Niedersachsen

Kurtaxe auf Spiekeroog 2026: der Gästebeitrag nach Saison

Zwischen dem 15.03. und dem 31.10. kostet der Gästebeitrag auf Spiekeroog 5,50 € pro Aufenthaltstag für alle ab 15 Jahren, in der übrigen Zeit 2,20 €. Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 2,30 € und 0,90 €. Die meisten Gäste begleichen ihn schon bei der Anreise: Wer ein Hin- und Rückfahrticket für die Fähre kauft, zahlt den Beitrag gleich mit. Eingezogen wird er von der Nordseebad Spiekeroog GmbH, nicht vom Vermieter.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Spiekeroog

Personen
  • Erwachsene ab 15 Jahren5,50 €2
  • Kinder von 6 bis 14 Jahren2,30 €0
  • Ermäßigter Satz2,10 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt77,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Erwachsene, Saison A5,50 € pro Tag[1][2]
  • Erwachsene, Saison B2,20 € pro Tag[1][2]
  • Kinderfrei unter 6 Jahren[1]
  • Fällig24 Stunden nach Ankunft[1]

Gästebeitrag 2026: die Sätze

Gästebeitrag pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonErwachsene ab 15 JahrenKinder von 6 bis 14 JahrenErmäßigter Satz
Saison A15.03. bis 31.10.5,50 €2,30 €2,10 €
Saison B01.11. bis 14.03.2,20 €0,90 €0,70 €

So wird gezählt: Berechnet wird nach Aufenthaltstagen; die Tage der Anreise und der Abreise zählen zusammen als ein Aufenthaltstag.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres; sie erhalten eine Befreiungskarte, mit der sie die Einrichtungen nutzen dürfen.[1]
  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis.[1]
  • Auf Antrag: Verwandte von Insulanern, von den Großeltern bis zu Schwägern und Geschwisterkindern.[1]
  • Auf Antrag: wer nur zur Arbeit oder Ausbildung auf der Insel ist und das nachweist, außerdem Teilnehmer am freiwilligen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst.[1]

Wer weniger zahlt

  • Den ermäßigten Satz von 2,10 € in der Saison A und 0,70 € in der Saison B zahlen Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70, aber unter 100.[1]
  • Derselbe Satz gilt für Jugendgruppen in Jugendherbergen, Schullandheimen und Zeltlagern samt Aufsichtspersonen.[1]
  • Kinder von 6 bis 14 Jahren, die ein Sozialhilfeträger, eine Krankenkasse oder ein Wohlfahrtsverband für mindestens 7 Tage zur Kur schickt, zahlen ihn auf Antrag ebenfalls.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Jeder Beitragspflichtige kann stattdessen eine Jahresgästekarte kaufen. Sie kostet das 30-Fache des jeweiligen Tagessatzes der Saison A und gilt für das ganze Kalenderjahr; eine Ersatzkarte kostet 25,00 €. Einen festen Eurobetrag nennt die Satzung nicht.[1]

Was die Gästekarte Spiekeroog bringt

  • Der Beitrag fließt in Sicherheit und Sauberkeit am Strand, Spielplätze, Wanderwege, Sportprogramme, Kulturveranstaltungen, WLAN-Hotspots und Sanitäranlagen.[2]
  • Zu den mitfinanzierten Einrichtungen zählen das Haus des Gastes „Kogge“, das InselBad mit DünenSpa, das Kinderspielhaus „Trockendock“, der Inselzirkus und die Kurmusik.[1]
  • Befreiungen lassen sich auf der EilandKaart speichern, der kostenlosen Chipkarte für die Fähre.[3]

