Kurtaxe in Schleswig-Holstein: die Kurabgabe an Nord- und Ostsee
Schleswig-Holstein regelt die Kurtaxe in § 10 seines Kommunalabgabengesetzes und nennt sie Kurabgabe. Erheben dürfen sie nur anerkannte Kur- und Erholungsorte, von Sylt und St. Peter-Ording an der Nordsee bis zur Lübecker Bucht und Fehmarn an der Ostsee. Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Abgabe ein und haftet dafür, dass sie vollständig bei der Gemeinde ankommt.
Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.
- Rechtsgrundlage
- § 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG), Fassung vom 04.05.2022, gültig ab 20.05.2022[1]
- So heißt die Abgabe hier
- Kurabgabe, Tourismusabgabe (für Betriebe)
Kurtaxe in Schleswig-Holstein: die Kurorte im Vergleich
| Kurort | Abgabe | Höchster Satz | Niedrigster Satz | Satzung vom |
|---|---|---|---|---|
| Büsum | Kurabgabe | 4,00 € pro Tag | 2,80 € pro Tag | 6. November 2025 |
| Sylt | Kurabgabe | 4,10 € pro Tag | 1,50 € pro Tag | 24. Juli 2025 |
| Fehmarn | Kurabgabe | 2,30 € pro Nacht | 1,50 € pro Nacht | 4. Dezember 2024 |
| St. Peter-Ording | Kurabgabe | 4,00 € pro Tag | 3,00 € pro Tag | 22. Oktober 2024 |
| Timmendorfer Strand | Kurabgabe | 3,50 € pro Tag | 2,00 € pro Tag | 31. März 2023 |
| Grömitz | Kurabgabe | 4,00 € pro Tag | 1,80 € pro Tag | 18. Dezember 2025 |
| Scharbeutz | Kurabgabe | 3,50 € pro Tag | 1,90 € pro Tag | 12. Dezember 2024 |
| Travemünde | Kurabgabe | 3,50 € pro Tag | 2,00 € pro Tag | 4. Mai 2026 |
| Föhr | Kurabgabe | 3,50 € pro Tag | 1,80 € pro Tag | 20. September 2024 |
| Heiligenhafen | Kurabgabe | 3,00 € pro Tag | 1,80 € pro Tag | 1. Oktober 2024 |
| Amrum | Kurabgabe | 3,50 € pro Tag | 1,80 € pro Tag | 22. November 2024 |
| Dahme | Kurabgabe | 3,50 € pro Tag | 2,00 € pro Tag | 11. Dezember 2025 |
| Kellenhusen | Kurabgabe | 3,50 € pro Tag | 2,00 € pro Tag | 2. Juli 2026 |
Welche Gemeinden die Kurabgabe erheben dürfen
Das Land erkennt Gemeinden oder Gemeindeteile als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort an. Eine Kurabgabe gibt es nur im Bereich einer Anerkennung als Kur- oder Erholungsort. Ein reiner Tourismusort darf lediglich die Tourismusabgabe erheben, die Betriebe zahlen, nicht die Gäste.[1]
Die Kurabgabe deckt die Kosten für Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen. Dazu dürfen die Kosten eines kostenlosen Nahverkehrs für Gäste zählen. Mehrere Gemeinden können sie gemeinsam erheben, wie es auf Föhr und Amrum geschieht.[1]
Wer zahlt: ortsfremde Gäste, auch ohne Übernachtung
Abgabepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft innehat, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Das Gesetz nennt diese Personen ortsfremd. Die Abgabe ist die Gegenleistung dafür, dass sie die Einrichtungen nutzen können. Mit „eine Unterkunft innehaben“ sind auch Eigentümer von Zweitwohnungen gemeint; ihre Jahreskurabgabe steht in der Satzung, nicht im Gesetz.[1]
Tagesgäste kann die Gemeinde stattdessen oder zusätzlich heranziehen. Grömitz verkauft ihnen dafür eine Tageskarte. Befreiungen und Ermäßigungen legt jede Satzung selbst fest, ebenso, ob sie Kurabgaben anderer Orte anerkennt.[1]
Was das Gesetz von Vermietern verlangt
Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, kann verpflichtet werden, die Gäste zu melden, die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen. Er haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Dasselbe gilt für Betreiber von Campingplätzen und Bootsliegeplätzen und für Reiseunternehmer.[1]
Lassen Sie Ihre Ferienwohnung von einer Agentur vermieten, kann die Satzung die Pflichten und die Haftung auch ihr auferlegen, sofern sie gewerbsmäßig tätig ist. Fristen, Meldeportal und Bußgelder unterscheiden sich von Ort zu Ort: Sylt, Büsum und Fehmarn haben jeweils eigene Regeln. Die Grundlagen stehen auf der Seite Was ist die Kurtaxe?.[1]
Kurtaxe in anderen Bundesländern
Niedersachsen
In Niedersachsen heißt die Kurtaxe Gästebeitrag. Wer sie nach § 10 NKAG erheben darf, was Vermieter melden und abführen und was die Nordseeinseln verlangen.
Tarife ansehenMecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat § 11 KAG zum 1. September 2026 geändert: Kurabgabe auch in Tourismusorten, digitale Kurkarte, Haftung der Vermieter.
Tarife ansehenBayern
In Bayern heißt die Kurtaxe Kurbeitrag, in den Staatsbädern Kurtaxe. Wer sie nach Art. 7 KAG erhebt, wann Vermieter haften und warum es keine Bettensteuer gibt.
Tarife ansehenBaden-Württemberg
Baden-Württemberg nennt die Abgabe auch im Gesetz Kurtaxe. Wer sie nach § 43 KAG erheben darf, wer zahlt, wofür Beherberger haften und was am Bodensee gilt.
Tarife ansehenFAQ
Häufige Fragen
Wie heißt die Kurtaxe in Schleswig-Holstein?
Haften Vermieter in Schleswig-Holstein für die Kurabgabe?
Müssen Tagesgäste in Schleswig-Holstein Kurabgabe zahlen?
Quellen
- § 10 KAG Schleswig-Holstein, Kur- und Tourismusabgaben, Landesrecht Schleswig-Holstein, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.
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