Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe in Zingst: Kurabgabe für Übernachtungs- und Tagesgäste

Seit dem 1. Januar 2026 zahlen Übernachtungsgäste im Ostseeheilbad Zingst 3,00 € Kurabgabe pro Tag, das ganze Jahr über. Darin stecken 0,14 € für das Mobilitätsangebot, weshalb Tagesgäste mit 2,86 € etwas weniger zahlen. Kinder unter 6 Jahren sind frei, von 6 bis 14 Jahren gilt der halbe Satz. Vermieter melden ihre Gäste online im Gästekartensystem des Zingster Fremdenverkehrsbetriebs.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Zingst

Personen
  • Übernachtungsgäste ab 15 Jahren3,00 €2
  • Kinder von 6 bis 14 Jahren1,50 €0
  • Kinder unter 6 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt42,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Übernachtungsgäste3,00 € pro Tag[1]
  • Kinder von 6 bis 14 Jahren1,50 € pro Tag[1]
  • Tagesgäste2,86 € pro Tag[1]
  • Jahresgästekarte84,00 €[1]

Kurabgabe 2026: die Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonÜbernachtungsgäste ab 15 JahrenKinder von 6 bis 14 JahrenKinder unter 6 Jahren
Ganzjährig01.01. bis 31.12.3,00 €1,50 €frei

So wird gezählt: Die Kurabgabe wird tageweise berechnet. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise gelten zusammen als ein Tag.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.[1]
  • Schwerstbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab einem GdB von 50, wenn im Ausweis das Kennzeichen „B“ steht.[1]
  • Nahe Angehörige von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Zingst, die unentgeltlich in deren Haushalt wohnen und nicht zur Erholung im Ort sind.[1]
  • Inhaber einer Ehrenkurkarte. Neue Ehrenkurkarten gibt die Gemeinde seit 2021 nicht mehr aus.[1]

Wer weniger zahlt

  • Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 15. Geburtstag zahlen die Hälfte.[1]
  • Schwerbehinderte ab einem GdB von 50 zahlen gegen Vorlage des Ausweises ganzjährig die Hälfte.[1]
  • Träger der Sozialhilfe und Wohlfahrtsverbände können für die von ihnen verschickten Personen auf Antrag 25 % Ermäßigung erhalten. Treffen mehrere Gründe zusammen, gilt nur der höchste Satz.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Die Jahreskurabgabe beträgt 84,00 € für Vollzahler und 42,00 € für Minderjährige ab 6 Jahren. Eigentümer, die ihre Wohnung in Zingst überwiegend zur Erholung nutzen, müssen sie zahlen. Wurde die Wohnung nach dem 31. August gekauft oder fertiggestellt, beginnt die Pflicht erst im Folgejahr.[1]

Was die Gästekarte Fischland-Darß-Zingst bringt

  • Kostenfreie Nutzung der Kur- und Erholungseinrichtungen des Ostseeheilbads und Teilnahme an Veranstaltungen der Kur- und Tourismus GmbH Zingst, soweit kein gesondertes Entgelt verlangt wird.[1]
  • Ermäßigungen in Museen, Ausstellungen und bei Veranstaltungen auf der gesamten Halbinsel Fischland-Darß-Zingst.[2]
  • Für Bus und Bahn gibt es eine gesonderte Benutzungsberechtigung. Sie gilt nur zusammen mit der Gästekarte und nennt das Gebiet, in dem der Nahverkehr genutzt werden kann.[1]

Was Vermieter in Zingst melden und abführen

Gäste melden
Quartiergeber zeigen ihre Gäste online im elektronischen Gästekartensystem an. Den Zugangscode erhalten Sie beim Zingster Fremdenverkehrsbetrieb. Nur auf Antrag und bei unbilliger Härte dürfen Sie stattdessen den Bogen auf Papier nutzen.[1]
Einziehen und abführen
Die Kurabgabe ziehen Sie am Ankunftstag ein und geben die Gästekarte aus. Bis zum dritten Werktag des Folgemonats überweisen Sie den Betrag an den Zingster Fremdenverkehrsbetrieb.[1]
Haftung und Bußgeld
Der Quartiergeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung. Das gilt auch dann, wenn eine Agentur oder ein Verwalter die Aufgaben übernimmt; deren Vollmacht ist dem Fremdenverkehrsbetrieb nachzuweisen. Ordnungswidrigkeiten können bis zu 5.000 € kosten.[1]

Warum Tagesgäste 14 Cent weniger zahlen

In den 3,00 € der Übernachtungsgäste ist ein Entgelt von 0,14 € für das Mobilitätsangebot enthalten. Tagesgäste bekommen diese Leistung nicht und zahlen deshalb 2,86 €. Abgabepflichtig sind sie, sobald sie Kureinrichtungen nutzen oder Veranstaltungen besuchen.[1]

Die Tageskarte gibt es an den Verkaufsstellen bei den Parkplätzen und an der Seebrücke.[2]

Vermietung über eine Agentur oder einen Verwalter

Wer seine Ferienwohnung von einer Agentur betreuen lässt, darf das auch bei der Kurabgabe: Quartiergeber können Dritte mit Meldung und Abrechnung beauftragen, auch Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Haftung und Auskunftspflicht bleiben trotzdem beim Eigentümer.[1]

Befreiungen und Ermäßigungen dürfen Sie nicht selbst gewähren. Darüber entscheidet der Fremdenverkehrsbetrieb. Bricht ein Gast den Aufenthalt ab, bestätigen Sie ihm den Abreisetag, damit er die zu viel gezahlte Kurabgabe zurückerhält.[1]

Mehr zu den Vorgaben des Landes lesen Sie unter Kurtaxe in Mecklenburg-Vorpommern. Wie Sie Tarif und Gästekarte Ihren Gästen vorab erklären, zeigt die digitale Gästemappe.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst (Kurabgabesatzung), Fassung vom 10. Juli 2025.[1] Erhoben von: Gemeinde Ostseeheilbad Zingst. Zuständig vor Ort: Zingster Fremdenverkehrsbetrieb.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Zingst Kurtaxe zahlen?

Ja, 3,00 € pro Tag. Eine Ermäßigung für Rentner gibt es nicht. Wer einen Schwerbehindertenausweis ab GdB 50 hat, zahlt die Hälfte.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Zingst Kurtaxe?

Ab dem 6. Geburtstag, und zwar 1,50 € pro Tag. Ab dem 15. Geburtstag gilt der volle Satz.[1]

Zahlen Hunde in Zingst Kurtaxe?

Nein. Die Kurabgabesatzung nennt nur Personen als Abgabepflichtige, für Hunde enthält sie keinen Betrag.[1]

Gilt die Kurtaxe in Zingst auch für Tagesgäste?

Ja. Tagesgäste zahlen 2,86 € pro Tag, wenn sie Kureinrichtungen nutzen oder Veranstaltungen besuchen.[1]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Quartiergeber. Er zieht die Kurabgabe am Ankunftstag ein und überweist sie bis zum dritten Werktag des Folgemonats. Beauftragt er eine Agentur, haftet er weiter selbst.[1]

Quellen

  1. Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst vom 10.07.2025, in Kraft seit 01.01.2026 (Lesefassung), Gemeinde Ostseeheilbad Zingst, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Gästekarte Fischland-Darß-Zingst und Kurabgabe, Kur- und Tourismus GmbH Zingst, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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