Hessen

Tourismusbeitrag in Frankfurt am Main 2026: 2 € pro Person und Nacht

Frankfurt am Main erhebt keine Übernachtungsteuer, sondern seit dem 1. Januar 2018 einen Tourismusbeitrag. Er beträgt zwei Euro pro Person und Aufenthaltstag, unabhängig vom Zimmerpreis, wobei An- und Abreisetag zusammen als ein Tag zählen. Beitragsschuldner ist der ortsfremde Gast, auch auf Geschäftsreise. Wer beherbergt, zieht den Beitrag ein, weist ihn in der Rechnung gesondert aus und führt ihn an das Kassen- und Steueramt ab. Zudem ist Frankfurt eine von vier deutschen Städten, in denen Airbnb den Beitrag selbst einzieht und abführt. Für alle anderen Buchungen reichen Sie vierteljährlich eine Beitragserklärung ein.

Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.

Bettensteuer-Rechner für Frankfurt am Main

Personen2
Steuer pro Nacht
4,00 €

Bettensteuer für den Aufenthalt12,00 €

Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.

  • Tourismusbeitrag2 € pro Person und Nacht, seit 2018[2][1]
  • Geschäftsreisendebeitragspflichtig, keine Ausnahme in der Satzung[1]
  • Beitragserklärungvierteljährlich bis zum 15. Tag, Abführung bis zum 20.[1]
  • Zieht Airbnb ein?Ja, für Airbnb-Buchungen[3]

Tourismusbeitrag 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Steuersatz
2,00 € pro Person und Nacht[1][2]
Höchstdauer
keine Begrenzung, jede Nacht ist steuerpflichtig
Bemessungsgrundlage
Der Tourismusbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag und pro Person zwei Euro (§ 4 Tourismusbeitragssatzung), der Preis der Unterkunft spielt dabei keine Rolle. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Eintreffens und endet mit dem Tag der Abreise. Beide Tage gelten zusammen als ein Tag (§ 3 Abs. 1), sodass ein Aufenthalt mit drei Übernachtungen drei Beitragstage ergibt.[1][2]
Gilt seit
1. Januar 2018

Geschäftsreisende

Geschäftsreisende zahlen den Tourismusbeitrag. § 5 der Satzung befreit nur unentgeltliche Hausbesuche, Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern samt Begleitpersonen, Personen in Berufsausbildung und Klassenfahrten. Hinzu kommen auf Antrag mit ärztlichem Attest Gäste, die die Tourismuseinrichtungen nicht nutzen konnten. Eine berufliche Übernachtung steht nicht auf dieser Liste.[1]

Wer keine Bettensteuer zahlt

  • Beitragspflichtig sind nur ortsfremde Personen. Wer in Frankfurt einen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, zahlt nichts (§ 2 Abs. 2).[1][2]
  • Befreit sind Personen, die als Hausbesuch unentgeltlich aufgenommen werden, sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern im Sinne des § 107 Abs. 1 SGB V und ihre entgeltlich übernachtenden Begleitpersonen. Ebenfalls befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausbildung in Frankfurt aufhalten, und Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte auf schulischen Klassenfahrten (§ 5 Abs. 1 bis 4). Wer eine Befreiung in Anspruch nimmt, muss die Voraussetzungen nachweisen. Die Stadt stellt dafür Antragsformulare bereit.[1][2]
  • Wer wegen Krankheit die Tourismuseinrichtungen nicht nutzen konnte, wird für diese Zeit auf schriftlichen Antrag mit ärztlichem Attest befreit (§ 5 Abs. 5).[1]

Zieht Airbnb die Steuer in Frankfurt am Main ein?

Ja. Ja. Frankfurt am Main steht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern für die Gastgeber einzieht und abführt, mit dem Eintrag „Tourismusbeitrag: 2 € pro Person und Nacht für Buchungen in Frankfurt am Main“. Für Buchungen über Airbnb müssen Sie den Beitrag also nicht selbst beim Gast einziehen. Für Buchungen über andere Kanäle bleibt es dagegen bei Ihrer Melde- und Abführungspflicht.[3][1]

