Mecklenburg-Vorpommern

Bettensteuer in Rostock: keine, dafür Kurabgabe im ganzen Stadtgebiet

Wer in Rostock eine Ferienwohnung vermietet, muss keine Bettensteuer anmelden. Die Hanse- und Universitätsstadt hat sich 2023 für einen anderen Weg entschieden. Als anerkannter Tourismusort erhebt sie eine Kurabgabe, und zwar seit der Satzung von 2023 nicht mehr nur in den Seebädern Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide, sondern im gesamten Stadtgebiet, also auch in der Altstadt und der KTV. Heute gilt die Kurabgabesatzung, die die Bürgerschaft am 26. März 2025 beschlossen hat. Sie ersetzt die Satzung vom 21. Juni 2023 und behält das gesamte Stadtgebiet als Erhebungsgebiet bei (§ 3). Anders als eine Bettensteuer ist die Kurabgabe zweckgebunden und finanziert das touristische Angebot. Als Vermieter ziehen Sie deshalb die Kurabgabe von Ihren Übernachtungsgästen ein und führen sie an die Tourismuszentrale ab. Eine Übernachtungssteuer beim Finanzverwaltungsamt gibt es dagegen nicht. Airbnb zieht in Rostock nichts ein.

Quellen zuletzt geprüft am 23. September 2026.

Keine Bettensteuer in Rostock

Für Übernachtungen in Rostock fällt keine Bettensteuer an. Sie müssen also nichts anmelden und nichts abführen. Die Gründe erfahren Sie weiter unten.

  • Bettensteuer in Rostockkeine[1]
  • StattdessenKurabgabe im gesamten Stadtgebiet[2]
  • Wer zieht ein?der Quartiergeber, für die Tourismuszentrale[2]
  • Zieht Airbnb ein?Nein, es gibt keine Steuer[4]

Geschäftsreisende

Da es in Rostock keine Übernachtungssteuer gibt, spielt auch die Unterscheidung zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen keine Rolle. Die Kurabgabe wiederum knüpft an den Aufenthalt ortsfremder Personen im Erhebungsgebiet an, nicht an den Zweck der Reise.[2]

Wer keine Bettensteuer zahlt

  • Da keine Bettensteuer erhoben wird, braucht auch niemand eine Befreiung davon. Die Befreiungen von der Kurabgabe regelt die Kurabgabesatzung, die Sätze und Ermäßigungen stehen auf der Seite zur Kurtaxe in Warnemünde.[2]

Zieht Airbnb die Steuer in Rostock ein?

Nein. Rostock steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Diese nennt nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. Eine Bettensteuer gibt es in Rostock ohnehin nicht, die Kurabgabe ziehen Sie als Quartiergeber jedoch selbst ein.[4][2]

Warum Rostock keine Bettensteuer hat

Das Finanzverwaltungsamt der Stadt verwaltet Grundsteuer, Gewerbesteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Straßenreinigungsgebühren. Eine Übernachtungs- oder Beherbergungssteuer gehört nicht dazu. Mit der Anerkennung als Tourismusort im Jahr 2022 erhielt Rostock die Möglichkeit, die Kurabgabe nicht nur in den Seebädern, sondern im gesamten Stadtgebiet zu erheben. Im Februar 2023 begründete die Stadt diesen Schritt damit, dass die Einnahmen der Kurabgabe im Gegensatz zu einer Bettensteuer zweckgebunden verwendet werden.[1][3]

Die Kurabgabesatzung, von der Bürgerschaft am 26. März 2025 beschlossen, bestimmt das gesamte Stadtgebiet als Erhebungsgebiet. Abgabepflichtig ist jede ortsfremde Person, die sich dort aufhält. Übernachtungsgäste entrichten die Abgabe beim Quartiergeber, während die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde sie berechnet und vereinnahmt.[2]

