung nicht.[1]

Quellen

  1. Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 18.05.2026, Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Kurbeitrag und Satzungen, Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Der Kurbeitrag in Boltenhagen: Hinweise für Vermieter, Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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