Was Vermieter in Frankfurt am Main anmelden und abführen

Anmeldung
Meldepflichtig ist, wer im Stadtgebiet Personen gegen Entgelt beherbergt. Die Satzung nennt ausdrücklich alle Wohnungsinhaberinnen und Wohnungsinhaber, die vorübergehend Zimmer oder Wohnraum gegen Entgelt zur Verfügung stellen (§ 6 Abs. 1). Jeden ortsfremden Gast melden Sie mit der Beitragserklärung der Stadt an. Außerdem führen Sie ein fortlaufendes Verzeichnis der aufgenommenen Gäste, das die Stadt prüfen darf (§ 6 Abs. 3). Zuständig ist das Kassen- und Steueramt in der Stephanstraße 15.[1][2]
Steuererklärung
Die vollständig ausgefüllte Beitragserklärung geht bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres an die Stadt und kann auch elektronisch abgegeben werden. Sie steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 6 Abs. 2 und 4). Den Vordruck „Tourismusbeitragserklärung“ stellt die Stadt als PDF bereit.[1][2]
Fälligkeit
Die im Kalendervierteljahr eingezogenen Beiträge führen Sie bis zum 20. des Monats, der auf das Quartalsende folgt, an das Kassen- und Steueramt ab (§ 7 Abs. 2), für das erste Quartal also bis zum 20. April. Ein SEPA-Basismandat ist möglich. Bei einer Überweisung gehört das Buchungszeichen in den Verwendungszweck.[1][2]
Haftung und Prüfung
Die Meldepflichtigen haften für die rechtzeitige Einziehung und vollständige Ablieferung des Beitrags. Zudem ist der Tourismusbeitrag in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen (§ 7 Abs. 1). Wer die Meldepflicht verletzt oder den Beitrag nicht abführt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße beträgt bis zu 1.000 €, darf den wirtschaftlichen Vorteil aber übersteigen (§ 10). Bleiben Angaben aus, darf die Stadt die Bemessungsgrundlage schätzen (§ 9 Abs. 3).[1]

Höhe des Beitrags: 2 € pro Person und Tag

Frankfurt berechnet den Beitrag nicht in Prozent, sondern pro Kopf. Je Aufenthaltstag und Person fallen zwei Euro an, ob das Zimmer 60 € oder 400 € kostet. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, sodass die Zahl der Beitragstage der Zahl der Übernachtungen entspricht. Zwei Erwachsene mit vier Übernachtungen zahlen also 16 €. Kinder sind nicht befreit, sofern sie nicht auf einer Klassenfahrt sind.[1][2]

Die Satzung verlangt, den Beitrag in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen. Legen Sie ihn deshalb als eigene Zeile an, getrennt von Übernachtung, Reinigung und Umsatzsteuer. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen führt diese Posten getrennt auf.[1]

Wer den Beitrag schuldet: der Gast, eingezogen von Ihnen

Anders als in Berlin oder Kassel ist in Frankfurt der ortsfremde Gast Beitragsschuldner. Sie als Vermieterin oder Vermieter sind meldepflichtig. Das heißt, Sie ziehen den Beitrag ein, führen ihn ab und haften dafür. Die Satzung nimmt ausdrücklich Wohnungsinhaber in die Pflicht, die vorübergehend Zimmer oder Wohnraum gegen Entgelt überlassen, also auch Vermieter einer privaten Ferienwohnung über Airbnb oder Booking.com.[1]

Beitragspflichtig ist nur, wer in Frankfurt weder Haupt- noch Nebenwohnsitz hat. Geschäftsreisende zahlen, und eine Arbeitgeberbescheinigung befreit nicht. Ausgenommen sind nur Personen in Berufsausbildung, die das allerdings mit dem Antrag nachweisen müssen, den die Stadt dafür bereitstellt.[1][2]

Beitragserklärung beim Kassen- und Steueramt

  1. 1

    Führen Sie ein fortlaufendes Verzeichnis Ihrer Gäste mit An- und Abreisetag. Die Stadt darf die Belegung anhand dieses Verzeichnisses prüfen und sich die Übereinstimmung durch Ihre Unterschrift bestätigen lassen.[1]

  2. 2

    Reichen Sie für jedes Kalendervierteljahr bis zum 15. Tag danach die Tourismusbeitragserklärung auf dem Vordruck der Stadt ein, die Sie auch elektronisch abgeben können. Für das erste Quartal endet die Frist also am 15. April.[1][2]

  3. 3

    Überweisen Sie die eingezogenen Beiträge mit Buchungszeichen bis zum 20. des Folgemonats an das Kassen- und Steueramt oder erteilen Sie ein SEPA-Basismandat.[1][2]

  4. 4

    Bewahren Sie Verzeichnis und Rechnungen nach den Regeln der Abgabenordnung auf. Fehlen Angaben, darf die Stadt die Bemessungsgrundlage schätzen.[1]

