Schleswig-Holstein

Kurtaxe auf Sylt 2026: von Westerland bis Hörnum

Sylt hat keine einheitliche Kurtaxe. Die Gemeinde Sylt mit Westerland, Keitum und Rantum verlangt 2026 in der Hauptsaison 4,10 € pro Person und Tag, Hörnum ebenso, Kampen 4,00 €, List 3,60 € und Wenningstedt-Braderup 3,00 €. Entscheidend ist der Ort der Unterkunft. Die Gästekarte gilt danach an jedem Strandabschnitt der Insel, und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind überall befreit.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Sylt

Personen
  • Übernachtungsgäste ab 18 Jahren4,10 €2
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren0,00 €0
  • Tagesgäste ab 18 Jahren4,10 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt57,40 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Gemeinde Sylt, Hauptsaison4,10 € pro Tag[1]
  • Spanne auf der Insel, Hauptsaison3,00 € bis 4,10 €[2]
  • Kinder und Jugendlichefrei bis 17 Jahre[2]
  • Gästekartegilt inselweit[2]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
GebietSaisonÜbernachtungsgäste ab 18 JahrenKinder und Jugendliche unter 18 JahrenTagesgäste ab 18 Jahren
Gemeinde Sylt (Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum, Rantum)Hauptsaison (Gemeinde Sylt, Hörnum)01.05. bis 31.10.4,10 €frei4,10 €
Gemeinde Sylt (Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum, Rantum)Nebensaison (Gemeinde Sylt, Hörnum)01.11. bis 30.04.2,05 €frei2,05 €
KampenHauptsaison (Kampen)01.04. bis 31.10.4,00 €frei4,00 €
KampenNebensaison (Kampen)01.11. bis 31.03.2,00 €frei2,00 €
Wenningstedt-BraderupHauptsaison (Wenningstedt-Braderup, List)01.05. bis 30.09.3,00 €frei3,50 €
Wenningstedt-BraderupNebensaison (Wenningstedt-Braderup, List)01.10. bis 30.04.1,50 €frei1,75 €
List auf SyltHauptsaison (Wenningstedt-Braderup, List)01.05. bis 30.09.3,60 €frei4,00 €
List auf SyltNebensaison (Wenningstedt-Braderup, List)01.10. bis 30.04.1,80 €frei4,00 €
HörnumHauptsaison (Gemeinde Sylt, Hörnum)01.05. bis 31.10.4,10 €frei4,50 €
HörnumNebensaison (Gemeinde Sylt, Hörnum)01.11. bis 30.04.2,05 €frei2,25 €

So wird gezählt: In der Gemeinde Sylt zählt der Anreisetag als voller Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Mehr als 28 Hauptsaisontage im Kalenderjahr zahlt dort niemand.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in allen fünf Gemeinden. Eine kostenlose Gästekarte bekommen sie trotzdem und müssen sie am Strand dabeihaben.[1][2]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind.[1]
  • In der Gemeinde Sylt: Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister und weitere nahe Verwandte von Einwohnern, wenn sie unentgeltlich im Haushalt wohnen.[1]
  • Geschäftsreisende mit höchstens zwei Übernachtungen, die keine Kureinrichtungen nutzen.[2]
  • Wer seine Kurabgabe bereits in einer anderen Sylter Gemeinde gezahlt hat, ist für diese Zeit in der Gemeinde Sylt als Tagesgast befreit.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 80 erhalten 20 % Ermäßigung. In Hörnum sind es 50 %, dort auch für die Begleitperson.[1][2]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Eigentümer und Dauernutzer einer Wohnung in der Gemeinde Sylt, ihre Partner und minderjährigen Kinder zahlen die Jahreskurabgabe von 114,80 € pro Person (28 Hauptsaisontage), wenn ihnen die Wohnung im laufenden Jahr mindestens drei Monate gehört und sie sich auf der Insel aufhalten. Sie entsteht am 01.01., wird per Bescheid festgesetzt und ist einen Monat später fällig. Die Jahresgästekarte kostet in Hörnum 114,75 €, in Kampen 112,00 €, in List 100,80 € und in Wenningstedt-Braderup 84,00 €.[1][2]

Was die Gästekarte Sylt bringt

  • Gilt auf der gesamten Insel: Jeder Strandabschnitt lässt sich damit passieren, egal in welcher Gemeinde die Karte ausgestellt wurde.[2]
  • Bewachte Badestellen mit Rettungsschwimmern, gepflegte Strände und Strandübergänge, sanitäre Anlagen.[2]
  • Freier oder vergünstigter Besuch der Veranstaltungen und Einrichtungen der ausstellenden Gemeinde.[1][2]

Was Vermieter in Sylt melden und abführen

Gäste melden
In der Gemeinde Sylt melden Sie jeden Gast elektronisch spätestens am Tag nach der Ankunft, mit Papiervordruck muss der Abschnitt für die Gemeinde binnen fünf Werktagen eingehen. Gemeldet werden Name, Geburtsdatum, Hauptwohnsitz, An- und Abreise und die eingezogene Kurabgabe. Reist ein Gast anders ab als gemeldet, teilen Sie das innerhalb einer Woche mit. Meldepflichtig ist auch, wer Freunde oder Verwandte unentgeltlich in der eigenen Wohnung übernachten lässt.[1]
Einziehen und abführen
Sie berechnen die Kurabgabe, ziehen sie ein, händigen die Gästekarte aus und überweisen den Betrag spätestens einen Monat nach Abreise des Gastes an die Gemeinde Sylt, auf Wunsch per Lastschrift.[1]
Haftung und Bußgeld
Unterkunftsgeber haften für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung; das gilt auch für Agenturen, die die Vermietung gewerblich abwickeln. Gästeverzeichnis und Belegungsplan sind vier Jahre aufzubewahren, sonst darf die Gemeinde schätzen. Verstöße können mit bis zu 500 € Geldbuße geahndet werden.[1]

