Bayern

Kurtaxe in Oberstdorf 2026: was der Kurbeitrag kostet

In Oberstdorf heißt die Kurtaxe Kurbeitrag. Seit dem 20.12.2025 zahlen Erwachsene im Kurbezirk I, also im Ort selbst, 4,70 € pro Aufenthaltstag, in den Tälern und Weilern des Kurbezirks II 4,15 €. Dafür gibt es den Allgäu-Walser-Pass Premium, mit dem Busse und Nahverkehrszüge bis in den Bodenseekreis kostenlos sind. Vermieter melden ihre Gäste am Anreisetag über das elektronische Meldesystem der Gemeinde.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Oberstdorf

Personen
  • Personen ab dem 17. Lebensjahr4,70 €2
  • Jugendliche vom 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr3,90 €0
  • Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt65,80 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Erwachsene, Kurbezirk I4,70 € pro Tag[1]
  • Erwachsene, Kurbezirk II4,15 € pro Tag[1]
  • Kinderfrei bis 9 Jahre[1]
  • GästekarteAllgäu-Walser-Pass Premium[3]

Kurbeitrag 2026: die Sätze

Kurbeitrag pro Person und Tag, 2026[1][2]
GebietSaisonPersonen ab dem 17. LebensjahrJugendliche vom 10. bis zum vollendeten 16. LebensjahrKinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres
Kurbezirk I (Oberstdorf-Markt, Campingplätze, Kühberg, Jauchen, Reute)Ganzjährig01.01. bis 31.12.4,70 €3,90 €frei
Kurbezirk II (Tiefenbach, Schöllang, Kornau und die Täler)Ganzjährig01.01. bis 31.12.4,15 €3,55 €frei

So wird gezählt: Angefangene Tage gelten als volle Tage. An- und Abreisetag werden zusammen als ein Tag berechnet.[1]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres.[1]
  • Behinderte Personen mit Ausweis und dem Zusatz „aG“, „BL“, „Gl“, „TBl“ oder „H“.[1][2]
  • Begleitpersonen, wenn der Behindertenausweis eine Begleitperson als erforderlich ausweist.[1]

Wer weniger zahlt

  • Die Satzung kennt außer dem Jugendsatz keine Ermäßigung. Wer die Befreiung wegen einer Behinderung beansprucht, beantragt sie am Anreisetag beim Gastgeber oder bei der Gemeinde und legt den Ausweis vor.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Inhaber einer Zweitwohnung zahlen einen pauschalen Jahreskurbeitrag: im Kurbezirk I 235,00 € pro Person ab dem 17. Lebensjahr und 195,00 € für Jugendliche, im Kurbezirk II 207,50 € und 177,50 €. Fällig ist er bis zum 15. Februar. Wer die Wohnung nachweislich mindestens 50 Tage im Jahr über eine Agentur oder einen Hotelbetrieb weitervermietet, zahlt auf Antrag die Hälfte.[1]

Was die Allgäu-Walser-Pass Premium bringt

  • Der integrierte Mobil Pass Allgäu gilt in Bussen und Nahverkehrszügen im Gemeindegebiet, im Ober- und Westallgäu, nach Kempten, ins Tannheimer Tal und bis in den Bodenseekreis. Kostenpflichtig bleiben die private Buslinie 8 Richtung Spielmannsau, die Walserbusse ab Walserschanz und die Linie zum Giebelhaus.[3]
  • Kostenlos sind geführte Ganz- und Halbtageswanderungen, die Ortsführung, der Besuch des Eissportzentrums und Führungen im Nordic Zentrum.[3]
  • 20 % Ermäßigung auf den Eintritt in die Therme Oberstdorf, dazu ermäßigte Preise in der Breitachklamm, an der Heini-Klopfer-Skiflugschanze und im Moorbad.[3]
  • Der Pass ist ein QR-Code, den Gäste von der Unterkunft bekommen und in der Allgäu-Walser-App speichern können. Er gilt schon am Anreisetag und noch am Abreisetag.[3]

Was Vermieter in Oberstdorf melden und abführen

Gäste melden
Wer Gäste beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, meldet sie spätestens am Tag der Anreise über das elektronische Meldesystem, das die Gemeinde bereitstellt. Das gilt auch für Camping- und Wohnmobilplätze.[1]
Einziehen und abführen
Sie ziehen den Kurbeitrag bei Ihren Gästen ein und führen ihn innerhalb einer Woche nach Erhalt der Berechnung an die Gemeinde ab. Die Gäste erhalten von Ihnen den Gästepass als Nachweis.[1]
Haftung und Bußgeld
Vermieter haften gegenüber der Gemeinde für den Eingang des Beitrags. Wer meldepflichtige Gäste nicht fristgerecht meldet oder unrichtige Belege ausstellt, riskiert eine Geldbuße bis 5.000,00 €; bei leichtfertiger Abgabenverkürzung sind es bis zu 10.000,00 €.[1]

