Baden-Württemberg

Übernachtungssteuer in Konstanz 2026: 5,6 % Tourismus- und Klimaschutzabgabe statt Kurtaxe

Konstanz erhebt seit dem 1. April 2023 keine Kurtaxe mehr, sondern eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Bruttopreises der Übernachtung, also inklusive Mehrwertsteuer. Die Kurtaxesatzung ist mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft getreten, und die neue Abgabe hat ihren Platz eingenommen. Steuerschuldner ist zwar der Gast, doch Sie als Betreiber der Unterkunft entrichten die Abgabe für ihn, haften dafür und geben vierteljährlich die Erklärung bei der Kämmerei ab. Eine Ausnahme für Geschäftsreisende gibt es ebenso wenig wie eine Höchstdauer. Airbnb zieht in Konstanz nichts ein.

Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.

Bettensteuer-Rechner für Konstanz

Steuer pro Nacht
5,60 €

Bettensteuer für den Aufenthalt16,80 €

Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.

  • Abgabesatz seit 1. April 20235,6 % des Bruttopreises der Übernachtung[1]
  • Kurtaxeseit 31. März 2023 abgeschafft[1]
  • Erklärungvierteljährlich, bis zum 10. Tag nach Quartalsende[1]
  • Zieht Airbnb ein?Nein, Sie ziehen selbst ein[5]

Tourismus- und Klimaschutzabgabe 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage

Steuersatz
5,6 % des Bruttopreises[1][3]
Höchstdauer
keine Begrenzung, jede Nacht ist steuerpflichtig
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist der Betrag, den der Gast für die Beherbergung aufwendet, inklusive Mehrwertsteuer (§ 3 Abs. 1 der Satzung). Nebenleistungen wie Verpflegung, Parkplatz oder Vergleichbares gehören nicht dazu. Übernachten mehrere Personen im selben Zimmer, wird der Gesamtpreis durch die Personenzahl geteilt. Lässt sich eine Pauschalrechnung nicht aufteilen, zieht der Betrieb 10 € für Frühstück und je 25 € für Mittag- und Abendessen pro Gast und Mahlzeit ab.[1]
Gilt seit
1. April 2023

Geschäftsreisende

Eine Befreiung für berufliche Übernachtungen sieht die Satzung nicht vor. Jede entgeltliche Übernachtung eines Erwachsenen in einer Beherbergungseinrichtung ist abgabepflichtig, gleich aus welchem Anlass. Eine Arbeitgeberbescheinigung ändert daran nichts, und den Reisegrund müssen Sie auch nicht abfragen.[1]

Wer keine Bettensteuer zahlt

  • Ausgenommen sind die Beherbergung Minderjähriger (§ 1 Abs. 4 der Satzung) und Übernachtungen bei schulischen Veranstaltungen, etwa im Landschulheim (§ 1 Abs. 5).[1]
  • Schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 sind befreit. Steht das Merkzeichen „B“ im Ausweis, gilt die Befreiung auch für eine Begleitperson (§ 1 Abs. 6).[1]
  • Nicht als Beherbergung gilt das Unterkommen in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und Flüchtlingsunterkünften (§ 1 Abs. 3). Eine Höchstdauer, nach der die Abgabe endet, sieht die Satzung hingegen nicht vor.[1]

Zieht Airbnb die Steuer in Konstanz ein?

Nein. Konstanz steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Diese nennt nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Konstanz ziehen Sie die 5,6 % deshalb selbst ein und erklären sie bei der Kämmerei.[5]

Was Vermieter in Konstanz anmelden und abführen

Anmeldung
Wer einen Beherbergungsbetrieb eröffnet oder übernimmt, zeigt das der Kämmerei, Abteilung Steuern, gesondert an (§ 7 Abs. 1 der Satzung). Als Beherbergungsbetrieb gilt jede Einrichtung, die gegen Entgelt eine Übernachtungsmöglichkeit bereitstellt, Privatzimmer und Ferienwohnung nennt die Satzung ausdrücklich. Auf ihrer Seite zur Zweckentfremdung weist die Stadt zudem eigens darauf hin, dass die Anmeldung zur Tourismus- und Klimaschutzabgabe bei der Kämmerei erfolgt. Zuständig ist dort die Sachbearbeitung für die Abgabe und die Meldescheine im Verwaltungsgebäude Torkel.[1][4][2]
Steuererklärung
Bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres reichen Sie bei der Kämmerei, Abteilung Steuern, eine Erklärung auf dem amtlichen Vordruck oder im Onlineverfahren ein. Sie enthält die Gesamtzahl der Übernachtungen, die Zahl der abgabepflichtigen Übernachtungen, die Zahl der Übernachtungen ohne Abgabe und die jeweilige Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs. 1). Für das dritte Quartal endet die Frist also am 10. Oktober. Hinzu kommt die Meldepflicht des Melderechts, denn ortsfremde Gäste melden Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und Abreise über das elektronische Programm AVS an und ab (§ 7 Abs. 2).[1]
Fälligkeit
Die Stadt setzt die errechnete Abgabe per Bescheid für das Kalendervierteljahr fest. Fällig wird sie einen Monat, nachdem der Bescheid dem haftenden Beherbergungsbetrieb bekannt gegeben wurde (§ 6 Abs. 2).[1]
Haftung und Prüfung
Sie entrichten die Abgabe für Rechnung des Gastes und haften neben ihm als Gesamtschuldner (§ 2). Rechnungen, Quittungen und Buchungsauszüge bewahren Sie vier Kalenderjahre lang im Original auf und legen sie auf Anforderung vor (§ 8). Wer die Eröffnung nicht anzeigt oder die Quartalserklärung nicht fristgerecht abgibt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann dann bis zu 10.000 € betragen (§ 9).[1]

