Niedersachsen

Kurtaxe auf Langeoog 2026: Gästebeitrag und was er enthält

Der Gästebeitrag auf Langeoog beträgt in der Hauptsaison vom 15.03. bis 31.10. 4,95 € pro Tag für Gäste ab 16 Jahren und 2,45 € für Kinder von 6 bis 15 Jahren. Dafür sind 90 Minuten im Meerwasser-Erlebnisbad und die Fahrt mit der Inselbahn schon bezahlt. Abgerechnet wird über die LangeoogCard an den Schaltern des Tourismus-Service; der Vermieter kassiert nicht, muss seine Gäste aber zur Zahlung auffordern.

Jede Angabe verweist auf ihre Quelle, zuletzt gelesen am 21. September 2026.

Kurtaxe-Rechner für Langeoog

Personen
  • Personen ab 16 Jahren4,95 €2
  • 1. und 2. Kind einer Familie von 6 bis 15 Jahren2,45 €0
  • Kinder unter 6 Jahren0,00 €0

Kurtaxe für den Aufenthalt69,30 €

Der Rechner multipliziert die Sätze der Satzung. Befreiungen auf Antrag und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht.

  • Ab 16 Jahren, Hauptsaison4,95 € pro Tag[1][2]
  • Kinderfrei unter 6 Jahren[1]
  • Obergrenze28 Nächte je Aufenthalt[1]
  • Jahresgästebeitrag138,60 €[1]

Gästebeitrag 2026: die Sätze

Gästebeitrag pro Person und Tag, 2026[1][2]
SaisonPersonen ab 16 Jahren1. und 2. Kind einer Familie von 6 bis 15 JahrenKinder unter 6 Jahren
Hauptsaison15.03. bis 31.10.4,95 €2,45 €frei
Übrige Zeit01.11. bis 14.03.3,80 €1,90 €frei
Schließungsphaseim Februar1,40 €0,70 €frei

So wird gezählt: An- und Abreisetag werden als ein Tag gezählt. Bei einem zusammenhängenden Aufenthalt werden höchstens 28 Übernachtungen berechnet; maßgeblich für die Saison ist der Anreisetag.[1][2]

Wer keine Kurtaxe zahlt

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.[1]
  • Jedes dritte und weitere Kind einer Familie, wenn mindestens drei beitragspflichtige Kinder unter 16 Jahren mit einem Eltern- oder Großelternteil reisen; frei bleiben die jüngsten.[1]
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut Ausweis auf ständige Begleitung angewiesen sind, sofern sie die Einrichtungen nicht selbst nutzen.[1]
  • Verwandte von Insulanern, die unentgeltlich in deren Haushalt wohnen, und wer sich nur zur Arbeit oder Ausbildung auf der Insel aufhält.[1]
  • Bettlägerig Kranke, die die Einrichtungen nicht nutzen können. Jede Befreiung setzt einen schriftlichen Antrag voraus.[1]

Wer weniger zahlt

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 zahlen 75 % des Gästebeitrags. Der Antrag muss schriftlich bis 14 Tage vor der Anreise bei der Gemeinde eingehen.[1]
  • Kinder in Jugendherbergen, Schullandheimen und Jugendzeltlagern sowie ihre Aufsichtspersonen zahlen den Kindersatz. Eltern, die eine Klasse begleiten, zählen nicht als Aufsichtspersonen.[1]
  • Treffen mehrere Ermäßigungen zusammen, gilt nur die höchste.[1]

Jahreskurabgabe für Zweitwohnungen

Statt nach Nächten abzurechnen, können Gäste einen Jahresgästebeitrag zahlen: 138,60 € ab 16 Jahren, 68,60 € für Kinder, bemessen auf 28 Übernachtungen in der Hauptsaison. Schon gezahlte Beiträge werden gegen gestempelte Quittung angerechnet; die Jahreskarte kostet zusätzlich 12,50 € Verwaltungsgebühr.[1]

Was die LangeoogCard bringt

  • Freier Eintritt ins Meerwasser-Freizeit- und Erlebnisbad: 90 Minuten in der Hauptsaison, 120 Minuten in der übrigen Zeit.[1][3]
  • Freie Fahrt mit der Inselbahn.[3]
  • Freier Zugang zu allen Stränden, zum Wasserturm, zur Leselounge im Haus der Insel und zu den Spielangeboten für Kinder.[3]
  • Eine Ersatzkarte kostet 5,00 €; ausgegebene Karten bleiben Eigentum der Gemeinde.[1]