Was Vermieter in Spiekeroog melden und abführen

Gäste melden
Eine eigene Meldung verlangt die Satzung von Vermietern nicht. Ihre Pflicht: den Gast auffordern, sich innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft bei der Nordseebad Spiekeroog GmbH zu melden. Auf Verlangen legen Sie das Gästeverzeichnis vor, das sechs Jahre aufzubewahren ist.[1]
Einziehen und abführen
Vermieter ziehen den Gästebeitrag nicht ein. Er wird innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft für den ganzen geplanten Aufenthalt fällig und von der Nordseebad Spiekeroog GmbH erhoben. Mit einzelnen Unterkunftsgebern kann die Gemeinde ein abweichendes Abrechnungsverfahren vereinbaren.[1]
Haftung und Bußgeld
Wer seine Gäste nicht zur Meldung auffordert oder das Gästeverzeichnis nicht vollständig und tagaktuell führt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 €.[1]

Gezahlt wird mit dem Fährticket

Beim Kauf eines Hin- und Rückfahrtickets wird der Gästebeitrag automatisch beglichen, ob online, im Urlaubsservice, am Automaten oder am Fahrkartenschalter. Wer mit einem Bahnticket anreist, zahlt in der Tourist-Information „Kogge“ und legt dort seine Fahrkarte vor.[2]

Bricht ein Gast den Aufenthalt ab, erstattet die Nordseebad Spiekeroog GmbH den zu viel gezahlten Beitrag gegen Rückgabe der Gästekarte. Der Vermieter bescheinigt die vorzeitige Abreise auf der Karte.[1]

Was für Vermieter von Ferienwohnungen bleibt

Weil die Insel selbst kassiert, beschränkt sich Ihre Rolle auf den Hinweis und das Gästeverzeichnis. Als Unterkunftsgeber gelten auch Eigentümer, die ihre Wohnung Angehörigen gegen Kostenerstattung überlassen, und Agenturen, die gewerbsmäßig für Eigentümer vermieten.[1]

Der Hinweis auf die 24-Stunden-Frist passt in die Buchungsbestätigung und in die digitale Gästemappe. Die Gemeinde deckt mit dem Gästebeitrag 49,43 % ihres touristischen Aufwands, weitere 36,86 % über Gebühren; Rechtsgrundlage ist, wie in allen Kurorten in Niedersachsen, § 10 des Kommunalabgabengesetzes.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 22.11.2024, Lesefassung mit 1. Änderungssatzung, Fassung vom 20. März 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Spiekeroog. Zuständig vor Ort: Nordseebad Spiekeroog GmbH.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner auf Spiekeroog Kurtaxe zahlen?

Ja, den vollen Satz. Befreit oder ermäßigt wird nach Alter nur bei Kindern; bei Erwachsenen zählt allein der Grad der Behinderung.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Spiekeroog Kurtaxe?

Ab 6 Jahren: 2,30 € pro Tag in der Saison A und 0,90 € in der Saison B. Ab 15 Jahren gilt der Erwachsenensatz.[1][2]

Zahlen Schwerbehinderte auf Spiekeroog Kurtaxe?

Mit einem Grad der Behinderung von 100 nicht, ebenso wenig die Begleitperson bei Merkzeichen „B“. Bei einem Grad von 70 bis unter 100 gilt der ermäßigte Satz von 2,10 € in der Saison A.[1]

Gilt die Kurtaxe auf Spiekeroog auch für Tagesgäste?

Ja. Beitragspflichtig ist auch, wer sich ohne Unterkunft zur Erholung auf der Insel aufhält; bei Aufenthalten bis zu 24 Stunden wird der Beitrag sofort bei der Ankunft fällig. Einen eigenen Tagesgastsatz nennt die Satzung nicht.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Spiekeroog ab?

Niemand im Namen des Gastes: Er zahlt selbst, in aller Regel mit dem Fährticket. Der Vermieter muss ihn nur auf die Meldung bei der Nordseebad Spiekeroog GmbH hinweisen.[1][2]

Quellen

  1. Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog vom 22.11.2024, Lesefassung mit 1. Änderungssatzung vom 20.03.2025, Gemeinde Spiekeroog, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Gästebeitrag, Nordseebad Spiekeroog GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. EilandKaart, Nordseebad Spiekeroog GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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