Abgabesatz und Bemessungsgrundlage: 5,6 % vom Bruttopreis

Die Tourismus- und Klimaschutzabgabe beträgt 5,6 % des Betrags, den der Gast für die Übernachtung aufwendet, inklusive Mehrwertsteuer. Darin unterscheidet sich Konstanz von Freiburg oder Berlin, wo der Nettopreis zugrunde liegt. Bei 100 € Bruttopreis für die Nacht fallen in Konstanz also ohne Umrechnung 5,60 € Abgabe an. Verpflegung, Parkplatz und vergleichbare Nebenleistungen bleiben außen vor, sofern sie sich vom Übernachtungsentgelt trennen lassen. Bei Pauschalpreisen gelten hingegen die Abzüge von 10 € für Frühstück und 25 € je Hauptmahlzeit.[1]

Teilen sich mehrere Gäste ein Zimmer oder eine Ferienwohnung, wird der Gesamtpreis durch die Personenzahl geteilt, damit sich die befreiten Nächte, etwa die der Kinder, herausrechnen lassen. Weisen Sie Übernachtung, Reinigung und Abgabe am besten in eigenen Zeilen aus. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen trennt sie automatisch.[1]

Keine Kurtaxe mehr in Konstanz: was sich 2023 geändert hat

Bis März 2023 zahlten Gäste in Konstanz Kurtaxe. Mit der neuen Satzung, die der Gemeinderat am 27. Oktober 2022 beschlossen und am 24. November 2022 geändert hat, ist die Kurtaxesatzung mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft getreten (§ 10). An ihre Stelle trat die Tourismus- und Klimaschutzabgabe als örtliche Aufwandsteuer nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg. Statt eines Kurbeitrags pro Person und Nacht gilt seitdem ein Prozentsatz vom Preis.[1]

In ihrem Klimaschutzbericht führt die Stadt die Einführung einer regionalen „Klima-Taxe“ zum 1. April 2023 als abgeschlossene Maßnahme. Die ursprüngliche Kalkulation ging dabei von etwa 0,50 € pro Nacht und Person und rund 500.000 € im Jahr aus. Wer dagegen in einem Kurort am See vermietet, hat weiterhin mit dem Kurbeitrag zu tun. Die Sätze der Bodenseeorte stehen unter Kurtaxe am Bodensee, die des Landes unter Kurtaxe in Baden-Württemberg.[3]

Wer die Abgabe schuldet: der Gast, aber Sie haften

Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast (§ 2 Abs. 1 der Satzung). Der Betreiber der Unterkunft entrichtet die Abgabe jedoch für Rechnung des Gastes und haftet neben ihm als Gesamtschuldner. Als Beherbergungsbetriebe führt die Satzung Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel sowie Camping- und Reisemobilplatz auf. Die Abgabe fällt dabei unabhängig davon an, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Wer ein Zimmer über Airbnb oder Booking.com vermietet, ist damit Betreiber und muss seinen Betrieb anzeigen.[1]

In Konstanz gilt seit dem 14. März 2015 ein Zweckentfremdungsverbot, verlängert bis zum 13. März 2030. Die eigene Wohnung darf ohne Genehmigung bis zu insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung genutzt werden, wenn sie sonst dauerhaft bewohnt wird. Seit dem 30. Juni 2022 braucht jede Kurzzeitvermietung außerdem eine Registrierungsnummer, die im Inserat sichtbar sein muss. Fehlt sie, droht ein Bußgeld bis 50.000 €, bei ungenehmigter Zweckentfremdung sogar bis 100.000 € je Wohnung. Die Regeln der großen Städte vergleicht der Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe.[4]

