Kurtaxe in Zinnowitz 2026: Kurabgabe nach Vor-, Haupt- und Nachsaison
Wer 2026 in Zinnowitz Urlaub macht, zahlt in der Hauptsaison vom 01.04. bis 31.10. eine Kurabgabe von 3,70 € pro Tag, in der Vor- und Nachsaison 3,30 €. In jedem Tagessatz sind 0,90 € für den Nahverkehr enthalten: Mit der UsedomCard fahren Gäste kostenlos mit den Zügen der UBB über die ganze Insel bis nach Züssow, die Busse gehören nicht dazu. Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Gastgeber melden über das System AVS und verschicken die Karte als DigiCard per E-Mail.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für Zinnowitz
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurabgabe 2026: die Sätze
| Saison | Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren | Kinder unter 6 Jahren |
|---|---|---|
| Vorsaison01.01. bis 31.03. | 3,30 € | frei |
| Hauptsaison01.04. bis 31.10. | 3,70 € | frei |
| Nachsaison01.11. bis 31.12. | 3,30 € | frei |
So wird gezählt: An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet; maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages.[3]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Kinder unter 6 Jahren.[1][2]
- Beruflich Reisende und Dienstreisende sind gesetzlich nicht abgabepflichtig; sie erhalten aber auch keine kostenlosen Bahnfahrten.[2]
Wer weniger zahlt
- Ermäßigte Sätze nennt die Kurverwaltung nicht: Ab 6 Jahren gilt für alle Gäste derselbe Tagessatz.[1][2]
Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen
Die Jahreskurabgabe 2026 beträgt 124,20 € einschließlich der Nahverkehrsleistung. Für die Jahreskurkarte gibt es bei der Kurverwaltung einen eigenen Erfassungsbogen.[2]
Was die UsedomCard bringt
Was Vermieter in Zinnowitz melden und abführen
- Gäste melden
- Gastgeber in Zinnowitz melden elektronisch über das System AVS. Seit dem 01.01.2026 geht die digitale Gästekarte direkt per E-Mail an den Gast, wenn im System die Option „DigiCard to go“ aktiviert ist. Die gemeinsame Kurabgabesatzung der Usedomer Seebäder verlangt die Meldung innerhalb eines Werktages nach der Ankunft.[2][3]
- Einziehen und abführen
- Der Gast zahlt die Kurabgabe nach der Ankunft für den gesamten Aufenthalt beim Quartiergeber. Nach der gemeinsamen Satzung ist sie bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen. Den Nahverkehrsanteil reicht die Kurverwaltung vollständig an UBB und DB Regio weiter.[3][2]
- Haftung und Bußgeld
- Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung; bei Abgabengefährdung sieht die gemeinsame Satzung eine Geldbuße bis zu 5.000 € vor.[3]
Bahn inklusive, Bus nicht
Seit dem 01.04.2025 ist der Bahnverkehr Teil der Zinnowitzer Kurabgabe. Von jedem Tagessatz entfallen 0,90 € darauf, und die Kurverwaltung führt diesen Anteil vollständig an die Verkehrsunternehmen UBB und DB Regio ab. Gäste fahren dafür mit der UsedomCard in den Zügen der UBB über die ganze Insel und aufs Festland bis Züssow. Für die Busse der UBB brauchen sie weiterhin einen Fahrschein.[2][1]
Neue Satzung seit dem 01.01.2026
Die Gemeindevertretung hat die Kurabgabesatzung für 2026 am 19.11.2025 beschlossen. Zinnowitz erhebt die Abgabe nicht allein, sondern gemeinsam mit den anderen Usedomer Seebädern von Karlshagen bis Heringsdorf und der Stadt Wolgast. Die Regeln des Landes finden Sie unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern.[2][3]
Für Gastgeber: AVS, DigiCard und der 10. des Monats
- Meldeschein im AVS-Portal der Kurverwaltung anlegen, spätestens einen Werktag nach der Ankunft.[2][3]
- „DigiCard to go“ aktivieren, damit der Gast seine UsedomCard per E-Mail erhält.[2]
- Kurabgabe für den ganzen Aufenthalt kassieren und bis zum 10. des Folgemonats abführen.[3]
Dass die Bahn inklusive ist, der Bus aber nicht, sollten Gäste vor der ersten Fahrt wissen. Ein Satz dazu in der digitalen Gästemappe genügt.
Satzung und Kurverwaltung
Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für 2026, Angaben des Eigenbetriebs Kurverwaltung, Fassung vom 19. November 2025.[2] Erhoben von: Gemeinde Ostseebad Zinnowitz. Zuständig vor Ort: Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
Heringsdorf
Kurtaxe Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin 2026: 3,70 € pro Tag von April bis Oktober, 2,90 € bis März, 3,00 € ab November. Kinder unter 6 Jahren sind frei.
Tarife ansehenKoserow
In Koserow kostet die Kurabgabe 2026 von April bis Oktober 3,70 € pro Tag, sonst 3,30 €. Darin stecken 0,90 € für die Bahn. Kinder unter 6 Jahren sind frei.
Tarife ansehenWarnemünde
In Warnemünde gilt die Rostocker Kurabgabe: 3,70 € pro Tag für Übernachtungsgäste, ermäßigt 1,45 €, Tagesgäste 2,25 €. Die GästeCard gilt in Bus und Bahn.
Tarife ansehenBinz
Die Kurabgabe in Binz beträgt 2026 ganzjährig 3,40 € pro Person und Tag. Kinder unter 3 Jahren und Hunde sind frei. Was Vermieter bis zum 5. abführen.
Tarife ansehenKühlungsborn
In Kühlungsborn kostet die Kurabgabe 2026 von Mai bis September 3,00 € pro Tag, sonst 1,60 €. Kinder unter 16 zahlen nichts. Was Vermieter bis zum 5. abführen.
Tarife ansehenBoltenhagen
Seit 01.05.2026 kostet die Kurabgabe in Boltenhagen 3,00 € pro Tag in der Hauptsaison, 1,80 € in der Nebensaison. Befreiungen, Kurkarte und Vermieterpflichten.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Müssen Rentner in Zinnowitz Kurtaxe zahlen?
Zahlen Hunde in Zinnowitz Kurtaxe?
Ab welchem Alter zahlen Kinder in Zinnowitz Kurtaxe?
Gilt die Kurtaxe in Zinnowitz auch für Tagesgäste?
Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen in Zinnowitz ab?
Kann ich mit der UsedomCard aus Zinnowitz kostenlos Bahn fahren?
Quellen
- Kurabgabe, UsedomCard und Nahverkehr im Ostseebad Zinnowitz, Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Aktuelle Informationen zur Kurabgabe für Gastgeber, Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast 2026, veröffentlichte Fassung der Gemeinde Ostseebad Koserow, Amt Usedom-Süd, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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