Bayern

Kurtaxe in Füssen 2026: wer den Kurbeitrag zahlt

Füssen erhebt das ganze Jahr über denselben Kurbeitrag: 3,00 € pro Aufenthaltstag für Gäste ab 16 Jahren, 1,50 € für Kinder von 6 bis 15 Jahren. Zuständig ist nicht das Rathaus, sondern das Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing, das auch die Satzung erlässt. Das Kurgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet mit Bad Faulenbach, Hopfen am See und Weißensee. Geschäftsreisende sind befreit, bekommen dann aber auch keine Füssen Card.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Füssen

Personen
  • Personen ab 16 Jahren3,00 €2
  • Kinder von 6 bis 15 Jahren1,50 €0
  • Kinder bis 5 Jahre0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt42,00 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Ab 16 Jahren3,00 € pro Tag[1]
  • Kinder von 6 bis 151,50 € pro Tag[1]
  • Geschäftsreisendebefreit[1]
  • GästekarteFüssen Card[3]

Kurbeitrag 2026: die Sätze

Kurbeitrag pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonPersonen ab 16 JahrenKinder von 6 bis 15 JahrenKinder bis 5 Jahre
Ganzjährig01.01. bis 31.12.3,00 €1,50 €frei

So wird gezählt: Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage für die An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zum Alter von 5 Jahren.[1]
  • Schwerbehinderte mit 100 % Behinderung gegen Vorlage des Ausweises, ebenso ihre Begleitperson, wenn der Ausweis sie als notwendig ausweist.[1]
  • Geschäftsreisende.[1]
  • Teilnehmer an Lehrgängen des Deutschen Eishockey-Bunds, des Deutschen Curling-Verbands, der Deutschen Eislauf-Union oder des Bayerischen Eissportverbands im Stadtgebiet. Erziehungsberechtigte sind als Begleitung mitbefreit, wenn der Teilnehmer höchstens 15 Jahre alt ist und nicht zu einer betreuten Gruppe gehört.[1]
  • Schulklassen auf Antrag beim Beherbergungsbetrieb, wenn die Reise Bildungszwecken dient und nicht der Erholung.[1]
  • Ehrengäste ab dem 25. anerkannten Aufenthalt, sofern sie einen vor dem 01.12.2019 ausgestellten Stammgästepass vorweisen.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte ab 50 % Behinderung erhalten gegen Vorlage des Ausweises 50 % Ermäßigung und zahlen damit 1,50 €. Die im Ausweis eingetragene Begleitperson erhält dieselbe Ermäßigung.[1][2]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Zweitwohnungsbesitzer zahlen keine feste Summe, sondern ein Vielfaches ihres Tagessatzes: das 50-Fache, wenn sie die Wohnung nur selbst nutzen, das 26-Fache, wenn sie sie auch an Feriengäste vermieten. Für Dauercamper gilt je nach Standdauer das 13-, 25- oder 50-Fache. Die Pauschale ist zum 01.02. fällig und entfällt, wenn der Beitragspflichtige nachweist, dass er im ganzen Jahr nicht in Füssen war.[1]

Was die Füssen Card bringt

  • Kostenfreie Fahrt im rund 500 km langen Busliniennetz des Verkehrsverbunds „allgäumobil“.[3]
  • Bücher aus der Füssener Stadtbibliothek leihen Sie mit der Karte kostenfrei.[3]
  • Dazu kommt ein vergünstigtes Freizeitprogramm über das ganze Jahr.[2]
  • Die Karte ist Teil des Check-in-Bogens: Der Gastgeber trennt sie nach der Anmeldung ab, jede mitreisende Person bekommt eine eigene.[3]

Was Vermieter in Füssen melden und abführen

Gäste melden
Vermieter, Camping- und Wohnmobilplätze melden ihre Gäste spätestens am nächsten Werktag nach der Ankunft elektronisch an Füssen Tourismus und Marketing. Steht das Abreisedatum schon in der Meldung, entfällt die Abmeldung; sonst ist sie bis zum nächsten Werktag nach der Abreise nachzuholen. Papiermeldescheine gibt es nur auf Antrag bei unbilliger Härte.[1]
Einziehen und abführen
Sie heben den Kurbeitrag bei Ihren Gästen ein und zahlen ihn innerhalb der Frist, die auf dem Kurbeitragsbescheid steht.[1]
Haftung und Bußgeld
Vermieter haften für den Eingang des Beitrags. Wer Gäste nicht fristgerecht meldet oder unrichtige Belege ausstellt, riskiert eine Geldbuße bis 5.000,00 €, bei leichtfertiger Abgabenverkürzung bis 10.000,00 €.[1]