Airbnb, Booking.com und Ihr Preis

Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ein, in Frankfurt genau die 2 € pro Person und Nacht des Tourismusbeitrags. Bei Airbnb-Buchungen zahlt der Gast den Beitrag an Airbnb, und Airbnb führt ihn an die Stadt ab. Kalkulieren Sie ihn dort also nicht noch einmal in den Preis ein. Wie Sie Airbnb-Buchungen in Ihrer Beitragserklärung angeben, klären Sie mit dem Kassen- und Steueramt, denn die Stadt veröffentlicht dazu nichts.[3][2]

Bei Booking.com und Direktbuchungen bleibt der Einzug hingegen bei Ihnen. Im Extranet von Booking.com richten Sie den Beitrag als lokale Steuer ein, getrennt von Reinigungs- oder Bettwäschegebühr, damit der Endpreis stimmt. Wie sich Tourismusbeitrag, Umsatzsteuer und Einkommensteuer zueinander verhalten, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen.[4]

Warum Frankfurt einen Beitrag erhebt und keine Steuer

Frankfurt ist staatlich anerkannter Tourismusort und erhebt den Beitrag nach § 13 des hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben. Er dient der teilweisen Deckung der Kosten für Tourismuseinrichtungen und Veranstaltungen (§ 1). Ein Beirat für Tourismus mit Vertretern der IHK, des DEHOGA, der Tourismus+Congress GmbH, der Stadt und der Stadtverordnetenversammlung berät über die Verwendung des Aufkommens und überprüft die Höhe des Beitrags (§ 8). Rechtlich ist das dasselbe Instrument wie die Kurtaxe der Kurorte, deren Regeln unter Kurtaxe erklärt sind. Die Übernachtungsteuer, wie sie Berlin mit 7,5 % vom Nettopreis erhebt, ist dagegen eine Aufwandsteuer. Welche Stadt welches Modell anwendet, zeigt die Übersicht aller Städte.[1]

Rechtsgrundlage und Behörde

Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) vom 14. Dezember 2017, Fassung ab 1. Oktober 2024, Fassung vom 11. Juli 2024.[1] Erhoben von: Stadt Frankfurt am Main. Zuständig: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main.

Bettensteuer in anderen Städten

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Bettensteuer in Frankfurt 2026?

Frankfurt erhebt einen Tourismusbeitrag von 2 € pro Person und Aufenthaltstag, wobei An- und Abreisetag zusammen als ein Tag zählen. Der Betrag ist vom Zimmerpreis unabhängig.[1][2]

Zieht Airbnb den Tourismusbeitrag in Frankfurt ein?

Ja. Airbnb nennt Frankfurt am Main mit „2 € pro Person und Nacht“ als eine der vier deutschen Städte, in denen es Belegungssteuern einzieht und abführt. Für Buchungen über andere Kanäle ziehen Sie den Beitrag selbst ein.[3]

Müssen Geschäftsreisende in Frankfurt den Tourismusbeitrag zahlen?

Ja. § 5 der Satzung befreit nur Hausbesuche, Krankenhauspatienten, Personen in Berufsausbildung, Klassenfahrten und Kranke mit Attest. Eine berufliche Übernachtung ist nicht befreit.[1]

Gilt der Tourismusbeitrag auch für eine private Ferienwohnung?

Ja. Die Satzung nimmt ausdrücklich alle Wohnungsinhaber in die Meldepflicht, die vorübergehend Zimmer oder Wohnraum gegen Entgelt zur Verfügung stellen.[1]

Wann muss die Beitragserklärung in Frankfurt abgegeben werden?

Bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres, auf dem Vordruck der Stadt, auch elektronisch. Die eingezogenen Beiträge sind bis zum 20. des Folgemonats an das Kassen- und Steueramt abzuführen.[1]

Muss der Tourismusbeitrag auf der Rechnung stehen?

Ja. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung ist der Tourismusbeitrag in der Beherbergungsrechnung gesondert auszuweisen.[1]

Quellen

  1. Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung), Fassung ab 01.10.2024 mit Änderungssatzung vom 11.07.2024, Stadt Frankfurt am Main, Rechtsamt, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  2. Tourismusbeitrag: Beitragspflicht, Einzug und Abführung, Formulare des Kassen- und Steueramts, Stadt Frankfurt am Main, Kassen- und Steueramt, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  3. Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
  4. Zusätzliche Gebühren verstehen: lokale Steuern und Unterkunftsgebühren im Extranet, Booking.com Partnerhilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.

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