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Kurtaxe in Schleswig-Holstein: die Kurabgabe an Nord- und Ostsee

Schleswig-Holstein regelt die Kurtaxe in § 10 seines Kommunalabgabengesetzes und nennt sie Kurabgabe. Erheben dürfen sie nur anerkannte Kur- und Erholungsorte, von Sylt und St. Peter-Ording an der Nordsee bis zur Lübecker Bucht und Fehmarn an der Ostsee. Wer Gäste beherbergt, meldet sie, zieht die Abgabe ein und haftet dafür, dass sie vollständig bei der Gemeinde ankommt.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

  • Bezeichnung im GesetzKurabgabe[1]
  • Wer erheben darfanerkannte Kur- und Erholungsorte[1]
  • Vermietermelden, einziehen, haften[1]
Rechtsgrundlage
§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG), Fassung vom 04.05.2022, gültig ab 20.05.2022[1]
So heißt die Abgabe hier
Kurabgabe, Tourismusabgabe (für Betriebe)

Kurtaxe in Schleswig-Holstein: die Kurorte im Vergleich

Höchster und niedrigster Satz für Erwachsene, 2026
KurortAbgabeHöchster SatzNiedrigster SatzSatzung vom
BüsumKurabgabe4,00 € pro Tag2,80 € pro Tag6. November 2025
SyltKurabgabe4,10 € pro Tag1,50 € pro Tag24. Juli 2025
FehmarnKurabgabe2,30 € pro Nacht1,50 € pro Nacht4. Dezember 2024
St. Peter-OrdingKurabgabe4,00 € pro Tag3,00 € pro Tag22. Oktober 2024
Timmendorfer StrandKurabgabe3,50 € pro Tag2,00 € pro Tag31. März 2023
GrömitzKurabgabe4,00 € pro Tag1,80 € pro Tag18. Dezember 2025
ScharbeutzKurabgabe3,50 € pro Tag1,90 € pro Tag12. Dezember 2024
TravemündeKurabgabe3,50 € pro Tag2,00 € pro Tag4. Mai 2026
FöhrKurabgabe3,50 € pro Tag1,80 € pro Tag20. September 2024
HeiligenhafenKurabgabe3,00 € pro Tag1,80 € pro Tag1. Oktober 2024
AmrumKurabgabe3,50 € pro Tag1,80 € pro Tag22. November 2024
DahmeKurabgabe3,50 € pro Tag2,00 € pro Tag11. Dezember 2025
KellenhusenKurabgabe3,50 € pro Tag2,00 € pro Tag2. Juli 2026

Welche Gemeinden die Kurabgabe erheben dürfen

Das Land erkennt Gemeinden oder Gemeindeteile als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort an. Eine Kurabgabe gibt es nur im Bereich einer Anerkennung als Kur- oder Erholungsort. Ein reiner Tourismusort darf lediglich die Tourismusabgabe erheben, die Betriebe zahlen, nicht die Gäste.[1]

Die Kurabgabe deckt die Kosten für Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen. Dazu dürfen die Kosten eines kostenlosen Nahverkehrs für Gäste zählen. Mehrere Gemeinden können sie gemeinsam erheben, wie es auf Föhr und Amrum geschieht.[1]

Wer zahlt: ortsfremde Gäste, auch ohne Übernachtung

Abgabepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft innehat, ohne dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Das Gesetz nennt diese Personen ortsfremd. Die Abgabe ist die Gegenleistung dafür, dass sie die Einrichtungen nutzen können. Mit „eine Unterkunft innehaben“ sind auch Eigentümer von Zweitwohnungen gemeint; ihre Jahreskurabgabe steht in der Satzung, nicht im Gesetz.[1]

Tagesgäste kann die Gemeinde stattdessen oder zusätzlich heranziehen. Grömitz verkauft ihnen dafür eine Tageskarte. Befreiungen und Ermäßigungen legt jede Satzung selbst fest, ebenso, ob sie Kurabgaben anderer Orte anerkennt.[1]

Was das Gesetz von Vermietern verlangt

Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum zu Erholungszwecken überlässt, kann verpflichtet werden, die Gäste zu melden, die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen. Er haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Dasselbe gilt für Betreiber von Campingplätzen und Bootsliegeplätzen und für Reiseunternehmer.[1]

Lassen Sie Ihre Ferienwohnung von einer Agentur vermieten, kann die Satzung die Pflichten und die Haftung auch ihr auferlegen, sofern sie gewerbsmäßig tätig ist. Fristen, Meldeportal und Bußgelder unterscheiden sich von Ort zu Ort: Sylt, Büsum und Fehmarn haben jeweils eigene Regeln. Die Grundlagen stehen auf der Seite Was ist die Kurtaxe?.[1]

Kurtaxe in anderen Bundesländern

FAQ

Häufige Fragen

Wie heißt die Kurtaxe in Schleswig-Holstein?

Kurabgabe. Die Tourismusabgabe im selben Paragrafen ist etwas anderes: Sie trifft Betriebe, denen der Tourismus wirtschaftliche Vorteile bringt.[1]

Haften Vermieter in Schleswig-Holstein für die Kurabgabe?

Ja. Nach § 10 Abs. 5 KAG haftet, wer zur Einziehung verpflichtet ist, für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.[1]

Müssen Tagesgäste in Schleswig-Holstein Kurabgabe zahlen?

Wenn die Satzung es vorsieht. § 10 Abs. 3 KAG erlaubt, die Kurabgabe auch von ortsfremden Personen ohne Unterkunft zu erheben.[1]

Quellen

  1. § 10 KAG Schleswig-Holstein, Kur- und Tourismusabgaben, Landesrecht Schleswig-Holstein, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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