Citytax in Bremen 2026: die Tourismusabgabe für Vermieter
Bremen nennt seine Bettensteuer Tourismusabgabe, kurz Citytax. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 5,5 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer, vorher waren es 5 %. Sie gilt in beiden Stadtgemeinden, Bremen und Bremerhaven, und seit dem 1. April 2024 auch für berufliche Übernachtungen. Allerdings endet sie nach der siebten Nacht, ab der achten zusammenhängenden Übernachtung im selben Betrieb fällt also nichts mehr an. Zuständig für beide Städte ist das Steueramt des Magistrats Bremerhaven, bei dem Sie vierteljährlich die Steueranmeldung abgeben. Airbnb zieht die Citytax in Bremen nicht ein.
Quellen zuletzt geprüft am 22. September 2026.
Bettensteuer-Rechner für Bremen
- Nettopreis pro Nacht (ohne 7 % Umsatzsteuer)
- 93,46 €
- Steuer pro Nacht
- 5,14 €
- Steuerpflichtige Nächte
- 3
Bettensteuer für den Aufenthalt
Der Rechner wendet den Steuersatz der Stadt an. Befreiungen auf Nachweis berücksichtigt er nicht.
Tourismusabgabe (Citytax) 2026: Steuersatz und Bemessungsgrundlage
- Höchstdauer
- 7 Nächte, danach steuerfrei
- Bemessungsgrundlage
- Bemessungsgrundlage ist der Betrag, den der Gast für die Übernachtung ohne Umsatzsteuer und ohne den Aufwand für andere Dienstleistungen leistet (§ 2 Abs. 1 BremTourAbgG). Das Steueramt zählt die Kosten der Endreinigung zum Übernachtungsentgelt, Bewirtung, Wellness, Telefon oder Internet dagegen nicht. Auch Anzahlungen gehören dazu. Eine Plattformprovision, die Sie dem Gast in der Rechnung ausdrücklich ausweisen, bleibt außen vor. Die Provision, die die Plattform Ihnen berechnet, mindert das Entgelt hingegen nicht.[1][2]
- Gilt seit
- 1. Januar 2026
Geschäftsreisende
Seit dem 1. April 2024 sind beruflich veranlasste Übernachtungen nicht mehr befreit. Private und berufliche Übernachtungen werden seitdem gleich besteuert, eine Ausnahme für Geschäftsreisende kennt das Gesetz nicht mehr.[3][1]
Wer keine Bettensteuer zahlt
- Befreit sind Übernachtungen Minderjähriger und Übernachtungen, die nachweislich Obdachlosigkeit vermeiden. Bleibt dieselbe Person mehr als sieben zusammenhängende Nächte im selben Betrieb, ist zudem jede Nacht ab der achten befreit (§ 1 Abs. 5 BremTourAbgG).[1][2]
- Betriebe, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind mit Feststellungsbescheid nach § 60a AO befreit, allerdings nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Unentgeltliche Beherbergung in Privatwohnungen ist nicht steuerbar. Für Begleitpersonen von Menschen mit Merkzeichen „B“ kann das Steueramt im Billigkeitsweg von der Steuer absehen.[1][2]
Zieht Airbnb die Steuer in Bremen ein?
Nein. Bremen steht nicht auf der Liste der Städte, in denen Airbnb Belegungssteuern einzieht und abführt. Dazu zählen nur Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden. Das Steueramt nennt Vermieter über Airbnb, Wimdu oder Holidu ausdrücklich als Steuerschuldner, die Steueranmeldung für die Citytax geben Sie also selbst ab.[5][2]
Was Vermieter in Bremen anmelden und abführen
- Anmeldung
- Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs (§ 4 BremTourAbgG). Besteuert werden alle entgeltlichen Beherbergungen, ausdrücklich auch Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Angebote privater Vermieter über Internetplattformen. Aufnahme und Ende der Tätigkeit, einen Betreiberwechsel und eine Betriebsverlegung zeigen Sie dem Magistrat der Stadt Bremerhaven im Voraus an (§ 6 Abs. 1). Die Vordrucke dafür finden Sie im Formularcenter unter bremerhaven.de/citytax.[1][2][4]
- Steuererklärung
- Anmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Quartals reichen Sie beim Steueramt des Magistrats Bremerhaven eine Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck ein und berechnen die Citytax selbst (§ 6 Abs. 2 BremTourAbgG). Da sich der Satz geändert hat, gibt es getrennte Vordrucke für Übernachtungen bis 31. März 2024, bis 31. Dezember 2025 und ab 1. Januar 2026.[1][2]
- Fälligkeit
- Die Citytax ist am 15. Tag nach Ablauf des Quartals fällig und an den Magistrat der Stadt Bremerhaven abzuführen (§ 6 Abs. 3). Die Steueranmeldung wirkt dabei als Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung. Einen Bescheid gibt es nur, wenn das Steueramt abweichend festsetzt oder keine Anmeldung eingeht. Mehrbeträge sind dann innerhalb eines Monats zu zahlen.[1][2]