Was Vermieter in Rostock und Warnemünde stattdessen beachten

  • Kurabgabe einziehen: Als Quartiergeber nehmen Sie die Kurabgabe von Ihren Übernachtungsgästen entgegen und führen sie an die Tourismuszentrale ab. Die geltenden Sätze, die GästeCard und die Befreiungen stehen unter Kurtaxe Warnemünde. Die Satzung gilt für Warnemünde und die übrige Stadt gleichermaßen.[2]
  • Umsatzsteuer und Einkommensteuer: Beide fallen unabhängig von Kurabgabe oder Bettensteuer an. Ob Sie Kleinunternehmer bleiben oder 7 % auf die Übernachtung abführen, prüfen Sie mit dem Kleinunternehmer-Check im Steuerleitfaden für Ferienwohnungen.
  • Gäste informieren: Weisen Sie die Kurabgabe auf der Rechnung als eigene Position aus, damit sie nicht mit dem Übernachtungspreis verwechselt wird. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen legt dafür eine eigene Zeile an, und die digitale Gästemappe erklärt den Gästen, wofür die GästeCard gilt.

Sollte die Bürgerschaft eines Tages eine Übernachtungssteuer beschließen, entstünde sie erst mit einer eigenen Satzung. Bis dahin gilt in Rostock allein die Kurabgabe.[1]

Wo Gäste anderswo Bettensteuer zahlen

In Mecklenburg-Vorpommern gehen die Städte unterschiedliche Wege. Stralsund erhebt seit dem 1. September 2023 eine Übernachtungssteuer von 5 % des Nettopreises, die Ostseebäder setzen hingegen wie Rostock auf die Kurabgabe (Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern). Berlin wiederum erhebt 7,5 % des Nettopreises, auch von Geschäftsreisenden (Übernachtungsteuer Berlin). Welche Stadt wie viel erhebt und wo Airbnb einzieht, zeigt die Übersicht aller Städte.

Zuständige Behörde

Zuständig: Finanzverwaltungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Bettensteuer in anderen Städten

FAQ

Häufige Fragen

Gibt es in Rostock eine Bettensteuer?

Nein. Rostock erhebt keine Übernachtungssteuer, sondern als anerkannter Tourismusort eine Kurabgabe im gesamten Stadtgebiet. Das Finanzverwaltungsamt führt keine Beherbergungssteuer.[1][2]

Gilt die Kurabgabe nur in Warnemünde?

Nein. Seit der Satzung von 2023 ist das gesamte Stadtgebiet Erhebungsgebiet, also auch die Altstadt und die übrigen Stadtteile. Vorher waren es nur die Seebäder Markgrafenheide, Hohe Düne, Warnemünde und Diedrichshagen.[3][2]

Muss ich als Airbnb-Gastgeber in Rostock etwas anmelden?

Eine Bettensteuer nicht. Sie ziehen aber die Kurabgabe von Ihren Übernachtungsgästen ein und führen sie an die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ab. Airbnb zieht in Rostock nichts ein.[2][4]

Warum hat Rostock die Kurabgabe einer Bettensteuer vorgezogen?

Weil die Einnahmen der Kurabgabe zweckgebunden in das touristische Angebot fließen, während eine Bettensteuer in den allgemeinen Haushalt geht. So hat die Stadt die Ausweitung auf das ganze Stadtgebiet 2023 begründet.[3]

Quellen

  1. Finanzverwaltungsamt: Zuständigkeiten (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Straßenreinigungsgebühren), Hanse- und Universitätsstadt Rostock, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  2. Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung), Ortsrecht 8/2, Beschluss der Bürgerschaft vom 26.03.2025, Hanse- und Universitätsstadt Rostock, zuletzt geprüft am 23. September 2026amtliche Quelle
  3. Neue Kurabgabesatzung in Rostock: So sollen Gäste, Einwohner*innen und Stadt profitieren, Meldung vom 24.02.2023, Hanse- und Universitätsstadt Rostock, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  4. Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 23. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.

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