Fünf Gemeinden, fünf Satzungen

Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum und Rantum bilden zusammen die Gemeinde Sylt und haben eine gemeinsame Kurabgabesatzung. Kampen, Wenningstedt-Braderup, List und Hörnum beschließen ihre eigene. Deshalb unterscheiden sich nicht nur die Sätze, sondern auch die Saisonzeiten: In Kampen beginnt die Hauptsaison schon am 1. April, in Wenningstedt-Braderup und List endet sie bereits am 30. September.[1][2]

Kurabgabe für Übernachtungsgäste auf Sylt 2026, pro Person und Tag[2]
GemeindeHauptsaisonNebensaisonJahresgästekarte
Gemeinde Sylt4,10 € (01.05. bis 31.10.)2,05 €114,80 €
Hörnum4,10 € (01.05. bis 31.10.)2,05 €114,75 €
Kampen4,00 € (01.04. bis 31.10.)2,00 €112,00 €
List auf Sylt3,60 € (01.05. bis 30.09.)1,80 €100,80 €
Wenningstedt-Braderup3,00 € (01.05. bis 30.09.)1,50 €84,00 €

Melde- und Abführungsfristen regelt jede Gemeinde in ihrer eigenen Satzung. Die hier genannten Fristen für Vermieter gelten in der Gemeinde Sylt; wer in Kampen, Wenningstedt-Braderup, List oder Hörnum vermietet, liest die Satzung seiner Gemeinde beim Amt Landschaft Sylt nach.[1][2]

Gemeinde Sylt: neue Satzung seit Januar 2026

Die Gemeindevertretung hat die Kurabgabesatzung am 24.07.2025 neu beschlossen, sie gilt seit dem 01.01.2026 und ersetzt die Fassung vom 26.09.2024. Die Kurabgabe finanziert danach 52,89 % der Aufwendungen für Kur- und Erholungseinrichtungen, aus allgemeinen Mitteln trägt die Gemeinde 1,44 %.[1]

Wer Gäste in mehreren Inselorten unterbringt, hält die Sätze am besten je Objekt fest, in der Buchungsbestätigung und in der digitalen Gästemappe. Wie das Land die Kurabgabe regelt, steht auf der Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.

Tagesgäste zahlen mancherorts mehr

In der Gemeinde Sylt und in Kampen zahlen Tagesgäste denselben Satz wie Übernachtungsgäste. Wenningstedt-Braderup verlangt 3,50 € in der Hauptsaison und 1,75 € in der Nebensaison, Hörnum 4,50 € und 2,25 €, List ganzjährig 4,00 €. In der Gemeinde Sylt wird die Tageskurabgabe an den Strandübergängen, online oder bei der Gemeinde bezahlt; die Tageskarte gilt nur am Tag der Zahlung.[1][2]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung der Gemeinde Sylt über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung), Fassung vom 24. Juli 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Sylt, Kampen, Wenningstedt-Braderup, List auf Sylt und Hörnum. Gilt auch in: Westerland, Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum, Morsum, Rantum, Kampen, Wenningstedt, Braderup, List, Hörnum. Zuständig vor Ort: Sylt Marketing GmbH.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner auf Sylt Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung der Gemeinde Sylt kennt keine Ermäßigung für Rentner. Ermäßigt wird nur bei einem Grad der Behinderung ab 80, und zwar um 20 %.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Sylt Kurtaxe?

Ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche sind in allen Sylter Gemeinden befreit, brauchen am Strand aber ihre kostenlose Gästekarte.[1][2]

Zahlen Hunde auf Sylt Kurtaxe?

Nein. Hunde sind von der Kurabgabe ausgenommen.[2]

Gilt meine Gästekarte aus Westerland auch in Kampen oder List?

Ja. Die Gästekarte gilt auf der gesamten Insel, Sie können damit jeden Strandabschnitt betreten. Eine zweite Kurabgabe fällt nicht an.[2][1]

Zählt der Abreisetag bei der Kurtaxe auf Sylt mit?

In der Gemeinde Sylt nicht: Der Anreisetag zählt voll, der Abreisetag wird nicht berechnet.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Sylt ab?

Der Unterkunftsgeber. In der Gemeinde Sylt ist das jeder, der Gäste beherbergt oder Wohnraum überlässt, ebenso eine gewerblich beauftragte Agentur. Er meldet die Gäste, zieht die Kurabgabe ein und führt sie spätestens einen Monat nach der Abreise ab.[1]

Quellen

  1. Kurabgabesatzung der Gemeinde Sylt vom 24.07.2025, in Kraft seit 01.01.2026, Gemeinde Sylt, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Kurabgabe auf Sylt: Sätze 2026 aller Inselgemeinden, Sylt Marketing GmbH, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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