Kurtaxe in Bad Kissingen 2026: was das Staatsbad verlangt
Bad Kissingen ist eines der fünf bayerischen Staatsbäder. Die Abgabe heißt hier deshalb tatsächlich Kurtaxe und nicht Kurbeitrag: Sie beruht auf der Kurtax-Verordnung des Freistaats und wird von der Bayerischen Staatsbad Bad Kissingen GmbH erhoben. Der Normalsatz liegt bei 4,00 € pro Person und Tag, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts. Mit der Gastkarte sind die Busse im ganzen Landkreis und die Konzerte der Staatsbad Philharmonie frei.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für Bad Kissingen
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurtaxe 2026: die Sätze
| Saison | Erwachsene (Normalsatz) | Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 | Tagungsgäste und beruflich Reisende | Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|---|
| Ganzjährig01.01. bis 31.12. | 4,00 € | 3,50 € | 2,00 € | frei |
So wird gezählt: Die Kurtaxe für den Abreisetag ist mit der für den Anreisetag abgegolten. Berechnet werden höchstens 42 Aufenthaltstage im Kalenderjahr.[1]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.[1]
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichem Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind.[1]
- Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können und ein ärztliches Attest vorlegen.[1]
- Auszubildende und Praktikanten bis 25 Jahre für die Dauer ihrer beruflichen Bildungsmaßnahme im Kurbezirk.[1]
- Wer ohne Entgelt aus rein familiärem Anlass bei Verwandten wohnt, nimmt keine Unterkunft im Sinn der Verordnung und ist nicht kurtaxpflichtig.[1]
Wer weniger zahlt
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 zahlen 3,50 €, wenn sie den Ausweis vorlegen. Der Vermieter nimmt eine Kopie oder die Ausweisdaten zu seinen Unterlagen.[1]
- Für Teilnehmer organisierter, beruflich veranlasster Tagungen und Seminare sowie für Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung im Kurbezirk aufhalten, gilt ein Satz von 2,00 €.[1][2]
Was die Gastkarte Bad Kissingen bringt
- Freie Fahrt auf den Buslinien im gesamten Landkreis einschließlich aller Stadtbusse sowie im Bäderlandbus und im Sinntal- und Saaletalbus.[2]
- Freier Eintritt zu den regelmäßigen Konzerten der Staatsbad Philharmonie Kissingen und täglich in die Spielbank Bad Kissingen.[2]
- Eine kostenfreie Zusatzstunde in der KissSalis Therme und ermäßigter Eintritt im Museum Obere Saline und in den Museen Schloss Aschach.[2]
- Heilwasserausschank mit Beratung durch die Brunnenfrauen, Nutzung des Lesesaals und ein Gästeprogramm mit Führungen.[2]
Was Vermieter in Bad Kissingen melden und abführen
- Gäste melden
- Vermieter erheben die Meldedaten ihrer Gäste, händigen jedem eine Gastkarte aus und übermitteln die Daten spätestens am dritten Werktag nach der Ankunft an die Staatsbad GmbH. Ab zehn Betten ist die elektronische Übermittlung Pflicht.[1]
- Einziehen und abführen
- Sie behalten die Kurtaxe ein und führen sie spätestens einen Tag nach der Abreise ab. Lässt die Staatsbad GmbH die Abführung zum Monatsende zu, stellt sie eine Rechnung, die sofort fällig ist. Sie dürfen die Kurtaxe Ihren Gästen gesondert in Rechnung stellen.[1]
- Haftung und Bußgeld
- Gast und Vermieter haften als Gesamtschuldner. Wer auf der Rechnung mehr Kurtaxe ausweist, als geschuldet ist, schuldet dem Staatsbad den Mehrbetrag. Verstöße gegen Melde- und Abführungspflichten können nach Art. 26 des Kostengesetzes mit Geldbuße belegt werden; einen Betrag nennt die Verordnung nicht.[1]
Warum in Bad Kissingen der Freistaat die Kurtaxe festlegt
Bayerische Gemeinden erheben ihren Kurbeitrag per eigener Satzung. In den Staatsbädern Bad Kissingen, Bad Reichenhall, Bad Bocklet, Bad Steben und Bad Brückenau legt dagegen das Finanzministerium die Kurtaxe per Verordnung fest. Die Einnahmen erhält das Staatsbad für Kureinrichtungen, Parks und Grünanlagen.[1][2]
| Staatsbad | Normalsatz pro Tag |
|---|---|
| Bad Kissingen | 4,00 € |
| Bad Reichenhall | 3,60 € |
| Bad Steben | 3,40 € |
| Bad Brückenau | 3,30 € |
| Bad Bocklet | 2,80 € |
Wie der kommunale Kurbeitrag nach Art. 7 KAG funktioniert, steht auf der Seite zur Kurtaxe in Bayern.