Welcher Kurbezirk für Ihre Unterkunft gilt

Die Satzung teilt das Gemeindegebiet in zwei Kurbezirke. Der höhere Satz gilt im Ortskern, der niedrigere in den umliegenden Gemeindeteilen und Tälern. Die genaue Grenze zeigt eine Karte im Maßstab 1:25.000, die im Rathaus ausliegt.[1]

  • Kurbezirk I: Oberstdorf-Markt, die Campingplätze, Kühberg, Jauchen und Reute.[1]
  • Kurbezirk II: Anatswald, Birgsau, Christlessee, Dienersberg, Dietersberg, Ebene, Einödsbach, Faistenoy, Freibergsee, Gaisalpe, Gerstruben, Gottenried, Gruben, Gundsbach, Höllwiesen, Hochleite, Kornau, Oytal, Ringang, Rohrmoos, Seealpe, Spielmannsau, Schrattenwang, Schwand, Tiefenbach mit Gsessel und Hochstatt, Schöllang, Reichenbach und Rubi.[1]

Wer zur Erholung in Oberstdorf ist, aber außerhalb des Kurgebiets übernachtet, zahlt nach den Sätzen des Kurbezirks I und meldet sich am Anreisetag selbst über das Meldesystem der Gemeinde.[1]

Neue Satzung seit dem 20.12.2025

Die geltende Kurbeitragssatzung des Marktes Oberstdorf datiert vom 09.09.2025. Sie ist am 20.12.2025 in Kraft getreten und ersetzt die Fassung vom 28.11.2024. Sie regelt auch, was der Beitrag mitfinanziert: Zum Aufwand zählt ausdrücklich der Anteil am öffentlichen Personennahverkehr, der auf Übernachtungsgäste entfällt.[1]

Für Gastgeber lohnt es sich, den Satz des eigenen Kurbezirks und den Hinweis auf den Gästepass in die digitale Gästemappe aufzunehmen. Wie andere bayerische Orte den Kurbeitrag regeln, steht auf der Seite zur Kurtaxe in Bayern.

Satzung und Kurverwaltung

Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Fassung vom 9. September 2025.[1] Erhoben von: Markt Oberstdorf. Gilt auch in: Tiefenbach, Schöllang, Reichenbach, Rubi, Kornau, Spielmannsau, Einödsbach. Zuständig vor Ort: Kurbetriebe Oberstdorf (Tourismus Oberstdorf).

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner in Oberstdorf Kurtaxe zahlen?

Ja. Die Satzung sieht keine Ermäßigung für Rentner vor. Befreit sind nur Kinder bis 9 Jahre sowie behinderte Personen mit bestimmten Merkzeichen und ihre Begleitpersonen.[1]

Ab welchem Alter zahlen Kinder in Oberstdorf Kurbeitrag?

Kinder sind bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres frei. Danach gilt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der Jugendsatz von 3,90 € im Kurbezirk I und 3,55 € im Kurbezirk II.[1]

Zahlen Hunde in Oberstdorf Kurtaxe?

Nein. Der Kurbeitrag wird nur von Personen erhoben, für Tiere sieht die Satzung keinen Beitrag vor.[1]

Gilt der Kurbeitrag auch für Tagesgäste?

Beitragspflichtig ist, wer sich zur Kur oder Erholung im Kurgebiet aufhält. Wer nicht dort übernachtet, zahlt nach den Sätzen des Kurbezirks I, also 4,70 € pro Tag für Erwachsene.[1]

Wer führt den Kurbeitrag bei Airbnb-Buchungen ab?

Der Vermieter. Die Satzung verpflichtet jeden, der Gäste beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, sie zu melden, den Beitrag einzuziehen und abzuführen. Nach dem Buchungsweg unterscheidet sie nicht.[1]

Quellen

  1. Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf vom 09.09.2025, Markt Oberstdorf, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Kurbeitrag (Steuerwesen), Markt Oberstdorf, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Allgäu-Walser-Pass Premium und Mobil Pass Allgäu, Tourismus Oberstdorf, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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