- Haftung und Prüfung
- Sie zeichnen Namen der Gäste, Bemessungsgrundlage und Aufenthaltsdauer auf, bei Minderjährigen auch das Geburtsdatum. Die Unterlagen bewahren Sie vier Jahre ab Ende des Jahres auf, in dem die Steuer entstanden ist (§ 7). Wer Anzeigen unterlässt, keine Aufzeichnungen führt oder Unterlagen nicht aufbewahrt, handelt ordnungswidrig und riskiert eine Geldbuße von bis zu 5.000 € (§ 10).[1]
Steuersatz und Bemessungsgrundlage: 5,5 % vom Nettopreis
Die Citytax beträgt 5,5 % des Übernachtungsentgelts ohne Umsatzsteuer. Mit Gesetz vom 24. Juni 2025 hat die Bürgerschaft den Satz von 5 % angehoben, er gilt für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2026. Verlangen Sie als regelbesteuerter Vermieter 100 € pro Nacht, sind darin 7 % Umsatzsteuer enthalten. Das Nettoentgelt liegt dann bei 93,46 €, die Citytax bei 5,14 €. Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer ist hingegen der Nachtpreis selbst die Bemessungsgrundlage.[1][3]
Anders als in Berlin gehört die Endreinigung in Bremen zum Übernachtungsentgelt und wird mitbesteuert. Frühstück, Wellness oder Telefon bleiben dagegen außen vor, sofern Sie sie getrennt ausweisen. Der Rechnungsgenerator für Ferienwohnungen führt Übernachtung und Nebenleistungen in eigenen Zeilen auf. Ist Ihnen der vom Gast gezahlte Betrag nicht bekannt, etwa bei Paketpreisen, gilt der übliche Preis für ein vergleichbares Zimmer.[2][1]
Wer die Citytax schuldet: auch Airbnb-Vermieter und Campingplätze
Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs. Er kann die Citytax über den Preis an die Gäste weitergeben, muss es aber nicht. Besteuert werden Hotels, Pensionen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Campingplätze und Reisemobilhäfen, ausdrücklich auch Beherbergungen, die private Vermieter über Plattformen wie Airbnb anbieten. Tageszimmer sind steuerpflichtig, Stornierungen hingegen nicht, weil keine Beherbergung stattfindet.[2][1]
Unter den hier aufgeführten Städten endet die Steuer nur in Heidelberg früher, nach fünf Nächten. Trier und Weimar setzen die Grenze wie Bremen bei sieben. Wer länger bleibt, zahlt ab der achten Nacht keine Citytax mehr, während Berlin seine 21-Tage-Grenze 2025 gestrichen hat (Übernachtungsteuer Berlin). Maßgeblich sind zusammenhängende Übernachtungen derselben Person im selben Betrieb.[1][2]
Anmeldung beim Steueramt Bremerhaven, auch für Bremen
- 1
Zeigen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit im Voraus dem Magistrat der Stadt Bremerhaven an (Steueramt, Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40, 27576 Bremerhaven). Das Steueramt verwaltet die Citytax für beide Stadtgemeinden.[1][3][4]
- 2
Reichen Sie für jedes Kalendervierteljahr bis zum 15. Tag des Folgemonats die Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck ein und berechnen Sie die Citytax selbst. Für das erste Quartal endet die Frist also am 15. April. Verwenden Sie dabei den Vordruck für Übernachtungen ab dem 1. Januar 2026.[1][2]
- 3
Zahlen Sie den angemeldeten Betrag spätestens am selben 15. Tag an den Magistrat Bremerhaven.[1]
- 4
Führen Sie ein Verzeichnis mit Namen, Bemessungsgrundlage und Aufenthaltsdauer jedes Gastes, bei Minderjährigen mit Geburtsdatum, und bewahren Sie es vier Jahre auf. Vorhandene Reservierungs- und Rechnungsunterlagen genügen, wenn sich alles lückenlos nachvollziehen lässt.[1][2]
Airbnb, Booking.com und Ihr Preis
Airbnb zieht in Deutschland nur in Dresden, Dortmund, Frankfurt am Main und Wiesbaden Belegungssteuern für die Gastgeber ein, Bremen gehört nicht dazu. Die Citytax bleibt also Ihre Aufgabe. Sie kalkulieren die 5,5 % in den Nachtpreis ein oder legen sie als eigene Gebühr an. Geben Sie die Citytax an den Gast weiter, wird sie Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer von derzeit 7 %. Bei Booking.com richten Sie die Citytax im Extranet als lokale Steuer ein, getrennt von Reinigungsgebühr und anderen Unterkunftsgebühren.[5][2][6]
Wie sich Bettensteuer, Kurtaxe und Umsatzsteuer zueinander verhalten, erklärt der Steuerleitfaden für Ferienwohnungen. Ob die Endreinigung mit 7 % oder 19 % zu versteuern ist, klärt der Beitrag zur Umsatzsteuer auf die Endreinigung. Alle Städte mit Satz und Modell zeigt die Übersicht aller Städte.