Kurbezirk, Dauer und kurze Aufenthalte
Der Kurbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Bad Kissingen mit Ausnahme der Gemeindeteile Albertshausen und Poppenroth. Wer dort übernachtet, zahlt keine Kurtaxe. Im Kurbezirk gilt sie auch für Gäste in Wohnwagen, Fahrzeugen und Zelten.[1]
Die Pflicht beginnt am Tag der Ankunft, unabhängig von der Länge des Aufenthalts. Weist der Gast oder der Vermieter nach, dass die Kureinrichtungen wegen der Kürze des Aufenthalts objektiv nicht genutzt werden konnten, kann die Staatsbad GmbH im Einzelfall ermäßigen oder befreien. Ferienwohnungsvermieter nehmen den Tagessatz am besten in ihre digitale Gästemappe auf.[1]
Satzung und Kurverwaltung
Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (Kurtax-Verordnung – KurtaxV) vom 2. September 2013, zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Juli 2024, Fassung vom 24. Juli 2024.[1] Erhoben von: Freistaat Bayern (Kurbezirk Stadt Bad Kissingen). Zuständig vor Ort: Bayerische Staatsbad Bad Kissingen GmbH.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
Oberstdorf
Der Kurbeitrag in Oberstdorf kostet 2026 im Kurbezirk I 4,70 € pro Tag, im Kurbezirk II 4,15 €. Kinder bis 9 Jahre sind frei. Pflichten für Vermieter.
Tarife ansehenBad Füssing
Der Kurbeitrag in Bad Füssing kostet 2026 im Kurbezirk I 3,40 € pro Tag, von November bis März 2,60 €. Gäste unter 16 Jahren, Schüler und Studenten sind frei.
Tarife ansehenBerchtesgaden
Der Kurbeitrag in Berchtesgaden beträgt 2026 3,10 € pro Person und Tag, für Kinder von 7 bis 16 Jahren 1,55 €. Bus und Bahn sind mit Gästekarte frei.
Tarife ansehenBad Reichenhall
In Bad Reichenhall und Bayerisch Gmain kostet die Kurtaxe 2026 3,60 € pro Person und Tag, unter 18 Jahren nichts. Meldefrist und Abführung für Vermieter.
Tarife ansehenMittenwald
Der Kurbeitrag in Mittenwald kostet 2026 in der Hauptsaison 3,00 € pro Tag, im April und November 2,00 €. Kinder unter 10 sind frei. Fristen für Vermieter.
Tarife ansehenFüssen
Der Kurbeitrag in Füssen beträgt 2026 3,00 € pro Person und Tag, für Kinder von 6 bis 15 Jahren 1,50 €. Geschäftsreisende sind befreit. Fristen für Vermieter.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Müssen Rentner in Bad Kissingen Kurtaxe zahlen?
Ab welchem Alter zahlen Kinder in Bad Kissingen Kurtaxe?
Gilt die Kurtaxe in Bad Kissingen auch für Tagesgäste?
Zahlen Hunde in Bad Kissingen Kurtaxe?
Gibt es in Bad Kissingen eine Jahreskurtaxe für Zweitwohnungen?
Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?
Quellen
- Kurtax-Verordnung (KurtaxV), Text gilt ab 01.01.2025, Bayerische Staatskanzlei, Bayern.Recht, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Kurtaxe und Gastkarte, Bayerische Staatsbad Bad Kissingen GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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