Region

Kurtaxe auf Usedom 2026: jedes Seebad hat seine eigene Satzung

Eine Kurtaxe für ganz Usedom gibt es nicht. Jede Gemeinde der Insel beschließt ihre Kurabgabe selbst, mit eigenen Saisonzeiten, eigenen Befreiungen und eigenen Fristen für Vermieter. Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin bilden zusammen eine Gemeinde und haben deshalb einen gemeinsamen Satz. Die Tabelle stellt die Seebäder nebeneinander, die einzelnen Seiten nennen Satzung, Gästekarte und Pflichten der Vermieter.

Kurtaxe in der Region Usedom: die Orte im Vergleich

Höchster und niedrigster Satz für Erwachsene, 2026
KurortBundeslandAbgabeHöchster SatzNiedrigster SatzSatzung vom
HeringsdorfMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,70 € pro Tag2,90 € pro Tag18. Dezember 2025
ZinnowitzMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,70 € pro Tag3,30 € pro Tag19. November 2025
KoserowMecklenburg-VorpommernKurabgabe3,70 € pro Tag3,30 € pro Tag16. Dezember 2025

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FAQ

Häufige Fragen

Gibt es eine einheitliche Kurtaxe für Usedom?

Nein. Jede Gemeinde erhebt ihre Kurabgabe nach eigener Satzung. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, in welchem Seebad Sie übernachten.

Gilt in Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin dieselbe Kurtaxe?

Ja. Die drei Kaiserbäder gehören zur Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und fallen unter dieselbe Satzung. Die Sätze stehen auf der Seite zur Kurtaxe in Heringsdorf.

Auf welcher Rechtsgrundlage erheben die Seebäder die Kurabgabe?

Auf § 11 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Was das Gesetz regelt, steht auf der Seite zur Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern.

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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