Bremerhaven, Geschäftsreisende und das Verfassungsgericht
Das Gesetz gilt ausdrücklich für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (§ 1 Abs. 1 BremTourAbgG). Eine Ferienwohnung in Bremerhaven unterliegt also derselben Citytax, mit demselben Satz, derselben Frist und demselben Steueramt wie eine Wohnung in der Bremer Neustadt.[1]
Dass Bremen seit dem 1. April 2024 auch berufliche Übernachtungen besteuert, geht auf das Bundesverfassungsgericht zurück. Am 22. März 2022 hat es entschieden, dass die Übernachtungsteuer eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG ist und der Gesetzgeber beruflich veranlasste Übernachtungen ausnehmen kann, aber nicht muss.[7][3]
Rechtsgrundlage und Behörde
Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (BremTourAbgG, „Citytax“) vom 31. Januar 2012, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. S. 616), Steuersatz gültig ab 1. Januar 2026, Fassung vom 24. Juni 2025.[1] Erhoben von: Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven). Zuständig: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt.
Bettensteuer in anderen Städten
Berlin
Berlin erhebt 7,5 % Übernachtungsteuer auf den Nettopreis der Nacht, auch von Geschäftsreisenden und in privaten Ferienwohnungen. Anmeldung, Frist und Rechner.
Zur StadtDresden
Dresden erhebt 6 % Beherbergungssteuer auf den Bruttopreis der Nacht, Reinigung eingeschlossen. Airbnb zieht sie ein, die Monatsmeldung bleibt Ihre Pflicht.
Zur StadtKöln
Köln erhebt 5 % Kulturförderabgabe auf den Bruttopreis der Übernachtung, seit Juli 2024 auch von Geschäftsreisenden. Anmeldung, Fristen und Airbnb.
Zur StadtHannover
Hannover staffelt die Beherbergungsteuer nach dem Bruttopreis: über 25 € pro Person und Nacht 3 €, über 50 € 4 €, höchstens 12 €. Neue Stufen seit 2026.
Zur StadtHamburg
Hamburg erhebt die Kultur- und Tourismustaxe als Festbetrag pro Person und Nacht, nach dem Nettopreis gestaffelt: ab 0,60 €, nach oben offen. Anmeldung, Frist.
Zur StadtKonstanz
Konstanz erhebt seit April 2023 statt der Kurtaxe eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Bruttopreises, auch von Geschäftsreisenden. Anmeldung.
Zur StadtFAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Citytax in Bremen 2026?
Gilt die Citytax auch in Bremerhaven?
Müssen Geschäftsreisende in Bremen Citytax zahlen?
Wie lange wird die Citytax erhoben?
Zieht Airbnb die Citytax in Bremen ein?
Sind Kinder von der Citytax befreit?
Quellen
- Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe (BremTourAbgG, „Citytax“) vom 31. Januar 2012, Gesamtausgabe, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2025 (Brem.GBl. S. 616), Freie Hansestadt Bremen, Transparenzportal, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe („Citytax“), Stand 06.02.2026, Magistrat der Stadt Bremerhaven, Steueramt, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Abgabe von Steueranmeldungen zur Tourismusabgabe (Citytax): 5,5 Prozent ab 01.01.2026, Geschäftsreisende seit 01.04.2024, Freie Hansestadt Bremen, Serviceportal, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Steueramt, Tourismusabgabe (Citytax): Vordrucke, Merkblatt und Berechnungsbeispiele ab 06.02.2026, Stadt Bremerhaven, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
- Erhebung und Weitergabe von Belegungssteuern durch Airbnb in Deutschland, Airbnb-Hilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
- Zusätzliche Gebühren verstehen: lokale Steuern und Unterkunftsgebühren im Extranet, Booking.com Partnerhilfe, zuletzt geprüft am 22. September 2026privater Anbieter
- Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar, Pressemitteilung Nr. 40/2022 zum Beschluss vom 22. März 2022, 1 BvR 2868/15 u. a., Bundesverfassungsgericht, zuletzt geprüft am 22. September 2026amtliche Quelle
Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen mit Stand vom 22. September 2026 zusammen. Maßgeblich ist die Satzung oder das Landesgesetz in der Fassung, die veröffentlicht ist.
Kostenlose Werkzeuge
Werkzeuge für Ihre Ferienwohnung
Rechnung Ferienwohnung: Vorlage
Rechnung mit den Pflichtangaben nach § 14 UStG, 7 % auf Übernachtung und Endreinigung oder Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, Kurtaxe getrennt. PDF und Word.
Gästemappe Generator
Erstellen Sie eine vollständige digitale Gästemappe als PDF: Unterkunftsinfos, WLAN, Hausregeln, Notfallkontakte und 3–5 lokale Empfehlungen.