Übernachtungssteuer in Lübeck: keine, solange Travemünde Kurabgabe erhebt
Wer in Lübeck eine Ferienwohnung vermietet, zahlt 2026 keine Übernachtungssteuer und zieht auch keine ein. Zwar hatte die Hansestadt vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2014 eine Steuer von 5 % auf Beherbergungsentgelte erhoben. Sie musste sie jedoch einstellen, als das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein die Regel aufnahm, dass eine Übernachtungssteuer nicht neben einer Kurabgabe erhoben werden darf. Die Bürgerschaft entschied sich damals für die Kurabgabe im Ostseeheilbad Travemünde. Ein Prüfauftrag von 2023 endete im September 2024 mit einem Bericht der Verwaltung, der an dieser Rechtslage festhält. Beides zugleich ist demnach nicht möglich, auch nicht nach Stadtteilen getrennt. Vermieter in Travemünde ziehen deshalb die Kurabgabe ein, in der Altstadt und den übrigen Stadtteilen fällt weder das eine noch das andere an.
Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.
Keine Bettensteuer in Lübeck
Für Übernachtungen in Lübeck fällt keine Bettensteuer an. Sie müssen also nichts anmelden und nichts abführen. Die Gründe erfahren Sie weiter unten.
Geschäftsreisende
Ohne Übernachtungssteuer gibt es in Lübeck keine Unterscheidung zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen. Die Verwaltung hat 2024 zwar festgehalten, dass eine neue Steuer nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2022 auch Geschäftsreisende treffen dürfte. Eingeführt wurde sie aber nicht.[1]
Wer keine Bettensteuer zahlt
- Da keine Steuer entsteht, braucht auch niemand eine Befreiung. In Travemünde zahlen Übernachtungsgäste stattdessen die Kurabgabe des Kurbetriebs, die eigene Ermäßigungen und Befreiungen kennt.[1]
Zieht Airbnb die Steuer in Lübeck ein?
Nein. Lübeck steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Diese nennt nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. In Lübeck gibt es ohnehin keine Übernachtungssteuer, die einzuziehen wäre.[2]
Warum Lübeck keine Übernachtungssteuer hat
Lübeck gehörte zu den ersten Städten mit einer Bettensteuer. Vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2014 erhob die Hansestadt 5 % auf die Beherbergungsentgelte, im Jahr 2013 kamen so rund 2,2 Millionen Euro zusammen. Dann nahm das Land die Tourismusabgabe in § 10 KAG SH auf und legte zugleich in § 3 Abs. 5 KAG SH fest, dass eine Steuer auf Übernachtungsleistungen nicht erhoben werden darf, wenn eine Gemeinde eine Kurabgabe oder eine Tourismusabgabe erhebt. Da Travemünde seit Jahrzehnten Kurabgabe erhebt und die Bürgerschaft daran festhalten wollte, wurde die Steuer eingestellt.[1]
Diese Regel gilt für die Gemeinde als Ganzes. Eine Übernachtungssteuer in der Innenstadt bei gleichzeitiger Kurabgabe in Travemünde ist nach dem Bericht der Verwaltung daher unzulässig. Wer die Steuer wieder einführen will, muss die Kurabgabe aufgeben und damit auch die ostseecard, den Kurbetrieb Travemünde und die Teilnahme am Verbund der Ostseebäder neu regeln.[1]
Prüfauftrag 2023 und Bericht 2024: die Steuer bleibt aus
Am 28. September 2023 beauftragte die Bürgerschaft den Bürgermeister, eine einheitliche Bettensteuer oder Kulturabgabe im gesamten Stadtgebiet zu prüfen, auch für Geschäftsreisende. Der Bericht der Verwaltung vom September 2024 rechnet bei gleichbleibendem Steuersatz von 5 % mit Einnahmen von über 4 Millionen Euro. Dem stehen allerdings zwei Vollzeitstellen für die Erhebung gegenüber, außerdem der Wegfall der Kurabgabe, für die beim Kurbetrieb 2024 rund 2,5 Millionen Euro angesetzt waren, eine Strandbenutzungsgebühr auch für Übernachtungsgäste und steuerliche Folgen für den Kurbetrieb. Der Beirat der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH und der DEHOGA sprachen sich gegen die Steuer aus.[1]
Wirtschaftsausschuss, Hauptausschuss und Bürgerschaft haben den Bericht am 9., 10. und 26. September 2024 zur Kenntnis genommen. Eine Satzung gibt es seither nicht, und die Kurabgabe in Travemünde wird weiter erhoben. Sollte die Bürgerschaft die Steuer eines Tages beschließen, entstünde sie erst mit einer eigenen Satzung und einem Datum des Inkrafttretens.[1]
Was Vermieter in Lübeck und Travemünde stattdessen beachten
- Kurabgabe in Travemünde: Im Ostseeheilbad ziehen Vermieter die Kurabgabe von ihren Gästen ein und führen sie an den Kurbetrieb ab. Sätze, Saisons und Befreiungen stehen unter Kurtaxe Travemünde. In der Altstadt, in St. Lorenz oder Kücknitz fällt sie hingegen nicht an.[1]
- Umsatzsteuer und Einkommensteuer: Beide fallen unabhängig von einer Bettensteuer an. Ob Sie Kleinunternehmer bleiben oder 7 % auf die Übernachtung abführen, prüfen Sie mit dem Kleinunternehmer-Check im Steuerleitfaden für Ferienwohnungen.