Anmeldung und Quartalserklärung bei der Kämmerei

  1. 1

    Zeigen Sie die Eröffnung oder Übernahme Ihrer Unterkunft der Kämmerei, Abteilung Steuern, an. Die Sachbearbeitung für die Tourismus- und Klimaschutzabgabe sitzt im Verwaltungsgebäude Torkel.[1][2]

  2. 2

    Melden Sie ortsfremde Gäste innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und Abreise über das elektronische Meldeprogramm AVS an und ab. Diese Meldepflicht steht nicht nur im Melderecht, sondern auch in der Satzung.[1]

  3. 3

    Reichen Sie bis zum 10. Tag nach Quartalsende die Erklärung ein, auf dem Vordruck oder online. Anzugeben sind alle Übernachtungen, die abgabepflichtigen, die abgabefreien und die jeweilige Bemessungsgrundlage. Für Juli bis September endet die Frist also am 10. Oktober.[1]

  4. 4

    Warten Sie den Bescheid ab und zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Rechnungen und Buchungsauszüge bewahren Sie vier Kalenderjahre lang im Original auf.[1]

Airbnb, Booking.com und Ihr Preis

Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern für die Gastgeber ein, Konstanz gehört nicht dazu. Die 5,6 % bleiben also bei Ihnen. Sie legen sie auf den Nachtpreis um oder richten sie in den Portalen als prozentuale Steuer auf den Übernachtungspreis ein. Da sich die Abgabe nach dem Bruttopreis berechnet, genügt dafür ein Blick auf den Preis, den der Gast sieht.[5][1]

Wie sich die Abgabe zur Umsatzsteuer und zur Einkommensteuer verhält, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Welche Städte einen Prozentsatz und welche eine Pauschale erheben und wo Airbnb einzieht, zeigt die Übersicht aller Städte.

Rechtsgrundlage und Behörde

Satzung über die Erhebung einer Tourismus- und Klimaschutzabgabe in der Stadt Konstanz, beschlossen am 27. Oktober 2022, geändert am 24. November 2022, in Kraft seit 1. April 2023, Fassung vom 24. November 2022.[1] Erhoben von: Stadt Konstanz. Zuständig: Kämmerei, Abteilung Steuern.

Bettensteuer in anderen Städten

FAQ

Häufige Fragen

Gibt es in Konstanz noch eine Kurtaxe?

Nein. Die Kurtaxesatzung ist mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft getreten. Seit dem 1. April 2023 erhebt Konstanz stattdessen eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Bruttopreises der Übernachtung.[1]

Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Konstanz 2026?

5,6 % des Betrags, den der Gast für die Übernachtung inklusive Mehrwertsteuer zahlt. Bei 100 € Nachtpreis sind das 5,60 €. Verpflegung und Parkplatz werden nicht eingerechnet.[1]

Müssen Geschäftsreisende in Konstanz die Abgabe zahlen?

Ja. Die Satzung kennt keine Befreiung für berufliche Übernachtungen. Befreit sind nur Minderjährige, Schulveranstaltungen und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100.[1]

Zieht Airbnb die Abgabe in Konstanz ein?

Nein. Airbnb führt in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern ab. In Konstanz ziehen Sie die Abgabe selbst ein und erklären sie vierteljährlich bei der Kämmerei.[5]

Wann muss die Erklärung in Konstanz abgegeben werden?

Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, auf dem Vordruck oder online. Die Stadt setzt die Abgabe anschließend per Bescheid fest, gezahlt wird einen Monat nach Bekanntgabe.[1]

Was passiert, wenn ich meine Ferienwohnung in Konstanz nicht anmelde?

Die unterlassene Anzeige und die verspätete Quartalserklärung sind Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000 €. Fehlt zusätzlich die Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen, kommen bis zu 50.000 € nach der Zweckentfremdungssatzung hinzu.[1][4]

Quellen

  1. Satzung über die Erhebung einer Tourismus- und Klimaschutzabgabe in der Stadt Konstanz, Ortsrecht II 05, in Kraft ab 01.04.2023, bekannt gemacht am 14.12.2022, Stadt Konstanz, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  2. Behördenwegweiser Steuern: Zuständigkeit und Ansprechpartner für die Tourismus- und Klimaschutzabgabe und die Meldescheine, Stadt Konstanz, Kämmerei, Abteilung Steuern, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  3. Klimaschutzbericht, Maßnahme K11: Einführung einer regionalen Klima-Taxe für Touristinnen und Touristen, Stand 01.06.2026, Stadt Konstanz, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  4. Zweckentfremdung von Wohnraum: Zehn-Wochen-Regel für Ferienwohnungen, Registrierungspflicht seit 30.06.2022, Bußgelder, Stand 02.04.2025, Stadt Konstanz, Baurechts- und Denkmalamt, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
  5. Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.

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