Kurtaxe auf Amrum: was Gäste und Vermieter wissen müssen
Nebel, Norddorf und Wittdün haben jeweils eine eigene Kurabgabesatzung, aber einen gemeinsamen Tarif: 3,50 € pro Person und Tag in der Hauptkurzeit vom 1. März bis 31. Oktober, 1,80 € in der übrigen Zeit. Kinder und Jugendliche in Begleitung eines Erwachsenen sind befreit. Anmeldung und Zahlung laufen über die AmrumTouristik, und mit der Gästekarte kostet auch der Tagesausflug nach Föhr keine zweite Kurabgabe.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
Kurtaxe-Rechner für Amrum
Kurtaxe für den Aufenthalt
Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.
Kurabgabe 2026: die Sätze
| Saison | Erwachsene | Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung | Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung oder auf Gruppenreise |
|---|---|---|---|
| Hauptkurzeit01.03. bis 31.10. | 3,50 € | frei | 0,50 € |
| Übrige Zeit01.01. bis Ende Februar und 01.11. bis 31.12. | 1,80 € | frei | 0,50 € |
So wird gezählt: Bei Übernachtungsgästen zählt der Anreisetag als voller Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Im Kalenderjahr ist die Kurabgabe auf die Jahreskurabgabe begrenzt, auch bei mehreren Aufenthalten.[1]
Wer keine Kurtaxe zahlt
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson. Für Gruppenreisen wie Klassenfahrten gilt das nicht.[1][3]
- Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf ständige Begleitung angewiesen sind, und ihre Begleitperson in derselben Unterkunft.[1][3]
- Wer im Auftrag eines ortsansässigen Auftraggebers beruflich auf Amrum ist und die Kureinrichtungen nicht nutzt.[1]
- Nahe Verwandte von Amrumern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen.[1]
- Tagesgäste von Föhr mit gültiger Föhrer Gästekarte, wenn sie nicht länger als einen Kalendertag bleiben.[1][2]
Wer weniger zahlt
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne volljährige Aufsichtsperson oder mit einer Gruppe reisen, zahlen ganzjährig 0,50 € pro Tag.[1]
Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen
Ortsfremde Eigentümer und Besitzer einer Wohnung, eines Ferienhauses oder eines Dauerliegeplatzes für ihr Boot zahlen 105,00 € Jahreskurabgabe pro Person, berechnet aus 30 Tagessätzen der Hauptkurzeit. Sie wird fällig, wenn das Eigentum im laufenden Jahr mindestens drei Monate besteht und die Person sich auf der Insel aufhält. Der Vorauszahlungsbescheid des Amtes Föhr-Amrum kommt zu Jahresbeginn und ist binnen eines Monats zu zahlen. Wer das ganze Jahr nicht auf Amrum war, kann die Erstattung bis zum 31. Januar des Folgejahres beantragen.[1]
Was die Gästekarte Amrum bringt
Was Vermieter in Amrum melden und abführen
- Gäste melden
- Sie entscheiden sich vor der ersten Vermietung schriftlich für das elektronische Meldescheinverfahren oder für Papiermeldescheine. Im Online-System erfassen Sie An- und Abreisetag, Namen und Heimatanschrift jedes Gastes und drucken die Gästekarte spätestens am Tag nach der Ankunft aus. Papiermeldescheine geben Sie im Original innerhalb einer Kalenderwoche nach der Ankunft ab. Ihren Beleg bewahren Sie mindestens drei Kalenderjahre auf.[1]
- Einziehen und abführen
- Im elektronischen Verfahren erteilen Sie der AmrumTouristik ein SEPA-Lastschriftmandat; die Kurabgabe wird frühestens zwei Wochen nach der Abreise der Gäste abgebucht. Mit Papiermeldescheinen führen Sie den Betrag innerhalb von zwei Kalenderwochen ab dem Ankunftstag ab.[1]
- Haftung und Bußgeld
- Unterkunftsgebende haften gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Für jeden verlorenen oder nicht zurückgegebenen Papiervordruck kann ein Erstattungsbetrag von 100,00 € festgesetzt werden. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach dem Kommunalabgabengesetz; einen Betrag für die Geldbuße nennt die Satzung nicht.[1]