- Vermieten ohne Gewerbe: Worauf es bei der Vermietung der eigenen Wohnung ankommt, erklärt der Leitfaden Ferienwohnung vermieten ohne Gewerbe. Eine Hausordnung für die Ferienwohnung erstellen Sie in wenigen Minuten.
Wo Gäste anderswo Bettensteuer zahlen
Ohne Kurabgabe ist eine Übernachtungssteuer in Schleswig-Holstein durchaus möglich. So führt Kiel sie zum 1. Oktober 2026 mit 5 % des Nettoentgelts ein. Außerhalb des Landes staffelt Hamburg seine Kultur- und Tourismustaxe nach dem Nettopreis, und Berlin erhebt 7,5 % (Übernachtungsteuer Berlin). Welche Stadt wie viel erhebt und wo Airbnb einzieht, zeigt die Übersicht aller Städte. Welche Orte in Schleswig-Holstein eine Kurabgabe erheben, steht unter Kurtaxe in Schleswig-Holstein.
Zuständige Behörde
Zuständig: Hansestadt Lübeck, Bereich Haushalt und Steuerung, Abteilung Aktivbesteuerung.
Bettensteuer in anderen Städten
Kiel
Kiel erhebt ab 1. Oktober 2026 eine Übernachtungssteuer von 5 % des Nettoentgelts, auch von Geschäftsreisenden. Anzeige bis 15.11.2026, Anmeldung je Quartal.
Zur StadtBerlin
Berlin erhebt 7,5 % Übernachtungsteuer auf den Nettopreis der Nacht, auch von Geschäftsreisenden und in privaten Ferienwohnungen. Anmeldung, Frist und Rechner.
Zur StadtDresden
Dresden erhebt 6 % Beherbergungssteuer auf den Bruttopreis der Nacht, Reinigung eingeschlossen. Airbnb zieht sie ein, die Monatsmeldung bleibt Ihre Pflicht.
Zur StadtKöln
Köln erhebt 5 % Kulturförderabgabe auf den Bruttopreis der Übernachtung, seit Juli 2024 auch von Geschäftsreisenden. Anmeldung, Fristen und Airbnb.
Zur StadtHannover
Hannover staffelt die Beherbergungsteuer nach dem Bruttopreis: über 25 € pro Person und Nacht 3 €, über 50 € 4 €, höchstens 12 €. Neue Stufen seit 2026.
Zur StadtHamburg
Hamburg erhebt die Kultur- und Tourismustaxe als Festbetrag pro Person und Nacht, nach dem Nettopreis gestaffelt: ab 0,60 €, nach oben offen. Anmeldung, Frist.
Zur StadtFAQ
Häufige Fragen
Gibt es in Lübeck eine Bettensteuer?
Kommt die Übernachtungssteuer in Lübeck wieder?
Muss ich in Travemünde etwas von meinen Gästen einziehen?
Zieht Airbnb in Lübeck eine Übernachtungssteuer ein?
Quellen
- Einführung einer Bettensteuer/Kulturabgabe, Bericht der Verwaltung VO/2022/11237-02 zum Prüfauftrag der Bürgerschaft vom 28.09.2023, von der Bürgerschaft am 26.09.2024 zur Kenntnis genommen, Hansestadt Lübeck, Politik Informationssystem, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.
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