Wofür Füssen den Kurbeitrag verwendet

Füssen Tourismus und Marketing nennt konkrete Zahlen dazu, was der Beitrag finanziert: ein Wanderwegenetz von 127 km mit 1.194 Wegweisern an 415 Standorten, rund 28.000 m² Kneipp- und Erholungsareale mit sechs Tretbecken und bei ausreichend Schnee 21 km gespurte Loipen. Dazu kommen die kostenlosen Busfahrten, die Tourist-Informationen in Füssen und Hopfen am See und Veranstaltungen wie der Adventsmarkt oder das Streetfestival.[2]

Was sich seit Dezember 2024 geändert hat

Die Satzung wurde Ende 2024 zweimal geändert. Die 2. Änderung vom 24.09.2024 gilt seit dem 01.12.2024; als Gründe nennt das Kommunalunternehmen unter anderem die Erhöhung des Kurbeitrags und das geänderte Bundesmeldegesetz. Die 3. Änderung vom 21.11.2024 gilt seit dem 01.01.2025 und hat die Befreiung für Eissport-Lehrgänge um den Bayerischen Eissportverband erweitert.[4][1]

Für Vermieter wichtig ist der neue § 6 Abs. 4: Sie übermitteln Name, Adresse, Geburtsdatum sowie An- und Abreise aller Gäste, auch von Inlandsgästen. Ein Ausweisdokument ist nur bei Gästen aus dem Ausland anzugeben. Abgefragt werden außerdem der Behindertengrad und die Angabe, ob es sich um eine Geschäftsreise handelt, weil beides den Beitrag ändert.[1]

Wer seinen Gästen den Tagessatz und den Weg zur Füssen Card schon vor der Anreise mitteilen will, kann beides in die digitale Gästemappe schreiben. Den rechtlichen Rahmen beschreibt die Seite zur Kurtaxe in Bayern.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 18.09.2019, konsolidierte Fassung mit 3. Änderungssatzung vom 21.11.2024, Fassung vom 21. November 2024.[1] Erhoben von: Stadt Füssen. Gilt auch in: Bad Faulenbach, Hopfen am See, Weißensee. Zuständig vor Ort: Füssen Tourismus und Marketing, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Füssen Kurtaxe zahlen?

Ja, Rentner zahlen den vollen Kurbeitrag von 3,00 € pro Tag. Ermäßigt wird nur mit Schwerbehindertenausweis ab 50 % Behinderung.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Füssen Kurbeitrag?

Ab 6 Jahren zahlen Kinder 1,50 € pro Tag, ab 16 Jahren gilt der volle Satz. Kinder bis 5 Jahre sind frei und bekommen trotzdem eine Füssen Card.[1][2]

Zahlen Geschäftsreisende in Füssen Kurbeitrag?

Nein, Geschäftsreisende sind befreit. Der Gastgeber darf ihnen dann allerdings keine Füssen Card ausstellen.[1][2]

Gilt der Kurbeitrag in Füssen auch für Tagesgäste?

Die Satzung verpflichtet auch Personen, die sich zur Erholung im Kurgebiet aufhalten und nicht dort übernachten, sich am ersten Tag bei Füssen Tourismus und Marketing zu melden. Einen eigenen Tagessatz für sie nennt sie nicht.[1]

Zahlen Hunde in Füssen Kurtaxe?

Nein. Beitragspflichtig sind nur Personen, für Tiere sieht die Satzung keinen Beitrag vor.[1]

Wer führt den Kurbeitrag bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Vermieter. Wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, muss sie melden, den Beitrag einheben und nach dem Bescheid zahlen. Nach dem Buchungsweg unterscheidet die Satzung nicht.[1]

Quellen

  1. Kurbeitragssatzung, 3. Änderung vom 21.11.2024 mit konsolidierter Fassung und Ausführungsbestimmung, Stadt Füssen, Ortsrecht, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Kurbeitrag: Kurbeitragsregelung für Füssen, Füssen Tourismus und Marketing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Füssen Card, Füssen Tourismus und Marketing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  4. 2. und 3. Änderung der Kurbeitragssatzung, Meldung vom 28.11.2024, Füssen Tourismus und Marketing, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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