Bayern

Kurtaxe in Garmisch-Partenkirchen: 3,00 € Kurbeitrag pro Tag

3,00 € pro Aufenthaltstag zahlen Gäste ab 16 Jahren in Garmisch-Partenkirchen, im Sommer wie im Winter: Der Markt unterscheidet keine Saisons. Offiziell heißt die Abgabe Kurbeitrag, und sie gilt im Gemeindegebiet bis auf 1.000 Meter Höhe. Die Gästeanmeldung betreibt die GaPa Tourismus GmbH im Auftrag des Marktes; jeder gemeldete Gast erhält dort seine Gästekarte.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Garmisch-Partenkirchen

Personen
  • Personen ab 16 Jahren3,00 €2
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren1,00 €0
  • Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 801,00 €0
  • Kinder unter 6 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt42,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Ab 16 Jahren3,00 € pro Tag[1][3]
  • 6 bis 15 Jahre1,00 € pro Tag[1][3]
  • KurgebietGemeindegebiet bis 1.000 m[1]
  • Zweitwohnung138,00 € pro Jahr[1]

Kurbeitrag 2026: die Sätze

Kurbeitrag pro Person und Tag, 2026[1][2][3]
SaisonPersonen ab 16 JahrenKinder und Jugendliche von 6 bis 15 JahrenSchwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80Kinder unter 6 Jahren
Ganzjährig01.01. bis 31.12.3,00 €1,00 €1,00 €frei

So wird gezählt: Angefangene Tage gelten als volle Tage, An- und Abreisetag werden zusammen als ein Aufenthaltstag berechnet.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.[1]
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab einem Grad der Behinderung von 80, wenn der Ausweis die ständige Begleitung vermerkt.[1]
  • Angehörige minderjähriger Patienten, die in einer Klinik am Ort behandelt werden, sofern ihre Anwesenheit für das Wohl des Kindes nötig ist.[1]
  • Teilnehmer von Tagungen, Kongressen und offiziellen Sportveranstaltungen, wenn sie dem Vermieter ein Befreiungsschreiben von GaPa Tourismus vorlegen. Eine Gästekarte erhalten sie nicht.[2]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 zahlen 1,00 € pro Tag. Als Nachweis kommt eine Kopie des Ausweises an den Meldeschein.[1][2]
  • Fällt der 6. oder 16. Geburtstag in den Aufenthalt, wird der günstigere Satz berechnet.[2]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Inhaber einer Zweitwohnung zahlen einen pauschalen Jahreskurbeitrag von 138,00 € pro Person ab 16 Jahren; für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren und für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 80 sind es 46,00 €. Fällig ist die Pauschale jeweils zum 30. März.[1]

Was die GaPa-Card (Gästekarte) bringt

  • Freie Fahrt mit dem Ortsbus in Garmisch-Partenkirchen. Wer die digitale Gästekarte wählt und sich vorab anmeldet, fährt schon am Anreisetag kostenlos.[4]
  • Zugang zum Kurpark und zu Konzerten und Veranstaltungen des Kurprogramms, dazu Vergünstigungen bei Partnerbetrieben.[4]
  • Jede angemeldete Person bekommt eine eigene Karte; gültig ist sie nur vollständig ausgefüllt.[2]

Was Vermieter in Garmisch-Partenkirchen melden und abführen

Gäste melden
Gastgeber melden jeden Gast innerhalb eines Tages nach der Anreise elektronisch über die Online-Meldeplattform der Gemeinde. Betriebe mit weniger als 9 Betten dürfen auch schriftlich melden. Ausländische Gäste weisen sich zusätzlich aus und unterschreiben den Meldeschein von Hand.[1][2]
Einziehen und abführen
Der eingezogene Kurbeitrag ist spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes an die Gemeinde abzuführen. Die Gemeinde kann zulassen, dass erst zum Monatsende gezahlt wird.[1]
Haftung und Bußgeld
Beherbergungsbetriebe haften der Gemeinde für den vollständigen Eingang des Beitrags. Wer Gäste nicht fristgerecht anmeldet, riskiert ein Bußgeld; das Merkblatt für Gastgeber nennt nach Art. 15 des Kommunalabgabengesetzes bis zu 10.000 €.[1][2]