Drei Gemeinden, ein Tarif
Nebel erhebt die Kurabgabe zusammen mit Norddorf und Wittdün auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags; Erhebungsgebiet ist die ganze Insel. In welchem Dorf die Ferienwohnung liegt, ändert am Preis also nichts. Seit dem 1. Januar 2025 gelten dieselben Sätze auch auf Föhr.[1][2]
Laut Satzung deckt die Kurabgabe 65,00 % des Aufwands für Kur- und Erholungseinrichtungen und Veranstaltungen. 14,36 % kommen aus der Tourismusabgabe der Betriebe, 20,64 % tragen die Gemeinden aus eigenen Haushaltsmitteln.[1]
Tagesgäste und der Ausflug zur Nachbarinsel
Tagesgäste zahlen am Tag der Ankunft, bei der AmrumTouristik, an den Tagesgästekartenautomaten oder online mit einer digitalen Tagesgästekarte. Wer seinen Urlaub auf Föhr verbringt und für einen Tag herüberkommt, zeigt seine Föhrer Gästekarte vor und zahlt nichts.[1][2]
Auch befreite Kinder und Menschen mit Behinderung bekommen eine kostenlose Gästekarte und müssen sie bei sich tragen. Ein Satz dazu in der digitalen Gästemappe erspart Rückfragen am Strand. Was andere Inseln verlangen, zeigt die Seite zur Kurtaxe in Schleswig-Holstein.[1]
Satzung und Kurverwaltung
Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) in der Gemeinde Nebel, Fassung vom 22. November 2024.[1] Erhoben von: Gemeinden Nebel, Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum. Gilt auch in: Nebel, Norddorf, Wittdün. Zuständig vor Ort: AmrumTouristik AöR.
Kurtaxe in der Nachbarschaft
Büsum
In Büsum kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 4,00 € pro Tag, Kinder unter 16 Jahren sind frei. Was Tagesgäste zahlen und was Vermieter melden müssen.
Tarife ansehenSylt
Auf Sylt legt jede der fünf Gemeinden ihre Kurabgabe selbst fest: 2026 zwischen 3,00 € und 4,10 € pro Tag in der Hauptsaison. Unter 18 Jahren zahlt niemand.
Tarife ansehenFehmarn
Auf Fehmarn kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 2,30 € pro Nacht, sonst 1,50 €. Unter 18 Jahren zahlt niemand, Vermieter melden Gäste nur noch digital.
Tarife ansehenSt. Peter-Ording
St. Peter-Ording erhebt 4,00 € Kurabgabe pro Tag in Saison A und 3,00 € in Saison B. Kinder in Begleitung sind frei, der Ortsbus ist mit Gästekarte kostenlos.
Tarife ansehenTimmendorfer Strand
In Timmendorfer Strand kostet die Kurabgabe 2026 in der Hauptsaison 3,50 € pro Tag, Kinder bis 17 sind frei. Befreiungen, OstseeCard und Vermieterpflichten.
Tarife ansehenGrömitz
Grömitz erhebt 2026 eine Kurabgabe von 4,00 € pro Tag in der Hauptsaison, in den Erholungsorten der Gemeinde 2,50 €. Wer befreit ist und was Vermieter melden.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Müssen Rentner auf Amrum Kurtaxe zahlen?
Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Amrum Kurtaxe?
Ist die Kurtaxe in Norddorf, Nebel und Wittdün gleich hoch?
Zählt der Abreisetag bei der Kurtaxe auf Amrum mit?
Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Amrum ab?
Bekomme ich die Kurtaxe zurück, wenn ich früher abreise?
Quellen
- Kurabgabesatzung der Gemeinde Nebel vom 22.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025, Gemeinde Nebel, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Kurabgabe im Amt Föhr-Amrum: Sätze, Befreiungen und Satzungen der Gemeinden, Amt Föhr-Amrum, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
- Kurabgabe und Saisonzeiten auf Amrum, AmrumTouristik AöR, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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