Was Vermieter in Langeoog melden und abführen

Gäste melden
Vermieter führen ein Gästeverzeichnis, in das jeder Gast am Tag der Ankunft mit Name, Anschrift, An- und Abreisetag eingetragen wird. Eine Meldung an die Gemeinde ist nur auf deren Verlangen fällig, auf dem vorgegebenen Meldevordruck. Die Satzung machen Sie per Aushang oder Auslage bekannt.[1]
Einziehen und abführen
Sie ziehen den Gästebeitrag nicht ein, müssen Ihre Gäste aber in geeigneter Form zur Zahlung auffordern. Der Gast zahlt spätestens am Abreisetag an einer Servicestelle des Tourismus-Service und weist das mit der Rückgabe der LangeoogCard nach.[1]
Haftung und Bußgeld
Gast und Wohnungsgeber haften für rückständige Beiträge als Gesamtschuldner. Der Vermieter haftet nicht, wenn er den Gast der Gemeinde gemeldet hat. Verstöße gegen die Vermieterpflichten können mit bis zu 10.000 € geahndet werden.[1]

Erlebnisbad und Inselbahn sind im Beitrag enthalten

Der Beitrag auf Langeoog kauft mehr als den Strandzugang: Die Badezeit im Erlebnisbad ist Teil des Tarifs und in der Anlage zur Satzung festgeschrieben. Für die „Schließungsphase“ im Februar weist dieselbe Anlage einen eigenen, niedrigeren Satz aus: 1,40 € für Erwachsene und 0,70 € für Kinder.[1]

Gästebeiträge sollen 82,06 % des touristischen Aufwands decken, vor allem für das Erlebnisbad, das Kur- und Wellness-Center und den Strandbadebetrieb. Einen Tourismusbeitrag der Betriebe setzt die Gemeinde mit 0 % an.[1]

Tagesgäste, Zahlung und vorzeitige Abreise

Tagesgäste zahlen 4,95 € als Erwachsene und 2,45 € als Kinder; der Betrag ist im Preis der Tagesfahrkarte enthalten, die zugleich als Gästekarte gilt. Übernachtungsgäste zahlen an den Schaltern im Inselbahnhof oder in der Tourist-Information, auf Wunsch per Vorbestellung.[1][2]

Wer früher abreist, bekommt den zu viel gezahlten Beitrag binnen eines Monats zurück, gegen 5,00 € Verwaltungsgebühr und eine Bescheinigung des Vermieters. Den Ablauf halten Sie am besten in der digitalen Gästemappe fest. Rechtsgrundlage ist, wie überall in Niedersachsen, § 10 des Kommunalabgabengesetzes.[1]

Satzung und Kurverwaltung

Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Gemeinde Langeoog (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung, Fassung vom 27. November 2024.[1] Erhoben von: Inselgemeinde Langeoog. Zuständig vor Ort: Tourismus-Service Langeoog.

Kurtaxe in der Nachbarschaft

FAQ

Häufige Fragen

Müssen Rentner auf Langeoog Kurtaxe zahlen?

Ja. Eine Ermäßigung nach Alter gibt es nicht; 25 % Nachlass erhalten nur Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 70.[1][2]

Ab welchem Alter zahlen Kinder auf Langeoog Kurtaxe?

Ab 6 Jahren den Kindersatz von 2,45 € in der Hauptsaison, ab 16 Jahren den vollen Satz. Ab dem dritten Kind einer Familie fällt kein Beitrag an.[1]

Wie viele Tage Kurtaxe zahle ich bei einem langen Aufenthalt auf Langeoog?

Höchstens 28 Übernachtungen je zusammenhängendem Aufenthalt. Darüber hinaus erhebt die Gemeinde nichts.[1]

Gilt die Kurtaxe auf Langeoog auch für Tagesgäste?

Ja: 4,95 € für Erwachsene und 2,45 € für Kinder, bereits enthalten im Tagesfahrticket. Erstattet wird der Tagesgästebeitrag nicht.[1][2]

Wer führt die Kurtaxe bei Airbnb-Buchungen auf Langeoog ab?

Der Gast zahlt selbst beim Tourismus-Service. Der Vermieter muss ihn dazu auffordern und haftet mit, solange er den Gast der Gemeinde nicht gemeldet hat.[1]

Quellen

  1. Gästebeitragssatzung der Gemeinde Langeoog, 3. Änderungssatzung vom 27.11.2024 mit Anlage, Inselgemeinde Langeoog, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  2. Preise für die Fähre nach Langeoog und Gästebeitrag (Stand 01.05.2026), Tourismus-Service Langeoog, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle
  3. Diese Leistungen gibt es für den Gästebeitrag, Tourismus-Service Langeoog, gelesen am 21. September 2026amtliche Quelle

Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie fasst die genannten Quellen so zusammen, wie sie am 21. September 2026 zu lesen waren. Maßgeblich ist die Satzung in der Fassung, die die Gemeinde veröffentlicht.

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