Sonderfälle bei der Beitragspflicht in Garmisch-Partenkirchen

  • Wer eine Nacht aus beruflichen Gründen bleibt, legt eine Visitenkarte vor, die der Gastgeber an den Meldeschein heftet. Ab zwei Nächten braucht es einen eindeutigen Nachweis, etwa eine Kostenübernahme-Erklärung des Arbeitgebers. Eine Gästekarte gibt es in beiden Fällen nicht.[2]
  • Ein Besuch bei Verwandten befreit nicht vom Kurbeitrag.[2]
  • Bei Aufenthalten von mehr als 46 Tagen lässt sich über das Steueramt des Marktes eine Jahresgästekarte beantragen. Die Gästeanmeldung muss davon erfahren.[2]

Auch wer nicht im Kurgebiet übernachtet, sich dort aber zur Kur oder Erholung aufhält, ist nach der Satzung beitragspflichtig und zahlt dieselben Sätze.[1]

Wofür der Kurbeitrag in Garmisch-Partenkirchen dient

Garmisch-Partenkirchen ist heilklimatischer Kurort. Aus dem Kurbeitrag bezahlt der Markt die Pflege der Sportanlagen und des Kurparks, den Winterdienst auf den Wegen, die Bepflanzung und das Veranstaltungsprogramm. Die Kureinrichtungen selbst betreibt die GaPa Tourismus GmbH auf eigene Rechnung.[4][1]

Der Satz von 3,00 € gilt seit dem 01.04.2023 und enthält die Umsatzsteuer. Vermieter, die ihn samt Kinderstaffel in die digitale Gästemappe schreiben, müssen ihn beim Check-in nicht mehr erklären. Den rechtlichen Rahmen für alle bayerischen Kurorte beschreibt die Seite zur Kurtaxe in Bayern.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung – KBS) des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Fassung vom 17. Februar 2023.[1] Erhoben von: Markt Garmisch-Partenkirchen. Zuständig vor Ort: GaPa Tourismus GmbH.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Garmisch-Partenkirchen Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Kurbeitragssatzung sieht keine Ermäßigung für Rentner vor. Günstiger wird es nur mit einem Schwerbehindertenausweis: 1,00 € ab einem Grad der Behinderung von 80, beitragsfrei bei 100.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder Kurbeitrag?

Ab dem 6. Geburtstag kostet der Kurbeitrag 1,00 € pro Tag, ab dem 16. Geburtstag 3,00 €. Liegt der Geburtstag im Aufenthalt, rechnet die Gästeanmeldung den günstigeren Satz ab.[1][2]

Zählen An- und Abreisetag doppelt?

Nein. Die Satzung rechnet An- und Abreisetag zusammen als einen Aufenthaltstag.[1]

Zahlen Hunde in Garmisch-Partenkirchen Kurtaxe?

Nein. Beitragspflichtig sind nach der Satzung nur Personen; für Tiere nennt sie keinen Beitrag.[1]

Wer führt den Kurbeitrag bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Gastgeber. Wer Beitragspflichtige beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, muss sie melden, den Kurbeitrag einziehen und abführen. Ein Buchungsportal ändert daran nach der Satzung nichts, denn sie kennt keine Ausnahme dafür.[1]

Quellen

  1. Kurbeitragssatzung (KBS) vom 17.02.2023, Lesefassung, in Kraft seit 01.04.2023, Markt Garmisch-Partenkirchen, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Gastgeber Merkblatt 2026, GaPa Tourismus GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Gastgeberportal: Kurbeitrag, GaPa Tourismus GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  4. Digitale Gästekarte in Garmisch-Partenkirchen, GaPa Tourismus GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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